19190717_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:37
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1919-07-17
Erscheinungsdatum 1919-07-17
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 17. Juli 1919 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter Mit Einladung vom 14. d. Mts. Zl. 125 wurde auf heute vormittags 9 Uhr Standesausschußsitzung anberaumt, wozu erschienen sind Gefertigten Gefaßt wurden folgende Beschlüsse 1. Behufs Verwertung des in den Standeswaldungen von Vandans sich befindlichen Windwurf-, Schneedruck- und anderes Abholzes wird ein Komite bestimmt bestehend aus den Herrn: Bitschnau Franz Josef, Gemeindevorsteher, Vandans Battlogg Ignaz, Gemeindevorsteher, St. Anton Maier Engelbert, Waldaufseher Vandans und Fleisch Wilhelm, Waldaufseher Tschagguns Obiges Komite hat über die [-2-] gepflogenen Erhebungen Bericht zu erstatten und zwar besonders über das Quantum der Holzzuweisungen an die Gemeinden Vandans und St. Anton, sodann über das Quantum, welches im Offertwege zur Veräußerung gelangen soll. Über letztere Verwertung wird dem angeführten Komite und den Standesrepräsentanten freies Verfügungsrecht eingeräumt. 2. Da ein Brennholz von 6 R.M. für Herd- und Heizzwecke und zur Decung des Bedarfes für die Landwirtschaft keinesfalls hinreicht, wird einstimmig beschlossen, dahin zu wirken, daß für Landwirte, welche einen Rindviehstand halten das jährliche Brennholzquantum von 6 R.M. auf 8 R.M. erhöht wird und zwar pro 1920 angefangen. 3. Ein Ansuchen des Josef Vogt von Lorüns um die Bezugsbewilligung von Faulbaumstauden aus den Standeswaldungen in St. Anton wird mit dem Beifügen bewilligt, daß diese Begünstigung sich nur auf die Person des Bittstellers zu erstrecken hat. [-3-] Zur Durchführung eines gleichartigen Schätzungsmodus Betreff Aufnahme von Bauobjekten in die Montafoner Brandassekuranz hat jede Gemeinde für einen möglichst fachkundigen Schätzmann zu sorgen und anch erfolgter Bekanntgabe dieser Sachverständigen ist eine Versammlung dieser Letzteren, sowie des Gemeindevorstehers einzuberufen um in die Brandschadenversicherung einschlägige Angelegenheiten und Interessen zu beraten und zu ordnen. 5. Alle jene, welche an die im Gargellentale kommissionell erhobenen Holzmengen bis incl. im Schnapfenwalde, Ansprüche zu stellen haben, haben dies innerhalb 8 Tagen beim Waldaufseher Zugg zu melden. Alles Holz, welches nicht angesprochen wird, oder dessen Ansprüche nicht anerkannt werden können, ist im Offertwege zur Veräußerung binnen 8 Tagen auszuschreiben. Das im Vermiltobel lagernde Abgangholz aller Art ist im Regiewege aufzuarbeiten und [-4-] für die Gemeinde als Losholz zu verwenden. Zur Durchführung dieser Arbeiten wird ein Komite bestehend aus den Herrn Barbisch Josef, Gemeindevorsteher St. Gallenkirch Mangard Jos., Gemeindewaldaufseher St. Gallenkirch Zugg Albert, Waldaufseher St. Gallenkirch Fleisch Adolf, Waldaufseher, Schruns bestimmt [Unterschriften der Standesausschüsse]