19521020_SV_Bezirksgericht

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:51
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1952-10-20
Erscheinungsdatum 1952-10-20
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Jv 100/52 An den Stand Montafon in Schruns Zum Schreiben des gef. Gerichtes vom 5. September 1952 in der Sache der Abänderung des Rüstungsvertrages zwischen dem Stand Montafon und der Justizverwaltung wird mitgeteilt, dass die Auflage, von deren Erfüllung durch den Stand Montafon die Abänderung des Rüstungsvertrages abhängt, auf Grund des am 1. Oktober 1952 durch den Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck vorgenommenen Augenscheines und nach der am 3. Oktober 1952 beim Bezirksgerichte Montafon gepflogenen Verhandlung des Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichtes mit dem Herrn Standesrepräsentanten, wie folgt präzisiert wurde: 1) Die Legung eines neuen Fussbodens im Gange vor den Zellen, sowie in den Zellen 2 und 3, 2) die Verstärkung der hölzernen Gangabschlußwand durch zwei kräftige Holzbalken an der Längsseite und durch mindestens zwei Eisen- oder massive Holzstäbe an der Schmalseite, 3) die Instandsetzung der Klosettabteilung und deren Verlängerung bis zum Kanalnetz über die Kläranlage, die Vergrösserung der Fenster oder den Ausbruch eines zweiten Fensters in den vier Zellen. Auf Grund des Erlasses des Präsidiums des Oberlandesgerichtes Innsbruck vom 7. Oktober 1952, Jv. 9167 - 15 B/52 wird der Stand Montafon ersucht, sich bis längstens 25. Oktober 1952 schriftlich und verbindlich zu äussern, ob er zur Übernahme dieser Auflage bereit ist, wobei darauf hingewiesen wird, dass die Aufrechterhaltung des Gefangenenbetriebes beim Bezirksgericht Montafon angesichts des gegenwärtigen Zustandes der Arreste bei Ablehnung dieser Instandsetzungen in Frage gestellt ist, dies zum so mehr, als die einwandfreie Beschaffenheit und die Belagsverhältnisse der Arreste bei dem nur wenige Kilometer entfernten Bezirksgerichte Bludenz die sofortige anstandslose Aufnahme der Häftlinge des Bezirksgerichtes Montafon ermöglichen würde. Wenn der Stand Montafon der Übernahme der Auflage zustimmt, wird im Sinne der Ermächtigung des Bundesministeriums für Justiz die weitgehende Entlastung des Standes Montafon von den ihn hinsichtlich des Gerichtes- und Arrestbetriebes vertragsmässig obliegenden Verpflichtungen, als der Vornahme der kleineren Ausbesserungen und Instandsetzungen in den Räumen, [-2-] der Tragung der Kosten für die Beleuchtung und Beheizung sowie der Entrichtung des Wasserzinses, der Kanalisierungs-, Müllabfuhr- und Rauchfangkehrergebühren, der Innenausmalungs- und Reinigungskosten, vom 1. Juli 1953 an zugestanden. Sollte jedoch der Stand Montafon die Übernahme der oben umschriebenen Auflage ablehnen, würde sich die Justizverwaltung an das Zugeständnis der Lastenbefreiung weder nach Zeit noch nach Umfang gebunden erachten. Bezirksgericht Montafon Schruns, am 10. Oktober 1952 Richter Dr. Eduard Schneider Für die Richtigkeit der Ausfertigung der Leiter der Geschäftsabteilung: Lauermann ____________________________________ STAND MONTAFON Forstverwaltung Schruns am 13.10.1952 Um den Bürgermeistern die Zeit für eine Sitzung zu ersparen, möchte ich auf diesem Wege Ihre Stellungnahme erfahren. Sollte an dieser vorgeschlagenen Vereinbarung, bzw. von der Justizverwaltung verlangten Vertragsbestimmungen eine Änderung oder ein Zusatz verlangt oder erwünscht werden, bitte ich um Stellungnahme. Erfolgt bis in acht Tagen (21.10.1952) kein Bericht, nehme ich Ihre Zustimmung an. Der Standesrepräsentant: Jos. Keßler [Handschriftliche Beifügung:] Die Gemeinde Stallehr erklärt sich mit der vorgeschlagenen Vereinbarung einverstanden. Bgm. ------------------------------------------------------------------ [-1-] Marktgemeindeamt Schruns Montafon (Vlbg.) Bezirk Bludenz Schruns, am 20.10.1952 Bankverbindungen: Spar- und Darlehenskasse für Montafon-Schruns, Konto M 69; Postsparkassa-Amt Wien, Konto-Nr 39161 Der Bürgermeister Zl.: 861/ Betr.: Instandsetzungen im Gefangenenhaus des Bezirksgerichtes Montafon in Schruns; Stellungnahme. Bezug: Do. Schreiben v. 13.10.1952 An den STAND MONTAFON Forstverwaltung in Schruns ======= In gegenständlicher Angelegenheit nehme ich wie folgt Stellung: Die Forderung des Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck an den STAND MONTAFON, bezüglich Instandsetzungsarbeiten im Bereiche der Arrestlokale, muß als sehr bescheiden und als Notwendigkeit bezeichnet werden. Umsomehr, wenn schon für den Stand Montafon durch verlangte Reparaturen und erforderliche Instandsetzungsarbeiten eine für den Stand wesentlich günstigere Abänderung des Rüstungsvertrages erreicht werden kann. Grundsatz muß sein, unter allen Umständen Sorge zu tragen, daß die Gefahr der Aufhebung des Bezirksgerichtes Montafon mit angeschlossenem Grundbuchamt vermieden wird. Die Auflage an den Stand Montafon, seitens der Justizverwaltung, umfaßt 3 Punkte. zu P. 1) Die Legung eines neuen Fußbodens im Gange der Zellen sowie in den Zellen 2 und 3 muß als notwendig bezeichnet werden. Der Fußboden im Gang ist teilweise nur zusammengestückelt, sodaß vor wenigen Jahren 2 Arrestanten durch rasches Aufreissen von 2 Brettern nach unten entfliehen konnten. Die Fußböden in den Zellen 1 und 2 entsprechen noch den Anforderungen, der Boden der Zelle 2 ist allerdings sehr alt und teilweise durchgetreten. Ein Riemenboden 2. Qualität ist zu empfehlen, die Zimmerhöhe beträgt 2, 40 m. Der Fußboden in der Zelle 3 ist ebenfalls schlecht, könnte aber in der Zelle als Unterlage für den neuen Riemenboden belassen werden, da diese Zelle 2, 46 m hoch ist, also um 6 cm höher als die anderen Zellen. Dazu liegt dieser Fußboden bedeutend tiefer als der Gang. Es führen Stufen hinunter. zu P. 2) Die Verstärkung der hölzernen Gangabschlußwand durch 2 kräftige Holzbalken an der Längsseite und durch mindestens 2 Eisen- oder massive Holzstäbe an der Schmalseite ist ebenfalls erforderlich. Die Gangabschlußwand besteht nur aus einem einfachen 7, 50 m breiten Getäfel und könnte, falls Arrestanten dies bemerken, ohne besondere Schwierigkeit durchbrochen werden. Zur Zeit ist genannte ca. 2 - 3 cm starke einfache Bretterwand nur durch eine 5 cm starke und 9 cm breite Holzleiste verstärkt. zu P. 3a) Die Instandsetzung der Klosettableitung und deren Verlängerung bis zum Kanalnetz über die Kläranlage ist [-2-] absolut notwendig. So z.B. ist die Abortrohrleitung vom obersten Stockwerk herab sehr undicht und verunreinigt die Aborte des Gefangenhauswärters im I. Stock sowie den Abort der Häftlinge im Parterre. Sonderbarerweise wurde die Jauchegrube nicht mit der nur 2, 40 m davon entfernten Kläranlage verbunden, obwohl dies leicht durchführbar ist. Derzeit muß der Gefangenhauswärter alle 2 Monate vom Jauchekasten die Jauche in die Klärgrube schöpfen! zu P. 3b) Die Vergrösserung der Fenster oder der Ausbruch eines 2. Fensters in den 4 Zellen ist ebenfalls erforderlich. Die 4 Arrestzellen haben nur je 1 Fenster zu 40 x 50 cm Lichtweite, obwohl in der Zelle 1 - 4 Betten vorhanden sind. Diese 4 Zellenfenster können leicht um das doppelte Ausmaß vergrössert werden. Derzeit muß auch zur Tageszeit das elektrische Licht brennen. Anlässlich der am 1. Oktober 1952 durch den Herrn Präsidenten des Oberlandesgerichtes Innsbruck vorgenommenen Augenscheines wurden noch verschiedene Mängel an dem Gefangenhaus des Bezirksgerichtes Montafon übersehen, sowohl im Innenausbau als auch in Bezug auf die Aussenfassade. So z.B. fiel an der Ostseite die Hohlkehle des Gesimses unter dem Dach zu einem Großteil herab, so daß schon deshalb Kritiken in der Presse waren. In der Annahme Ihrer Aufforderung zur Stellungnahme entsprochen zu haben zeichnet Franz Marent Bürgermeister ------------------------------------------------------------------ Gemeindeamt Vandans Montafon/Vorarlberg Zahl: 14/8 Vandans, am 24.10.1952 An den Stand Montafon Schruns. Betr.: Instandsetzungsarbeiten beim Gefangenenhaus in Schruns. Bezug: Schreiben vom 10.10.1952 Jv 100/52 des Bezirksgerichtes Montafon in Schruns gerichtet an den Stand Montafon in Schruns. Ich berichte Ihnen, dass ich mit der Durchführung der Instandsetzungsarbeiten beim Gefangenenhaus (Gendarmeriegebäude) in Schruns grundsätzlich unter der Voraussetzung einverstanden bin, wenn ab 1.7.1952 die Justizverwaltung die Kosten von kleineren Ausbesserungen und Instandsetzungen, die Kosten für Beleuchtung und Beheizung, den Wasserzins, die Kanalisierungs-, Mullabfuhr- und Rauchfangkehrergebühren sowie die Kosten der Innenausmalung und die Reinigungskosten übernimmt. Die eingangs erwähnten Instandsetzungsarbeiten sind: 1.) die Legung eines neuen Fussbodens im Gang vor den Zellen sowie in den Zellen 2 und 3 2.) die Verstärkung der hölzernen Gangabschlusswand durch zwei kräftige Holzbalken an der Längsseite und durch mindestens zwei Eisen- oder massive Holzstäbe an der Schmalseite. 3.) die Instandsetzung der Klosettabteilung und deren Verlängerung bis zum Kanalnetz über die Kläranlage, die Vergrösserung der Fenster oder den Ausbruch eines zweiten Fensters in den vier Zellen. Bürgermeister: ------------------------------------------------------------------ [-1-] Gemeindeamt Tschagguns Vorarlberg Tschagguns, den 20.10.52 Postsparkassenkonto 3294 Telefon 39 An den Stand Montafon in Schruns. Betrifft: Äußerung zum Schreiben des Bezirksgerichtes Schruns vom 10.10.52. Ich bin der Auffassung, daß mit der Justizverwaltung überhaupt ein neuer Vertrag abzufassen wäre, worin die von Seiten der Justiz gemachten Zusagen enthalten sein müssen. Es wird sich zum gegenwärtigen Zeitpunkte eine andere Lösung nicht finden lassen, obwohl dazu zu sagen ist, daß die ablehnende Haltung der Justiz hinsichtlich der Bezahlung einer angemessenen Miete für die Gerichtsräume länger nicht hingenommen werden sollte, zumal gerade während des Krieges seitens der Justiz Mieten bezahlt wurden. Die immerwährende Drohung wegen Abziehen des Gerichtes mit dem Hinweis auf den Zustand von 1923 ist geradezu lächerlich. Der Stand Montafon müßte nun auch nachher allen Ernstes trachten, die ungerechte Regelung zu ändern. Der Bürgermeister: ------------------------------------------------------------------ [-1-] Gemeindeamt Silbertal Bezirk Bludenz Telefon Nr. 1 Silbertal, am 15. Oktober 1952 Vorarlberg Betreff: Rüstungsvertrag zwischen den Stand Montafon und der Justizverwaltung. A.Z. 464/52 Bezug: Dortige Zuschrift vom 13.10.1952 An den Stand Montafon Forstverwaltung in Schruns In Erledigung obiger Zuschrift wird mitgeteilt, daß der Gefertigte mit der vorgeschlagenen Vereinbarung, bezw. von der Justizverwaltung verlangten Vertragsbestimmungen voll und ganz sich einverstanden erklärt. Der Bürgermeister: ------------------------------------------------------------------ [-1-] Der Bürgermeister der Gemeinde Gaschurn [Durchgestrichen: "Landkreis"] Bludenz (Vorarlberg) Zahl: am 18. Oktober 1952 Betrifft: An den Stand Montafon Schruns. Bezugnehmend auf Ihr Schreiben vom 13.10.1952 betreffend das Schreiben des Bezirksgerichtes Montafon in Schruns bezüglich Übernahme der beantragten Ausbesserungen und Instandsetzungen im Gerichtsgebäude durch den Stand Montafon, erklärt sich die Gemeinde Gaschurn ausdrücklich bereit, dass diese durch den Stand Montafon ausgeführt und übernommen werden. Der Bürgermeister: ------------------------------------------------------------------ [-1-] Mangard Hermann Bgm. St. Gallenkirch St. Gallenkirch, 23.10.1952 An die Standesverwaltung Montafon Schruns. Zu Schreiben vom 13.10.1952 betreffend Abänderung des Rüstungsvertrages zwischen dem Stand Montafon und der Justizverwaltung, erkläre ich mich mit der vorgeschlagenen Vereinbarung bezw. von der Justizverwaltung verlangten Vertragsbestimmungen einverstanden. Der Bürgermeister.