19390505_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:53
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1939-05-05
Erscheinungsdatum 1939-05-05
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 121-1939-1/1. Stand Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei des Marktgemeindeamtes Schruns am Freitag den 5. Mai 1939 unter dem Vorsitze des Standesrepräsentanten Heinrich Dajeng Mit Einladungsschreiben vom 2. Mai 1939 hat der Standesrepräsentant auf heute 14 Uhr eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher 8 Bürgermeister der Talgemeinden in der Eigenschaft als Standesvertreter erschienen sind. Zur Erledigung liegt vor die folgende Tagesordnung: 1) Bericht des Vorsitzenden über den Verlauf der Forsttagsatzung 1939 und Mitteilung über die Änderung der Entlohnung der Waldaufseher de8 Standes Montafon-Forstfond. 2) Ansuchen der Ortsgruppen der NSDAP. um kostenlose Beistellung von Nutzholz zur Beschaffung und Ergänzung notwendiger Einrichtungsgegenstände ihrer Dienststellen. Valisera-Maisäss und Alpe des Standes: Bildung eines Verwaltungsausschusses. 4) Güterwegbau Gargellen: Ansuchen um Stundung des 1 1/2 fachen StockgeldRechnungsbetrages für das zum Baue eines Arbeiterlagers in Valisera (St. Gallenkirch) bezogene Nutzholz. 5) Ansuchen der Baufirma Hinteregger um Genehmigung der Errichtung eines Munitionsdepots in der Abt. 32 a, Rotza, St. Gallenkirch des Standes Montafon. 6) Tagwerker Gottfried/Vandans: Ansuchen um Bezugsbewilligung für Nutzholz zum Wiederaufbau des am 3.2.1939 abgebrannten Stalles. Bericht des Vorsitzenden über das Veranlasste. 7) Brugger Bernhard/St. Gallenkirch: Ansuchen um Bezugsbewilligung für Nutzholz zum Wiederaufbau des abgebrannten Hauses Nr. 120. 8) Mathies Franz/Schruns: Ansuchen um Bezugsbewilligung für Nutzholz zum Wiederaufbau des abgebrannten Hauses Nr. 110. 9) Schulhausneubau in Gortipohl/St. Gallenkirch: Ansuchen der Gemeinde St. Gallenkirch um Bezugsbewilligung für 232 fm3 aus Standeswaldung. 10) Rudigier Christian/Gaschurn: Ansuchen um Übertragungsbewilligung des Holzbezugsrechtes eines Stalles auf einen anderen Bauplatz. 11) Fitz Ferdinand/Partenen: Ansuchen um Bezugsbewilligung für Nutzholz zum Neubau von Lagerräumen gegen Verzichtleistung auf das Holzbezugsrecht für einen eingeforsteten Stall. 12) Verkaufsansuchen für Abbruchholz eingeforsteter Objekte des a) Franz Netzer/Gaschurn, b) Albert Bruggpr/St. Gallenkirch. Der Standesrepräsentant als Vorsitzender eröffnet um 14.30 h die Sitzung und leitet die Beratung ein. Nach Anhörung der anwesenden Bürgermeister als Standesvertreter fasst der Standesrepräsentant folgende Beschlüsse: ad. 1): Der Bericht über das Ergebnis der Forsttagsatzung 1939 wurde zur Kenntnis genommen. Mit Rücksicht auf die geänderten wirtschaftlichen Verhältnisse wird die Entlohnung der Waldaufseher des Forstfondes Montafon neu festgesetzt und zwar mit Wirksamkeit ab 1. Jänner 1939. ad. 2): Den 9 Ortsgruppenleitungen der NSDAP. im Tale Montafon wird zum Zwecke der Erleichterung der Beschaffung und Ergänzung notwendiger Einrichtungsgegenstände ihrer Dienststellen der Kostenlose Bezug je eines Sagstammes aus Montafoner Standeswaldungen bewilligt. [-2-] ad. 3): Zur Wahrung der Interessen des Standeseigentums in St. Gallenkirch (Maisäss und Alpe Valisera) wird ein Verwaltungsausschuss bestellt, dem neben dem Standesrepräsentant angehören die Bürgermeister Josef Ladner/Lorüns und Karl Pfefferkorn/Gaschurn. ad. 4): Das Ansuchen der Güterwegbauleitung Gargellen um Stundung des Stockgeldrechnungsbetrages für das zum Baue eines Arbeitslagers in Valisera (St. Gallenkirch) bezogene Nutzholz wird vertagt. Es ist festzustellen, welche Leistungen bisher erfolgt sind. ad 5): Der Baufirma Hinteregger/Bregenz wird die Bewilligung erteilt, in der Standeswaldabteilung 32 a in St. Gallenkirch (in der Umgebung "Rozza") ein Munitionsdepot (Sprengmittellager) für die Baustellen errichten zu können. Nach Auflassung dieses Lagers ist die verwendete Grundeigentumsfläche des Standes im alten Zustande rückzuübergeben. Als Anerkennungsgebühr ist für die Bestandsdauer des Sprengmittellagers jährlich der Betrag von RM. 5.— an die Standeskasse zu bezahlen. Die Ausführung dieses Beschlusses setzt jedoch grundsätzlich das Vorliegen des Genehmigungsbescheides der zuständigen Baubehörde voraus. ad 6): Dem Tagwerker Gottfried/Vandans wird zum Wiederaufbau seines abgebrannten Stalles als Bezugsberechtigter die notwendige Menge Nutzholz im Ausmass von 87, 10 fm3 aus Standeswaldungen zum Bezuge bewilligt. ad. 7): Dem Abbrändler Brugger Bernhard/St. Gallenkirch wird zum Wiederaufbau seines abgebrannten Wohnhauses Nr. 120 die notwendige Menge Nutzholz im Ausmass von 120 für aus Standeswaldungen zum Bezuge bewilligt. ad. 8): Dem Abbrändler Mathies Franz, Schruns wird zum Wiederaufbau seines abgebrannten Wohnhauses Nr. 110 die notwendige Menge Nutzholz aus Standes Waldungen im Ausmasse von 200 fm3 zum Bezuge bewilligt. ad. 9): Der Gemeinde St. Gallenkirch wird zum Zwecke des Neubaues des Schulhauses in Gortipohl die als notwendig festgestellte Menge Nutzholz im Ausmass von 232 fm3 gegen Leistung des einfachen Stockgeldes aus Standeswaldungen zum Bezuge bewilligt. Das Bezugsrecht für das bisherige alte Schulhaus wird im Ausmass des berechtigten Umfanges auf den Schulhausneubau unter der Voraussetzung übertragen, dass auf das Bezugsrecht für das alte Haus Verzicht geleistet wird. ad. 10): Dem Rudigier Christian/Gaschurn wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, den Neubau seines Stalles auf einer neuen Baugrundfläche, getrennt vom bestehenden Wohnhaus, ausführen zu können. zu diesem Zwecke wird der Übertragung des Holzbezugsrechtes vom bisherigen Standort auf den neuen Bauplatz im alten bestehenden Umfang mit der Wirkung zugestimmt, dass es für die alte Baugrundfläche erlischt. ad. 11): Das Ansuchen des Fitz Ferdinand/Partenen um Bezugsbewilligang für Nutzholz zum Neubau von Lagerräumen gegen Verzichtleistung auf das Holzbezugsrecht für einen eingeforsteten stall wird zur Ermöglichung weiterer Erhebungen vertagt. ad. 12): a) Dem Netzer Franz/Gaschurn wird grundsätzlich die Bewilligung erteilt, Stallabbruchholz gegen Verzichtleistung auf das Einforstungsrecht für den abzutragenden Stall zu verkaufen. b) Albert Brugger/St. Gallenkirch wird die Bewilligung erteilt ca. 6 rm3 Stallabbruchholz verkaufen zu können. zu 12 a, b: Der Verkauf darf nur innerhalb des Tales Montafon und zwar in einer Weise erfolgen, die Gewähr bietet, dass die Verwertung des Holzes innerhalb der Talgrenzen geschieht. Standesrepräsentanz für Montafon Der Standesrepräsentant: [Unterschrift des Standesrepräsentanten]