19380624_SV

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Letzte Änderung 24.05.2021, 11:18
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1938-06-24
Erscheinungsdatum 1938-06-24
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 165-1938.-1/2. Stand Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei des Marktgemeindeamtes Schruns am Freitag den 24.Juni 1938 unter dem Vorsitze des Standesrepräsentanten Heinrich Dajeng. Mit Einladungsschreiben vom 21. Juni 1938 wurde auf heute nachmittags 2 Uhr eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher 8 Bürgermeister der Talgemeinden in der Eigenschaft als Standesvertreter erschienen sind. Der Vertreter der Gemeinde Lorüns hat sich wegen seines Fernbleibens entschuldigt. Die Gemeinde Stallehr war nicht vertreten. Zur Erledigung liegt vor folgende Tagesordnung: 1) Anbot der Montafonerbahn A.Ges./Schruns auf Tilgung ihrer Schuld an den Stand Montafon (10 Gemeinden). 2) Vorsorge für Infektionskrankheiten in Montafon im Zusammenhang mit den beginnenden Grossbauten. 3) Ganahl Ludwig/Tschagguns, Forstwart, Einreihung in die X. Gehaltsgruppe, Antrag der Bezirkshauptmannschaft Bludenz. 4) a) b) c) Ansuchen um Verkaufsbewilligung für Abbruchholz, des Emanuel Bott/Vandans, um ca. 15 rm3, Franz Josef Tschofen/Schruns, um ca. 15 rm3, Hermine Salzgeber/St. Gallenkirch, um ca. 20 rm3. 5) Genehmigung des Markenbriefes zwischen Stand Montafon (Forstfond) und Gemeinde Vandans, betreffend Weideflächen auf Raschitz, Vorlage. 6) Güterweg Silbertal - Buchen: Ansuchen um einen Beitrag des Standes Montafon(Forstfond) zu den Wegbaukosten. Der Herr Vorsitzende eröffnet um 2.10 h die Sitzung, begrüsst die erschienenen Vertreter der Talgemeinden und teilt mit, dass er von der Kreisleitung Bludenz-Feldkirch der NSDAP. als kommissarischer Leiter des Standes Montafon, in der Eigenschaft als Standesrepräsentant, bestellt worden sei. Eine Wahl im Sinne des Standesstatutes habe somit vorläufig zu entfallen. - Einleitend teilt der Herr Vorsitzende mit: Der Zusammentritt der Standesvertretung geschieht in einem auch für unsere Talschaft sehr bedeutungsvollen Zeitpunkte. Durch die Tat unseres Führers Adolf Hitler ist am 13. März 1938 Grossdeutschland entstanden, unsere schöne Heimat wurde als Ostmark dem Altreich angegliedert. Wir müssen diese ersehnte Befreiung unserem Führer durch die Tat danken, indem wir fleissige, hingebungsvolle Arbeit leisten und damit teilhaben am Führerwort, aus der Ostmark ein glückliches Land mit froher Bevölkerung zu machen. Der Vorsitzende führt weiter aus: Es obliegt mir die Ehrenpflicht, bei Beginn eines neuen Zeitabschnittes jenen Männern öffentlich zu danken, die während einer schweren Vergangenheit die Interessen der Talbevölkerung vertreten und gewahrt haben. - Im Besonderen möchte ich bei dieser Gelegenheit dem ausscheidenden Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter, Altbürgermeister von Schruns, im Namen der Talschaft Montafon dafür danken, dass er die Geschäfte der Standesverwaltung mit grossem Eifer, mit tatkräftiger Umsicht und mit grossem Können durch 19 Jahre - in einer Zeit grösster Umwälzungen und Schwierigkeiten geführt hat. Er war Kraft seiner Persönlichkeit und seiner Leistungen der allgemeine und tatsächliche Vertreter der Bevölkerung Montafons. Auch die neu angebrochene glücklichere Epoche wird ihn und sein Werk zu schätzen wissen. Wir wünschen ihm von Herzen, dass er noch durch lange Jahre in bester Gesundheit sich auch der neuen Zeit erfreuen kann. [-2-] Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit werden zu den einzelnen Funkten der Tagesordnung gefasst folgende Beschlüsse ad. 1) a/ Zur Tilgung ihrer Schuld an den Stand Montafon legt die A.Ges. Montafonerbahn Bludenz - Schruns in Schruns zwei Vorschläge vor, die lauten: a) Leistung einer Sofortbarzahlung von S 17881.-, das ist die Hälfte des Schuldbetrages, gegen Nachlass des Restbetrages. b) Tilgung des Schuldbetrages von S 35762, 94 in 5 gleichen Jahresraten per S 7152, 59 (= Rm. 4768, 40) unter Verzicht auf Zinsvorschreibung, durch den Gläubiger. Nach einem ausführlichen Bericht des Vorsitzenden, der die erstmalig anwesenden Standesvertreter über die Zusammenhänge zwischen Stand Montafon und der A.Ges. Montafonerbahn gründlich unterrichtet, beschliesst die Standesvertretung die Annahme des Tilgungsvorschlages. b). Die A. Ges. Montafonerbahn wird somit ihre Schuld an den Stand Montafon in fünf gleichen Jahresraten voll tilgen. Für die jeweils aushaftenden Restschuldbeträge wird kein Zins berechnet werden. ad. 1) b/ Der Vorsitzende führt zu vorstehendem Beschluss aus, dass sofort nach der Machtergreifung tatkräftig die Verbesserung der Konkurrenzstrasse Bludenz - Partenen und deren teilweise Staubfreimachung begonnen wurde, die heute zum Grossteil schon beendet ist. Hiezu standen der Strassenverwaltung selbst nur beschränkte Mittel zur Beitragsleistung zur Verfügung, die aus dem ordentlichen Haushalt im Betrage von 10.000.-- Rm. eingespart werden konnten. Die Strassenbereinigungsarbeiten erfordern die Aufbringung von ca.25.000 Rm. aus Eigenmitteln der Talschaft, die aufzuwenden notwendig waren, weil die der Talschaft zur Verfügung gestellten Reichsmittel im Betrage von ca. 200.000 Schilling nur unter der Voraussetzung der Leistung entsprechender Vorarbeiten aufgewendet und eingesetzt werden konnten. - Nach Abzug der Haushaltseinsparung der Strassenverwaltung per 10.000 Rm. verbleibt ein ungedeckter Abgang von ca. 15.000 RM. - Eine Verumlagung, dieses Abgangbetrages auf die Konkurrenzgemeinden der Strassenverwaltung (und damit auf die Talbevölkerung) ist derzeit untragbar. - Wenn nun auch die Konkurrenzstrassenverwaltung Bludenz-Partenen und der Stand Montafon zwei ganz verschiedene Körperschaften sind, so decken sich doch im Wesentlichen ihre Interessen. - Für die Talschaft ist der einwandfreie Zustand der Hauptstrasse von grösster wirtschaftlicher Bedeutung. Es ist darum nach Überzeugung des Vorsitzenden gerechtfertigt, wenn der Stand Montafon der Montafoner Strassenverwaltung zu den ausserordentlichen Aufwendungen eine tatkräftige Beihilfe leistet. Die Standesvertretung pflichtet dieser Auffassung bei und beschliesst, der Strassenverwaltung Bludenz-Partenen in Schruns zu den ausserordentlichen Aufwendungen in den vergangenen Monaten einen Standesbeitrag zu Gunsten der Standesgemeinden in der Höhe der 1. Tilgungsrate der A. Ges. Montafonerbahn Bludenz - Schruns im Betrage von S 7152, 59 (= Rm. 4768, 40) zu bewilligen. [-2-] ad. 2) Der Vorsitzende begrüsst die zur Beratung dieses Punktes der Sitzung beigetretenen Herren: Bezirkshauptmann Graf Terlago, Bezirksarzt Dr. Heinzle, die Gemeindeärzte Dr. A. Walser/Schruns und Dr. Nemszec/ St. Gallenkirch, den Bürgermeister der Stadtgemeinde Bludenz Toni Hutter und den Direktor der Vorarlberger Illwerke A.Ges. in Bregenz Ing. Anton Ammann. - Er erteilt das Wort dem Herrn Bezirkshauptmann Graf Terlago zu folgenden Ausführungen: Durch die demnächst beginnenden Grossbauten der Vorarlberger Illwerke, die sich hauptsächlich auf die Gemeinden des inneren und mittleren Montafons erstrecken, werden mehrere tausend Arbeiter zuziehen, die zum Grossteil in vorübergehend errichteten Unterkünften wohnen werden. Dadurch besteht die Möglichkeit, dass Fälle von einzelnen Infektionserkrankungen grössere Ausdehnung annehmen. Da im Montafon nur in Schruns ein kleines Infektionshaus vorhanden ist und ausserdem im ganzen Tale Transportmittel für Infektionskranke fehlen, sieht sich die Sanitätsbehörde veranlasst, die Gemeinden des Tales dringendst an ihre gesetzlichen Pflichten zur Vorsorge für Epidemien zu erinnern. - Insbesondere erscheint dringend notwendig: 1) Beschaffung eines Transportmittels ausschliesslich für Erkrankte. 2) Errichtung einer Baracke für Infektionskranke in Partenen oder Gaschurn, die mindestens zwei ganz getrennte Abteilungen umfassen müsste, das wären pro Abteilung 1 Krankenzimmer, 1 kl. Küche, 1 Bad, 1 Abort, 1 Raum für den Wärter, 3) Einrichtung der Schrunser Infektionsabteilung für eine grössere Zahl Kranker und Öffnung dieser Abteilung für die Gemeinden Tschagguns, Vandans, Bartholomäberg, Silbertal und St. Anton, also für den Sanitätssprengel Aussermontafon. Da bei gesteigertem Verkehr nicht mehr damit gerechnet werden kann, dass Infektionskranke aus dem Montafon in Bludenz untergebracht werden können und dies auch vom sanitätspolizeilichen Standpunkte aus auf die Dauer nicht zulässig ist, wird auf die äusserste Dringlichkeit diesbezüglicher Vorsorgemassnahmen hingewiesen. Bezirksarzt Dr. Heinzle teilt diesen wichtigen Fragenkomplex in zwei Teile: 1) in die Fürsorge für Verletzte und Erkrankte, die möglichst rasch von den Arbeitsstellen in das weitere Hinterland gebracht werden sollen, um ihnen alle Möglichkeiten der raschen und erfolggewährenden Hilfe angedeihen lassen zu können. 2) in die Fürsorge für Infektionskranke. Diese letztere Aufgabe ist die besonders dringliche und für die Sanitätsbehörde in erster Linie die wichtigste. Die Gelegenheit zur vorschriftsmässigen Absonderung von Infektionskranken ist in der Talschaft nicht ausreichend. Schruns besitzt wohl ein modern eingerichtetes Infektionshaus mit 2 Abteilungen, enthaltend je 6 Betten, das sanitätspolizeilich allen Anforderungen gerecht wird, aber nur Gelegenheit bietet, zwei verschiedene Krankheiten aufzunehmen. Diese zwei Stationen allein aber genügen nicht. Bei der zu erwartenden grossen Massierung von Arbeitern auf den verschiedenen Baustellen im Tale hat die Sanitätsbehörde anzunehmen, dass verschiedene Arten von Infektionserkrankungen gleichzeitig vorkommen können, sie ist verpflichtet, rechtzeitig die zum Schutze der gesunden Bevölkerungen erforderlichen Massnahmen vorzukehren. Dabei genügt die im Sanitätsgesetz vorgesehene Verpflichtung der Gemeinden, die in ihrem Gebiet vorkommenden Fälle selbst abzusondern, nicht mehr. Es ist den einzelnen Gemeinden nicht möglich, den modernen gesundheitlichen Anforderungen entsprechende Isolierräume zur Aufnahme zur Verfügung zu stellen. Es geht aber heute nicht mehr an, dass solcher Weise erkrankte Personen in unzulänglichen Objekten, bei völligem Mangel an ausreichender sanitärer Einrichtung und Pflege, ihren Schicksal überlassen werden. Nachdem in Schruns bereits ein eigenes Infektionshaus besteht und auch eine solche Isolierabteilung dem Stadtspital in Bludenz angegliedert ist, die ebenfalls zwei Fälle verschiedener Krankheiten aufzunehmen vermag, ist es angezeigt, darauf hinzuwirken, diese zwei bestehenden Anlagen zu erweitern. Es wird ausreichen, wenn bei den bestehenden Isolieranlagen noch je 1 dritte Abteilung durch Anbau eingerichtet wird. Dadurch wird erreicht, dass die Krankheitsfälle sich nicht auf das ganze Tal erstrecken, sondern an 2 Stellen in jeder Beziehung entsprechend und leicht übersichtlich gesammelt sind und dass den Gemeinden bedeutende Ausgaben erspart bleiben. - Ausserordentliche Zeiten verlangen nun einmal ausserordentliche Mittel und Massnahmen. - Diesen wichtigen Überlegungen zur Wirklichkeit zu verhelfen, liegt neben dem Interesse der [-3-] Gemeinden auch im Interesse der Vorarlberger Illwerke A.G.- Es ist auch dafür zu sorgen, dass Infektionskranke baldigst und für die gesunde Bevölkerung absolut gefahrlos in die Isolierabteilung gebracht werden können. Hiezu ist nur der Kraftwagen geeignet. Ein solcher muss zu jeder Zeit und zwar für diese Aufgabe bestimmt zur Verfügung stehen. Dabei soll die Fürsorge für Verletzte und Erkrankte absolut nicht vernachlässigt werden. Diese Fürsorge ist jedoch leichter zu erfüllen, da hiefür in Schruns und Bludenz Krankenanstalten bestehen, die im ganzen gut ausdehnungsfähig sind. In ausführlicher Aussprache werden alle Einzelnfragen dieser für die Talschaft Montafon so bedeutungsvollen Angelegenheit gründlichst erörtert und Einhelligkeit darüber festgestellt, dass die sanitätspolizeilichen Vorkehrungen in Montafon in einem Umfang auszubauen sind, dass sie allen Anforderungen gerecht zu werden vermögen. Im Einzelnen ist festzuhalten: 1) die grundsätzliche Bereitwilligkeit des Vertreters der Marktgemeinde Schruns, die bereits bestehenden schönen Anlagen, das Privatspital St. Josefsheim und das Infektionshaus, durch Erweiterungsbauten zu vergrösseren und voll leistungs- und aufnahmefähig herzustellen, wenn hierzu die erforderliche Hilfe gewährt wird; 2) die ernstliche Überlegung des Vertreters der Stadtgemeinde Bludenz, die Infektionsabteilung in Bludenz durch Vermehrung um eine Station aufnahmefähiger zumachen und auch einen Spitalausbau zu erwägen. 3) Direktor Ammann sieht eine befriedigende Lösung des ganzen Sanitätsproblems nur dann, wenn die Fürsorge für Verletzte und Erkrankte und für Infektionskranke als Einheit betrachtet und als solche behandelt wird. Von der Einheitslösung wird die Mithilfe der Illwerke abhängig gemacht. 4) Die Feststellung der Gemeindeärzte des Tales, dass die Anlagen in Schruns bei entsprechender Ausgestaltung geeignet sind, die als wesentlich verlangte Einheit der Sanitätspflege zu gewährleisten, ist ebenfalls zu vermerken. Bezirksarzt Dr. Heinzle stellt folgendes Sofortprogramm auf: a) Für die sanitären Massnahmen in Partenen und auf den Baustellen in diesem Gebiet hat Gemeindearzt Dr. Nemeszec hinsichtlich der Einrichtung der Stationen für erste Hilfeleistung besorgt zu sein. Als Etappenstellen kommen die Spitalanlagen Schruns und Bludenz in Frage. Für den leichten und raschen Abtransport der Erkrankten und Verletzten ist ein geschlossener Kraftwagen zur Verfügung zu halten. b) Die Gemeinden Schruns und Bludenz müssen besorgt sein, möglichst rasch mindestens je 3 Arten von Infektionserkrankten gleichzeitig aufnehmen zu können. Zu diesem Zwecke sind die Kosten für die Erweiterung der bestehenden Anlagen rasch festzustellen. c) Die Marktgemeinde Schruns wird in kürzester Zeit einen Vorschlag über den Kostenpunkt der Ausgestaltung des Privatspitales in Schruns als Hauptsammelstelle des Tales Montafon vorlegen. d) Diese Vorarbeiten sind von den beteiligten Gemeinden bis zur kommenden Zusammenkunft am 8. Juli 1938 (2 Uhr nachmittags in der Gemeindekanzlei in Schruns) zu leisten, um eine feste Grundlage zu besitzen, von der ausgehend der Finanzierungsplan erörtert werden kann. Zu dieser neuen Zusammenkunft, zu welcher alle heute Anwesenden erscheinen werden, wird die Bezirkshauptmannschaft Bludenz auch die Vertreter des Landes Vorarlberg und die Vertreter der Sozialversicherungsträger einladen. Mit der Kenntnisnahme von diesem Sofortprogramm wird für heute die Beratung dieses wichtigen Fragenkomplexes abgeschlossen. Der Vorsitzende dankt den der Sitzung beigetretenen Herren mit herzlichen Worten. ad. 3) Über Antrag der Bezirksforstbehörde Bludenz wird der Forstwart Ludwig Ganahl/Tschagguns in Anerkennung seiner vorbildlichen Dienstleistung in die X. Gehaltsgruppe eingereiht. [-4-] ad. 4) Die folgenden Ansuchen um Verkaufsbewilligung für Abbruchholz werden mit der Einschränkung bewilligt, dass dieser Verkauf nur innerhalb des Tales Montafon und in einer solchen Weise erfolgen darf, dass die Verwendung innerhalb der Talgrenzen gesichert ist - und zwar a) dem Emanuel Bott/Vandans für ca. 15 rm3, b) dem Franz Josef Tschofen/Schruns für ca. 5 rm3, c) der Hermine Salzgeber/St. Gallenkirch für ca. 20 rm3. ad. 5) Der Markenbrief, abgeschlossen zwischen dem Stand Montafon (Forstfond) und der Gemeinde Vandans hinsichtlich der Abgrenzung der Eigentumsflächen auf Raschitz, wird genehmigt. ad. 6) Der Güterweginteressentschaft Silbertal - Buchen wird über Ansuchen ein Beitrag des Forstfondes Montafon zu den Wegbaukosten im Ausmass von 15 für bewilligt. Gemäss § 34 Abs. 5 der Gem.Odg. wird einvernehmlich die Tagesordnung erweitert und folgenden Angelegenheiten die Dringlichkeit zuerkannt: 7.) In den neu zu wählenden Ausschuss der Konkurrenzstrasse Bludenz Partenen wird als Vertreter des Standes Montafon einstimmig Herr Otto Wekerle in Schruns bestimmt. 8.) Das Ansuchen des Franz Galehr/Schruns um Gestattung der Gewinnung von Steinmaterial bei der Schlosswand in Vandans (Grundeigentum des Forstfondes) wird dahingehend erledigt, dass vorerst eine Begehung an Ort und Stelle unter Beizug der Bauleitung für Wildbachverbauung notwendig ist. Der Forstfond wird vom Standesrepräsentanten Dajeng, den Bürgermeistern Schapler/Vandans und Vonbank/Tschagguns vertreten sein. 9.) Dem Ansuchen der Gemeinde St. Anton um Bewilligung von 25 fm3 Nutzholz zur Verwertung aus Anlass der notwendigen Erneuerung der Schindelbedachung des Kirchturms und der Kirche in dieser Gemeinde wird entsprochen. Ende der Sitzung: 18 Uhr. [Unterschrift der Standesvertreter]