20090113_SV_039

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Letzte Änderung 24.05.2021, 11:07
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 2009-01-13
Erscheinungsdatum 2009-01-13
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Inhalt des Dokuments

STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 13. Jänner 2009 im Sitzungssaal des Standes Montafon anlässlich der 39. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Funktionsperiode. Auf Grund der Einladung vom 07. Jänner nehmen an der auf 9.30 Uhr einberufenen Standessitzung teil. Standesrepräsentant Bgm Dr Erwin Bahl, Schruns; Bgm Arno Salzmann, Standesrepräsentant-Stellvertreter, St. Gallenkirch; Bgm Martin Netzer, Gaschurn; Bgm Willi Säly, Silbertal; Bgm Martin Vallaster, Bartholomäberg; Bgm Burkhard Wachter, Vandans; Bgm Herbert Bitschnau, Tschagguns; Bgm Lothar Ladner, Lorüns; Bgm Bertram Luger, Stallehr; Bgm Rudi Lerch, St. Anton; Schriftführer: Standessekretär Mag Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 9.30 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Standesvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlussfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Erledigung steht somit nachstehende Tagesordnung 1.) Antrag von Dr Trippolt auf Gewährung einer Förderung für die Sonderaustellung „Werkschau Prof. Mag Oskar Höfinger“ (Schüler von Prof Fritz Wotruba); 2.) Antrag von Bgm Salzmann auf Mitfinanzierung der Investitionen für die Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges (Drehleiter oder Steiger) und Festlegung des Mitfinanzierungsschlüssels; 3.) Zusammenarbeit der Gemeinden mit den Illwerken im Bereich der Typhon – Zivilschutzalarmierung; 4.) Genehmigung der Niederschrift der 38. Standessitzung am 16.12. 2008; 5.) Berichte; 6.) Allfälliges; 39. Standessitzung: 13.01. 2009 Seite - 1 - Erledigung der Tagesordnung Pkt. 1.) Der Vorsitzende informiert nochmals über das mit der Sitzungseinladung bereits übermittelte Ansuchen von Dr Trippolt zur Gewährung einer Förderung für die im Sommer geplante Werkschau von Prof Mag Oskar Höfinger als international bekannter Künstler und Schüler des wohl berühmtesten Bildhauers Österreichs des letzten Jahrhunderts, Fritz Wotruba, im Rahmen welcher verschiedene Plastiken, Zeichnungen und Ölbilder ausgestellt werden. Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Ausstellung über die Landesgrenzen hinaus für Aufsehen sorgen und mediales Echo national und international hervorrufen wird. Informiert wird zusätzlich, dass bereits Förderungsansuchen an das Land, dass Kulturministerium sowie verschiedene private Firmen wie auch an die Marktgemeinde Schruns zur Mitfinanzierung der mit EUR 40.000 geschätzten Kosten eingereicht wurden. In der Diskussion zum vorliegenden Ansuchen wird vom Vorsitzenden zusätzlich angesprochen, dass auch STT die Ausstellung organisatorisch unterstützen wird wie auch eine Verbindung zum musikalischen Programm des Montafoner Sommers gegeben ist, da eine der im öffentlichen Raum geplanten auszustellenden Plastiken den Titel „Musik“ trägt. In der Diskussion wird grundsätzlich eine Chance für das Montafon auf hohem künstlerischem Niveau gesehen, weshalb eine Mitfinanzierung der Talschaft von den Standesbürgermeistern grundsätzlich befürwortet wird. Eine definitive Entscheidung soll allerdings erst nach Vorliegen des gesamten Finanzierungskonzeptes mit weiteren Informationen über die Förderungsanteile von anderen Institutionen erfolgen, wozu von der Standesverwaltung die weiteren Erhebungen vorzunehmen sind. Pkt. 2.) Bgm Salzmann erläutert kurz das schon seit längerer Zeit talschaftsweit diskutierte Anliegen der Anschaffung eines Hubrettungsfahrzeuges in Form eines Steigers oder einer Drehleiter für die Montafoner Gemeinden (ohne Lorüns und Stallehr), wozu auch ein Grundsatzbeschluss seitens des Standes Montafon gefasst werden sollte und zusätzlich ein Kostenschlüssel zur Finanzierung für die Anschaffung des Gerätes samt Errichtung der zur Unterbringung erforderlichen Garage wie auch die Finanzierung der laufenden Betriebskosten für das Gerät und die Grundausbildung der Mannschaft gefunden werden soll. Nach vorliegenden Berechnungen und Kostenschätzungen werden die Investitionskosten für die Gararge mit ca EUR 200.000 netto sowie die Anschaffung des Fahrzeuges je nach Art zwischen EUR 600.000 bis 800.000 veranschlagt. Bgm Salzmann plädiert für einen Kostenschlüssel in Form eines Mischschlüssels aus Einwohnern und Tourismuskennzahlen, wie dieser auch für andere Verumlagungen auf Talschaftsebene angewendet wird. Laut Aussage von Bgm Salzmann ist in der Gemeinde St. Gallenkirch die Errichtung eines von den Feuerwehren St. Gallenkirch und Gortipohl gemeinsam genutzten neuen Feuerwehrgerätehauses im Bereich des „Base Montafon“ an der Zufahrt zur Talstation der Garfreschabahn geplant, an welchem Standort auch die Unterbringung 39. Standessitzung: 13.01. 2009 Seite - 2 - des Hubrettungsfahrzeuges erfolgen soll. Mit dem Landesfeuerwehrverband wie auch mit den Wehren St. Gallenkirch und Gortipohl wurde die Angelegenheit in zahlreichen Gesprächen diskutiert, so dass nun von der Ortsfeuerwehr St. Gallenkrich in Zusammenarbeit mit der Ortsfeuerwehr Gortipohl schriftlich die Bereitschaft zur Übernahme des Gerätes in den Fahrzeugbestand der Ortsfeuerwehr St. Gallenkirch und die Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Drehleiter sowie die dazu erforderliche Ausbildung von 5 bis 6 Maschinisten zugesichert ist. Zusätzlich wird von Bgm Netzer informiert, dass auch von den Wehren Gaschurn und Partenen die Unterstützung für den Betrieb der Drehleiter für den Fall zugesichert ist, dass die Wehren St. Gallenkirch und Gortipohl nicht zur Verfügung stehen sollten. Zusätzlich wird auf die vom Landesfeuerwehrverband vorliegende Stellungnahme vom September 2008 verwiesen, wonach der Landesfeuerwehrverband die Schaffung von dauerhaften Stationierungsvoraussetzungen für die Drehleiter als Voraussetzung für eine Stationierung in der Gemeinde St. Gallenkirch beurteilt und deshalb von der Gemeinde die Errichtung des angesprochenen Feuerwehrgerätehauses zu prüfen und die entsprechenden Beschlüsse zu fassen sind. Bgm Salzmann ersucht die Bürgermeisterkollegen nochmals um Fassung eines Grundsatzbeschluss zur Anschaffung sowie auch zur Mitfinanzierung des Gerätes und der Gebäudeinvestitionen samt Übernahme der künftigen Betriebskosten für das Gerät wie auch der anteiligen Betriebs- bzw Instandhaltungskosten für den Gebäudeanteil. In der ausführlichen Diskussion wird in mehreren Wortmeldungen die Notwendigkeit der Anschaffung eines Steigers bzw einer Drehleiter grundsätzlich außer Frage gestellt, wobei insbesondere von den Bürgermeistern Wachter und Lerch unter Beurteilung der örtlichen Situation und die Nähe zum nächsten Stützpunkt einer Drehleiter in Bludenz im Interesse der Solidarität und des Talschaftsgedankens die Bereitschaft zur Mitfinanzierung ausgesprochen wird. Zur Frage von Förderungsmöglichkeiten wird vom Standessekretär über seine Rückfragen bei den Abteilungen Ia und IIIa der Landesregierung informiert, wonach für die Anschaffung des Gerätes eine Förderung in Höhe von 40% sowie für den baulichen Anteil in Höhe von 20 % in Aussicht gestellt ist, wozu zusätzlich bei einer gemeinsamen Anschaffung durch die Montafoner Gemeinden auch Mittel aus dem Strukturfonds in der Höhe zwischen 5 bis 25 % (je nach Finanzkraft) in Aussicht gestellt werden. Insbesondere zur Frage der Mitfinanzierung der laufenden Betriebskosten werden unterschiedliche Standpunkte aufgezeigt, wobei vor allem vom Vorsitzenden auf mögliche Folgewirkungen bei anderen Feuerwehren mit Stützpunktfunktionen (zB Wärmebildkamera etc) hingewiesen wird. Der Vorsitzende betont zusätzlich, dass die Anschaffung eines Rettungshubgerätes im Sinne einer Talschaftslösung einer generellen Betrachtung ohne konkrete Standortzuweisung bedarf und die von der Standesvertretung auszusprechende Empfehlung an die Gemeinden generell Gültigkeit haben soll. Zur Anfrage betreffend Überlegungen zur Schaffung eines Sicherheitszentrums in Schruns informiert der Vorsitzende zusätzlich, dass die Überlegungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses, allenfalls auch mit Schaffung zusätzlicher Räumlichkeiten zur Unterbringung von Polizei bzw für die Bergrettung, noch nicht abgeschlossen sind. In diesem Zusammenhang ist grundsätzlich auch die Stationierung eines Rettungshubgerätes denkbar, sollte sich beim derzeit in Aussicht gestellten Standort in St. Gallenkirch allenfalls künftig eine anderweitige Situation einstellen. 39. Standessitzung: 13.01. 2009 Seite - 3 - Zur Frage der Aufbringung der Kostenanteile durch die Gemeinden sowohl für den baulichen Anteil als auch die Anschaffung des Gerätes werden in der Diskussion verschiedene Möglichkeiten unter Berücksichtigung der Faktoren Nächtigungen, Einwohner allenfalls auch Betten etc angesprochen. Als Ergebnis der ausführlichen Diskussion spricht sich die Standesvertretung einhellig für einen Mischschlüssel aus Nächtigungen und Einwohnern auf Basis der jeweils aktuell verlautbarten Daten von Montafon Tourismus bzw der Abteilung Statistik des Landes für den Einwohneranteil (Wohnsitze plus weiterer Wohnsitz) mit einer Gewichtung von je 50% aus. Die in der Diskussion kurz angesprochene Überlegung der Übernahme eines Sockelbeitrages durch die Standortgemeinde wird schließlich nicht weiter verfolgt, zumal von Bgm Salzmann auch darauf verwiesen wird, dass von der Gemeinde St. Gallenkirch das für den Gebäudeanteil zur Unterbringung des Rettungshubgerätes nötige Grundstück kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Bgm Salzmann spricht in der Diskussion insgesamt die Notwendigkeit einer abgestimmten Anschaffung von Geräten mit den umliegenden Feuerwehren an, wobei sich die Bürgermeister in diesem Bereich im Klaren sind, dass zu diesem Thema eine weitere Bewusstseinsbildung in der Zukunft nötig sein wird. Im Gegensatz zu dem von Bgm Salzmann deponierten Wunsch auch einer Mitfinanzierung der Betriebskosten für den Gebäudeanteil wird dies in mehreren Wortmeldungen als nicht möglich beurteilt, zumal es sowohl im Hinblick auf die zu erwartende Höhe als auch im Hinblick auf mögliche Folgewirkungen bei anderen gemeindeübergreifenden Feuerwehreinrichtungen als nicht umsetzbar beurteilt wird. Vom Vorsitzenden wird zu diesem Bereich zusätzlich festgehalten, dass bei einer allfälligen Stationierung in Schruns die Frage einer Weiterverrechnung von Betriebskosten für den Gebäudeanteil kein Thema ist. Zusätzlich weist er darauf hin, dass zB auch von der Stadt Bludenz für deren Drehleiter ebenfalls keine Weiterverrechnung von Betriebs- oder Instandhaltungskosten erfolgt. Als Ergebnis der umfassenden Beratung wird die Anschaffung eines Rettungshubgerätes in Form einer Drehleiter bzw eines Steigers von der Standesvertretung einstimmig befürwortet und die Notwendigkeit bestätigt. Die definitive Entscheidung zwischen Drehleiter oder Steiger ist von den zuständigen Feuerwehrorganen in Abstimmung mit dem Landesfeuerwehrverband zu treffen. Die Bürgermeister bekennen sich ebenfalls einstimmig zur Mitfinanzierung der Anschaffungskosten für das Gerät sowie der baulichen Investitionen für dessen Unterbringung, wobei die Aufteilung der nach Abzug aller Förderungen verbleibenden Restkosten auf Basis eines mit je 50% gewichteten Mischschlüssels aus den Faktoren Nächtigungen und Einwohner vorzunehmen ist. Die laufenden Betriebskosten für das Gerät, dessen Definierung noch im Detail zu erfolgen hat, einschließlich den einmaligen Ausbildungskosten für die Betreuung des Gerätes werden auf Basis desselben Schlüssels mitfinanziert. Hinsichtlich der gebäudebezogenen Instandhaltungs- bzw Betriebskosten wird keine Möglichkeit gesehen, diesem Wunsch der Gemeinde St. Gallenkirch nachzukommen, zumal dieser Gebäudeteil im Eigentum der Gemeinde bzw einer Immobiliengesellschaft verbleibt. Bgm Salzmann wird ersucht, im Interesse einer Talschaftslösung diese Sichtweise auf Gemeindeebene abzuklären. 39. Standessitzung: 13.01. 2009 Seite - 4 - Seitens der Bürgermeister wird somit einstimmig die Empfehlung an die Gemeindevertretungen abgegeben, • unabhängig von der Stationierung des Hubrettungsfahrzeuges dieses gemeinsam gemäß dem gewichteten Schlüssel Einwohner und Nächtigungen (jeweils 50%) zu finanzieren • den Anteil des Gebäudes, in welchem das Hubrettungsfahrzeug garagiert wird, gemäß dem gleichen Schlüssel zu finanzieren • für die Folgekosten des Fahrzeuges aufzukommen sowie die Ausbildungskosten der Feuerwehrleute für dieses Gerät zu übernehmen. Für die in den Gemeindevertretungen nötigen Beschlussfassungen zur Mitfinanzierung wird die Gemeinde St. Gallenkirch ersucht, nach Vorliegen der definitiven Abklärungen hinsichtlich der Investitionskosten für den Gebäudeanteil sowie der Anschaffungskosten und den Förderungsmöglichkeiten die konkreten Daten dem Stand Montafon bekannt zu geben, damit darauf aufbauend der konkrete Antrag zur Beschlussfassung durch die Gemeindevertretungen formuliert und versandt werden kann. Pkt. 3.) Der Vorsitzende informiert über das von der Vorarlberger Illwerke AG deponierte Anliegen der Modernisierung der Typonanlage durch elektronische Anlagen, in deren Rahmen eine Kombianlage geplant ist, welche auch für die Alarmierung im Zivilschutzbereich mitverwendet werden könnte. Laut Unterlagen liegen die Umrüstungskosten pro Anlage bei ca EUR 13.000, wozu von den Gemeinden eine Kostenbeteiligung für den Zivilschutzbereich in Höhe von 50% zu übernehmen ist. Für diesen Anteil werden den Gemeinden Landesförderungen zur Verfügung gestellt. Durch die Errichtung der angesprochenen Kombianlagen sind für die Gemeinden zahlreiche Vorteile wie eine Verbesserung der Flächenabdeckung, Sicherstellung der Notstromversorgung, Fernüberwachung samt Wartung und Instandsetzung durch die Illwerke (gegen geringe pauschale Kostenvergütung) verbunden. In der Diskussion wird die Errichtung der angesprochenen Kombianlagen grundsätzlich positiv gesehen. Der Vorsitzende wird allerdings beauftragt, mit dem Vorstand der Vorarlberger Illwerke in Verhandlungen mit dem Ziel einer Reduktion des Kostenanteiles der Gemeinden zu treten, zumal die Typhonanlagen in kausalem Zusammenhang mit den Illwerkeanlagen (Stauseen) in der Talschaft zu sehen sind und daher nach Auffassung der Standesvertretung ein höherer Kostenanteil der Illwerke auch bei Errichtung von Kombianlagen als sachlich gerechtfertigt angesehen werden kann. Pkt. 4.) Die allen Standesvertretern per E-Mail übermittelte Niederschrift der 38. Standessitzung vom 16.12. 2008 wird einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 5 – Berichte: 39. Standessitzung: 13.01. 2009 Seite - 5 - a) Vom Vorsitzenden wird das von der Raiffeisen Bank im Montafon an die Gemeinden ergangene Schreiben zu einer Änderung des Zinsbindungsindikators für die Fremdwährungskredite angesprochen, da laut Mitteilung der Bank der bisherige Zinsindikator LIBOR auf Grund der Marktsituation durch den RZB-Refinanzierungszinssatz ersetzt werden soll. In der Diskussion dazu wird mehrfach angesprochen, dass damit grundsätzlich eine Schlechterstellung für die Kommunen verbunden ist und diese Vorgangsweise von den anderen in der Talschaft ansässigen Bankinstituten nicht umgesetzt wird und von diesen nach wie vor Fremdwährungsfinanzierungen im kommunalen Bereich auf Basis LIBOR angeboten werden. Von den Bürgermeistern wird einvernehmlich festgehalten, dass im Moment die übersandte Vereinbarung zur Änderung des Zinsbindungsindikators nicht unterfertigt wird und der Vorsitzende beauftragt ist, in diese Richtung mit dem Vorstand der Raiffeisen Bank im Montafon Verhandlungen zu führen. b) Vom Vorsitzenden wird ein bei der Marktgemeinde Schruns eingegangener Antrag auf Organisationen eines Großfeuerwerkes anfangs Jänner aus Anlass eines runden Geburtstages angesprochen, welcher in der weiteren Behandlung im Gemeindevorstand negativ entschieden wurde. Von der Marktgemeinde Schruns wird empfohlen, auch in den anderen Gemeinden dieselbe Behandlung vorzunehmen und Großfeuerwerke nur für offizielle Anlässe zu bewilligen, da durch zunehmende private Feuerwerke zusätzliche Lärmbelästigungen aber auch Bedenken hinsichtlich der Jäger und Hundebesitzer vorgebracht werden. In diesem Sinne soll vom Stand Montafon eine Empfehlung an die Standesgemeinden ausgesandt werden. c) Der Vorsitzende spricht die für den 14. Jänner ursprünglich anberaumte Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages für die neue Montafon Tourismus GmbH mittels Notariatsakt an, welche nun infolge des von der Gemeindevertretung Gaschurn gefassten Beschlusses abgesagt werden musste. Der Vorsitzende weist darauf hin, dass trotz einstimmiger Beschlussfassung und intensiven Beratungen der Standesvertretung im Juli des Vorjahres die Fixierung des Finanzierungsschlüssels mit einer Gewichtung der Faktoren Nächtigungen, Ankünfte und Bemessungsgrundlage Tourismusbeitrag mit je einem Drittel von der Gemeindevertretung Gaschurn ein davon abweichender Finanzierungsschlüssel beschlossen wurde. Der Vorsitzende spricht deutlich die für Montafon Tourismus, in der Folge aber auch für andere Talschaftsinstitutionen wie insbesondere den Bergbahnenpool und damit gesamthaft für die weitere Entwicklung der Talschaft sehr angespannte und äußerst unerfreuliche Situation an, welche durch die nun vorliegende Beschlussfassung der Gemeinde Gaschurn hervorgerufen wurde. Der Vorsitzende spricht nochmals an, dass die besprochene Mittelaufbringung ein möglichst objektives Maß für die Nutzung aus der touristischen Wertschöpfung darstellt und dies nun auch von sieben Gemeindevertretungen im Zuge der Beschlussfassung zum Beitritt zur Gesellschaft und zur Mitfinanzierung des Budgetmittelanteiles der Gemeinden zustimmend beschlossen wurde. Bgm Netzer betont in seiner ebenfalls ausführlichen Wortmeldung, dass die Gründung der Gesellschaft wie auch die Mitfinanzierung durch die geplante Hochmontafon Tourismus GmbH bzw die Gemeinde Gaschurn außer Zweifel steht und dazu die Zustimmung vorliegt. Die Gemeindevertretung Gaschurn ist allerdings der Meinung, dass für die Aufbringung der Finanzierungsmittel die Bemessungsgrundlage 39. Standessitzung: 13.01. 2009 Seite - 6 - des Tourismusbeitrages als Indikator für die Wertschöpfung aus dem Tourismus die Grundlage bilden soll, als Kompromiss kann sich Gaschurn einen Mischschlüssel aus Tourismusbeitrag und Nächtigungen vorstellen, der Parameter Ankünfte wird von der Gemeinde Gaschurn allerdings nach Aussage von Bgm Netzer dezidiert abgelehnt. Zur Diskussion der Gesamtthematik und insbesondere der ernsten Situation für die Gesamttalschaft wird Dir Arno Fricke als Geschäftsführer von Montafon Tourismus der Sitzung beigezogen. Dir Fricke spricht ausführlich und mit deutlichen Worten die ernste Situation für Montafon Tourismus an, insbesondere aber auch aus Sicht der Geschäftsführer der Montafoner Bergbahnen und hier im Besonderen aus Sicht der Vertreter von Silvretta Montafon als größtem Partner im Bergbahnenpool. Als Ergebnis der umfassenden und sehr ernsten Diskussion sowie den zahlreichen Ersuchen der Standesbürgermeister an Bürgermeisterkollegen Netzer sichert Bgm Netzer zu, die Gemeindevertretung Gaschurn in einer weiteren Sitzung am 21. Jänner nochmals mit dem von den Standesvertretung einstimmig beschlossenen Finanzierungsschlüssel zu befassen und eine Beschlussfassung wie in den anderen Gemeinden dazu herbei zu führen. Die Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrages mittels Notariatsakt soll in der Folge am 22. Jänner stattfinden. Zur Frage der geringfügig unterschiedlichen Prozentsätze der Gesellschaftsanteile und damit der Stammeinlage auf Basis des von der Standesverwaltung versandten Antrages an die Gemeinden und der nun im Gesellschaftsvertrag ausgewiesenen Daten wird zusätzlich informiert, dass die Differenzen aus der auf Basis der weiteren Verhandlungen mit der Vorarlberger Illwerke AG geführten Situation resultiert, da die Vorarlberger Illwerke AG selbst nicht als Gesellschafter beitreten wird. Die ursprünglich im Verhandlungswege zugesicherten Finanzierungsmittel werden aber im Wege einer Sponsorvereinbarung zur Verfügung gesellt. Um eine Übereinstimmung mit den nun in der endgültigen Fassung des Gesellschaftsvertrages ausgewiesenen Anteilen herbei zu führen, wird nach Rücksprache mit der Kontrollabteilung des Landes (Frau Mag Kubesch) den Gemeinden empfohlen, diese Prozentanteile samt Höhe der Stammeinlage im Wege eines Dringlichkeitsbeschlusses durch den Gemeindevorstand zu beschließen und der Gemeindevertretung in der nächsten Sitzung darüber zu berichten. Es wird festgehalten, dass die nun im Zehntelbereich erhöhten Prozentanteile an der Gesellschaft keine Auswirkungen auf den Finanzierungsanteil der Gemeinden an der Gesellschaft nach sich ziehen. Von der Standesverwaltung wird dazu ein konkreter Antrag an die Gemeinden versandt. d) Der Vorsitzende informiert, dass von den Vertretern der PKF für die Konkretisierung der weiteren Schritte für die Hotelentwicklung bzw Standortauswahl im Montafon zwei Terminvorschläge für einen Besuch im Montafon im Zeitraum vom 16. bis 26. März bzw 6. bis 19. April vorliegen. In der kurzen Beratung wird einvernehmlich vorgeschlagen, zur Vornahme weiterer Abklärungen den Termin 16. bis 26. März wahrzunehmen. Der Vorsitzende empfiehlt zudem eine Teilnahme des Montafons an der kommenden Tourismusmesse in Cannes, da auf dieser Messe Kontakte mit international tätigen Investoren hergestellt werden könnten. 39. Standessitzung: 13.01. 2009 Seite - 7 - Pkt. 6 – Allfälliges: a) Zur Anfrage von Bgm Vallaster zum aktuellen Stand der Verhandlungen betreffend des Pflegeheimes in Vandans informiert Bgm Wachter kurz, dass der neue Geschäftsführer mit einem eigenem Konzept an die Gemeinde herangetreten ist, dessen weitere Beratungen auf Gemeindeebene aber noch offen sind. b) Zu der von Bgm Vallaster angesprochenen unterschiedlichen Handhabung des Rauchverbotes in öffentlichen Räumen entwickelt sich eine kurze Diskussion zu der insgesamt auf gesetzlicher Basis unbefriedigenden Situation, wobei zumindest in den öffentlichen Räumen eine möglichst talschaftsweit einheitliche Vorgangsweise mit Einhaltung des Rauchverbotes empfohlen wird. Zu den bei den Gemeinden eingehenden Ansuchen auf Erteilung von Ausnahmen wird vom Vorsitzenden festgehalten, dass dafür die Bezirkshauptmannschaft zuständig ist und diese Ansuchen daher an diese weiter zu leiten sind. c) Bgm Lerch spricht ein Ansuchen des Familienverbandes zur finanziellen Unterstützung von Babysitterkursen an, zumal dieses Angebot auch von Tourismusbetrieben zunehmend in Anspruch genommen wird. Die Beratung und eine Entscheidung dazu soll nach Abklärung der finanziellen Größenordnung in der kommenden Standessitzung erfolgen. d) Bgm Ladner erkundigt sich nach den Erfahrungen der Salzstreuung bei Vereisungen von Fahrbahnen, wozu in mehreren Wortmeldungen die in den Gemeinden bereits gemachten positiven Erfahrungen aufgezeigt werden. e) Bgm Wachter spricht die vielfache nicht Erreichbarkeit des GIS-Mitarbeiters an, wozu vom Vorsitzenden auf Basis mehrerer Wortmeldungen raschest ein Gespräch mit dem Mitarbeiter zu führen ist. Ende der Sitzung: 13.00 Uhr; Schruns, 14. Jänner 2009; Schriftführer: 39. Standessitzung: 13.01. 2009 Standesvertretung: Seite - 8 -