19320528_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:49
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1932-05-28
Erscheinungsdatum 1932-05-28
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 6/5-St. 32 Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am Samstag den 28 Mai 1932 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten. Franz Wachter Mit Einladung vom 24. Mai 1932 Zl. 5/5-St. 32 wurde auf heute, Samstag den 28. Mai 1932, vormittags 1/2 10 Uhr, eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher 7 Standesvertretetungsmitglieder erschienen sind. Der Vertreter der Gemeinde Lorüns hat sein Fernbleiben rechtzeitig mitgeteilt. Die Vertreter der Gemeinden Bartholomäberg und Stallehr erschienen nicht. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden werden die Protokolle vom 2. April und vom 12. April 1932 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Abschrift zum Amtsgebrauche beteilt, die Sitzungsberichte im Montafoner Gemeindeblatt veröffentlicht wurden und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte derselben in Kenntnis sind. Einwendungen wurden keine erhoben. Sodann wird in die Beratung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen. Gefasst wurden folgende Beschlüsse: 1.) Zum zweiten Vertreter des Standes Montafon im Verwaltungsrate der Aktiengesellschaft Montafonerbahn in Schruns wurde über Vorschlag des Herrn Vorsitzenden Herr Gemeindevorsteher Alois Flöry/Gaschurn gewählt. Als dessen Ersatzmann hat im Verhinderungsfalle Herr Gemeindevorsteher Anton Netzer in St. Gallenkirch zu fungieren. 2.) Zum Ersatzmann des Herrn Standesrepräsentanten im Verwaltungsrate der Aktiengesellschaft Montafonerbahn in Schruns wurde Herr Gemeindevorsteher August Jochum/Tschagguns gewählt. 3.) Anlässlich der Anlegung des Grundbuches in der Gemeinde Bartholomäberg hat die Gemeindevorstehung Bartholomäberg die Grundparzellen 2041 und 2045 (Allmein und Spitzguf) als in ihrem Eigentum stehend zur Anmeldung gebracht. Die Standesrepräsentanz dagegen hat, gestützt auf urkundliche Nachweise, für den Stand Montafon diese Parzellen als Eigentum des Standes Montafon bezeichnet und angemeldet. Die Grundbuchanlegungskommission für Montafon in Schruns hat nun mit Beschluss vom 30. Juni 1931 G.A. Bartholomäberg-34 den Stand Montafon zur Vertretung seiner Anmeldung auf Zuerkennung des Eigentumsrechtes an den GP.Nr. 2041 und 2045 gegen die Gemeinde Bartholomäberg auf den Zivilrechtsweg verwiesen. Nach Kenntnisnahme der Beschlussbegründungen und gestützt auf den vertraglich nachgewiesenen Grundsatz, dass die gesamten Hoch- und Schwarzwaldungen im Tale Montafon eine unverteilte, geschlossene Einheit bilden, wird nach längerer eingehender Aussprache einstimmig beschlossen, unter Berufung auf § 1 des Standesstatutes vom 7. März 1855 und des § 30 Abs. 5 der Gemeindeordnung beim Amte der Vorarlberger Landesregierung in Bregenz um Erteilung der Prozessvollmacht zur Wahrung der Interessen des geschlossenen Standes Montafon gegen die willkürliche Anmeldung der Gemeinde Bartholomäberg anzusuchen. 4.) Seit Jahren bestehen in verschiedenen Talgemeinden Unstimmigkeiten und abweichende Ansichten über den Verlauf der Besitzgrenzen zwischen Stand Montafon einerseits, Alpbesitzern und Privaten andererseits. [-2-] Bereits vor ca. 50 Jahren wurden ernsthafte Versuche unternommen, die Besitzgrenzen klar und eindeutig herauszuarbeiten, es fanden umfangreiche Grenzbegehungen statt , die ihren Niederschlag in der Abfassung von Markenbriefen fanden. Die Abfassung derselben geschah jedoch in einer derart mangelhaften Form, dass sie niemals rechtsverbindenden Charakter erhalten konnten und heute noch keine Gültigkeit besitzen. Sie stellen jedoch sehr wertvolle Behelfe dar und bilden eine wichtige Ergänzung des Forstwirtschaftsplanes des Standes Montafon. Die Anlegung des Grundbuches in den Gemeinden des Tales Montafon erfordert nun endlich eine eindeutige unzweifelhafte Feststellung der Besitzverhältnisse im Tale Montafon, die Richtigstellung der Besitzgrenzen ist in ein entscheidendes Stadium getreten. Gestützt auf diese erfreuliche Tatsache und beseelt von dem Bestreben, entscheidend zur Behebung der unleidigen Grenzunstimmigkeiten mitzuarbeiten, wird einstimmig beschlossen, mit allem Nachdruck auf die Fortsetzung der bereits im Jahre 1928 begonnenen Grenzrichtigstellungsarbeiten zu dringen. Zu diesem Zwecke werden die Vertreter des Standes Montafon, die in die Richtigstellungskommission zu entsenden sind, neu gewählt und zwar: Herr Anton Fritz, Gemeindevorsteher von Silbertal, und Herr Edmund Battlogg, Gemeindevorsteher von St. Anton. Als deren Ersatzmänner werden gewählt die Herren Alois Flöry, Gemeindevorsteher von Gaschurn und Christian Schapler, Gemeindevorsteher von Vandans. - Den Standesvertretern wird Standesforstwart Adolf Fleisch von Schruns beiordnet. - Die Vertreter des Standes Montafon in der Grenzrichtigstellungskommission werden hiemit mit unbeschränkter Vollmacht ausgestattet. An die Vorarlberger Landesregierung in Bregenz ist das Ansuchen einzubringen, die Kommission ihrerseits mit Vertretern zu beschicken und einen Kommissionsleiter zu bestimmen. Alle Alpen- und Maisässbesitzer in Montafon sind aufzufordern, durch ihre Generalversammlungen je zwei Vertreter zu bestimmen und mit Vollmachten auszustatten, welche dieselben berechtigen, in rechtsverbindlicher Form die Interessen ihrer Körperschaften zu vertreten und die abzufassenden Vermarkungsurkunden verbindlich zu fertigen. Aufgabe der Grenzrichtigstellungskommission hat es zu sein, nach den Verhältnissen in der Natur die Besitzgrenzen endgültig festzulegen und fallweise eine genaue Beschreibung derselben zu verfassen. Die Notwendigkeit der gründlichsten Durchführung dieser Aktion wird betont unddürfte allgemein anerkannt werden.- Die Standesvertretung ist einstimmig der festen Überzeugung, dass bei ehrlichem gutem Willen und ernster Absicht, den alle Vertreter erweisen wollen, diese grosszügige Aktion mit nur gutem Erfolgen durchgeführt und abgeschlossen werden kann.- 5.) Nach Kenntnisnahme des Berichtes des Herrn Vorsitzenden über die noch der Regelung harrenden Frage zwischen den Vorarlberger Illwerken und dem Stand Montafon wegen des Waldbestandes auf der Alpe Tschambreu/Gaschurn wird einstimmig beschlossen, der Grenzrichtigstellungskommission die Bereinigung der Angelegenheit zu übertragen. - 6.) Es wird einstimmig beschlossen, den § 7 Abs. 4 des geltenden Holzstatutes durch die Einfügung der Worte: "nicht bestimmungsgemässe Verwendung" nach dem Worte "Bezugsholz" und vor dem Worte "oder, " zu ergänzen. Es soll daher in Zukunft lauten: Unberechtigter Verkauf von Bezugsholz, nicht bestimmungsgemässe Verwendung, oder unberechtigter Umtausch......u.s.w. Um die Genehmigung dieser Ergänzung ist anzusuchen. 7.) Dem Ansuchen des Herrn Ing. Karl Jäger/Schruns um Bezugsbewilligung für ca. 10 rm3 Bruchsteine aus dem Steinbruch in Rotund/Vandans wird unter der Bedingung Folge gegeben, dass die Gewinnung der Steine nach Anweisung des Herrn Gemeindevorstehers und des Forstwartes von Vandans vorgenommen wird. [-3-] 8.) Das Ansuchen des Battlogg Franz Josef/Bartholomäberg HNr. 149 um Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten eingeforsteten Wohnhaus Hr. 149 auf das neu erbaute Wohnhaus wird in Beratung gezogen. Es wird einstimmig beschlossen, die Übertragung des Holzbezugsrechtes (Eingeforstetenbezugsrecht) auf das neue Haus zu bewilligen. Dem neuen Wohnhaus steht das Holzbezugsrecht (Eingeforstetenbezugsrecht) jedoch erst dann zu, wenn das alte Wohnhaus endgültig und vollständig abgebrochen ist. Der Ablösung des Schindelholzbezugsrechtes nach der Dachfläche des alten Wohnhauses wird ebenfalls zugestimmt. 9.) Das in der Sitzung am 2. April 1932 vertagte Ansuchen der Schermgemeinschaft in Sporn/Tschagguns um Nachlass von Stockgeld wird neuerlich vertagt, da der Vertreter der Gemeinde Bartholomäberg als Referent in dieser Stelle nicht anwesend ist. 10.) Über Antrag des Herrn Gemeindevorstehers Anton Netzer/St. Gallenkirch wird einstimmig beschlossen, aus Anlass der hundertjährigen Bestandsfeier des Standes Montafon den Holzbezugsberechtigten im Tale Montafon im Jahre 1932 zwei Raummeter Brennholz mehr zum Bezuge zu bewilligen. Jedem Bezugsberechtigten sollen also anstatt bisher 6 Rm3 im Jahre 1932 8(acht) Rm3 Brennholz zum Bezuge zur Verfügung stehen. 11.) Den Geschwister Kappler/Gargellen wird über neuerliches Ansuchen in Berücksichtigung der besonders beachtlichen Gründe ganz ausnahmsweise der Bezug eines Schindelstammes zur Erneuerung der Bedachung ihres Hauses gegen Leistung des ortsüblichen Kaufpreises bewilligt. Standesrepräsentanz für Montafon Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesausschüsse]