19290803_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:47
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1929-08-03
Erscheinungsdatum 1929-08-03
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 515/2-St. Niederschrift -o-o-o-o-o-oaufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am 3. August 1929 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o-o-o-o-o-o Bereits auf 27. Juli 1929 wurde mit Einladung vom 24. Juli eine Standesvertretungssitzung anberaumt, welche jedoch infolge Fehlens von 4 Vertretern die Beschlussfähigkeit nicht erlangen konnte. Mit Bezugnahme auf die Bestimmungen der §§ 40 und 41 der Gemeindeordnung und § 8 des Statutes für den Standesausschuss von Montafon wurde auf den heutigen Tag mit Rundschreiben vom 30. Juli 1929 Zl. 314/3-St. eine neuerliche Sitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind sämtliche Herren Standesvertretungsmitglieder. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 10. April 1929 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift zum Zwecke der ortsüblichen Verlautbarung beteilt wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis gesetzt sind. Einwendungen wurden keine erhoben. Es wird sodann in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Zur Fortführung und Vollendung der Wirtschaftsplanarbeiten für die Montafoner Standeswaldungen reicht der bewilligte Kredit von S 40.000. nicht mehr aus, sodass eine Erhöhung desselben notwendig ist. Es wird daher einstimmig beschlossen, den Kredit auf S 60.900.- zu erhöhen. Um die Genehmigung ist vorschriftsmassig beim Amte der Vorarlberger Landesregierung in Bregenz anzusuchen. 2.) Die Frage der Erhöhung des Stockgeldes für Nutzholz löst eine lebhafte Aussprache aus. Gde.vorsteher Battlogg von St. Anton vertritt die Auffassung, dass das Stockgeld bei Holzbezügen aus anderen Gemeinden erniedrigt werden sollte, da die Bringung den Bezugsberechtigten ohnehin ganz bedeutende Mehrkosten verursache. Der Vorsitzende ist der Überzeugung, dass beim Holzbezuge aus günstigeren Waldgebieten mit Rücksicht auf die verminderten Bringungskosten ein höheres Stockgeld zu berechnen wäre.Da diese Frage einer eingehenden Vorberatung bedarf, wird von einer Beschlussfassung vorläufig abgesehen. Über Antrag des Vorsitzenden wird lediglich beschlossen, das Stockgeld für Nutzholz ab 1. Jänner 1929 rückwirkend von S 3, 30 auf S 5.-- zu erhöhen. Dieser Beschluss wird mit 9 gegen 1 Stimme gefasst. 3.) Durch den grossen Umschwung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Montafon haben sich die Rechtsgeschäfte beim Bezirksgerichte in Schruns ganz ungeheuer vermehrt. Bis zum Jahre 1922 waren bei diesem Gerichte 2 Richterposten systemisiert, von denen einer dann durch die Auswirkung der Abbau- und Ersparungsaktion aufgelassen wurde. Nach statistischen Ausweisen des Bezirksgerichtes Montafon hat durch die vollkommen geänderten Verhältnisse die Arbeit gegenüber der Zeit vor 1922 um ein Vielfaches zugenommen, sodass der verantwortliche GerichtsVorsteher und einzige Pächter vollkommen überlastet ist. Darunter leidet in erster Linie die Rechtspflege ganz besonders, sowie in kultureller und materieller Beziehung direkt und indirekt die gesamte Bevölkerung des Tales Montafon. Der Leiter des Bezirksgerichtes Montafon ist durch die Unmenge Arbeit derart überbürdet, dass dadurch der Arbeitserfolg nachteilig beeinflusst wird. Speziell darunter leidet die Bevölkerung schwer. Über Antrag des Vorsitzenden wird einstimmig beschlossen, in geeignet scheinender Weise auf die Bestellung eines zweiten Pächters mit grösstem Nachdrucke hinzuarbeiten. 4.) Ein Bericht des Forstbetriebseinrichters über das Ergebnis der Aufnahmearbeiten im Gemeindegebiete von Tschagguns wird vorläufig zur Kenntnis genommen. Nach Abschluss der Aufnahmearbeiten wird in erster Linie die Grenzfestlegung an Hand des Operates und der Mappe durchzuführen sein. [-2-] 5.) Das Ergebnis der kommissionellen Verhandlung über das Ansuchen des Richard Sannwald, Villabesitzer in Gargellen, Gemeinde St. Gallenkirch, um Bannlegung der Waldparzelle Kr.4495 wird zur Kenntnis genommen und wird das erklären des Herrn Standesrepräsentanten genehmigt und bestätigt. 6.) Über Empfehlung der Landesforstinspektion in Bregenz wird einstimmig beschlossen, die Stellung eines Standesforstwartes durch die Person des Forstwartes Adolf Fleisch von Schruns bis auf weiteres zu besetzen. Über Antrag des Vorsitzenden wird dem Standesforstwarte Adolf Fleisch eine monatliche Erhöhung seines Dienstgehaltes als Forstwart um S 50.-bewilligt. Aufgabe des Standesforstwartes ist es, im Interesse geordneter Waldwirtschaftsverhältnisse und gleichmäßiger Durchführung sämtlicher Agenden der Forstwarte zum Vorteile des Standesbesitzes regelmässig Kontrollen in den Standesgemeinden über Ort und Zeit der Anmeldungen, der Holzauszeigen, der Holznutzungen aus den Waldungen etc. durchzuführen. 7.) Über Empfehlung der Landesforstinspektion in Bregenz wird einstimmig beschlossen, um die Beeidung der Betriebseinrichter für den Wirtschaftsplan, und zwar der Herren Ing. Ernst Hagek und Ing. Viktor Praxel, auf den Forstschutzdienst bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz anzusuchen. 8.) Das Ansuchen der Alpverwaltung von Salonie, Kat. Gemeinde Vandans, um endliche Erteilung der Bezugsbewilligung von ca. 200 fm3 Nutzholz zum Neubaue eines Kuhstalles wird in Behandlung gezogen. Nach längerer, eingehender Beratung wird über Antrag des Gde.vorstehers Bitschnau/Vandans einstimmig beschlossen, nach Maßgabe der Leistungsfähigkeit der in Betracht kommenden Waldungen(Standes), soweit diese Leistungsfähigkeit ohne Benachteiligung der Servitutsberechtigten vorhanden ist, das angesuchte Quantum Nutzholz dann abzugeben, wenn diese Verwaltung rechtsverbindend erklärt, für die nach der Servitutenregulierungsurkunde zur Alpbewirtschaftung anfallenden regelmässigen Holzbezüge analog der Standesbürger Montafons das tarifmässig vorgeschriebene Stockgeld zu entrichten. Für dieses Nutzholz ist ein geringerer Kaufpreis in der Höhe des gegenwärtigen Stockgeldes zu bezahlen.Nur bei Annahme dieser Bedingungen ist die Standesvertretung bereit, die Abgabe des angesprochenen Nutzholzes zu bewilligen. 9.) Dem Ansuchen der Sektion Tübingen des D.&.Oe. Alpenvereines, eingebracht durch den Hüttenwirt Tschanun Hermin/Gaschurn, um Zuweisung von ca. 20 fm3 Nutzholz gegen Vergütung des Kaufpreises wird unter der Voraussetzung Folge gegeben, dass die Abgabe nur dann erfolgen darf, wenn dadurch das Bezugsrecht der Eingeforsteten nicht beeinträchtigt wird. 10.) Dem Ansuchen der Alpverwaltung von Golm, Kat. Gemeinde Tschagguns, um Zuweisung von ca. 124 fm3 Nutzholz, zum Baue des projektierten Alp(Rinder)stalles kann keine Folge gegeben werden. Infolge des schütteren Waldbestandes an der Vegetationsgrenze kann eine Abgabe von höchstens 50 fm3 in folgender Weise stattfinden: Bei Berücksichtigung der in der Regulierungsurkünde für diese Alpe festgehaltenen 10jährigen Abrechnungsperiode für die eingeforsteten Alpgebäulichkeiten ergibt sich ein Höchstquantum von ........ 20 fm3, das zum Stockgeldpreise berechnet wird. Ohne Schädigung des Tatbestandes können weiter noch ......... 30 fm3 Nutzholz geschlägert werden, für welche der ortsübliche Kaufpreis zu bezahlen ist. 11.) Die Erledigung des Antrages des Ignaz Battlogg/St. Anton betreifend den Gipsbruch in St. Anton wird bis zur kommenden Sitzung vertagt. In der Zwischenzeit sind durch eine Kommission, bestehend aus den Gde.vorstehern Bitschnau/Vandans und Fritz/Silbertal, in Form einer Begehung Erhebungen zu pflegen. 12.) Über Antrag des Gde.vorstehers Flöry/Gaschurn wird den Parteien Katharina Gmeiner und Dominik Konzett, beide von Tschagguns, gnadenweise aus der restlichen Versicherungssumme des am 26.XII.1928 abgebrannten Stalles in Tschagguns eine Subvention in der Höhe von je S 500.-- bewilligt. Dadurch erledigt sich auch das bezügliche Ansuchen der Katharina Gmeiner von Tschagguns. 13.) Das Ansuchen des Ullrich Tschofen/St. Gallenkirch-Galgenuel um Zuweisung von 3 Sagstämmen zum Stockgeldpreise zur Eindeckung der Säge wird Mangels eines bestehenden Bezugsrechtes abgelehnt.Dagegen kann gegen Bezahlung des ortsüblichen Kaufpreises, insoweit eine Benachteiligung der Eingeforsteten nicht eintritt, aus Abgangholzbeständen die angesuchte Holzmenge abgegeben werden. 14.) Dem Ansuchen des Gottfried Tagwerker/Vandans um Erteilung der Verkaufsbewilligung für das alte Stallabbruchholz wird mit dem Vorbehalte Folge gegeben, dass der Verkauf nur in den Gemarkungen des Tales Montafon stattfinden darf. [-3-] 15.) Dem Zollwachoberkommissar Mathias Morscher/St. Gallenkirch wird über Ansuchen die Bezugsbewilligung für 6 rm3 Brennholz gegen Bezahlung des Kaufpreises dann erteilt, wenn aus Abgangholzbeständen ohne Benachteiligung des Bezugsrechtes Eingeforsteter die Abgabe erfolgen kann. 16.) Der Antrag des Amtes der Vorarlberger Landesregierung in Bregenz vom 17. April 1929 VIb-Zl. 153 auf Subventionierung des Silbertaler Alwegbaues I. Teil bildet neuerlich Gegenstand der Beratung. Gde.vorsteher Fritz/Silbertal empfiehlt die Bewilligung eines Beitrages von S 2000.— Die Beratung bewegt sich wiederum auf den Grundsätzen der im Sitzungs-Protokolle vom 10. April 1929 Punkt 5 vertretenen Auffassung. Über Antrag des Vorsitzenden wird nach längerer Beratung ein Baukostenbeltrag von S 1000.-- bewilligt. 17.) Auf die neuerliche Anregung der Gde.vorsteher Kessler/Bartholomäberg und Battlogg/St. Antonn, den Standeswald "Schattenwald" in Bartholomäberg - St. Anton Erdwege zum leichteren Holztransporte zu bauen, wird beschlossen, unter Führung der Gdevorsteher die in Aussicht genommenen Wegtrassen durch den Standesforstwart Adolf Fleisch unter Beizug des Forstwartes Christian Vallaster begehen zu lassen, um bei der nächsten Sitzung Grundlagen für eine positive Beschlussfassung zu besitzen. 18.) Dem Ansuchen des Emeran Rudigier/Gaschurn um Bezugsbewilligung für 150 fm3 Nutzholz zum Wiederaufbaue seiner am 24. Juli 1929 abgebrannten Gebäude, Haus Nr. 75 mit Stall, wird Folge gegeben. Standesrepräsentanz für Montafon Schruns, am 8. August 1929. Der Standesrepräsentant: [Unterschriften der Standesausschüsse]