18900419_SV

Dateigröße 63.22 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:27
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1901-12-13
Erscheinungsdatum 1901-12-13
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll aufgenommen in der Standesausschußsitzung in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 19. April 1890 vor dem Standesrepräsentanten Jakob Stemer Mittelst Vorladung vom 13. April 1890 Zl. 24 wurde auf heute Standesausschuß angeordnet, wozu erschienen sind die Gefertigten Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden wurden gefaßt nachstehende Beschlüsse 1. Zur Prüfung der Standesrechnung pro 1888 u. 89 wurden 2 Rechnungsrevisoren und zwar die Herren Schappler Gottfried von Vandans und Schönherr Michael von Tschagguns gewählt, welche die Rechnung zu prüfen und den Revisionsbericht bei der nächsten Standesausschußsitzung zu legen haben. 2. Bezüglich Aufforderung der Finanzbezirksdirektion zu Feldkirch vom 18. März 1890 Zl. 2390 Punkto Heranziehung der Viehversicherungsgesellschaft in Montafon zur entsprechender Gebührenentrichtung, wird einstimmig beschlossen gegen den Sinn [-2-] des zitierten Auftrages zu protestieren und in offener Frist den Konkurs einzureichen. 3. Dem Josef Beiser in Brunnenfeld wird einstimmig das Recht zuerkannt von seiner Brazalanzwiese [Prazalanzwiese] G.d.d.Nr. 301 in Lorüns den Nutzen über die Montafoner Standeswaldung auf die alte Thalstraße zu führen, und umgekehrt auf genannte Wiese den Dünger auf demselben Wege zu schaffen. Dieses Recht wird urkundlich festgestellt mit Vertrag vom 16 November 1889. 4. Der freiwilligen Feuerwehr von Schruns wird über Ansuchen eine Unterstützung von 200 fl sage zweihundert Gulden aus Brandassekuranzgeldern einstimmig gewährt. 5. Die Kostenvorschläge des Buchbinders Josef Fitsch über Neueinbinden und Reparatur der Verfachbücher beim Bezirksgerichte Schruns wurden durchbesprochen und der einstimmige Beschluß gefaßt zuerst einen Buchbinder von Bludenz zu Rathe zu ziehen respektive dessen Kostenvoranschläge diesbezüglich einzuholen. Auch wird bestimmt die Arbeiten auf das Nothwendigste zu beschränken. 6. Das Ansuchen des Comité in Angelegenheit der Beschickung des Linzer[?] Zuchtviemarkes um Vergütung der Defizitskosten im Betrage von 1.31 fl [Kronen] wird einstimmig genehmigt, jedoch wird bestimmt in Zukunft [-3-] für derartige Angelegenheiten keine Auslagen mehr zu übernehmen. 7. Es wird der einstimmige Beschluß gefaßt, eine Feuer- und einbruchsichere Kassa anzuschaffen, wenn die Gemeinde Schruns den vierten Theil der Kosten zu tragen übernimmt. Die Größe der Kassa hat allen Anforderungen zu entsprechen. 8. Zur Anfertigung eines Entwurfes respektive Statuten behufs Gründung einer Mobilien Assekuranz wird ein Comité bestehend aus den Herren Stemer Jakob von Schruns, Battlogg Ignaz von St. Anton und Schappler Gottfried von Vandans gewählt. 9. Es wird der einstimmige Beschluß gefaßt zur Herstellung eines Telegrafen von Schruns nach Gaschurn die hiezu nöthigen Telegrafenstangen zur Hälfte aus Standeswaldungen unentgeldlich zu verabfolgen. 10. Der Gemeinde Bartholomäberg wird zur Herstellung von Wegen in Standeswaldungen ein Betrag von 200 fl, sage zweihundert Gulden bewilligt, welcher Betrag in zwei Raten von je 100 fl im Jahre 1890 und 1891 auszuzahlen ist. 11. Dem Schwarzhans Xaver wird zur Herstellung eines ärarischen Gebäudes der Bezug des Holzes [durchgestrichen: "Stockgeldes"] nur gegen Bezahlung des üblichen Stockgeldes bewilligt. 12. Behufs Festsetzung des Prozentsatzes behufs Übernahme der Grundablösungskosten anläßlich des Bahnbaues von Schruns nach [-4-] Bludenz wurde ein Comité bestehend aus den Herrn Stemer Jakob von Schruns, Tschofen Karl von Gaschurn, Schappler Gottfried von Vandans, Battlogg Ignaz von St. Anton und Tschofen Johann Josef von Bartholomäberg gewählt. Zu Punkt 11 wird nachträglich bestimmt, daß dem Xaver Schwarzhans das Holz nur kaufweise überlassen werden darf. Abgelesen und unterfertigt [Unterschriften des Standesrepräsentanten und der Ortsvorsteher]