19950314_SV_030

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Letzte Änderung 24.05.2021, 11:10
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1995-03-14
Erscheinungsdatum 1995-03-14
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Inhalt des Dokuments

-1- STAND MONTAFON NIEDERSCHRIFT aufgenommen am 14. März 1995 im Sitzungssaal des Standes Montafon anläßlich der 30. Sitzung der Standesvertretung in der laufenden Legislaturperiode. Aufgrund der Einladung vom 7. März nehmen an der auf 14.00 Uhr einberufenen Standessitzung teil: Standesrepräsentant Labg. Mag. Siegmund Stemer, St. Anton; Bürgermeister Harald Wekerle, Schruns; Bürgermeister Guntram Bitschnau, Tschagguns; Bürgermeister Burkhard Wachter, Vandans; Bürgermeister Willi Säly, Silbertal; Bürgermeister Fritz Rudigier, St. Gallenkirch; Bürgermeister Heinrich Sandrell, Gaschurn; Bürgermeister Lothar Ladner, Lorüns; Bürgermeister Bertram Luger, Stallehr; Entschuldigt: Bürgermeister Martin Vallaster, Bartholomäberg; Schriftführer: Standessekretär Mag. Johann Vallaster; Der Vorsitzende eröffnet um 14.00 Uhr die Standessitzung, begrüßt die Standesvertreter und stellt gemäß Standesstatut die Beschlußfähigkeit fest. Gegen die vorliegende Tagesordnung wird nach Umfrage kein Einwand erhoben, zur Behandlung steht somit nachstehende TAGESORDNUNG 1. Genehmigung der Niederschrift über die 29. Standessitzung vom 7.02.1995; 2. Berichte des Vorsitzenden; 3. Vorlage und Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1994; 4. Montafoner Talschafts- und Ausgleichsfonds - Beschlußfassung über Auszahlungsvorschlag; 5. Künftige Verwendung des Standesgebäudes Gerichtsweg 8; 6. Allfälliges; -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1.) Die Niederschrift über die 29. Sitzung vom 7. Februar, welche allen Standesvertretern zugegangen ist, wird über Antrag des Vorsitzenden ohne Ergänzungen einstimmig genehmigt und unterfertigt. Pkt. 2.) - Berichte des Vorsitzenden: a) Vom Eisenbahnmuseum Strasshof wurde der Montafonerbahn mit Schreiben vom 23. Februar 1995 mitgeteilt, daß eine Dampflokomotive weder zum Verkauf noch in einem entsprechenden langfristigen Mietverhältnis angeboten werden kann. Der Vorsitzende weist in diesem Zusammenhang auf neuerliche Urgenzen seitens der Tourismuswirtschaft auf Wiedereinführung der Dampfzugsonderfahrten hin. b) Für die Montafoner Sommerkonzerte 1995 wurde von der Landesregierung wiederum ein Förderungsbeitrag in Höhe von S 100.000, — zugesichert. c) Die Kapuzinergemeinschaft Gauenstein hat sich für die großzügige Unterstützung der Talschaft für die Generalsanierung der Kapuzinerkirche mündlich wie auch schriftlich bedankt und ihrer Freude über diese Unterstützung ausgedrückt. d) Die Eigenjagd Valisera wurde unter Einrechnung der Vorauszahlung des Jagdpachtes für jeweils drei Jahre zu den bisherigen Konditionen an G. Haeberlin für die kommende Jagdpachtperiode verpachtet. Dies entspricht einem Hektarsatz von S 434, - (incl. Umsatzsteuer). Pkt. 3.) Vom Buchhalter Peter Vergud wird der Rechnungsabschluß 1994, welcher mit der Sitzungseinladung bereits übermittelt wurde, vorgetragen und die nötigen Erläuterungen zu den einzelnen Abweichungen bei den Haushaltsstellen erteilt. In der Gruppe 01- Standesverwaltung sind unter verschiedene Ausgaben in Höhe von S 76.374, 36 die Aufwendungen anläßlich des Regionaltages bei der Dornbirner Messe 1994 mit einer Größenordnung von ca. S 45.000, — enthalten. Unter der Haushaltsstelle 7570-Sonstige Förderungsbeiträge ist der Förderungsbeitrag an die Caritas für das Behindertenwohnheim in Vandans in Höhe von 100.000, — Schilling, an die Arbeiterkammer für die Kammerbibliothek in Höhe von 20.000, — Schilling, weiters der Förderungsbeitrag an die Aktion Dritte-Welt in Höhe von 15.000, — Schilling sowie sonstige diverse kleinere Förderungsbeiträge enthalten. Unter Förderungsbeiträge an Gemeinden in der Gruppe 3600-Montafoner Heimatmuseum in Höhe von S 300.000, — ist der laut Beschluß gewährte Beitrag für das Tourismusmuseum an die Gemeinde Gaschurn enthalten, wovon S 200.000, — aus der Museumsrücklage entnommen und S 100.000, — im Wege der Standesumlage aufgebracht wurden. -3- Von den Förderungsbeiträgen für die Heimatpflege in Höhe von S 193.000 entfallen S 130.000, — auf den Heimatschutzverein, S 25.000, — für die Volkshochschule - Zweigstelle Montafon, S 20.000, — für das Jungbläserseminar des Harmoniebezirkes Montafon sowie S 10.000, - für den Kulturverein „illlitz" in Schruns. Die Montafoner Sommerkonzerte sind mit Gesamtausgaben in Höhe von S 334.803, 54 im Rechnungsabschluß enthalten, wobei diesbezüglich anläßlich einer früheren Besprechung bereits eine detaillierte Abrechnung vorgelegt wurde. Zur Auslastung der Familienhelferin wird berichtet, daß die Nachfrage durchwegs als zufriedenstellend eingestuft werden darf und wiederholt auch Familienhelferinnen der Caritas für Einsätze in der Talschaft herangezogen werden mußten. Zu der vor wenigen Wochen erfolgten Ausschreibung der Anstellung einer weiteren Familienhelferin wird berichtet, daß bisher keine Bewerbung eingelangt ist. Die in der Gruppe 5 ausgewiesenen Bezüge für den Sprengelarzt sind die Geldbezüge für den Gemeindearzt Dr. Tagwercher der Gemeinden Bartholomäberg, Schruns und Silbertal. Dazu wird zur Kenntnis gebracht, daß aufgrund eines Verwaltungsgerichtshoferkenntnisses die Auszahlungen an den Gemeindearzt nicht mehr im Rahmen der Lohnverrechnung, sondern lediglich über Rechnungslegung durch den Gemeindearzt erfolgt. Aufgrund des vorgenannten Umstandes wird angeregt, ab dem kommenden Jahr die Verrechnung der Gemeindearztbezüge nicht mehr über den Stand Montafon vorzunehmen, sondern durch den Gemeindearzt selbst im Wege der Rechnungslegung direkt an die drei Vertragsgemeinden. An die Montafonerbahn wurde die 4. Rate (von 5 Raten) für das Gesellschafterdarlehen im Rahmen des 3. Sonderinvestitionsprogrammes in Höhe von S 4.660.920, — zur Verfügung gestellt. Die Zuführung an die Talschaftsfondsrücklage setzt sich aus der Zuwendung der Vorarlberger Illwerke in Höhe von S 4 Mio. sowie den Zinserträgen in Höhe von S 133.301, 09 zusammen. Ausgabenseitig sind Entnahmen in Höhe von S 300.000, — lt. Beschluß für die Unterstützung der Erstellung eines Schlachthofes durch Mangeng Daniel in Schruns enthalten. Nachdem keine weiteren Anfragen gestellt werden, wird von Bgm. Bitschnau der Bericht über die am 6. März stattgefundene Überprüfung der Jahresrechnung 1994 vollinhaltlich zur Kenntnis gebracht und gleichzeitig der Antrag auf Genehmigung des Rechnungsabschlusses 1994 sowie Entlastung der Verwaltung gestellt. Diesem Antrag wird von der Standesvertretung die einstimmige Zustimmung erteilt und der Rechnungsabschluß 1994 mit nachstehenden Gesamtsummen genehmigt: Einnahmen der Erfolgsgebarung GESAMTEINNAHMEN S 13.328.752, 32 S 13.328.752, 32 Ausgaben der Erfolgsgebarung Ausgaben der Vermögensgebarung GESAMTAUSGABEN S 8.414.763, 32 S 4.913.989, 00 S 13.328.752, 32 -4- Der Ausgleich des Rechnungsabschlusses wird durch Standesumlage in Höhe von S 5.461.418, 55 erreicht, wovon S 4.660.920, — auf das Gesellschafterdarlehen an die Montafonerbahn AG entfallen. Vom Vorsitzenden wird namens der Standesvertretung der Verwaltung die Entlastung ausgesprochen sowie Dank für die Arbeit im abgelaufenen Jahr und die termingerechte Vorlage der Jahresrechnung 1994. Pkt. 4.) Unter Hinweis auf die Beratungen in der vergangenen Standessitzung wird vom Vorsitzenden der von der Verwaltung ausgearbeitete Vorschlag über die Aufteilung von S 2 Mio. aus dem Talschaftsfonds an die Standesgemeinden vorgelegt und die Berechnungsgrundlagen eingehend erläutert. Die Aufteilung erfolgt nach den Kriterien Finanzkraft (mit einem Mischsatz aus Finanzkraft-Kopfquote plus Steuerentfall), Aufwendungen für die Gewässerreinhaltung sowie für die örtliche Landwirtschaftsförderung auf Basis der Nettoanteile für die Flächenprämienauszahlung. In diesem Zusammenhang informiert der Vorsitzende, daß der im Zuge der Steuerreform mit den Finanzausgleichpartner ausgehandelte Härteausgleich für das laufende Jahr mit ca. S 100 Mio. (für Vorarlberger) dotiert ist und daher im laufenden Jahr aus diesem Titel etwas höhere Zahlungen für den Entfall aus der Steuerreform den Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Bgm. Rudigier weist zum Aufteilungsvorschlag darauf hin, daß beim Kriterium für die Gewässerreinhaltung die Gemeinde St. Gallenkirch neben den ihr aus der Mitgliedschaft zum Abwasserverband Montafon entfallenden Belastungen zusätzliche Aufwendungen für eine gesonderte Kläranlage für den Ortsteil Gargellen aufbringen muß und ersucht daher um eine Erhöhung des Prozentanteiles aus diesem Kriterium. Dieses Vorbringen wird von der Standesvertretung grundsätzlich für richtig erachtet und nach kurzer Diskussion über Vorschlag des Vorsitzenden ein Zuschlag in Höhe von 4% zum Verbandsanteil der Gemeinde St. Gallenkirch festgelegt. Bgm. Rudigier entschuldigt sich um 14.50 Uhr wegen anderweitigen Verpflichtungen für den weiteren Sitzungsverlauf. Bgm. Wekerle weist darauf hin, daß die im Aufteilungsvorschlag enthaltene Vermischung der Kriterien Finanzkraft und Gemeinde Schruns als Akt der Solidarität gegenüber den anderen da sich dies für den Anteil der Marktgemeinde Schruns eher vorliegenden Steuerentfall aus Sicht der Standesgemeinden zu werten ist, nachteilig auswirkt. Bgm. Wachter schlägt vor, die Entscheidung über den vorgelegten Aufteilungsvorschlag zu vertagen, damit darüber weitere Beratungen in den örtlichen Gemeindegremien wie Gemeindevorstand bzw. Finanzausschuß erfolgen können. Er erklärt sich außerstande, zum jetzigen Zeitpunkt einer Aufteilung nach dem vorgelegten Aufteilungsvorschlag zuzustimmen, zumal diesbezüglich auch eine präjudizielle Wirkung für künftige Aufteilungen geschaffen würde und er sich bereits in früheren Beratungen gegen einen innerregionalen Finanzausgleich aus dem Talschaftsfonds ausgesprochen habe. Auch in Anbetracht des auf die Gemeinde im Vergleich zu anderen Standesgemeinden entfallenden niedrigen Betrages, andererseits jedoch des hohen Ausfalles aus der Steuerreform für die Gemeinde Vandans, könne von ihm diesem Vorschlag nicht zugestimmt werden. -5- Zu dieser Wortmeldung ergibt sich eine ausführliche Diskussion, wobei seitens der übrigen Standesvertreter einhellig eine Vertagung zur Beratung in den örtlichen Gremien ablehnend beurteilt wird, zumal auch bei der Dotierung des Talschaftsfonds durch das Land bzw. durch die Vorarlberger Illwerke die Gemeindegremien nicht eingebunden waren. Der Vorsitzende stellt fest, daß nach den einstimmig beschlossenen Bestimmungen des Talschaftsfonds der innerregionale Finanzausgleich auch als ein Kriterium enthalten ist. Er bekräftigt nochmals, daß den vorliegenden Aufteilungskriterien eine möglichst hohe Objektivität zukommt, wenngleich selbstverständlich unzählige weitere Kriterien und Aufteilungsvarianten vorgelegt werden könnten. Weiters wird darauf verwiesen, daß der Sinn des Talschaftsfonds nicht darin liegt, einen Ausgleich für Ausfälle durch die Steuerreform als Maßnahme des Bundesgesetzgebers herbeizuführen, sondern der innerregionale Finanzausgleich im Vordergrund zu stehen hat. Bgm. Sandrell weist darauf hin, daß bei der Auszahlung an die Gemeinden auch die anläßlich der Dotierung von der Vlbg. Illwerke AG gemachten Auflagen einzuhalten sind, wonach diese Mittel zweckgebunden für infrastrukturelle Maßnahmen, welche den Illwerkeanlagen zugute kommen, zu verwenden sind. Dieser Nachweis ist der Illwerke gegenüber bis zum Jahre 1999 zu erbringen. Bgm. Sandrell berichtet weiters, daß von ihm die Gemeindevertretung in der vergangenen Woche über die geplante Aufteilung informiert wurde, ohne daß das genaue Ergebnis bereits bekannt war. Die vorgeschlagenen Aufteilungskriterien wurden auch von der Gemeindevertretung grundsätzlich zustimmend zur Kenntnis genommen. In diesem Zusammenhang ersucht er den Vorsitzenden wiederum, in Sachen Steuerreform und die damit für Wasserkraftgemeinden verursachte besonders prekäre finanzielle Situation neuerlich beim Bund zu deponieren und die weiteren Bemühungen um einen Ausgleich in Form eines Wasserkraftschillings wie auch die Überlassung des Wasserzinses durch das Land zu unternehmen. Diesbezüglich wird vom Vorsitzenden informiert, daß er eine bis zum Jahre 1982 zurückliegende Aufteilung über die Gewerbe- und Lohnsummensteuer-Einnahmen für die Montafoner Gemeinden in Arbeit hat und vor allem in Hinblick auf die besondere Betroffenheit der Wasserkraftgemeinden durch die Steuerreform ein neuerlicher Vorstoß beim Finanzreferenten des Landes geplant ist, wobei von ihm weitere Bemühungen zur Überlassung eines Teiles des Wasserzinses ab dem Jahre 1996 nach dem voraussichtlichen Auslaufen des Härteausgleiches unternommen werden. Hinsichtlich der auf die Gemeinden entfallenden Belastungen aus der EUMitfinanzierung muß objektiverweise festgestellt werden, daß entgegen den früheren Annahmen eines Finanzbedarfes in Höhe von ca. S 240 Mio. nach dem nun vorliegenden Verhandlungsergebnis „lediglich" S 81 Mio. (ein Drittel) aufzubringen sind. Weiters ist positiv zu bemerken, daß fur die im Zuge des EU-Beitrittes aufzubringenden Mittel für die Finanzierung auf dem Landwirtschaftssektor die Gemeinden nicht mehr eingebunden sind, sondern dies ausschließlich zwischen Bund und Land erfolgt. Im Zuge der Diskussion über die Steuerreform werden von der Standesvertretung grundsätzliche Bedenken über die Finanzausstattung der Talschaftsgemeinden geäußert, da im Vergleich zu den Gemeinden des Walgaues und Rheintales die Möglichkeiten zur Betriebsansiedlung nicht gegeben sind und damit auch wesentlich schlechtere Finanzausstattungen für die Gemeinden verbunden sind. Die genannten Gemeinden erzielen aus der Betriebsansiedlung eine hohe Wertschöpfung, ohne daß von den Gemeinden selbst entsprechend kostspielige infrastrukturelle -6- Einrichtungen zu schaffen sind, wie dies vor allem im Bereich der Tourismusgemeinden in der Talschaft gegeben ist. Die Wertschöpfung für die Gemeinden aus dem Tourismus selbst ist als wesentlich niedriger einzustufen, als dies bei Industrieansiedlungen gegeben ist. Diesbezüglich wird die einhellige Meinung vertreten, daß auf Landesebene vor allem für Gemeinden, die eine hohe Funktion als Naherholungsgebiet für die Siedlungsräume des Landes erfüllen, ein interkommunaler Finanzausgleich anzustreben ist. Zum vorliegenden Aufteilungsvorschlag für einen Betrag von S 2 Mio. aus dem Talschaftsfonds wird schließlich über Antrag von Bgm. Wekerle unter Genehmigung der Erhöhung des Anteiles der Gemeinde St. Gallenkirch für das Kriterium Abwasserreinigung die Zustimmung erteilt, wobei nur von Bgm. Wachter unter Hinweis auf seine Wortmeldung eine Stimmenthaltung erfolgt. Pkt. 5.) Zur künftigen Nutzung des jetzigen Standesgebäudes am Gerichtsweg berichtet der Standessekretär über die mit der Vorarlberger Gebietskrankenkasse erfolgten Gespräche sowie auch einen Lokalaugenschein an Ort und Stelle, wonach die Gebietskrankenkasse grundsätzliches Interesse am Erwerb bzw. auch allenfalls am Abschluß eines langfristigen Mietvertrages zur Unterbringung ihrer Außenstelle in Schruns bekundet hat. Seitens der Gebietskrankenkasse würde der Grunderwerb allerdings nur im unbedingt erforderlichen Ausmaß erfolgen, der Einbau eines Liftes in das Objekt wird als Voraussetzung beurteilt. Dazu wird über die vom Baumeister Heim erstellte Schätzung zur Ermittlung des Verkehrswertes informiert, wonach das Objekt samt Garagen und dem zugehörigen Grund im Umfang von 533 m2 unter Berücksichtigung des Zeit- und Ertragswertes einen Schätzwert von insgesamt S 3, 7 Mio. (davon Grundwert S 932.000) aufweist. Im Zuge der ausführlichen Beratungen wird das Interesse der Vorarlberger Gebietskrankenkasse grundsätzlich positiv bewertet, wobei der Vorsitzende ermächtigt wird, diesbezüglich weitere Verhandlungen mit der Gebietskrankenkasse zu führen. Von der Gebietskrankenkasse soll ihrerseits ein konkretes Angebot eingeholt werden. Der in der Schätzung ausgewiesene Gesamtwert mit S 3, 7 Mio. wird für einen Verkauf als zu niedrig beurteilt, zumal der Standort direkt im Zentrum der Marktgemeinde Schruns sicher höher einzustufen ist. Von einem Mehrertrag von ca. S 1 Mio. wird in diesem Zusammenhang als unterste Grenze für einen Verkauf gesprochen. Unabhängig von den weiteren Verhandlungen mit der Gebietskrankenkasse soll aufgrund einer öffentlichen Ausschreibung weiter untersucht werden, inwieweit weitere Interessenten für das Objekt vorhanden sind. Bei Erzielung eines entsprechenden Kaufpreises wird in Anbetracht der künftigen Unterbringung im neuen Standesgebäude auch ein Verkauf für grundsätzlich möglich beurteilt, wobei in diesem Zusammenhang auch die Verwertung der restlichen Grundstücke weiter abzuklären ist. -7- Pkt. 6.) - Allfälliges: Bgm. Ladner erkundigt sich nach der Kostentragung für das Parasitenbekämpfungsprogramm durch die anderen Gemeinden. Diesbezüglich wird überwiegend festgestellt, daß die dafür auflaufenden Kosten von den Gemeinden übernommen werden. Nachdem keine weiteren Wortmeldungen erfolgen, schließt der Vorsitzende um 15.55 Uhr die Standessitzung unter Hinweis auf die anschließende Forstfondssitzung und bedankt sich für Mitarbeit. Schruns, 15. März 1995 Schriftführer: Standesvertretung: