19200214_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:31
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1920-02-14
Erscheinungsdatum 1920-02-14
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 141 St. ___________ Mit Einladung vom 14.2.1920 Zl. 99 wurde auf Samstag den 21.2.1920 eine Standesausschuss-Sitzung anberaumt, wozu erschienen sind die Gefertigten. Nach Eröffnung der Versammlung durch den Standesrepräsentanten Franz Wachter gelangt das Protokoll der letzten Versammlung zur Verlesung, welches vollinhaltlich genehmigt wird. Sodann werden gefaßt nachstehende Beschlüsse. 1. Herr Gemeindevertreter Düngler von St. Gallenkirch berichtet, dass Gavanesch Michael sich zum Waldhüterkurse gemeldet habe, daher die im Vermiltobel übernommene Holzarbeit nicht zur Ausführung bringen könne. Herr Gemeindevorsteher Düngler wird um diesbezügliche Intervention ersucht. 2. Betreff Bewirtschaftung, bezw. Verwertung der Alpe Valisera im Gargellentale entwickelt sich eine sehr rege Debatte, in deren Verlauf sich getrennte Ansichten geltend machen, so dass dieser Gegenstand den Ausschüssen der Gemeinden des Tales Montafon zur Beratung und Beschlußfassung zugewiesen wurde. Ein endgültiger Entscheid wird sich auf die nächste Standesausschußsitzung vorbehalten. 3. Betreff Verwendung der Pachterlöse aus den Gemeindejagden einigt man sich dahin, den diesbezüglichen Standesausschussbeschluss vom ...... aufrecht zu erhalten. 4. Für die von Hotel Madrisa in Gargellen bezogenen Telegrafenstangen sind pro F.M. Kr. 200.- zu berechnen. 5. Den Gebrüdern Düngler und Kristian Büsch aus St. Gallenkirch sind bezogene Latten nachträglich in Anrechnung zu bringen. 6. Ein Holzbezugsbewilligungsansuchen aus Standeswaldungen der Frau Berta Ritter aus Schruns wird der Holzkommission in St. Gallenkirch zur Begutachtung zugewiesen. 7. Der Bezug von Telegrafenstangen für die Leitung in St. Gallenkirch wird bewilligt, jedoch ist dieser Bezug aus Windwurf- und Abgangholz ohne Schädigung der Waldbestände zu decken. Als Preis werden ebenfalls Kr. 200.- pro F.M. bestimmt. 8. Das Ansuchen des Vallaster Theodor in Schruns, den Holzüberschuss auf seinen Maisäße in Gargellentale zu seiner Heimat in Schruns beziehen zu dürfen, wird abgewiesen und ist das überschüssige Holz für gegenständlichen Maisäß pro 1920 in Anrechnung zu bringen. [-2-] 9. Dem Albert Hoffmann, Pächter der Gemeindejagd in Vandans können 100 Fm. Bau- und Nutzholz zur Herstellung eines Hauses im Rellstal ausgefolgt werden. Fur den Fm. werden K. 250.- berechnet. Der Bezug wird nur aus ganz abgelegenen Gegenden auf Salonien oder im sogenannten Bärnoß/Bürneß[?] gestattet und muss Fällung und Lieferung mit aller Schonung der Holzbestände erfolgen. Zur diesbezüglichen Beaufsichtigung wird ein Komite, bestehend aus den Herren Gemeindevorstehern von Vandans und St. Anton und Waldaufseher Maier in Vandans bestimmt. 10) Frau Witwe Roberta Maklott in Schruns wird mit ihrem Brennholzbezugsbewilligungsansuchen abgewiesen, da sie mit ihrem holzbezugsberechtigten Sohn Franz Josf Maklott in gemeinschaftlichem Haushalte lebt. 11) Einem Ansuchen um Ausfolgung von Masten zur elektrischen Leitung Schruns - Dalaas wird insoweit Folge gegeben, als diese Masten aus Silbertaler Standeswaldungen ohne jede Schädigung des Waldbestandes abgegeben werden können, wobei nur Windwurf- und Abgang- oder Ausforstungsholz in Betracht kommt. Der Preis hiefür wird mit K 200 pro F.M. festgesetzt. 12) Dem Kriegsinvaliden Franz Lechtaler in St. Gallenkirch wird die Bewilligung erteilt, sein Brennlos aus einer günstigen Transportlage beziehen zu dürfen. 13) Ludwig Marlin aus St. Gallenkirch hat behufs Gewährung seines beabsichtigten Holzbezuges ein neuerliches Ansuchen einzstellen und wird ihm die Einrechnung bereits bezahlten Stockgeldes in Aussicht gestellt. 14) Zufolge Berichtes des Herrn Gemeindevorstehers Düngler in St. Gallenkirch werden Beschwerden über Holzbezüge auf Bleneschau als gegenstandslos erklärt und beschlossen einschlägige Holznutzungen anstatt auf Bleneschau auf Blaschbei und Hottis oder nächster Umgebung zu gestatten. 15.) Da der Gemeindevorstehung Bartholomäberg der Bezug von Lärchenholz zu Schindeln für das Kirchdach bereits bewilligt ist, entfällt das diesbezügliche Ansuchen. 16.) Einem Ansuchen der Bewohner von Vens, Gemeinde Vandans, um Bezugsbewilligung von Masten zu einer elektrischen Leitung wird dahin entsprochen, dass die erforderlichen Latten ausschließlich aus Windwurf-, Abfall- oder Durchforstungsholz zu decken sind [-3-] und der Bezug mit grösster Schonung der Waldesränder zu erfolgen hat. Insoweit die Bezugsberechtigten Standesbürger sind, kann das Holz zu K 100 per F.M. verabfolgt werden. 17) Einem Ansuchen der Elise Wittwer in Gaschurn um Nachlass des Stockgeldes für zu einem Bargenbau bezogenem Holz wird Folge gegeben. 18) Eine Regelung von Holzbezügen aus Standeswaldungen ist bei der am 18. März 1920 anberaumten Forsttagssatzung in Anregung zu bringen. 19) Eine Neuregelung der Klasseneinteilung betreff des Stockgeldtarifes wird einer späteren Standesausschussitzung überwiesen. 20) Angestellte und Arbeiter im Dienste des Standes Montafon sind, sofern die diesbetreffenden gesetzlichen Regelungen es erfordern, sowohl in der Kranken- wie in der Unfallversicherungskasse zu versichern und sind in Gegenstande kompetenten Ortes die nötigen Erhebungen zu pflegen. 21) Der Baumgarten beim Bezirksgerichte Schruns G.P. Nr. 178 wird dem Adolf Geiger auf 3 Jahre (drei) zur Benützung überlassen. 22) Für den Forstpflanzgarten in Silbertal wird ein jährlicher Pachtzins von K 100 bewilligt. Schruns, am 25. Februar 1920 Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesvertreter]