19201002_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:28
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1920-10-02
Erscheinungsdatum 1920-10-02
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift -o-o-o-o-o-oaufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am Donnerstag den 2.Oktober 1920 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o-o-o-o-o-o Mit Einladung vom 30.September 1930 Zl.258/5-St. wurde auf heute Donnerstag den 2. Oktober 1930, vormittags 9 Uhr eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind sämtliche Herren GemeindeVorsteher als Standesvertreter des Tales Montafon. Als Vertreter der Gemeinde Lorüns erscheint Herr Gemeinderat Lehrer Grass, Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 13.September 1930 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift zum Zwecke der ortsüblichen Verlautbarung beteilt wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis sind, Einwendungen wurden keine erhoben. Es wird sodann in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst folgende Beschlüsse: -o-o-o-o-o1. Vom Herrn Vorsitzenden werden die Berichte der einzelnen Gemeinden über die Stellungnahme der Gemeindevertretungen zur Schaffung eines Gemeindeblattes für das Tal bezw. den Gerichtsbezirk Montafon zur Kenntnis gebracht. Zu den einzelnen Berichten und Vorschlägen wird eingehend Stellung genommen. An den Verhandlungen nimmt das vorbereitende Komitee von Schruns, bestehend aus den Herren Kaufmann Ernst Steu und Gemeinderat Heinrich Daieng, in maßgebender Weise teil.Festzustellen ist, dass a) die Gemeinden Lorüns und Stallehr infolge ihrer territorialen Lage und ihrer hauptsächlichen Wirtschaftsbeziehungen zu Bludenz auf Grund der abgegebenen Erklärungen nicht als statutarische Mitglieder des Montafoner Gemeindeblattes sich beteiligen, das selbe aber und dessen Verbreitung wohlwollend unterstützen und fördern werden. b) dass die Gemeinde Bartholomäberg auf Grund des Gemeinde Vertretungsbeschlusses vom 21. September 1930 bezw. des diesbezüglichen Berichtes sich dem Unternehmen fernhält und die Statuten nicht anerkennt. c) Die übrigen Gemeinden Montafons sind mit der Schaffung des Blattes einverstanden und die anwesenden Vertreter auf Grund der Gemeindevertretungsbeschlüsse bevollmächtigt, ihre bindende Zustimmung zur Gründung des Blattes abzugeben, in welchem Sinne hiemit Beschluss gefasst wird, d) In Abänderung des § 3, Abs.2 wird beschlossen, in den engeren Verwaltungsausschuss einen Vertreter des Standes zu entsenden, der aus der Gemeinde Tschagguns delegiert wird, um jederzeit berufen werden zu können. Diesen Vertreter zu bestimmen wird dem Herrn Gemeindevorsteher von Tschagguns überlassen. e) Auf Grund der vorliegenden Offerte wird beschlossen, die Druckarbeiten der Fa.L. Sausgrubers Nachfolger Feldkirch zu übertragen. Zum Abschluss des diesbezüglichen Vertrages wird der engere Verwaltungsausschuss bevollmächtigt. Als Zeichnungsberechtigter für den ganzen Geschäftsverkehr dieses Ausschusses Fungiert der jeweilige Bürgermeister von Schruns. f) Die Bezugsgebühr für das Blatt wird für das Vierteljahr mit S 1, 20 bei Abholen aus den Depotstellen und mit S 2.20 bei Postzustellung festgesetzt. Inserate kosten per Petitzeile(Kleindruckzeile) 18 g. g) Der Anbringung des Standeswappens auf dem Gemeindeblatte wird zugestimmt. h) Festsetzung der Reihenfolge der Einschaltungen; Die Manuskripte der übergeordneten Behörden haben rangmässig eingeordnet zu werden. Die Reihenfolge der Einschaltungen der Talgemeinden richtet sich nach der Einwohnerzahl (Antrag Fritz). -2- i) Das Verwaltungsjahr hat mit dem Kalenderjahre zu beginnen und zu enden. Die Versicherung der Standesvertreter, die Einführung des Blattes und dessen Bestand tatkräftigst zu unterstützen und zu fördern, mit dem üblichen Verlautbarungssystem aufzuhören, bezw. dasselbe auf das unumgänglich notwendigste zu beschränken und in die durch die geänderten Verhältnisse notwendig gewordene Neuerung Vertrauen zu setzen, wird festgehalten und begrüsst. Somit ist die Schaffung des Montafoner Gemeindeblattes endgültig beschlossen und die Gründung des für das ganze Tal unerlässlich notwendigen Unternehmens durchgeführt. 2.) Dem Ansuchen des Emeran Rudigier/Gaschurn um Freigabe der beschlagnahmten Nutzholzmenge von 75 fm wird, nachdem die Forstbehörde die Beschlagnahme aufgehoben hat, unter folgenden Bedingungen Folge gegeben; Für dieses Holz ist das tarifmässig festgesetzte Stockgeld zu bezahlen. Ferner hat Rudigier die aus dem Anlasse der Holzbeschlagnahme erwachsenen Unkosten jeder Art zur Zählung zu übernehmen, 3.)Dem Ansuchen der Alpverwaltung Horn/Tschagguns um Bewilligung von 129 fm Nutzholz zum Wiederaufbaue der abgebrannten Alpgebäude wird unter nachfolgenden Bedingungen Folge gegeben; Für jene Holzmenge, die die Alpverwaltung zum Wiederaufbaue der bezugsberechtigten Gebäude benötigt, ist das tarifmässige Stockgeld zu bezahlen. Die Holzmenge, welche über das bezugsberechtigte Quantum hinaus in Verwendung gezogen wird, ist mit dem ordentlichen Kaufpreise zu vergüten. 4.) Dem Köberle Albert/Bartholomäberg wird über sein Ansuchen die Bewilligung erteilt, aus Silbertaler Standeswaldung eine Zirbel (Rona) gegen Leistung des Kaufpreises, dessen Höhe der Forstwart zu bestimmen hat, beziehen zu können. 5.) Das Holzansuchen der Alpe Salonie/Vandans (Gde. Bürs) um Bezugsbewilligung für ca. 200 fm Nutzholz zum Alpstallbau wird nach längerer Beratung nochmals vertagt. Standesrepräsentanz für Montafon Schruns, am 4. Oktober 1930 Der Standesrepräsentant: