19280707_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:41
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1928-07-07
Erscheinungsdatum 1928-07-07
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl.859/St. Protokoll o-o-o-o-o aufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am 7. Juli 1928 unter dem Vorsitze des Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o-o-o-o-o-o Mit Einladung vom 3. Juli 1928 Zl. 329/St. wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine StandesvertretungsSitzung anberaumt, zu welcher mit Ausnahme der Gemeinden Lorüns und Stallehr alle Gemeindevorsteher des Tales Montafon bezw. deren Stellvertreter erschienen sind. Der Herr Gemeindevorsteher von Lorüns hat sein Fernbleiben entschuldigt. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Herrn Standesrepräsentanten und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 2. Mai 1928 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift zum Zwecke der ortsüblichen Verlautbarung beteilt wurde und die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis gesetzt sind. Einwendungen wurden keine erhoben. Es wird sodann in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: o-o-o-o-o-o Am 22. Juni 1928 ist das Mitglied der Standesvertretung für Montafon, Herr Gemeindevorsteher J.G. Jochum von Tschagguns gestorben. Der Herr Vorsitzende hält dem verdienstvollen Verstorbenen einen bewegten Nachruf. Zum Zeichen der Trauer ergeben sich sämtliche Anwesende. 1.) Über Ansuchen der Vorarlberger Illwerke Aktiengesellschaft in Bregenz hat die Bezirkshauptmannschaft Bludenz auf Mittwoch den 11. Juli 1928 die kommissionelle Verhandlung bezüglich Erbauung einer zweiten Staumauer im Vermuntbecken beim Madlenerhause (Gemeinde Gaschurn) zur Stauung von 20 Millionen Kubikmeter Wasser für die Kraftwerkanlage in Partenen anberaumt. Bereits im Punkte 22 der Standesvertretungssitzung vom 2. Mai 1928 wurden wegen Erbauung von Staumauern zur Wasseransammlungen im Vermunt schwere Bedenken geäussert, da hierin eine nicht übersehbare Gefährdung der ganzen Talschaft Montafon und eines grossen Gebietes des Landes Vorarlberg mit Recht erblickt wird. Im Laufe der letzten Jahre sind, Presseberichten zufolge, in mehreren Ländern des Kontingentes und der Übersee Dammbrücke von Staumauern vorgekommen, wodurch unermesslicher Schaden entstanden ist. - Der Bruch oder das Bersten einer dieser Staumauern in Vermunt müsste, schwach ausgedrückt, ja geradezu katastrophale Folgen mit sich bringen. Die Standesvertretung für Montafon sieht sich aus diesen Erwägungen heraus veranlasst, mit grösstem Nachdrucke darauf zu dringen, dass alle nur denkbaren Sicherungen geschaffen werden. Es wird daher einstimmig beschlossen, zu der anberaumten Bauverhandlung eine Vertretung zu entsenden. Über Vorschlag des Herrn Gemeindevorstehers Bitschnau von Vandans werden mit dieser Vertretung beauftragt die Herren: Standesrepräsentant Franz Wachter, Bürgermeister von Schruns, Herr Gemeindevorsteher Christian Kraft von St. Gallenkirch und Herr Gemeindevorsteher Alois Flöry von Gaschurn. 2.) Frau Berta Liechtensteiner von Schruns besitzt angrenzend an das Standesgebäude Nr. 27 in Schruns eine Grundfläche, auf welcher sie eine Waschküche zu bauen beabsichtigt. Mit Zuschrift vom 30. Mai 1828 stellt sie das Ansuchen um Zugestehung der Bauabstandsnachsicht von der Nachbargrenze in der Form und Ausdehnung, dass die Dachrinnen sich noch auf ihrem eigenen Besitze befinden. Es wird einstimmig beschlossen, dem Ansuchen mit dem Vorbehalte zuzustimmen, dass dem Stande Montafon die gleichen Rechte eingeräumt werden und dass Frau Berta Liechtensteiner gegen die Führung der Abwasserleitungsrohre vom Standesgebäude Nr. 27 durch ihren Besitz nie Einwendung erhebt. 3.) Herr Barbisch Josef von St. Gallenkirch bringt ein Ansuchen um [-2-] käufliche Überlassung eines Bauplatzes inner dem Reuttewalde am Eingange in das Gargellental (Gemeinde St. Gallenkirch) ein. Er beabsichtigt dort, auf dan Besitze des Standes Montafon, eine Gastwirtschaft zu erbauen. Es handelt sich um ein Teilstück aus der GP.Nr. 4248 oder ein solches aus der GP.Nr. 4250.-Nach dem der Stand Montafon bisher prinzipiell aus seinem Besitze keine Grundflachen verkauft, sondern solchen nur pachtweise gegen Leistung eines Anerkennungszinses Privaten zur Benützung (auch dies nur fallweise) überlässt, wird nach längerer Beratung folgender Beschluss gefasst: Der Stand Montafon ist, nachdem die in Frage stehenden Gründe für die Waldwirtschaft nicht von grosser Bedeutung sind, bereit, dem Gesuchssteller einen Bauplatz pachtweise gegen einen jährlich zu leistenden Anerkennungszins zu überlassen. Das Ausmass der Baugrundfläche ist unter Beisein der hiezu bestimmten Vertreter der Standes Montafon festzustellen. Nach dem Umfange derselben richtet sich der zu leistende Anerkennungszins. Die Verpachtung erfolgt vorläufig auf 10 Jahre. Im Falle des Verkaufes des erbauten Hauses oder Objektes erhält der Stand Montafon das Vorkaufsrecht eingeräumt. Bei allfälligem Abbruche der auf dem gepachteten Grunde erstellten Objekte muss dem Grundbesitzer (Stand Montafon) sein Besitz vollkommen geräumt zurück-, bezw. übergeben werden. Als Vertreter des Standes Montafon werden bestimmt die Herren: Standesrepräsentant Franz Wachter Schruns und Gemeindevorsteher Christian Kraft St. Gallenkirch. 4.) Dem Landesverbände für Fremdenverkehr in Vorarlberg Bregenz wird über Ansuchen vom 11. Juni 1928 Nr. 4433 in Würdigung der erfolgreichen Betätigung auf dan Gebiete der Fremdenwerbung anlässlich der Neuausgabe des Führers "Vorarlberg" und des Gaststättenverzeichnisses ein Betrag von S 100.-- bewilligt. (Antrag Vorsitzender Wachter) 5.) Die Zuschrift der Ortsgruppe Schruns des Landesbauernbundes vom 29.IV.1928, mit welcher die Errichtung eines Zwangsstalles zum Zwecke der Bekämpfung der Maul-und Klauenseuche etc. in jeder Gemeinde im Tale Montafon als dringend notwendig empfohlen wurde, wird zur Kenntnis genommen. Die Bedeutung des Vorhandenseins eines solchen Stalles in jeder Gemeinde wird bestätigt. - Die Standesvertretung empfiehlt jeder Gemeinde Montafons die Errichtung eines solchen Stalles mit Nachdruck. 6.) Dem Herrn Richard Sannwald, Villabesitzer im Gargellentale, wird auf Grund seines Ansuchens der Bezug von 6 Rm3 Brennholz gegen Leistung des ortsüblichen Kaufpreises bewilligt, wenn dasselbe aus Abgangbeständen vorhanden ist. 7.) Das Ansuchen der Katharina Pfeifer von Gaschurn um Herabsetzung des von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz wegen Forstfrevel ermittelten Schadenersatzbetrages von S 37, 90 muss aus prinzipiellen Gründen abgewiesen werden. 8.) Das Ansuchen der Maisässinteressenten von Garfreschen/St. Gallenkirch um Ablösung des Servitutsrechtes zum Bezuge von Brunnentrögen aus Standeswaldungen wird in Behandlung gezogen. An Stelle von hölzernen Brunnentrögen wurden solche aus Zement neu erstellt, dadurch kommt ein Holzbezug nicht mehr in Betracht. Nach längerer Beratung wird das Ansuchen als nicht erfüllbar abgelehnt. Schruns, am 10. Juli 1928. Der Standesrepräsentant: [Unterschriften der Standesausschüsse]