19321119_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:53
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1932-11-19
Erscheinungsdatum 1932-11-19
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] I Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am Samstag den 19. November 1932 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. Mit Einladung vom 15. November 1932 Zl. 5/7-St.32 wurde auf heute, Samstag den 19. November 1932, vormittags 1/2 10 Uhr eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher 7 Standesvertretungsmitglieder erschienen sind. Nicht anwesend waren die Vertreter der Gemeinden Bartholomäberg, Lorüns, die sich ob ihres Fernbleibens entschuldigten, und der Gemeinde Stallehr. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 16. und 24. September 1932. in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Durchschrift zum Amtsgebrauche beteilt, der Sitzungsbericht im Montafoner Gemeindeblatt veröffentlicht wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte in Kenntnis sind.Einwendungen wurden keine vorgebracht. Sodann wird in die Beratung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen. Gefasst wurden folgende Beschlüsse 1.) Die Frage der Ablösung der Dienstbarkeit des Holzbezuges des Standes Montafon auf der Alpe Tschambreu/Gemeinde Gaachurn, die über Verlangen der Besitzerin dieser Alpe, der Vorarlberger Illwerke A.Ges., zur Debatte stand, bildete dem Anlass zu einer kommissionellen Feststellung der Verhältnisse an Ort und Stelle. Die Vertreter beider Parteien einigten sich auf einen tragbaren Ablösungsmodus in Form der Barvergütung von S 2000.— durch die Vorarlberger Illwerke, soferne der Stand Montafon künftig auf das Dienstbarkeitsrecht des Holzbezuges aus den bestockten Teilflächen der Alpe Tschambreu verzichtet.- Die Genehmigung; dieses Übereinkommens steht heute zur Beratung.Anhand der Lagepläne berichtet der zur Sitzung erschienene Herr Forstingenieur Ernst Hagel der Forstbetriebseinrichtung über die vorgefundenen Verhältnisse in der Natur eingehend. Es wird hierauf beschlossen, das vorliegende Ablösungsübereinkommen zu genehmigen. Die Abfindungssumme von S 2000.— ist ausschliesslich zum Erwerb von Waldungen im Gemeindegebiet von Gaschurn zu verwenden. Dieser Beschluss ist der Vorarlberger Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen. 2.) Durch die Vertreter der Vorarlberger Illwerke A. Ges. und die Grenzberichtigungskommission des Standes Montafon wurden die Besitzgrenzen zwischen Stand Montafon und Vorarlberger Illwerken A.Ges.im vergangenen Herbst einwandfrei festgestellt, genau bezeichnet und hierüber ein ausführlicher genauer Markenbrief verfasst. Herr Forstingenieur Ernst Hagek der Forstbetriebseinrichtung gibt auch über diese Arbeit erschöpfende Aufklärung.Es wird beschlossen, den vorliegenden Markenbrief, der über den Verlauf der Besitzgrenzen erschöpfenden und unzweideutig klaren Aufschluss gibt, zu genehmigen. Dieser Beschluss ist der Vorarlbergs Landesregierung zur Bestätigung vorzulegen. 3.) Entsprechend den im Beschlüsse vom 28.IM 1932 aufgestellten Richtlinien hat die Grenzrichtigstellungskommission im vergangenen Sommer im Gemeindegebiet von Silbertal Verhandlungen mit den Alpen- und Maisässbesitzern [-2-] gepflogen, mit deren bevollmächtigten Vertretern an Ort und Stelle die Grenzverhältnisse festgestellt und über den künftigen Verlauf der Besitzgrenzen sich eingebend ausgesprochen. Fast restlos waren die Bemühungen von vollem Erfolg begleitet und konnten rechtsverbindliche Markenbeschreibungen (Markenbriefe) verfasst und abgeschlossen werden. Das Ergebnis dieser Arbeit liegt heute zur Genehmigung vor und zwar die Markenbeschreibungen von: Alpe Gislen, Bären und Platina, Alpe Grafluna, Alpe Rona, Alpe Dürrwald, Alpe Ober-Dürrwald, Alpe Inner- und Ausser-Mutt, Bergmahd Loretz, Bergmänder „Rauh Bertle", Maisäas "Starkes Egg", sonnseitige Maisässe des Franz Josef Loretz, Stöcker Maisäss Ausschlag, Maisäss Reh, Gemeinde Silbertal "Stolzer Garten", Maisäss inner dem Bernschlager (Schattenseite), Bergmahd Felli (Stöcker Steinzug). Herr Forstingenieur Ernst Hagek der Forstbetriebseinrichtung gibt über das erzielte Ergebnis Aufschluss und empfiehlt, unterstützt von den zwei in der Kommission tätigen Standesvertretern die Annahme bezw. Genehmigung der Vorlagen. Es wird einstimmig beschlossen, die vorbeschriebenen Markenbeschreibungen in ihrem ganzen inhaltlichen Umfange vorbehaltlos zu genehmigen. Bemerkt wird, dass durch die Anerkennung dieser in gegenseitiger Vergleichsverhandlung bestimmten Grenzlinien die Besitzverhältnisse endgültig geklärt sind. Dadurch ist auch die angekämpfte Dienstbarkeit des Standes Montafon auf die Holznutzung innerhalb der privaten Besitzgrenzen, wie sie die Markenbeschreibungen angeben, aufgehoben.Bei diesem Anlass ist wichtig festzustellen, dass die Vergleichsverhandlungen der Grenzrichtigstellungskommission mit den Parteienvertretern im gegenseitigen besten Einvernehmen gepflogen wurden, die Vertreter die Wichtigkeit und Bedeutung der eingeleiteten Aktion erkannten und würdigten. Die endlich erzielte genaue Beschreibung der Grenzen und Klarstellung der Eigentumsrechte wurde von den gegenseitigen Verhandlungspartnern mit lebhafter Zufriedenheit festgestellt. Dieser Beschluss samt den genehmigten Markenbeschreibungen ist der Vorarlberger Landesregierung zur Genehmigung vorzulegen. 4, ) Das Ansuchen der Alpe Golm/Tschagguns um Ermässigung des Kaufpreises für bezogenes Nutzholz, das Verwendung beim Neubaue des Alpstalles fand, gelangt zur Beratung. Es wird einstimmig folgender Beschluss gefasst. Der im Zeitpunkt des Holzbezuges festgesetzte Kaufpreis von S 26.-pro Festmeter wird auf S 20.-- unter der Voraussetzung herabgesetzt, dass der auf diese Weise verminderte Rechnungsbetrag bis 31. Dezember 1932 bezahlt wird. Dieser verminderte Rechnungsbetrag ist ab dem Tage der Ausstellung der ersten Rechnung mit dem für Darlehen bestimmten kassenmässigen Prozentsätze zu verzinsender Zinsbetrag ist ebenfalls am 31. Dezember 1932 fällig. - Sollte dieser Zahlungstermin nicht genau eingehalten werden, behält sich der Stand Montafon die neuerliche freie Preisbestimmung bezw. die Erhöhung auf den ursprünglichen Kaufpreis von S 26.— pro Festmeter vor.- 5.) Das bei der letzten Sitzung vertagte Ansuchen des Professor Janner Skischule auf Grampabing/St. Gallenkirch, um Gestattung der Anlage einer Skifähre im Valiseratale wird neuerlich beraten. Nach Entgegennahme des Berichtes des Standesvertreters Netzer/St. Gallenkirch über den vorgenommenen Lokalaugenschein wird beschlossen, gegen die Anlegung einer Skifähre im Valiseratale keine Einwendung zu erheben, wenn die Ausübung des Wintersportes in einer Form erfolgt, die den Interessen der Wildhegung in diesem Gebiete nicht entgegen steht. Diese Bewilligung wird bis auf Weiteres erteilt. - Gleichzeitig wird die Schlägerung von ca. 10 Fichtenlatten in diesem Zusammenhange bewilligt und das gewonnene Holz dem Gesuchsteller gegen Vergütung zum ortsüblichen Kaufpreis überlassen. [-3-] 6.) Es wird beschlossen, dem Wintersportverein Schruns über sein Ansuchen die Bewilligung bis auf Weiteres zu erteilen, auf dem Grundbesitze des Standes Montafon an der Kapeller Allmein in Schruns, Wirtschaftsplanabteilung 1 c, eine Skihütte auf einer Fläche von ca. 20 m2 erstellen zu dürfen. Für die Benützung der Grundfläche ist ein jährlicher Anerkennungszins (Pachtzins) von S 2, -- an die Standeakasse zu entrichten. 7.) Der Rechenschaftsbericht über die Gebarung des Montafoner Gemeindeblattes im vergangenen Reclmungsjahre (November 1931 bis Oktober 1932) wird mit Befriedigung zur Kenntnis gekommen; der Verwaltung wird die Entlassung erteilt. Die vom engeren Ausschuss eingebrachten Anträge werden ausnahmslos einstimmig genehmigt. 8.) Es wird beschlossen, das im fege der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vorgelegte Ansuchen des provisorischen Waldaufsehers Erich Dich in Partenen um definitive Anstellung als Waldaufseher für aas Revier Partenen vorläufig zu vertagen. Die Standesvertretung ist bereit, in einem späteren Zeitpunkte zu dieser Frage neuerlich Stellung zu nehmen. 9.) Die neuerliche Eingabe des Josef Barbisch/St. Gallenkirch in Sachen des Grundtausches mit dem Stande Montafon wird beraten. Über Antrag des Standesvertreters Netzer/St. Gallenkirch wird nach längerer Debatte beschlossen, den in der Sitzung vom 24. September d.Js. mit jährlich S 50.— festgesetzten Pachtzins für die Benützung von Standesgrund auf S 40.— zu vermindern. Im Übrigen jedoch findet die Standesvertretung keinen Anlass, von den im Beschlüsse vom 9. Jänner 1932 präzisierten Bedingungen abzugehen und bestätigt dieselben neuerdings. Wenn die Partei diese Bedingungen restlos annimmt, kann der Grundtausch durchgeführt werden. Andererseits ist der jährliche Pachtzins von nunmehr S 40.— rückwirkend ab dem Tage der Inanspruchnahme des Standesgrundes bis auf Weiteres zu bezahlen. Die Partei hat sich endgültig innerhalb 2 Wochen nach Bekanntgabe dieses Beschlusses zu einer der zwei Möglichkeiten zu entscheiden. 10.) Über Ansuchen bezw. Antrags Stellung des Standesvertreters Schapler/Vandans wird einstimmig beschlossen, zu den Kosten der Wiederherstellung des Holzbringungsweges am Rellsbach entlang einwärts-Schattenseite in Vandans einen Beitrag in der Höhe des halben Kostenbetrages zu bewilligen. 11.) Der Schwarzmann Josefa/Schruns wird die Bewilligung erteilt, innerhalb der Grenzen des Tales Montafon ca. 6 fm3 Stallabbruchholz verkaufen zu dürfen. 12.) Dem Ansuchen des Tschanun Christian/Gaschurn um Erteilung der Verkaufsbewilligung von ca. 6 fm3 Stallabbruch-und Brandholz wird mit der Einschränkung Folge gegeben, dass der Verkauf nur innerhalb der Grenzen des Tales Montafon geschieht. 13.) Das gleichlautende Ansuchen der Mathies Katharina/St. Gallenkirch hinsichtlich einer Menge von ca. 10 fm3 Stallabbruchholz wird mit der gleichen Einschränkung bewilligt. 14.) Über Ansuchen wird dem Assmann Alois/Silbertal für die Benützung der Holzlende am Burtschenbach in Silbertal eine jährliche Entschädigung von nun S 15.— bewilligt. 15.) Dem Ansuchen des Kessler Arthur/Gaschurn um Erteilung der Bewilligung, über ein Stück Standesgrund freihängend eine Telefonleitung von Gaschurn nach dem Skihaus auf Maisäss Lifinar errichten zu dürfen, wird unter folgenden Bedingungen bewilligt. An den Forstkulturen und am Grundbesitz darf durch die Erstellung und Erhaltung dieser Leitung kein Schaden erwachsen. Die Holzbringung. darf den Bezugsberechtigten in keiner Weise erschwert werden. Für allfällige Beschädigungen der Leitung, Welche durch die Holzbringung entstehen können, kann weder der Stand Montafon noch die bezugsberechtigte Partei haftbar gemacht werden. Diese Bewilligung wird bis auf Weiteres erteilt. [-4-] 16.) Der Gemeinde Vandans wird über Ansuchen zur teilweisen Kostenermässigung für die fieder her Stellung des Glockenstuhles der- Pfarrkirche Vandans aus Montafoner Standeswaldungen der Bezug von 6 fm3 Nutzholz bewilligt. 17.) Das Ansuchen des August Bitschnau/Bartholomäberg Mr. 196/197 um teilweise Ablösung des Bezugsrechtes für Brunnenröhren wird bis zur kommenden Sitzung vertagt. 18.) Der Abgabe von 2 Dürrlingen in der Standeswaldung auf Golm/Tschagguns an Juen Josef Theodor zur Verwendung als Brennholz für das Gasthaus auf Mantschwytz/Tschagguns gegen Vergütung des ortsüblichen Kaufpreises wird zugestimmt. 19.) Die Stellungnahme zur Frage der allfälligen Erwerbung der Mähder im sogenannten "Gufel" in St. Gallenkirch durch den Stand Montafon wird zum Zwecke der Durchführung weiterer Erhebungen vertagt. 20.) Den Erben nach Wittwer Kasimir/Gaschurn wird gegen Vergütung des ortsüblichen Kaufpreises der Bezug von 4 "Mühlenkrümme" aus Standeswaldungen bewilligt. 21.) Der Hermine Flöry/Gaschurn wird die Bewilligung erteilt, innerhalb der Grenzen des Tales Montafon 8-10 fm3 Stallabbruchholz verkaufen zu dürfen. 22. Zur Wiedergutmachung des Brandschadens in der Alpe Falzifenz/St. Gallenkirch wird der ermittelte Schadensbetrag von S 200.-— zur Auszahlung bewilligt. 23.) Die Erledigung des schriftlichen Berichtes der Gemeinde St. Gallenkirch über die unrichtige Grenzziehung; der GP.Hr. 3752/2 gegenüber dem Stand Montafon wird behufs Einleitung und Durchführung forsttechnischer Erhebungen vorläufig vertagt. Standesrepräsentanz für Montafon Schruns, am 22. November 1932. Der Standesrepräsentant [Unterschrift der Standesvertreter]