19630221_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:41
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1963-02-21
Erscheinungsdatum 1963-02-21
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift aufgenommen am Donnerstag, den 21. Februar 1963 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 14. Februar 1963, wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister des Tales Montafon in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter vollzählig erschienen sind, und zwar: a) Standesrepräsentant Bgm. Josef Keßler in Bartholomäberg als Vorsitzender; b) Standesrepräsentant-Stellvertreter Bgm. Peter Wachter in Gaschurn; c) Standesvertreter Landtagsabgeordneter Bgm. Ignaz Battlogg in St. Anton i.M.; d) e) f) g) h) i) j) Standesvertreter Standesvertreter Standesvertreter Standesvertreter Standesvertreter Standesvertreter Standesvertreter Bgm. Bgm. Bgm. Bgm. Bgm. Bgm. Bgm. Franz Marent in Schruns; Anton Brugger in Tschagguns; Alfons Bitschnau in Vandans; Hermann Brugger in Silbertal; Hermann Mangard in St. Gallenkirch; Josef Batlogg in Lorüns; Eugen Burtscher in Stallehr. Die Standesvertreter a) bis incl. h) sind im Sinne § 3 der Standesstatuten nicht nur berechtigt den STAND MONTAFON sondern auch den FORSTFOND Zu vertreten. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschliessend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 7. Februar 1963. 2. Ansuchen der Montafoner Bergbahn G.m.b.H. in Schruns, um die Übernahme einer Bürgschaft, sowie Aufstockung des Gesellschaftskapitals. 3. Vorlage der Voranschläge für das Rechnungsjahr 1963, für den STAND MONTAFON und für den FORSTFOND MONTAFON. -2- 4. Vorvertrag 3473 (Transformatorenstation auf Vallüla), vorgelegt durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz. 5. Ansuchen des Albert Wittwer in Gaschurn, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 6. Ansuchen der Alpe Latons in Bartholomäberg, um die käufliche Überlassung von Standesgrund. Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 7. Februar 1963, wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt. zu Pkt. 2) Die Montafoner Bergbahngesellschaft m.b.H. in Schruns, bei welcher der Stand Montafon (10 Gemeinden) mit einem Kapital von S 250.000.- beteiligt ist, beabsichtigt von der Alpe Vorderkapell bis zum "Senigrat" eine Kabinenseilbahn (III. Sektion der Montafoner Hochjochbahn) zu bauen. Der voraussichtliche Kostenaufwand beträgt rd. 7.370.000.- Schilling. Unter anderem ist eine Aufstockung des Gesellschaftskapitale vorgesehen. Auf Grund eines Gesellschaftsbeschlusses, hat die Montafoner Bergbahngesellschaft ein Ansuchen eingebracht, das vorsieht, daß der STAND MONTATON sein Gesellschaftskapital, bzw. seine Einlage von S 250.000.- auf S 375.000.- d.i. um 125.000.Schilling erhöht. Ausserdem soll eine Bürgschaft für 3.500.000.- Schilling übernommen werden. Die bei der Sitzung anwesenden Vertreter der Montafoner Bergbahngesellschaft, und zwar Geschäftsführer Dir. Rudolf Juan und Prokurist Guntram Juen erläutern das Projekt und den Finanzierungsplan. Sie stellen fest, daß schon beim Bau der I. Teilstrecke der Montafoner Hochjochbahn die Verlängerung der Bahn bis zum "Sanigrat" vorgesehen war, aber bis heute nicht verwirklicht worden konnte. Erst durch den Fertigausbau aller drei Teilstrecken könne das Projekt "Montafoner Hochjochbahn" als abgeschlossen betrachtet werden. Wie aus den Darlegungen des Geschäftsführer zu entnahmen war, ist vorgesehen, daß die Bürgschaftsübernahme durch den Forstfond erfolgen soll. -3- Die Vertreter des FORSTFONDES sind mehrheitlich der Ansicht, den FORSTFOND nicht mit einer Bürgschaft zu Gunsten der Montafoner Bergbahngesellschaft zu belasten. Überhaupt sei es nicht Aufgabe des FORSTFONDES artfremde Unternehmungen gleich welcher Art zu fördern oder zu unterstützen. Der Forstfond soll in erster Linie seine Finanzkraft, im Sinne der Verwaltungsstatuten, zur Lösung eigener forstwirtschaftlicher Aufgaben verwenden. Es wäre zweckmässig, daß der Stand Montafon (10 Gemeinden) auch die Bürgschaft übernimmt. Die Vertreter des STANDES MONTAFON sind mehrheitlich der Ansicht, daß ein Beschluß über eine eventuelle Kapitalsaufstockung, sowie hinsichtlich einer Bürgschaftsübernahme den 10 Montafoner Gemeindevertretungen zur Bestätigung vorgelegt werden muß. Da der STAND MONTAFON keinerlei Geldreserven hat, bringt eine Kapitalsaufstockung unweigerlich eine Erhöhung der Standesumlage mit sich, die wieder die einzelnen Gemeinden belastet. Es ist deshalb vor einer Beschlußfassung eine Aussprache mit der Aufsichtsbehörde (Amt der Vorarlberger Landesregierung) notwendig, Einem Antrag die Gesellschaftsanteile zu veräussern wird nicht nähergetreten. Dem Antrag das Ansuchen der Montafoner Bergbahngesellschaft bis die Stellungnahme der Aufsichtsbehörde eingetroffen ist zu vertagen, wird mit 5:2 Stimmen stattgegeben. (Es wird angemerkt, daß die Beratung über diesen Punkt der Tagesordnung um 13 Uhr für die Dauer von 1 1/2 Stunden unterbrochen wurde. Die Bürgermeister der Gemeinden Lorüns und Stallehr konnten am Nachmittag aus beruflichen Gründen nicht mehr an der Sitzung teilnehmen. Desgleichen auch der Landtagsabgeordnete Ignaz Battlogg, der sich aus gesundheitlichen Gründen um 11.30 Uhr verabschiedete.) zu Pkt. 3) Der Vorsitzende berichtet, daß der Voranschlag 1963 für den STAND MONTAFON erstellt ist und während der Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht wurden. Hierauf wird der Haushaltplan vom Sachbearbeiter Walch postenweise vorgelesen und vom Standesrepräsentanten zu den einzelnen Haushaltstellen erschöpfend Auskunft erteilt. -4- Der Haushaltplan 1963 den Standes Montafon wird mit Einnahmen in Höhe von S 172.800.- und Ausgaben von S 172.800.- stimmeneinheitlich von der Standesvertretung Montafon genehmigt. Der Vorsitzende Berichtet, daß der Haushaltplan des FORSTFONDES erstellt ist, und während der Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht wurden. Der Voranschlag des Forstfondes Montafon wird hierauf zur Kenntnis genommen und stimmeneinheitlich von der Forstfondvertretung genehmigt. Im Zuge der Beratungen bei den einzelnen Haushaltstellen gibt den Standesrepräsentant erschöpfend Auskunft. zu Pkt. 4) Der Vorvertrag Nr. 3473, vorgelegt durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, über die Veräusserung von rd. 60 m2 Grund und Boden aus dem Standeswaldgebiet Vallüla in Partenen, wird in vorliegender Fassung genehmigt. Die Veräusserung erfolgt aus der Gp. 3219 K.G. Gaschurn. zu Pkt. 5) Dem Ansuchen des Albert Wittwer in Gaschurn 74, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom Wohnhaus Nr. 74, Bp. 910 auf das auf Gp. 910 (beides K.G. Gaschurn) neuerbaute Wohnhaus wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird das alte auf Bp. 168 stehende Wohnhaus für immer ausgeforstet, d.h. hat in Zukunft kein Holzbezugsrecht mehr, und das auf Gp. 910 neuerbaute Wohnhaus mit einem Gesamtholzbedarf von 35 fm eingeforstet. Das Schindelholzbezugsrecht wird nicht mehr übertragen, sondern für Verfallen erklärt. zu Pkt. 6) Das Ansuchen der Alpinteressentschaft "Latons" um die käufliche Überlassung der Standeswaldung Latons wird aus Präjudizgründen abgelehnt. Desgleichen auch der Verzicht auf rückständiges Jagdgeld zu Gunsten eines Alpwegebaues. Die Alpinteressentschaft Latons ist dazu zu verhalten, daß sie ihrer Zahlungsverpflichtung umgehend nachkommt. - 5 - Pkt. 7) Allen Bezugsberechtigten (Standesbürger), die ihr Servitutsbrennholzlos bei der Forstproduktenanmeldung beim zuständigen Gemeindeamte fristgerecht zur Anmeldung gebracht haben und deren Anmeldung von der Forsttagsatzungskommission bewilligt wurde, kann bei Verzicht auf den Bezug 1963 von der Forstverwaltung des Standes Montafon S 200.- pro Brennholzlos (bei halben Losen die Hälfte) in bar ausbezahlt werden. Von der Ablöse ausgenommen sind Maisäßlose, Brennholzbezüge von Alpen und Brennholzbezüge, die ausnahmsweise für ein zeitweilig bewohntes 2. Heimgut gewährt werden. Pkt. 8) Das Stockgeld für die Servitutsbrenn- und Nutzholzbezüge wird nicht geändert. Pkt. 9) Für das von der Gemeinde Vandans bezogene Nutzholz (rd.100 fm) wird der Kaufpreis am Stock mit S 100.- pro fm festgesetzt. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit gem. § 34 der Vorarlberger Gemeindeordnung zuerkannt. Berichte: a) Der Vorsitzende berichtet, daß gegen die Umsatzsteuerbescheide 1957, 1958, 1959, 1960 und 1961 innerhalb offener Frist Berufung eingebracht wurde, weil nach Ansicht des Finanzamtes Feldkirch das Stockgeld als Erlös aus Eigenverbrauch anzusehen sei und deshalb mit 5.25% und nicht wie bisher mit 1, 7% zu versteuern wäre. Da in der Berufungsvorentscheidung vom 24.1.1963 das Begehren des Forstfondes durch das Finanzamt (I Instanz) verworfen wurde. Wurde verlangt, daß die Berufung der Finanzlandesdirektion (II. Instanz) zur Entscheidung vorgelegt wird. b) Im Weiteren berichtet der Vorsitzende über ein Schreiben (Zl. 033/3 M) das an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz bezüglich der Servitutsholzausgabe in St. Gallenkirch/Aufsichtsgebiet H. Mangard ergangen ist. -6- Auch wird ein Schreiben der Fraktion der Sozialistischen Gemeindevertreter in Bartholomäberg zur Kenntnis gebracht, die verlangt, daß die jeweilige Tagesordnung des STANDES MONTAFON (Einberufung zur Sitzung) öffentlich angeschlagen wird. Beginn der Sitzung: 8.30 Uhr Ende der Sitzung: 17.00 Uhr Die Sitzung wurde in der Zeit von 13 Uhr bis 14.30 Uhr für eine Mittagpause unterbrochen. Der Schriftführer: Der Standesausschuß: