19300913_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:15
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1930-09-13
Erscheinungsdatum 1930-09-13
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 259/8-8t. Niederschrift -o-o-o-o-o-oaufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am 13. September 1930 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o-o-o-o-o-o Mit Einladung vom 10. September 1930 Zl. 258/4-St. wurde auf heute Samstag den 13. September 1930, vormittags 9 Uhr eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind sämtliche Herren Gemeindevorsteher, bezw. in Verhinderung eines solchen dessen Ersatzmann als Standesvertreter Montafons, mit Ausnahme jener der Gemeinden von Lorüns und Stallehr, die sich nicht entschuldigt haben. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 19. Juli 1930 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift zum Zwecke der ortsüblichen Verlautbarung beteilt wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis sind. Einwendungen wurden keine erhoben. Es wird sodann in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst folgende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Der eingehende Bericht des vorbereitenden Komitees über die Schaffung eines Gemeindeblattes für den Gerichtsbezirk Montafon wird zur Kenntnis genommen. Der vorgelegte Statutenentwurf wird einer sorgfältigen Prüfung unterzogen; es werden an demselben einige Änderungen vorgenommen. Dieser Entwurf ist sodann umgehend den einzelnen Gemeindevorstehungen Montafons zur Vorlage, Stellungnahme und Beschlussfassung der Gemeindevertretungen zu unterbreiten. Das Ergebnis dieser Beratungen ist der Standesrepräsentanz Montafons zur nochmaligen abschliessenden Beratung durch die Standesvertretung in kürzester Frist mitzuteilen. Herr Oberlandesgerichtsrat Duelli/Schruns als Vorsteher des Bezirksgerichtes Montafon begrüsst in einem längeren zergliederten Referate die Einführung eines Gemeindeblattes für Montafon und weist an Hand einzelner Beispiele auf die eminente wirtschaftliche Notwendigkeit hin. Er versichert dem Unternehmen die grösste Unterstützung und Förderung und richtet in diesem Sinne an die verantwortlichen Gemeindefunktionäre Montafons einen warmen Appell. Im Prinzip erklärt sich die Standesvertretung mit der Schaffung eines "Montafoner Gemeindeblattes" einverstanden und empfiehlt den Gemeinden des Tales ein einheitliches intensives Mitarbeiten und Fördern des Unternehmens zum Wohle der ganzen Talschaft. 2.) Der Bericht der Verwaltung der Aktiengesellschaft der Montafonerbahn Bludenz-Schruns vom 29.Juli 1930 über die Ausschüttung einer Dividende und die Verlosung von Aktien etc. mit einem Gesamtbetrage von S 31.828 wird mit Befriedigung zur Kenntnis genommen. 3.) Über Antrag des Herrn Vorsitzenden wird dem Ansuchen der Aktiengesellschaft Montafonerbahn vom 12. August 1930 um Überlassung des Betrages von S 31.828 als Darlehen gegen halbjährige Kündigung und Verzinsung, zum Einlagezinsfuss der Sparkasse Schruns (gegenwärtig 6%) die Bewilligung erteilt. 4.) Dem Tschanun Kristian/Gaschurn wird über Ansuchen vom 24. Juli 1930 zum Wiederaufbaue der abgebrannten Objekte ein Holzquantum von 150 fm3 gegen Leistung des Stockgeldpreises bewilligt. 5.) Das neuerliche Ansuchen der Gemeinde Bürs um Bewilligung von 200 fm3 Nutzholz zum Baue eines Alpstalles auf der Alpe Salonien (Kat. Gemeinde Vandans) wird nach längerer Beratung über Antrag des Herrn Vorsitzenden vertagt. 6.) Das Ansuchen des Professor Janner/St. Gallenkirch um Einräumung eines Nutzungsrechtes für Wasser aus der Standesquelle auf GP.Nr. /Gampabing St. Gallenkirch wird bis auf Weiteres zum Zwecke einer Besichtigung an Ort und Stelle vertagt. [-2-] Verschiedene Ansuchen um Abgabe von Nutz- und Brennholz für Bewerber in Gargellen/Gemeinde St. Gallenkirch werden bewilligend den Standesrepräsentanz zur Erledigung abgetreten. Die Abgabe hat nach Vorhandensein und nur aus abständigem und aus Abfallholz gegen Vergütung des ortsüblichen Kaufpreises zu erfolgen. Dadurch darf das Bezugsrecht der Eingeforsteten jedoch nicht beeinträchtigt werden. 8.) Dem Ansuchen des Alois Tschanun/Gaschurn um Nachlass einer Forstschadenersatzstrafe von S 74.50, verhängt über ihn als Maisässvogt von Innertafamont, kann aus prinzipiellen Gründen nicht entsprochen werden. 9.) Dem Ansuchen des Schoder Josef/Vandans um Bewilligung eines höheren Betrages als die Hälfte der Versicherungssumme für das abgebrannte Haus im Falle des Nichtwiederaufbauens des Objektes kann nicht Folge gegeben werden. Es sind die Bestimmungen der Vereinsstatuten in Anwenung zu bringen. 10.)Die Beschwerde des Stampfer Ludwig/Tschagguns u. Cons. gegen die Bepflanzung eines Weges durch den Forstwart in Vandans wird bis zum Vorliegen eines Berichtes auf Grund eines vorgenommenen Lokalaugenscheines vertagt. 11.) Gegen die Ausdehnung des Erweiterungsbaues des Konsumvereines Schruns bis auf die Nachbargrenze des Standes Montafon HNr. 27 wird bei gleichzeitiger Einräumung des Gegenseitigkeitsrechtes und der Unterlassung der Anbringung einer Öffnung in die Grenzmauer keine Einwendung erhoben. Schruns, am 19. September 1930. Der Standesrepräsentant: [Unterschriften der Standesausschüsse]