19380708_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:46
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1938-07-08
Erscheinungsdatum 1938-07-08
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 189-1938-1/2 Stand Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei des Marktgemeindeamtes Schruns am Freitag den 8. Juli 1938 unter dem Vorsitze des Standesrepräsentanten Heinrich Dajeng. Heute, nachmittags 2 Uhr, haben sich in der Gemeindekanzlei in Schruns auf Grund der mündlichen Vereinbarung vom 24. Juni 1938 die nachverzeichneten Herren zur weiteren Beratung des Sanitätsproblems im Tale Montafon im Sinne des Punktes 2) des Sitzungsberichtes der Standesvertretung für Montafon eingefunden und zwar: a) als Vertreter der Talschaft Montafon: Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Bürgermeister Heinrich Dajeng/Schruns als Standesrepräsentant, Netzer Fritz/St. Gallenkirch, J. Morstein/Bartholomäberg, A. Vonbank/Tschagguns b) als Vertreter der Bezirkshauptmannschaft Bludenz: Bezirkshauptmann Graf Terlago/Bludenz c) als Vertreter des Landes Vorarlberg: Landessanitäts-Direktor Dr. Leubner/Bregenz d) als Vertreter der Sanitätsbehörde: neben dem Landessanitätsdirektor (siehe c) Bezirksarzt Dr. Heinzle/Bludenz, Gemeindearzt Dr. August Walser/Schruns Gemeindearzt Dr. J. Nemeszec/St. Gallenkirch e) als Vertreter der Vorarlberger Illwerke A.Ges. in Bregenz Direktor Ingenieur Anton Ammann/Bregenz. Nach Eröffnung der Sitzung um 2.15 h durch den Vorsitzenden und nach einleitenden Begrüssungsworten wird festgestellt. a) Ein Vertreter des Sozialversicherungsinstitutes (Krankenkasse) ist trotz erfolgter Einladung und Zusicherung des Erscheinens nicht anwesend. Die Einladung erging von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz aus. b) Bezirksarzt Dr. Heinzle begründet das Nichterscheinen des Bürgermeisters der Stadt Bludenz (über Ersuchen des Letzteren) damit, dass die Stadtgemeinde Bludenz trotz bestem Willen nicht in der Lage ist, zum Sanitätsproblem verbindlich Stellung zu nehmen. Eine Überprüfung der bestehenden Spitalanlage in Bludenz hat gezeigt, dass bauliche Änderungen am alten Gebäude nicht möglich sind, da dessen Einteilung einen Anbau nicht zulässt. In Frage könnte nur eine Neuanlage kommen. Hiefür fehlen aber die geeigneten Baugründe, weil diese für militärische Zwecke für längere Zeit beansprucht werden. Der Vorsitzende als Bürgermeister der Marktgemeinde Schruns legt nun ein Projekt zur Ausgestaltung der Spitalanlage und zur Erweiterung der Isolierabteilung vor. Das Bauvorhaben sieht vor: Das St. Josefsheim, in dem heute neben dem beschränkten Spitalbetrieb die Gemeindearmen und die Schwestern untergebracht sind, soll künftig vollständig für Spitalzwecke Verwendung finden. Damit werden insgesamt 35 bis 40 Betten zur Aufnahme zur Verfügung stehen. Das bestehende Wirtschaftsgebäude in unmittelbarerer Nähe des Hauptgebäudes ist baulich zur Aufnahme der Gemeindearmen und des Pflegepersonals (Schwestern) vollständig umzubauen. An Stelle des bisherigen Wirtschaftsgebäudes ist ein neues Gebäude für diesen Zweck vorgesehen, nordöstlich der Hauptanlagen placiert. An das bestehende Isolierhaus wird eine 3. Abteilung neu angebaut. [-2-] Zur Aufnahme von Kraftfahrzeugen ist endlich die Erstellung einer Kraftfahrzeuge-Einstellungshalle (Garage) vorgesehen. Die Kosten dieser baulichen Umänderungen und Neuanlagen einschliesslich der notwendigen Neueinrichtungsgegenstände betragen, nach Erfahrungswerten berechnet, insgesamt ...... Rm. 136.000.— Es Ist natürlich ausgeschlossen, dass die Marktgemeinde Schruns diesen Kostenbetrag aufwenden kann. - Diese Gemeinde hat ja bereits vor einigen Jahren grosse Summen für die zeitgemässe Erstellung von öffentlichen Anlagen aufgewendet, so für das Infektionshaus, das Schwimmbad u.s.w., sie ist in ihrer Leistungskraft erschöpft. Die im Sanitätsgesetz den Gemeinden auferlegte Pflicht zur Erfüllung der Obsorge auf dem Gebiet des Gesundheitswesen hat sie erfüllt, im Gegensatz zu den übrigen Gemeinden. Eine weitere Belastung ist für sie nicht tragbar. - Sie leistet also ihrerseits bereits den Beitrag zur Erfüllung der sanitären Aufgaben. Das vorgelegte Projekt findet ein eingehendes Studium und findet allgemein Anklang. Seine Ausführung würde in der Hauptsache die sanitätspolizeilichen Bedürfnisse in der Talschaft Montafon befriedigen. Landessanitätsdirektor Dr. Leubner sichert dem vorgelegten Bauvorhaben als der bestmöglichsten Lösung seine volle Unterstützung zu und versichert, dass die Landeshauptmannschaft Vorarlberg grosses Interesse zeigt, sie wird es zweifellos fördern und ihre Mithilfe nicht versagen. Direktor Ing. Amann gibt die Erklärung ab, dass auch seinerseits das Bauvorhaben als gute Lösung zu bezeichnen sei und die finanzielle Unterstützung der Illwerke finden werde. Er entwickelt als Vorschlag folgenden Finanzierungsplan, um der Beratung positiv weiterzuhelfen. Es sollen leisten: die die St. die das die und Marktgemeinde Schruns als Anlageneigentümerin RM. 10.000.-5 Gemeinden: Tschagguns, Vandans, Bartholomäberg, Gallenkirch, Gaschurn je 5000 = 25.000.-Vorarlberger Illwerke A.Ges. Bregenz 35.000.-Land Vorarlberg 50.000.-Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassen 15.000. allenfalls auch die Staatliche Zollverwaltung 10.000.— Auf dieser Grundlage scheint ihm die Aufbringung der Mittel zur Ausführung des vorgelegten Bauvorhabens gut möglich. Dabei müssen die genannten 5 Gemeinden bedenken, dass für sie die Schaffung eigener kostspieliger Anlagen gemäss dem Sanitätsgesetz entfallen kann. Nach eingehender Besprechung dieses Finanzierungsplanes und weiterer Einzelfragen wird die Beratung vorläufig abgeschlossen. Über Ersuchen des Vorsitzenden, in seiner Eigenschaft als Bürgermeister von Schruns, erklärt sich Bezirkshauptmann Graf Terlago bereit, von der Bezirkshauptmannschaft Bludenz aus in dieser Angelegenheit die Führung der weiteren Verhandlungen zu übernehmen. Das Ergebnis der heutigen Beratung ist allen beteiligten Stellen durch Übergabe einer Niederschrift mitzuteilen. Für die rege Teilnahme an der Beratung dankt der Vorsitzende allen Beteiligten und schliesst die Sitzung am 15.30 h. Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesvertreter]