19630821_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:17
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1963-08-21
Erscheinungsdatum 1963-08-21
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Niederschrift Aufgenommen am Mittwoch, den 21. Aug. 1963, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 19. Aug. 1963, wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister des Tales Montafon in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden: Silbertal, St. Anton, Lorüns u. Stallehr, erschienen sind. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 11. Juli 1963. 2. Ansuchen des Verkehrsverbandes Montafon in Schruns, um die Übernahme einer Bürgschaft durch den Stand Montafon, Forstfond. 3. Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, Vorlage eines Dienstbarkeitsvertrages über die 20 kv-Freileitung Trominier. 4. Erneuerung der Feuerversicherung für das Verwaltungsgebäude. 5. Waldbrandversicherung - Verlängerung der Laufzeit. 6. Bergmahdangebot des Klehenz Josef in Gaschurn 47. 7. Bergmahdangebot der Stocker Katharina in St. Gllk. 8. Ansuchen des Edmund Ganahl in Tschagguns, um 12 fm Servitutsbauholz. 9. Weitere Holzschlägerung in der Standeswaldung "Valisera" 10. Holzansuchen des Werle Franz in Gaschurn. 11. Ansuchen des Vallaster Paul in B.berg, um anderweitige Verwendung von Servitutsholz. Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1. Die Sitzungsniederschrift vom 11. Juli 1963 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. -2- zu Pkt. 2. Dem Ansuchen des Verkehrsverbandes Montafon in Schruns, die mit Juli 1963 abgelaufene Bürgschaft für einen Credit bei der Spar- und Darlehenskassa für Montafon in Schruns, für einen weiteren Credit in Höhe von S 100.000.mit einer Laufzeit von 5 Jahren zu verlängern, wird stattgegeben. Wie der Verkehrsverband in seinem Ansuchen erwähnt, wird dieser Credit dringend zur Vorfinanzierung der Montafoner Winterprospekte benötigt. zu Pkt. 3) Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag 91.71.28 wird in vorliegender Fassung genehmigt. Der Vertrag betrifft die 20 kv-Freileitung K.M. Vermunt - Tr. St. Trominier in Partenen. zu Pkt. 4) Das Verwaltungsgebäude des Standes Montafon in Schruns, wird mit S 350.000.- bei der Landesfeuerversicherungsanstalt in Bregenz gegen Feuer versichert. zu Pkt. 5) Die Waldbrandversicherung wird in gleicher Höhe auf mindestens 6 Jahre verlängert. zu Pkt. 6) Das von Klehens Josef in Gaschurn angebotene Bergmahd "Stacheviel" Gp. 3050/42 wird zum Preise von S 7000.käuflich erworben. zu Pkt. 7) Das Bergmahd "Kessi" Gp. 1762 in K.G. St. Gallenkirch, dessen ausserbücherliche Eigentümerin Stocker Katharina in St. Gallenkirch ist, wird gegen die Abgabe von 20 fm Fichtennutzholz am Stock käuflich erworben. zu Pkt. 8) Das Ansuchen des Edmund Ganahl in Tschagguns, um die Bewilligung von weiteren 12 fm Bauholz für den Stallausbau wird abgelehnt, weil Ganahl für den Stallneubau ausreichend Bauholz zugewiesen erhalten hat. zu Pkt. 9) In der Standeswaldung "Valisera" in St. Gallenkirch, sind weitere 500 fm Nutzholz zum Verkaufe zu schlägern. -3- zu Pkt. 10. Dem Lehrer Werle Franz in Gaschurn, können vom aufgerüsteten Trassenholz in Ganifer in Partenen ca. 20 fm zum handelsüblichen Preis käuflich überlassen werden. zu Pkt. 11. Das Ansuchen des Paul Vallaster in Bartholomäberg 248, um die Bewilligung das diesjährige Servitutsholz, das voraussichtlich in der Standeswaldung Silbertal zugewiesen wird, verkaufen zu dürfen und an dessen Stelle Holz schlechterer Qualtität aus seiner Privatwaldung für die Hausreparatur zu verwenden, wird abgelehnt, da dieser Vorschlag dem Holzbezugsstatut widerspricht. Pkt. 12. Das Windwurfholz auf "Manig" in St. Gallenkirch ist als Servitutsholz auszugeben. Da eine Bringung nur mittels Seilbahn möglich ist, ist mit Butzerin Roman in St. Gallenkirch, der derzeit eine Seilbahn nach "Netzen" zur Bringung von Servitutsholz in Betrieb hat, ein Übereinkommen zu treffen. Pkt. 13. Boric Nikolaus in Partenen, werden 10 fm Bauholz aus Windwurfbeständen auf "Fronz" käuflich zum Preise von S 200.- pro fm überlassen. Pkt. 14. Lechtaler Franz in St. Gallenkirch, werden aus Windwurfbeständen im "Kohltobel" (Gargellental) rd. 20 fm Bauholz zum Preise von S 200.- pro fm käuflich überlassen. Pkt. 15. Dem Zudrell Erich in Silbertal, werden aus Windwurfbeständen im sog. "Kogaloch" in Silbertal ca. 20 fm Bauholz zum Preise von S 200.- pro fm käuflich überlassen. Pkt. 16. dem Zudrell Franz in Silbertal 10, werden aus alten Windwurfbeständen im Gebiete der "Wasserstubener-Standeswaldung" ca. 40 fm Nutz- und Brennholz käuflich überlassen. Der Kaufpreis für Nutzholz wird mit S 100 pro fm und das für Brennholz mit S 10.- pro fm festgesetzt. Pkt. 17. Dem Sähly Gustav in Silbertal, werden im Gebiete vom "Frescheralpmaisäß" in Silbertal ca. 20 fm Windwurfholz käuflich zum Preise von S 200.- pro fm überlassen. Pkt. 18. Zum Hauptschulbau in Schruns werden 200 fm Bauholz am Stock zum Preise von S 100.- pro fm zur Verfügung gestellt. Aus welchem Standeswaldgebiet die Zuweisung erfolgen soll wird erst noch überprüft. -4- Pkt. 20. Die Bergmähder Gp. 3171/2 u. 3171/2 in KG Gaschurn sind aufzukaufen. Der Kaufpreis von S 2000.- pro Mahd wird als vertretbar angesehen. Pkt. 21. Die von der Sofie Bargehr in Schruns angebotene Waldung "Schura" in K.G. Tschagguns wird nicht angekauft. Der verlangte Kaufpreis von S 350.000.- wird als überhöht angesehen. Berichte: Der Vorsitzende berichtet, daß a) die Jahresrechnung 1962 und der Voranschlag 1963 des Forstfondes von der Agrarbezirksbehörde aufsichtsbehördlich genehmigt wurden. b) die Jahresrechnung 1962 des Standes Montafon vom Amt der Vorarlberger Landesregierung aufsichtsbehördlich genehmigt wurde. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit gem. § 34 der Vorarlberger Gemeindeordnung zuerkannt. Beginn der Sitzung: 9 Uhr. Ende der Sitzung: 13 Uhr. Der Schriftführer: Der Standesausschuß: