19860404_SV_004

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Letzte Änderung 24.05.2021, 11:09
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1986-04-04
Erscheinungsdatum 1986-04-04
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 4. April 1986 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns anläßlich der 4. Sitzung der STANDESVERTRETUNG in der laufenden Legislaturperiode. Auf Grund der Einladung vom 25. März nehmen an der auf heute 9.15 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Bgm. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Eduard Bitschnau, Tschagguns, ab 10.00 Uhr während den Berichten des Vorsitzenden; Bürgermeister Wilhelm Säly, Silbertal; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister LAbg. Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister ÖkRat Erwin Vallaster, Bartholomäberg; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Otto Ladner, Lorüns; Bürgermeister Josef Schwärzler, Stallehr; Gemeinderat Franz Egele, Vandans; Entschuldigt: Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 9.15 Uhr die 4. Standessitzung begrüßt die erschienenen Kollegen Bürgermeister, wie auch Gemeinderat Egele von Vandans und stellt die Beschlußfähigkeit nach dem Standesstatut fest. Zur Behandlung steht nachfolgende TAGESORDNUNG 1. Vorlage und Genehmigung der Sitzungsniederschrift über die 3. Standessitzung vom 17.12.1985; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Bericht von Bgm. Wekerle über Bemühungen zur Errichtung eines Schlachthofes Oberland; 4. Ansuchen um die Bewilligung zur Verwendung des Standeswappens durch: a) den Krankenpflegeverein Außermontafon; b) den Viehzuchtverein Bartholomäberg; 5. Alarmierung der Feuerwehren durch die Städtische Sicherheitswache Bludenz - Kostenbeteiligung der Montafoner Gemeinden; 6. Beratung zum Altenhilfeprogramm des Landes Vorarlberg mit Schaffung von Pflegebetten in der Talschaft; 7. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Sitzungsniederschrift über die 3. Standessitzung vom 17.12.1985, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird auf Anfrage des Vorsitzenden in der vorliegenden Fassung ohne Einwendungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2. - Berichte des Vorsitzenden: a) Das Land Vorarlberg hat für die im Jahr 1985 aufgelaufenen Baukosten beim Heimatmuseum den restlichen Landesbeitrag in Höhe von S 73.523, 48 überwiesen; b) Für die Montafoner Sommerkonzerte 1986 wurde vom Land Vorarlberg ein Förderungsbeitrag von S 50.000, — bewilligt und bereits ausbezahlt. Das Programm 1986, welches in den letzten Tagen allen beteiligten Stellen zugesandt wurde, wird nochmals kurz erläutert. Der Vorsitzende ersucht die Anwesenden, der Standesverwaltung im Rahmen der örtlichen Verkehrsvereine bei der organisatorischen Abwicklung (Plakatierung, Inkasso etc) nach Möglichkeit behilflich zu sein und gibt bekannt, daß diesbezüglich auch mit den zuständigen Herren des Verkehrsverbandes in nächster Zeit Gespräche stattfinden werden. Nachdem es sich bei den Sommerkonzerten in erster Linie um eine Bereicherung der Angebotspalette für den Sommerfremdenverkehr handelt, ist eine Mithilfe der örtlichen Verkehrsvereine durchaus gerechtfertigt, zumal die Standesverwaltung wegen vielfältigen anderweitigen Aufgabenbereichen zur alleinigen Abwicklung nicht mehr in der Lage ist. c) Zum Stand der Verhandlungen über einen Ausbau der Milchtrinkstube wird mitgeteilt, daß mit Herrn Christian Schapler ebenfalls ein Gespräch geführt wurde. Auf Grund den bereits festgelegten Grundsatzbedingungen ist Herr Schapler nicht mehr an einer Miete dieser Räumlichkeiten interessiert. Der Vorsitzende gibt bekannt, daß vom Silvretta-Center ein Planungskonzept für den Ausbau in nächster Zeit vorgelegt wird, worüber der Standesvertretung zur endgültigen Beschlußfassung berichtet wird. d) Der Geschäftsführer der Vorarlberger Energiesparvereines, Dr. Hirschfeld, hat mitgeteilt, daß am 10.6.1986 in der Rhätikonhalle in Vandans ein Informationsabend zum Thema Energiesparen, Wärmedämmung etc. stattfinden wird, worüber die Bürgermeister der Talschaft im Rahmen des Standes Montafon informiert werden sollen. Der Vorsitzende teilt mit, daß es sich hiebei um eine produkt- und firmenneutrale Information handelt und ersucht die Kollegen Bürgermeister um entsprechende Unterstützung bei der Information in ihren Gemeinden. -3- e) Der Vorsitzende berichtet kurz über die am 18.3.1986 erfolgte Verhandlung für den Ausbau der Walgauautobahn A-14, Abschnitt Umfahrung Bludenz. Dabei soll für das Montafon bei der bestehenden Auffahrt Bludenz-Ost eine zusätzliche Beschleunigungsspur errichtet werden, um eine bessere Auffahrtsmöglichkeit auf die Autobahn zu schaffen. Gleichfalls wird die Abfahrt in Richtung Montafon verbessert. Zu der von der Talschaft bereits wiederholt geforderten Verbesserung der Beschilderung, welche von den zuständigen Stellen bereits zugesichert ist, gibt der Vorsitzende bekannt, daß im Zuge der stattgefundenen Verhandlung sowohl der Landschaftschutzanwalt als auch der Amtssachverständige f. Natur- und Landschaftsschutz ihre Ablehnung zur Montage von Überkopfwegweisern bekanntgegeben haben. Die Standesvertretung vertritt hiezu die einhellige Auffassung, daß diese Ablehnung im Interesse der Talschaft nicht zur Kenntnis genommen werden kann und daher bei den zuständigen Stellen die entsprechenden Interventionen vorzunehmen sind. Bis zu der im Zuge des Autobahnausbaues zugesicherten Vornahme einer besseren Beschilderung für das Montafon soll versucht werden, bei den bestehenden Hinweisschildern die Anführung der Talschaft anzubringen. Der Vorsitzende wird hiezu einstimmig bevollmächtigt, die nötigen Schritte zu unternehmen. f) Der Vorsitzende bringt das Schreiben der Gemeinde Vandans vom 28.3.1986 (welches allen betroffenen Gemeinden zugegangen ist) über die erfolgte Abschrankung der Böschisstraße in seinen wichtigsten Punkten zur Kenntnis. Weiters gibt er bekannt, daß lt. Mitteilung der BH Bludenz die Bogenbrücke in Lorüns ab dem 7.4.1986 für jeden Verkehr gesperrt wird, sodaß bis zur Installierung der 2. Behelfsbrücke im Juli der gesamte Verkehr in die Talschaft über die bereits errichtete Behelfsbrücke abgewickelt werden muß, welche zudem mit einer Gewichtsbeschränkung von 28 to versehen ist. Die Standesvertretung vertritt hiezu die Meinung, daß zumindest die Abwicklung des PKW-Verkehrs taleinwärts bis zur Errichtung der 2. Behelfsbrücke über die Bogenbrücke möglich sein müßte. Es wird auf die sicher zu erwartenden Probleme hingewiesen, wenn die gesamte Verkehrsabwicklung ins Montafon allein über die bereits montierte Behelfsbrücke einspurig erfolgen muß. Im Interesse der Talschaft kann einer solchen Lösung nicht zugestimmt werden. Der Vorsitzende bringt die von ihm unternommenen Bemühungen und Interventionen bei Landesrat Vetter zur Kenntnis. Lt. Aussage von LR Vetter wurde nach Rücksprache mit Bgm. Wachter von Vandans zur Herbeiführung einer Lösung der anstehenden Probleme für den 17.4. 1986 eine gemeinsame Aussprache festgelegt. Bis zu diesem Termin wurde ein; Aufschieben der Abschrankung der Böschisstraße zugesichert. GR. Egele stellt hiezu fest, daß es sich beim erwähnten Termin offensichtlich um eine Verwechslung handeln muß, da Bgm. Wachter den Gemeindevorstand bereits am 20.3. zu einer Aussprache mit LR Vetter einberufen habe, welcher allerdings nicht erschienen sei. Die Gemeinde Vandans sah sich daher veranlaßt, die Abschrankung für den Schwerverkehr vorzunehmen in der Hoffnung, daß dadurch die nötigen Gespräche bzw. Verhandlungen beschleunigt würden. -4- Zur gegebenen Situation der Verkehrsabwicklung ins Montafon ist die Standesvertretung der einhelligen Auffassung, daß der bestehende Zustand angesichts der mit Sicherheit zu erwartenden Probleme nicht zur Kenntnis genommen werden kann. Insbesonders die Verzögerung bei der Installierung der 2. Behelfsbrücke, für welche angeblich die Stahlkonstruktion bereits im Lande ist, sowie die erfolgte Gewichtsbeschränkung auf 28 to löst massiven Protest aus. Der Vorsitzende wird einhellig beauftragt, bei den zuständigen Stellen vorstellig zu werden und massiv auf die Unzufriedenheit hinzuweisen. Es soll versucht werden, eine Verbesserung der gegebenen Verkehrsabwicklung zu erreichen, zumal der Standesvertretung überhaupt nicht erklärbar ist, weshalb nicht mit technisch und finanziell vertretbarem Aufwand eine Verbesserung möglich sein soll. Pkt. 3.) Bgm. Wekerle erstattet einen kurzen Bericht über die bisher unternommenen Bemühungen zur Weiterführung bzw. Neugründung eines Schlachthofes Oberland. Zur weiteren Beratung wurde ein Verhandlungsausschuß aus Vertretern der Stadt Bludenz, Landwirtschaftskammer und Metzgerinnung gebildet. Nach den bisherigen Erhebungen, würden die Betriebskosten für den Schlachthof Oberland in den Räumlichkeiten der ehemaligen Fa. Sutterlütty ca. S 500.000, — jährlich betragen, ohne Personalaufwand und ohne Schlachtaufwand. Daraus ist ein jährlicher Abgang von ca. S 4 00.000, — zu erwarten. Dem Vorschlag, unter Beteiligung der Gemeinden eine eigene Betriebsgesellschaft zu bilden, wurde aus kostenmäßigen Überlegungen eher ablehnend gegenübergestanden. Die bisherigen Verhandlungen haben noch kein konkretes Ergebnis gebracht, zumal genaue Angaben über den Schlachtanfall und den Anteil des nicht vermarktbaren Viehs fehlen. Es wurde daher vereinbart, die nötigen Erhebungen in den Gemeinden vorzunehmen. Angesichts der Berichte über die teils bereits erfolgten Erhebungen in den Gemeinden werden die daraus zu erwartenden Zahlenangaben eher kritisch bzw. als nicht verwendbar für weitere Entscheidungen beurteilt. Pkt. 4.) a) Dem Ansuchen des Krankenpflegevereines um Verwendung des Standeswappens auf ihrem Briefpapier bzw. in den Mitgliedsbüchern wird einstimmig stattgegeben. Das Standeswappen ist in seiner lt. Wappenurkunde festgelegten Ausführung zu verwenden, weshalb der Standesverwaltung ein Gestaltungsentwurf vorzulegen ist. b) Gegen die Verwendung des Standeswappens zur Anbringung auf den Jubiläumsglocken des Viehzuchtvereines Bartholomäberg wird ebenfalls kein Einwand erhoben. Im Falle der Anbringung des Wappens muß sichergestellt sein, daß es ebenfalls der Festlegung lt. Wappenurkunde entspricht. Die Bewilligung gilt ausschließlich für den beantragten Zweck und nur einmalig. (jeweils einstimmige Beschlüsse) -5- Pkt. 5.) Den Montafoner Gemeinden wurden von der Stadt Bludenz für die bereits erfolgten Installationen u. technischen Anschaffungen zur Alarmierung der Feuerwehren des Bezirkes über die Notrufnummer 122 über die Städtische Sicherheitswache Bludenz anteilige Kosten von insgesamt S 174.260, 48 vorgeschrieben (= 30, 16% der Gesamtkosten von S 577.813, 20). Die Standesvertretung zeigt sich über diese Vorschreibung überrascht, zumal diesbezüglich keine Gespräche mit den betroffenen Gemeinden geführt wurden. Bgm. Labg. Rudigier berichtet hiezu über die von der Gemeinde St. Gallenkirch erfolgte Rücksprache mit dem Landesfeuerwehrinspektor Wieder in. Lt. Aussage des Landesfeuerwehrinspektors stellt die von der Stadt Bludenz vorgenommene Installierung lediglich eine Übergangslösung dar, da eine landesweite Regelung über das Landeskatastrophenzentrum in Feldkirch vorgesehen ist. Zudem werden bei der vorgesehen landesweiten Lösung auch höhere Förderungsmittel ausgeschüttet. Angesichts der Tatsache, daß von den Gemeinden keinerlei Zusagen über eine Kostenbeteiligung vorliegen und eine landesweite Regelung der Alarmierung vorgesehen ist wird einstimmig beschlossen, die von der Stadt Bludenz vorgeschriebene Kostenbeteiligung nicht zu leisten. Pkt. 6.) Der Vorsitzende bringt ein Schreiben von Landesrat Mayer zur Kenntnis, womit er um eine Beratung zum Thema Altenbetreuung in der Talschaft ersucht. Nach dem vom Land erstellten Altenhilfeprogramm ist in den kommenden Jahren mit einem Bedarf von je 8-10 Pflegebetten in der Inner- und Außerfratte zu rechnen. Bgm. LAbg. Rudigier berichtet hiezu, daß sich die Gemeinde St. Gallenkirch schon seit längerer Zeit mit der Errichtung von Pflegebetten beschäftigt, aktuell wurde das Problem nun mit dem bereits gefaßten Beschluß zur Errichtung eines RotkreuzStützpunktes in St. Gallenkirch, da sehr bald die grundsätzliche Entscheidung zur Errichtung einer Pflegestation getroffen werden muß. Wie die bisherigen Erfahrungen anderer Rechtsträger von solchen Pflegestationen zeigen, ist beim Betrieb einer Pflegestation bei guter Auslastung mit einem jährlichen Abgang von ca. S 130.000.— bis 380.000, — zu rechnen, wobei Tagsätze von S 450, -- bis 610, -- zugrundeliegen. Zum gesamten Problem entwickelt sich eine ausführliche Beratung, wobei allgemein die Absichten der Gemeinde St. Gallenkirch nach Errichtung einer Pflegestation zustimmend befürwortet werden. Bgm. LAbg. Rudigier sichert grundsätzlich zu, daß bei nicht voller Auslastung auch die Möglichkeit zur Aufnahme alter Menschen aus dem Raume der Außerfratte bestünde. Die Grundsatzentscheidung müsse allerdings von der Gemeindevertretung noch im April getroffen werden, da mit den weiteren Planungen bzw. Bauarbeiten für den Rotkreuzstützpunkt nicht länger zugewartet werden könne. -6- Angesichts den bekannten Problemen bei der Unterbringung pflegebedürftiger Mitmenschen wird vorerst die Errichtung einer Pflegestation in der Innerfratte begrüßt, zumal im Bereich Außermontafon eine gewisse Bedarfsdeckung durch das Altersheim der Marktgemeinde Schruns gegeben ist. Allerdings wird von Bgm. Wekerle auf die damit verbundenen Probleme, in erster Linie eines Qualitätsverlustes des Heimes hingewiesen. In den zuständigen Gremien der Marktgemeinde Schruns wurden diese Probleme ebenfalls bereits wiederholt beraten, wobei Bgm. Wekerle nach der Fertigstellung der Sanierung des Krankenhauses etwa ab 1988 die notwendige Sanierung des Altersheimes in Aussicht stellt. In diesem Zusammenhang werde sicherlich auch die Überlegung zur Einrichtung einer eigenen Pflegestation angestellt werden. Im Interesse einer bedarfsgerechten Versorgung der Talschaft mit Pflegebetten begrüßt die Standesvertretung einhellig die von der Gemeinde St. Gallenkirch bestehende Absicht zur Errichtung einer Pflegestation. In Zusammenhang mit der mangelnden Auslastung der Wochenstation des Gemeindekrankenhauses St. Josefsheim in Schruns vertritt Bgm. Wekerle die Auffassung, daß durch die Niederlassung eines zweiten Facharztes für Geburtshilfe u. Frauenheilkunde eine wesentliche Verbesserung erreicht werden könnte. Er ersucht daher im Interesse einer weiteren Verbesserung der ärztlichen Versorgung des Tales um die Unterstützung durch den Stand Montafon. Pkt. 7.) Zur Anfrage von GR Egele bezüglich Radwegenetz wird festgehalten, daß vorerst in den Gemeinden die örtlichen Möglichkeiten geprüft werden sollen, wobei gleichzeitig mit den Nachbargemeinden bezüglich Anbindung Kontakt aufgenommen werden soll. Erst anschließend erscheint eine weitere Beratung und Festlegung der künftigen Vorgangsweise im Stand Montafon sinnvoll. Zur Anfrage hinsichtlich der weiteren Vorgangsweise in Sachen 2. Sonderinvestitionsprogramm für die Montafonerbahn AG stellt der Vorsitzende fest, daß zuerst die Beratung im Stand Montafon erfolgen sollte. Er ersucht daher eine Vorlage an die Gemeindevertretungen noch nicht vorzunehmen. Durch die Verantwortlichen der Montafonerbahn AG sind vorrangig noch verschiedene anstehende Probleme einer Lösung zuzuführen, wobei teils die nötigen Schritte bereits eingeleitet sind. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende mit dem Dank an die Standesvertreter um 12.00 Uhr die Standessitzung. Schruns, 7.4.1986 Schriftführer: Standesvertretung: