19550228_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:15
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1955-02-28
Erscheinungsdatum 1955-02-28
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Inhalt des Dokuments

[-0-] STAND MONTAFON Schruns Schruns, am 23.2.1955 Einladung Im Sinne § 7 der Standesstatuten berufe ich die Mitglieder des Standesausschußes für Montag, den 28. Februar 1955 um 8 Uhr 30 in Schruns (Verwaltungsgebäude) zu einer Standesausschuß-Sitzung ein. I.E.gez. Jos. Keßler Standesrepräsentant Tagesordnung: 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21. Jänner 1955. 2. Holzbezug der Forna-Interessentschaft. 3. Lokal HNr. 27. 4. Geschwister Sander, Gortipohl, Verlängerung des Holzbezugsrechtes. 5. Wachter Josef, Gortipohl, Servitutsrechtübertragung. 6. Düngler Alois, St. Gallenkirch, Servitutsrechtübertragung v. Bp. 976/1 auf Gp. 3780/4. 7. Wachter August, Schruns, Ansuchen um die Übertragung des Holzbezugsrechtes v. Bp. 353/1 auf Gp. 1076. 8. Maier Maria, Vandans, Übertragung des Holzbezugsrechtes von einem Doppelhaus. 9. Mangeng Basil, Silbertal, Übertragung des Holzbezugsrechtes auf einen neuen Bauplatz. 10. Bergmahdangebot des Pfefferkorn Gebhard in Partenen. 11. Arthur Keßler Gaschurn, Ansuchen um Schindelholz. 12. Rudigier Adolf, Gaschurn, Ansuchen am 25 fm Abgangholz. 13. Dr. Pritz Prey, Gaschurn, Ansuchen um ca. 25 fm Abgangholz. 14. Ansuchen des Vergut Franz in St. Gallenkirch, um 10 - 15 fm Brennholz zum Kaufpreis. 15. Ansuchen des Ganahl Josef, Schruns, um die Bewilligung zum Tausche des Brennholzloses gegen Erlenholz an einen Holzhändler. [-1-] Niederschrift aufgenommen in der Standeskanzlei in Schruns, am Montag den 28. Februar 1955, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentant. Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 23. Febr. 1955, Zl. 007/ 1-2 wurde auf heute vormittag 8 Uhr 30 eine StandesausschußSitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr erschienen sind. Der Herr Standesrepräsentant eröffnet als Vorsitzender die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschliessend wird zur Beratung und Beschlußfassung der vorliegenden Tagesordnung übergegangen. Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 21. Jänner 1955, wird einspruchslos genehmigt und gefertigt. Pkt. 2) Da die Erhebungen über das Holzbezugsrecht des Weilers "Zelfen" bzw. über dessen rechtliche Grundlage noch nicht abgeschlossen sind, wird vorläufig, für das Jahr 1955 von einer Stockgeldvorschreibung abgesehen. Jedoch wird das Servitutsholzquantum, das lt. Servitutsregulierungs-Urkunde 123, 92 fm beträgt, auf den tatsächlichen Holzzuwachs der belasteten Waldparzelle, d. i. 89.01 gekürzt. Die zur Erhaltung der Gebäulichkeiten des Weilers "Zelfen" zustehende Nutzholzmenge kann niov als überhöht angesehen werden, es wird daher die Kürzung bei der Brennholzzuteilung vorgenommen. Statt 13, 6 rm Brennholz wie bisher, werden bis auf weiteres nur mehr 8, 9 rm Brennholz jährlich pro Haushalt als Servitutsbezug zugewiesen. Die Kürzung ist dadurch begründet, daß in den letzten Jahren eine Nutzung im 3 - 4 fachen Ausmasse des zustehenden Rechtes erfolgt ist, sodass bereits [-2-] die Substanz angegriffen wurde. Pkt. 3) Zur Überwachung der Bauarbeiten beim Ausbau des Verkaufslokales für die Milchverwertungsinteressentschaft Silbertal, im Haus Nr. 27 in Schruns, wird ein Bauauschuß bestellt, dem die Bürgermeister August Vonbank und Peter Wachter, sowie ein Vertreter der Gemeinde Silbertal angehören. Der Bauausschuß ist ermächtigt die Planung abzuschliessen, die nötigen Vorarbeiten zum Ausbau des Ladenlokales durchzuführen und die Absprache über die Kostenvoranschläge mit der bauausführenden Firma vorzunehmen. Die Arbeiten werden an die Baufirma Galehr Franz sen. in Schruns, vergeben. Pkt. 4) Dem Ansuchen der Geschwister Sander in St. Gallenkirch/ Gortipohl um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes für das Doppelwohnhaus Nr. 25/26 das vor einigen Jahren infolge Baufälligkeit abgebrochen wurde, wird in der Form stattgegeben, daß nur mehr für das Haus Nr. 25 das Holzbezugsrecht für weitere 5 Jahre verlängert wird und das Holzbezugsrecht für HNr. 26 als verfallen erklärt bzw. nicht mehr verlängert wird. Pkt. 5) Dem Ansuchen des Wachter Josef in St. Gallenkirch/ Gortipohl, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes von einem Stall auf ein zu erstellen geplantes Wohnhaus wird als Statutenwiderig abgelehnt. Pkt. 6) Dem Ansuchen des Düngler Alois, Schreinermeister in St. Gallenkirch/Gortnil, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom baufälligen Wohnhaus Nr. 84, Bp. 976/1 auf eine Wohnung die auf einer auf Gp. 3780/4 zu erstellen beabsichtigten Werkstätte gebaut wird, wird stattgegeben. Das alte Objekt muß abgebrochen werden. Die Holzmenge des alten Wohnhauses wird mit 60 fm abgeschätzt. Pkt. 7) Herr Wachter August, Schruns/Batloggstr., beabsichtigt auf der Gp. 1076 K.G. Schruns, ein landwirtschaftlichem Objekt (Haus und Stall aneinander gebaut) zu erstellen. Zur Einforstung des Stalles hat Wachter das Holzbezugsrecht von Bp. 353/1 (Stall) bereits mit Beschluß v. 21.1.1955 auf die Gp. 1076 übertragen lassen. [-3-] Da die Holzmenge des Stalles von Bp. 353/1 zu gering ist. ersucht nun Herr Wachter um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 353/3 (Stall) auf den auf Gp. 1076 neuzuerstellen beabsichtigten Stall. Dadurch wird aus dem Holzbezugsrecht der beiden Ställe von Bp. 353/1 u. 353/2 ein Stall auf Gp. 1076 eingeforstet. Diesem Ansuchen wird durch die Standesvertretung stattgegeben. Die beiden alten Ställe werden ausgeforstet und müssen umgehend abgetragen werden. Die zur Übertragung vorgesehenen Holzmenge wird mit 70 Pestmeter geschätzt. In diesem Ausmasse wird der neue Stall als eingeforstet angesehen. Der neue Stall bezw. die Kuhstube muß in Mauerwerk erstellt werden. Pkt. 8) Prau Maier Maria in Vandans. hat um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von HNr. 66 auf einen Bauplatz auf Gp. 423 angesucht. Sachverhalt: Auf Bp. 143 u. 144 wurde das Doppelwohnhaus Nr. 65/65 zur Hälfte abgebrochen. Das Wohnhaus Nr. 65 wurde in etwas kleinerem Umfange auf der Bp. 143 u. 144 (ungefähr auf der Grenze zwischen beiden Bauparzellen) neu erstellt. Das Servitutsrecht der Hausnummer 66 will nun die Prau Maier auf den Bauplatz ihres Sohnes auf Gp. 423 in der K.G. Vandans übertragen lassen. Diesem Ansuchen wird durch die Standesvertretung stattgegeben. Die Parterre muß in Mauerwerk erstellt werden. Pkt. 9) Mangeng Basil in Silbertal 95, hat ein Ansuchen um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 226 auf einen Bauplatz auf Gp. 875/1 eingebracht. Sachverhalt: Der auf der Bp. 226 stehende sehr baufällige Doppelstall ist Eigentum der Parteien Basil Mangeng und Alois Erhard. Silbertal 96. Da dieser Stall infolge Baufälligkeit abgebrochen werden muß, beabsichtigen die beiden Parteien getrennt je einen Stall zu erstellen. Erhard baut einen kleineren Stall auf Bp. 226, während Mangeng seinen Stall in der [-4-] Nähe des Wohnhauses, auf Gp. 875/1 zu erstellen beabsichtigt. Diesem Ansuchen wird seitens der Standesvertretung stattgegeben werden. Die sog. Kuhstube muß in Mauerwerk erstellt werden. Pkt. 10) Pfefferkorn Gebhard in Gaschurn, hat dem Stand Montafon das Bergmahd "ob dem Schrofen" in Partenen zum Kaufe angeboten. Dieses Bergmahd wird durch Aufforstung dem unterliegenden Standeswald Schutz vor Lawinen bieten, da dieses Bergmahd der Ausgangspunkt der abgehenden Lawinen ist, die den unterliegenden Standeswald ständig immer weiter zerstören. Die Standesvertreter erwägen den Ankauf dieses Bergmahdes. Die Bürgermeister Peter Wachter und Hermann Mangard werden beauftragt, nach der Schneeschmelze eine Besichtigung an Ort und Stelle vorzunahmen um Anhaltspunkte zur Verhandlung über den Kaufpreis zu ermitteln. Pkt. 11) Die Parteien Keßler Arthur, Wachter Alois und Witwer Katharina alle wohnhaft in Gaschurn, haben an den Stand Montafon das Ansuchen um die Bewilligung von 2 Schindelstämmen für ein lawinenzerstörtes Objekt, das ihr gemeinsamer Besitz ist, angesucht. Diesem Ansuchen wurde, da es sich um einen diesjährigen Katastrophenfall handelt, durch die Standesvertretung stattgegeben. Pkt. 12) Rudigier Adolf, Gaschurn hat um die Bewilligung von 25 Pestmeter Bauholz aus Abgangbeständen angesucht. Da solches Holz nach Aussage des zuständigen Waldaufsehers, im Valscheviltale vorhanden ist und als Servitutsholz nicht ausgegeben werden kann, da die Bringung zu schwierig ist, wurde diesem Ansuchen stattgegeben. Der Kaufpreis kann im Einvernehmen mit dem zuständigen Waldaufseher durch den Herrn Standesrepräsdntanten festgelegt werden. [-5-] Pkt. 13) Dem Ansuchen des Dr. Fritz Frey in Gaschurn, um die käufliche Überlassung von ca. 25 fm Abgangholz wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt in schwerbringbarer Lage in der Standeswaldung Partenen zum Kaufpreise. Der Kaufpreis kann durch den Herrn Standesrepräsentanten im Einvernehmen mit dem zuständigen Waldaufseher festgelegt werden. Pkt. 14) Das Ansuchen des Franz Vergut in St. Gallenkirch. um die zusätzliche Bewilligung von ca. 10 - 15 fm Brennholz zum Kaufpreise wird bis nach der Forsttagsatzung 1955 vertagt. Pkt. 15) Das mündliches Ansuchen des Ganahl Josef, Schruns/ Silvrettastr., um die Bewilligung zum Tausche des Brennholzloses gegen Erlenholz bei einem Holzhändler wurde abgelehnt. Dies gilt auch für alle so ähnlichen Fälle. Erweiterung der Tagesordnung: Einvernehmlich wird gemäß § 34 der GO die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert: Pkt. 16) Dem Ansuchen des Burger Josef Sewerin in St. Gallenkirch, um die Bewilligung zum Verkaufe von ca. 5 rm Stallabbruchholz wird stattgegeben. Pkt. 17) Juen Anton, Schuhmachermeister in Schruns, hat um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Haus Nr. 157 auf einen Bauplatz auf der Gp. 1068, beides in der K.G. Schruns, angesucht. Sachverhalt: Das Haus Nr. 157, wurde im Lawinenwinter 1954 (Jänner) vollständig zerstört. Die Bauparzelle befindet sich nun mitten im Lawinenstrich. Da sich auf diesem Anwesen kein lawinengeschützter Platz befindet wo man das neue Wohnhaus lawinensicher erstellen könnte, hat sich der Besitzer entschlossen, das Wohnhaus im Schrunser Feld auf einen Bauplatz der Gp. 1068, den er von der Pfarrpfründe Schruns erworben hat, zu erstellen und sucht daher um die Übertragung des Holzbezugsrechtes an. Diesem Ansuchen gibt die Standesvertretung statt. Die Holzmenge des zerstörten Hauses wird mit 100 fm festgelegt. [-6-] Pkt. 18) Mit sofortiger Wirkung werden Holzbezugsrechtes von eingeforsteten Gebäuden die aufgelassen werden nur einmal übertragen. D.h., das Holzbezugsrecht kann vom Urgebäude das 1882 bestanden hat, lediglich einmal auf Grund eines Standesbeschlußes den Standort wechseln. Beispiel: A besitzt ein eingeforstetes Gebäude auf auf Bauparzelle 84. Da es nicht mehr gebraucht wird, bricht A es ab. B sieht das und ersucht A um die Überlassung des Holzbezugsrechtes. A gibt statt und mit Standesbeschluß wird das Holzbezugsrecht auf die Bp. 105 des B übertragen (erhöhtes Stockgeld). B besitzt nun wohl ein eingeforstetes Gebäude auf Bp. 105, kann aber wenn er das Gebäude nicht mehr braucht oder abbricht, das Holzbezugsrecht nicht mehr zu Gunsten eines andern abtreten. Das Holzbezugsrecht verfällt. Berichte: Der Standesrepräsentant berichtet, daß Waldaufseher Mangard Hugo, St. Gallenkirch, mit 1. Februar 1955, gemäß § 4 des Waldaufsichtsgesetzes zum Waldaufseher für das Aufsichtsgebiet I (Gargellental) bestellt wurde. Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 14 Uhr 30 Der Standesausschuß: [Unterschriften der Standesvertreter]