19631107_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:41
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1963-11-07
Erscheinungsdatum 1963-11-07
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

- 1 - Niederschrift Aufgenommen am 7 November 1963, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 30. Okt. 1963, wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden: St. Anton, St. Gallenkirch, Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 26.9.1963. 2. Dienstbarkeitsvertrag, vorgelegt durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz, bezgl. 20 kv-Kabel Garnera. 3. Ansuchen des Franz Zugg in St. Gallenkirch, um die Bewilligung Servitutsholz einer anderweitigen Verwendung zuführen zu dürfen. 4. Ansuchen des Hermann Stemer in Schruns, um die Bauabstandsnachsicht gegenüber der standeseigenen Gp. 3132/1 K.G. Schruns. 5. Ansuchen der Alpverwaltung Wasserstuben in B, berg, um die Bewilligung von 25 fm Bauholz zur Fertigstellung des lawinenzerstörten Alpstalles. 6. Berufsvorschule "Jugend am Werk" in Bludenz, Ansuchen um eine Spende. 7. Verschiedene Holzansuchen. a) Lippitsch Michael in Tschagguns, 10 fm für einen Wohnhausbau. b) Kasper Elmar in Vandans, 25 fm für einen Wohnhausbau. c) Flöry Josef in Gaschurn 41, Windwurfholz aus dem Verbellenbach. d) Mattle Herbert in Partenen, 10 fm zum Ausbau d. Dachgeschosses. e) Blaas Gebhard in Schruns, 25 fm f. einen Wohnhausbau i.St. Gllk. -2- Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 26.9.1963 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. zu Pkt. 2) Der durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag, hinsichtlich der Verlegung eines 20 kv- Kabels auf einer Strecke von 80 m über die standeseigene Grundparzelle 3286 in K.G. Gaschurn, wird in vorliegender Fassung genehmigt. zu Pkt. 3) Das Ansuchen des Franz Zugg in St. Gallenkirch wird auf die kommende Sitzung vertagt, weil der zuständige Bürgermeister aus dienstlichen Gründen nicht bei der Sitzung anwesend sein kann. zu Pkt. 4) Stemer Hermann in Schruns ersucht um die Bauabstandsnachsicht bis auf 0 Meter gegenüber der standeseigenen Gp. 3132/1 in K.G. Schruns. Diesem Ansuchen kann nicht stattgegeben werden, weil in nächster Nähe der Grenze ein Holzbringungsweg vorbeiführt, wodurch die hart an der Grenze vorgesehene Hauswand dauernd einer Beschädigung durch- ausgesetzt wäre. Ausserdem müßte zur Kontrolle oder Instandsetzung der bergseitigen Aussenwand fremder Grund betreten werden. zu Pkt. 5) Dem Ansuchen der Alpverwaltung Wasserstuben in B.berg, um die Zuweisung von 25 fm Servitutsholz zum Fertigausbau des lawinenzerstörten Alpstalles, wird stattgegeben. Zuweisung erfolgt zum einfachen Stockgeld, da es sich um einen Katastrophenfall handelt. zu Pkt. 6) Der Berufsvorschule "Jugend am Werk" in Bludenz, werden als Spende 6 fm Nutzholz frei Straße zugewiesen. Die Zuteilung erfolgt aus der Standeswaldung Vandans. zu Pkt. 7) a) Michael Lippitsch in Tschagguns, werden ca. 10 fm Abgangholz aus der Standeswaldung Tschagguns/Alploch aus Abgangbeständen, zur Selbstschlägerung zum Preise von S 200.- pro fm der anfallenden Holzmenge überlassen. -3- b) Das Ansuchen des Elmar Kasper in Vandens, um die preisermäßigte Abgabe von Rundholz wird abgelehnt. Wegen der hohen Arbeitslöhne ist es nicht möglich Rundholz zu ermässigtem Preis abzugeben. c) Dem Ansuchen des Flöry Josef in Gaschurn 41, um die käufliche Überlassung von altem Windwurf und Käferholz, das an den Seitenhängen des Verbellenbaches vor dem Wasserfall liegt, wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt zum Preise von S 180.- pro fm der anfallenden Holzmenge. Es handelt sich um ca. 35 fm Holz. d) Dem Mattle Herbert in Partenen, werden aus der Standeswaldung Vermunt, in schwerbringbarer Lage ca. 10 fm Bauholz aus Schneedruckbeständen käuflich überlassen. Der Kaufpreis ist seitens der Verwaltung, im Einvernehmen mit dem zuständigen Forstschutzorgan festzulegen. e) Das Holzansuchen des Gebhard Blaas in Schruns, wird auf das kommende Jahr vertagt, da derzeit im Aufsichtsgebiet St. Gallenkirch II (Pfeifer Oswald) keine geeignete Partie Abgangholz zur Verfügung steht. f) Dem Ansuchen des Salzmann Armin in Tschagguns, um die käufliche Überlassung von ca. 25 fm Bauholz aus Abgangbeständen wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt aus der Standeswaldung Gargellen/Leuetobel zum Preise von S 200.- pro fm der anfallenden Menge. g) Dem Ansuchen des Waldaufsehers Hubert Dich in Partenen, um die käufliche Überlassung von ca. 10 fm Bauholz zur Selbstschlägerung für seinen Wohnhausbau wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt zum ermässigten Preis von S 100.- pro fm der anfallenden Holzmenge. Pkt. 8) Der Seilweggenossenschaft Silbertal/Kristberg, werden aus der standeseigenen Gp. 723/1 rd. 30 m2 Grund käuflich überlassen. Der Kaufpreis wird mit S 5.-- pro m2 festgelegt. Auf dem abgetretenen Teilstück steht ein Teil der Bergstation. -4- Pkt. 9) Das Ansuchen des Hubert Tschohl in Tisis/ Wolf-Huber Straße 45/9, um die Übertragung des Holzbezugerechtes von HNr. 192 des elterlichen Wohnhauses (Doppelhaus) auf seinen Bauplatz auf Gp. 1515 (beides in Schruns) wird abgelehnt. Die Übertragung ist nicht möglich, weil das Doppelwohnhaus im vollen Umfange bestehen bleibt. Pkt. 10) Dem Ansuchen des Wintersportvereines Schruns, um die käufliche Überlassung des Baugrundes auf dem die Skihütte Kapell steht, kam derzeit nicht näher getreten werden, weil die Grenzlinie im Bereiche der Waldgrenze, auf Grund des vorhandenen Markenbriefes, erst eingemessen werden muß. Pkt. 12) Im standeseigenen Gebäude (Wohnhaus Nr. 9) ist in der Wohnung des Justizbeamten Franz Mangeng ein Herd anzuschaffen. Pkt. 13) Dem Ansuchen des Alfred Vergut in Schruns/Gamprätz, um die käufliche Überlassung eines Brennholzloses wird stattgegeben. Vergud hat übersehen seinen Servitutsbezug anzumelden. Pkt. 14) Die Gemeinde Gaschurn (Antrag Bgm. Peter Wachter) beantrag, daß von der Parzelle "Bofa" in Richtung "Tschambreutobel" ein Holzbringungsweg mit eine Länge von ca. 600 m erstellt wird. Dudurch würden die Waldungen im Gebiete des "Tschambreutobels" für die Servitutsberechtigten erschlossen. Die Gemeinde erklärt sich bereit diese Arbeiten, die mit Raupeneinsatz ca. 8 Tage dauern würden, durchzuführen, wenn sich der Forstfond bereit erklärt die auflaufenden Kosten zu übernehmen. Dem Antrag wird einstimmig stattgegeben. Pkt. 15) Im Winter 1962/63 sind in den Waldungen des Gemeindegebietes Silbertal Wildschäden im Betrage von rd. 75.000 S aufgetreten. Davon in den Standeswaldungen ein Schaden von 33.919.- S. Die Gemeinde Silbertal hat diesen Betrag im Verrechnungswege bereits bezahlt. Durch ein Jagdübereinkommen (Genossenschaftsjagd) hat ist die Gemeinde -5- Silbertal verpflichtet für die Wildschäden aufzukommen. Diese haben im vergangenen Winter eine nicht vorhergesehene Höhe erreicht. Bürgermeister Hermann Brugger aus Silbertal stellt daher an den Forstfondausschuß das Ansuchen, der Forstfond möge unter Berücksichtigung dieses Umstandes auf einen Teil der Wildschadenvergütung verzichten. Nach längerer Beratung beschließt die Forstfondvertretung einen Betrag von S 25.000.- ausnahmsweise und einmalig von der bereits geleisteten Wildschadenvergütung an die Gemeinde Silbertal zurückzuzahlen, obwohl hiezu keinerlei Verpflichtung besteht. Es ist das lediglich ein Entgegenkommen des Forstfondes gegenüber einer finanzschwachen Gemeinde. Berichte: Als Mitglied des Aufsichtsrates der Montafonerbahn A.G. berichtet Bürgermeister Alfons Bitschnau aus Vandans, daß in der letzten Aufsichtsratsitzung mitgeteilt wurde, daß der derzeitige Vorstand Direktor Rudolf Juen beabsichtige seinen Posten als Vorstand der Montafonerbahn A.G. mit 31. Dez. 1963 zurückzulegen um in den Ruhestand zu treten. Der Standesausschuß bedauert, daß Direktor Rudolf Juen, der mit großem Können die Geschäfte der Montafonerbahn A.G. zum Wohle des Unternehmens und zum Vorteile des ganzen Tales führte, seinen wohlverdienten Ruhestand antreten will. Im Weiteren berichtet Bürgermeister Bitschnau, daß der Aufsichtsrat der Montafonerbahn bei einer Besprechung im engeren Kreise es für zweckmässig angesehen habe, über die Frage der Nachfolge des Vorstandes Rücksprache mit dem Stand Montafon, der Hauptaktionär das Unternehmen ist, zu pflegen. Vorgesehen ist für die nächsten Jahre die Stelle des Vorstandes provisorisch zu besetzen. Die Standesvertreter nehmen diesen Bericht zur Kenntnis und wünschen mehrheitlich, daß die Stelle eines prov. Vorstandes mit Bgm. Anton Brugger aus Tschagguns besetzt wird. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit im Sinne § 34 der VGO zuerkannt. -6- Der Schriftführer: Der Standesausschuß: