19260807_SV

Dateigröße 67.78 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:55
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1926-08-07
Erscheinungsdatum 1926-08-07
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 391/St. Protokoll -o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 7. August 1926 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o-o-o-o-o-o Mit Einladung vom 3. August 1926 Zl. 379/St. wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind die Herren Gemeindevorsteher und Standesvertreter von Montafon mit Ausnahme von Stallehr. Herr Gemeindevorsteher Flöry von Gaschurn hat sein Fernbleiben schriftlich entschuldigt. Nach Eröffnung der Versammlung durch den Herrn Vorsitzenden und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht. Von einer Verlesung desselben wird Abstand genommen, da die Herren Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind, indem jede Gemeinde je eine Abschrift desselben zwecks ortsüblicher Verlautbarung zugestellt erhielt. Einwendungen wurden keine erhoben und wurde das Protokoll gefertigt. Hierauf wird in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o1.) Der Herr Standesrepräsentant bringt eine Zuschrift der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 4. August 1926 Zl. 2538/21 zur Verlesung, nach welcher die Frage des Beizuges von Militär zur Grenzbewachung gegen die Schweiz zwecks Verhütung der Einschleppung von Maul- und Klauenseuche aufgerollt wird. Es entwickelt sich eine lebhafte Debatte, aus welcher hervorgeht, dass von der Anforderung von Militär Abstand zu nehmen ist, da die Grenze gegen die Schweiz bereits durch Zivilwacheposten gesperrt ist und der Wachedienst zufriedenstellend arbeitet. Eine wesentliche Verringerung der erwachsenden Unkosten ist nicht zu erwarten, da die Verpflegs- und Unterkunftsverhältnisse wesentliche Schwierigkeiten verursachen würden. Zudem ist die Ablösung des einwandfrei funktionierenden Zivilwachedienstes, welcher sich aus einheimischer Bevölkerung zusammensetzt, heute nicht mehr geboten. Über die Frage der Entlohnung der den Wachdienst versehenden Personen werden übereinstimmende Vorschläge erstattet und wird einstimmig beschlossen, eine Tagesentlohnung von S 12.-- pro Mann festzusetzen. Bezüglich der Unterbringungsmöglichkeit des dienstfreien Wachepersonals in den Schutzhütten ist im Wege von Verhandlungen durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz mit den Alpenvereinssektionen ein zufriedenstellendes Einvernehmen zu erzielen. 2.) In die Grenzberichtigungskommission zwischen Stand Montafon und Privatwaldbesitzer, deren Aufstellung die Vorarlberger Landesregierung mit Auftrag vom 20. Juni 1926 IIIc-Zl. 479/23, verlangt, werden gewählt die Herren: Wachter Franz, Standesrepräsentant als Kommissionsleiter, im Verhinderungsfalle als seine Stellvertreter die Herren Gemeindevorsteher Fritz Anton von Silbertal oder Bitschnau Engelbert von Bartholomäberg - und Fleisch Adolf, Waldaufseher von Schruns, als dessen Ersatzmann Vallaster Christian, Waldaufseher von Bartholomäberg. 3.) Das für den Forstgarten in Bartholomäberg laut Anzeige des Waldaufsehers Herrn Vallaster Christian bezogene Holzquantum von 1.667 m3 ist nach dem Stockgeldtarife zu berechnen. 4.) Dem Ansuchen des Herrn Mangeng Alois, Bauer am Innerbartholomäberg um Nachsicht von der Berechnung des doppelten Stockgeldes für bezogenes Nutzholz im Quantum von 8 für (Regie)-Nutzholz und 8 Fichtenstämmen zur Verwendung für Stallreparaturen wird auf Grund einer befürwortenden Stellungnahme des Waldaufsehers Folge gegeben. 5.) Anschliessend an die Verwaltungsrat-Sitzung der Montafonerbahn-A.Ges. vom 3. August 1926 erstattete Herr Albert Loacker in Bregenz mit Zuschrift vom 4. August 1926 Vorschläge über die Aufwertung der MontafonerbahnAktien. Diese Zuschrift wird vom Herrn Vorsitzenden zur Verlesung gebracht. [-2-] Aus dem Verlaufe der genannten Verwaltungssratsitzung berichtet der Herr Standesrepräsentant, dass zur Aufstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Goldbilanz vor Allem die Wertfestsetzung des Aktienbestandes Grundbedingung sei. Um jedoch einen genauen Einblick in die Gebarung der Gesellschaft, sowie eine Grundlage zur Fassung eines konkreten Beschlusses zu fassen, empfiehlt er, die leitenden Persönlichkeiten der A. Gesellschaft zwecks Berichterstattung der heutigen Sitzung beizuziehen. - Auf Grund der zustimmenden Äusserung der Versammlung werden die Herren Präsident-Stellvertreter Max Borger und Betriebsleiter Heinrich Dajeng zur Referaterstattung eingeladen. Herr Betriebsleiter Dajeng unterrichtet die Herren Standesvertreter eingehend über die in der Verwaltungsratsitzung am 3. August 1926 gestellten Anträge betreff Aktienaufwertung, welche wie folgt lauten: 1.) Antrag des Herrn Max Borger, Schruns: Aufwertung der Stamm- und Prioritätsaktien in gleicher Weise mit S 400.-- pro Kr. 1000.- unter Garantieleistung des Standes Montafon und unterschiedlicher prozentueller Verteilung der Dividende. 2.) Antrag des Herrn Albert Loacker, Bregenz: a) Aufwertung der Stammaktien mit S 500.-, der Prioritätsaktien, welche sich in Händen von Privatpersonen befinden, mit S 750.- pro Kronen 1000.- und Verzichtleistung auf die Garantie des Standes Montafon, beziehungsweise: b) Aufwertung der Stamm- und Prioritätsaktien mit S 500.- pro Kr. 1000.in gleicher Weise, unter der Garantieleistung des Standes Montafon mit unterschiedlicher Prozentberechnung der Dividende (Superdividende der Prioritätsaktien). 3.) Antrag des hochw. Herrn Dekan Fink, Bregenz: Aufwertung der Stammaktien auf S 500, - und sämtlicher Prioritätsaktien auf S 750.- pro Kronen 1000.- bei Verzichtleistung auf die Garantie. Diese drei Anträge wollen der Standesvertretung als Beratungsgrundlage dienen. Nach eingehendsten Besprechungen wird einstimmig nachstehender Beschluss gefasst: Der Stand Montafon stimmt der Aufwertung des gesamten Aktien-Kapitals der Montafonerbahn Aktien-Gesellschaft bei und zwar in der Weise, dass sowohl die Stamm-, wie auch sämtliche Prioritätsaktien gleichmässig mit S 400.- pro Kronen 1000.- Aktie bewertet werden. Die Garantieleistung des Standes Montafon erfolgt in der bei der ursprünglich geschehenen Ausgabe der Aktien urkundlich festgelegten Art und Weise. Die Auszahlung der Dividende hat ebenfalls in der Weise zu geschehen wie sie seinerzeit urkundlich festgelegt wurde. Die Richtlinie zu diesem Beschlüsse bildet der Antrag des Herrn Max Borger von Schruns. Dieser Beschluss wurde mit Stimmeneinhelligkeit gefasst. Schruns, am 13. August 1926. [Unterschrift der Standesvertreter]