19230414_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:22
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1923-04-14
Erscheinungsdatum 1923-04-14
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll o-o-o-o-o aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 14. April 1923 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o-o-o-o-oZufolge der in der Standesausschußsitzung vom 7. April 1923 getroffenen Vereinbarung wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine neuerliche Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher 7 Standesausschüsse und ein Ersatzmann erschienen sind. Zudem hat jede Gemeinde eine Anzahl Vertrauensmänner entsendet, welche der Beratung über die Verfassung eines neuen Holzstatutes beigezogen wurden. Nach Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht. Die Genehmigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, weil jede Gemeinde bereits mit je einem Exemplar behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde und daher die Herrn Gemeindevorsteher, bezw. Standesvertreter vom Protokollsinhalte in Kenntnis gesetzt sind. Nachdem keine Einwendungen erhoben wurden, erfolgt die allseitige Fertigung, worauf in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen wird. Als hauptsächlichster Gegenstand kommt die Beratung über den neu ausgearbeiteten Statutenentwurf in Betracht und entwickelt sich im Gegenstande eine äusserst rege Debatte. Wenn sich auch manche Meinungsverschiedenheiten zeigten, im Prinzipe konnte erfreulicherweise eine Einigung erzielt werden. Paragraph für Paragraph wird vom Herrn Standesrepräsentanten zur Verlesung gebracht und einer gründlichen Analyse unterzogen, wobei den sachlichen Einwendungen der Gemeinde St. Anton volle Beachtung zuteil wird. Als Grundlage wird für den Brennholzbezug das Personalrecht festgesetzt, welches sich nur auf Standesbürger beschränkt, während für Nutz-und Bauholzbezüge das Realrecht als Basis bestimmt wird. Unter Berücksichtigung alter Rechte und bisheriger Gepflogenheiten wird sodann ein Statutenentwurf ausgearbeitet und genehmigt, wovon ein Exemplar diesem Protokolle zur Vervollständigung dient. Hierauf wird in die Behandlung der weiteren Tagesordnung eingegangen und werden gefasst, nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Herr Standesrepräsentant stellt den Antrag, kompetenten Ortes auf Festsetzung des Erfordernisses für Ausarbeitung eines Waldwirtschaftsplanes zu dringen und unter einem einen Arbeitsplan in der Weise anzustreben, dass auf eine bestimmte Beendigung gerechnet werden kann. Da die ganze Bevölkerung Montafons die Waldteilung im Interesse einer rationellen Waldbewirtschaftung für notwendig erachtet, eine derartige Teilungsvornahme ohne Wirtschaftsplan geradezu undurchführbar ist, muss auf Ausarbeitung des Letzteren bestanden werden. 2.) Eine Aussprache über die Regelung der geplanten Feuerversicherungs-Erneuerungen verspricht im Grossen und Ganzen ein sehr günstiges Resultat, da die bisherigen Ergebnisse auf eine erspriessliche Verwirklichung des Unternehmens schliessen lassen. Unter allen Umständen soll darauf gedrungen werden, dass die erforderlichen neuen Statuten ehestens ausgearbeitet werden und die nötige Genehmigung kompetenten Ortes [-2-] erwirkt wird, damit der Talbevölkerung die ersehnte Schadloshaltung bei Brandunfällen gewährleistet werden kann. Zur Festsetzung der statutarischen Bestimmungen werden die Herren Standesvertreter von St. Anton, Bartholomäberg, St. Gallenkirch und Silbertal bestimmt. 3.) Ein Ansuchen um Zuweisung von Holz zu Bergbauzwecken aus Bartholomäberger Standeswaldungen ist nur unter der Bedingung zu begutachten, wenn der Gemeinde Bartholomäberg gleich grosse Holzquantitäten aus Privatwaldungen zur freien Verfügung gestellt werden. 4.) Dem Ansuchen des Herrn Meinrad Juen, Bauer in St. Gallenkirch, um Zuweisung von Standesholz zur Aufführung eines Neubaues kann aus dem Grunde keine Folge gegeben werden, da eine derartige Holzabgabe statutarisch untersagt ist. 5.) Dem Zollwachkommissär Herrn Mark Johann in Gargellen wird der Bezug von höchstens 6 R.M. Abgangholz zum jeweiligen Tagespreise aus dem Grunde gewährt, da ein anderer Bezug ausgeschlossen erscheint. 6.) Das Ansuchen des Herrn Josef Ganahl Bauer in St. Gallenkirch um Zuweisung von 2 Schindelstammen für ein eingeforstetes Objekt Ist in Anbetracht der nachgewiesenen Bedarfsnotwendigkeit zu begutachten. 7.) Nachdem Herr Rudigier Anton, Taglöhner von Gaschurn, sich dauernd in seiner Heimatgemeinde niederzulassen beabsichtigt, steht der Zuweisungsbewilligung eines Brennloses aus Standeswaldungen pro 1923 von Seite des Forstfondes Montafon kein Hindernis im Wege. [Unterschrift der Standesvertreter]