19420424_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:18
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1942-04-24
Erscheinungsdatum 1942-04-24
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift über die am Freitag, den 24. April 1942 in der Gemeindekanzlei stattgefundene Beratung des Standesrepräsentanten für Montafon mit den Bürgermeistern der Talgemeinden in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter. Anwesend: Standesrepräsentant: Heinrich Dajeng Standesvertreter: Die Bürgermeister von Tschagguns, Vandans, St. Anton i.M., Lorüns, Bartholomäberg, Silbertal, St. Gallenkirch und Gaschurn Außerdem anwesend: Gemeindeinspektor Josef Ganahl Ladungsschreiben vom 21. April 1942 Beginn der Beratung: 9 Uhr Ende der Beratung: 12.30 Uhr Tagesordnung 1) Vorarlberger Landesfeuerversicherungsanstalt Bregenz: Vorlage eines Entwurfes zur Abänderung des Übereinkommens vom 7.12.1938 2) Reichsgrundsteuer: Ausführung des Pkt. 5) der Niederschrift vom 30.12.1941 3) Bericht über die geplante Errichtung eines Forstarbeiterhauses in Vandans 4) Museum- und Heimatschutzverein für Montafon in Schruns: Besprechung wegen Neubau eines Museumgebäudes in der heimatlichen Bauform. Erledigung Die Niederschrift über die Beratung mit den Standesvertretern vom 30.12.1941 ist durch Zustellung einer Ausfertigung den Standesvertretern zur Kenntnis gelangt. sie wird schriftlich genehmigt. Punkt 1): Vorgang: In Fortsetzung der Beratung nach Pkt. 3) der Niederschrift vom 30.12.1941 über die Genehmigung eines von der Landesfeuerversicherungsanstalt in Bregenz vorgelegten Entwurfes zur Abänderung das Übereinkommens vom 7.12.1938 mit dem Ziele einer Verwaltungsvereinfachung bei der Anwendung des genannten Übereinkommens hören die Standesvertreter einen ausführlich gehaltenen Vortrag des Leiters dieser Versicherungsanstalt, Herrn Direktor Josef Zumtobel, Bregenz, an. - Der Entwurf sieht eine Änderung der Verwaltung des Versicherungs- und Vermögensbestandes des Montafoner Feuerversicherungsvereines, wie er im Pkt. 5 des Übereinkommens vom 7.12.1938 beachrieben ist und zwar hinsichtlich der gesonderten Abrechnung des Versicherungs- und Vermögensbestandes des Montafoner Feuerversicherungsvereines vor. Beratung: Nach der Auslegung des Anhangtextes durch den Direktor der Landesfeuerversicherungsanstalt Bregenz und nach eingehendem Textstudium des Anhanges erklären die Standesvertreter daß der grundsätzliche Inhalt des Übereinkommens vom 7.12.1938 keine Änderung erfährt. Sie stehen der Erreichung einer Verwaltungsvereinfachung bei der Durchführung dieses Übereinkommens nicht entgegen. Entschließung: Der Standesrepräsentant erklärt den Anhang zum Übereinkommen vom 7.12.1938 als verbindlich und als wesentlichen Bestandteil desselben. [-2-] Punkt 2.) Vorgang: Im Pkt. 5 der Niederschrift vom 30.12.1941 ist die Auseinandersetzung zwischen dem Stand Montafon (8 Gemeinden) und den Talgemeinden hinsichtlich der künftigen Behandlung der Reichsgrundsteuer und des Jagdpachtgeldanteiles des Standes Montafon in diesem Gemeinden festgehalten. Die Bürgermeister der einzelnen Gemeinden geben Aufklärung über die nach dem Reichsjagdgesetz durchgeführten Jagdverpachtungen in letzter Zeit. Der Grundbesitz des Standes Montafon in den einzelnen Talgemeinden ist ein bedeutender Teil der gemeindlichen Genossenschaftsjagdgebiete. Das Recht des Grundbesitzers, bei der Jagdverpachtung mitzusprechen, ist im Reichsjagdgesetz verankert. Beratung: Die Bürgermeister der beteiligten 8 Talgemeinden erkennen, daß die Beteiligung des Standes Montafon an der Verpachtung der Genossenschaftsjagden gesetzlich und moralisch begründet ist; der Anteil am Jagdpachtertrag ist an die Standeskasse jeweils abzugeben. Auf der anderen Seite leistet der Stand Montafon für seinen Grundbesitz die Reichsgrundsteuerzahlung an die beteiligten Gemeinden. Entschließung: Bei künftiger Verpachtung der Genossenschaftsjagden in den Talgemeinden (ohne die Gemeinde Lorüns und Stallehr) ist der Stand Montafon zu verständigen. Er wird sodann einen Vertreter bestellen, der seine Interessen bei der Verpachtung der Genossenschaftsjagden wahrnimmt. Punkt 3: Vorgang: Die Nutzbarmachung von Waldteilen im Rellstal (Gemeinde Vandans) ist mit Rücksicht auf die weit entfernten Lagen der Waldteile mit bedeutenden Schwierigkeiten verbunden. Es ist eine notwendige soziale Maßnahme, den mit der Holzsschlägerung und Bringung betrauten Forstarbeitern einen festen Stützpunkt (wettersichere Unterkunft, Ermöglichung eines Küchenbetriebes) zu bieten. Es ist ihnen nicht zumutbar und auch mit einem entsprechenden Arbeitserfolg nicht vertretbar, daß die Forstarbeiter täglich weite Wege zur und von der Arbeitsstätte zurückzulegen haben. Die Errichtung eines Forstarbeiterhauses im Rellstal an günstiger Stelle wird für notwendig angesehen. An der Ausführung dieses Planes hat auch der Zollgrenzschutz Interesse. Auch er sieht sich veranlasst, für die im Grenzgebiet eingesetzten Zollbeamten und Angestellten einen Stützpunkt zu errichten. Das Ergebnis gemeinsamer Besprechungen zeigt, daß sich der Zollgrenzschutz an der Erstellung eines Forsthauses interessiert, wenn die Unterbringung des Grenzschutzpersonals dadurch möglich gemacht werden kann. Ein nach den gemeinsamen Gesichtspunkten entworfener Bauplan sieht vor, daß das projektierte Forsthaus zweiteilig gebaut werden soll, um sowohl den Forstarbeitern, wie auch dem Zollpersonal Unterkunft bieten zu können. Der Plan liegt zur Einsichtnahme auf. Beratung: Die Standesvertreter begrüßen die Durchführung des Projektes. Sie billigen auch den sorgfältig ausgewählten Standort des Hauses. Der vorliegende Plan wird von ihnen als zweckmäßig angesehen. Entschließung: Der Standesrepräsentant wird mit dem Bezirkszollkommissariat in Schruns die Verhandlung wegen Beteiligung an der Erstellung eines Forsthauses in Rellstal weiter pflegen. Er wird bemüht sein, trotz der kriegsbedingten Schwierigkeiten auf dem Baumarkt das Projekt zur Ausführung zu bringen. Punkt 4: Vorgang: Die Talschaft Montafon besitzt im Heimatmuseum des Museum- und Heimatschutzvereines für Montafon in Schruns eine äußerst wertvolle Sammlung [-3-] heimatkundlicher Brauchtumseinrichtungen und Gegenständen, Kunstwerke heimatlicher Künstler, eine Sammlung von Waffen aus den Freiheitskriegen und so weiter. Diese Sammlung ist in dem an der Talstraße gelegenen typischen alten Montafonerhaus Nr. 3 (Eigentum des Marktes Schruns) untergebracht. Der Schöpfer und geistige Inspirator dieser Sammlung ist der Schuldirektor i.R. Herr Johann Wiederin in Schruns. Im Zuge einer großzügigen Umbauplanung der Besitzer des Hotel "Löwe" in Schruns für die Zeit nach dem Kriege ist die Frage aufgeworfen worden, ob im Anschluß an die Ausgestaltung dieses Hotels zu einem Großgasthof in heimatlichem Baustil nicht der ganze Straßenzug eine einheitliche Baugestaltung erhalten soll. In Fortsetzung dieses Gedankens müßte das bestehende Museumsgebäude in eine Straßenfluchtlinie mit dem Großgasthof Löwen und dem am Ortskern-Eingang liegenden Nebengebäude des Hotel Taube gebracht werden. Die praktische Durchführung dieses Gedankenganges müßte zu einem Abbruch des bestehenden Museumsgebäudes HNr. 3 und zu einer Zurücksetzung vom Straßenrand führen. Das Museumsgebäude reicht zur Zeit stark in die Verkehrsstraße herein. Die Erhaltung der wertvollen heimatkundlichen Brauchtumssammlung auf der Grundlage des Museums- und Heimatschutzvereines für Montafon ist für die Talschaft besonders in der Zukunft von großer Bedeutung. Die Brauchtumspflege ist ein wesentliches Merkmal in der NS-Anschauung. Bei Ausführung der in Absatz 1 kurz skizzierten Großplanung scheint es angezeigt, dem Heimatmuseum größere räumliche Ausdehnung zu geben, um die wertvolle Sammlung wirkungsvoller und aufgelockerter unterzubringen. Durch Abbruch des bestehenden Hauses und durch den räumlich größer gedachten Neubau entstehen naturgemäß bedeutende Baukosten. Es ist nun zu überlegen, ob das in der Zukunft vorgesehene neue Heim weiterhin alleiniges Realeigentum des Marktes Schruns bleiben soll, oder ob die Talschaft Montafon mit Rücksicht auf die Bedeutung der heimatlichen Sammlung für die ganze Talschaft an die Stelle des Marktes Schruns als Bauherr treten will. Roh geschätzt dürfte der Kostenaufwand 35 bis 40 000 RM betragen. Beratung: Die Standesvertreter nehmen mit großem Interesse von dieser Friedensplanung Kenntnis. Sie erkennen die Bedeutung des Wertes der im Laufe von mehr als 40 Jahren mühsam zusammengetragenen Sammlung der Brauchtumsgüter des Tales Montafon für die Talschaft voll an. Nach einer Besichtigung des Museums unter der fachkundigen Leitung des Herrn Direktor Wiederin erachten auch sie es für notwendig, daß dieser Sammlung im Rahmen der vorgetragenen Planung in der Zukunft ein größeres Heim geschaffen wird. Bürgermeister Vonbank von Tschagguns ist der Ansicht, das Gebäude möge auch in Zukunft Eigentum des Marktes Montafon bleiben, wobei der Stand Montafon einen wesentlichen einmaligen Baukostenbetrag geben würde. Entschließung: Der Standesrepräsentant nimmt die von Bürgermeister Vonbank im Namen der Standesvertreter abgegebene Erklärung zur Kenntnis. [Unterschrift der Standesvertreter]