19251128_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:56
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1925-11-28
Erscheinungsdatum 1925-11-28
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 771/St. Protokoll -o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 28. November 1925 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter. Mit Einladung vom 24. November 1925 Zl. 548/St. wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind die Vertreter des Standes Montafon mit Ausnahme jener von Lorüns und Stallehr. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Standesrepräsentanten und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Fertigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einem Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde, daher die Herren Gemeindevorsteher, bezw. Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind. Einwendungen wurden keine erhoben. Hierauf wird in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: 1.) Das Holzstatut des Standes Montafon wird nochmals durchberaten und einstimmig beschlossen, auf Genehmigung der Zusatzbestimmung im § 2, wornach Gebäude, die nach dem Jahre 1882 für landwirtschaftliche Zwecke erbaut wurden, insoweit holzbezugsberechtigt sein sollen, als der mit dem Neubaue verbundene Grundbesitz Erträgnis zur Überwinterung von wenigstens einer Kuh liefert, - zu dringen und mit möglichstem Nachdrucke auf Bewilligung in zitiertem Sinne hinzuwirken. Um den Verfall vieler Landwirtschaftsgebäude , sowohl Häuser wie Stallungen etc., hintanzuhalten und der damit verbundenen schweren Schädigung landwirtschaftlicher Interessen wirksam zu steuern, wird einstimmig beschlossen, den § 4 des Holzstatutes zu ergänzen durch nachbeschriebene Zusatzbestimmung. "In jeder der 8 holzbezugsberechtigten Standesgemeinden ist jährlich kommissionell festzustellen, ob eingeforstete Gebäulichkeiten sich vorfinden, deren Bauzustand derart vernachlässigt erscheint, dass dem mit der Erhaltung belasteten Standeswald durch Verzögerung der Reparaturvornahme unberechenbarer Schaden erwachsen muss, indem bei schlecht erhaltenen Bauobjekten die Zerstörung mit der Zeit immer schneller vorschreitet. Gegebenen Falles ist der Besitzer mit gestecktem Ziele zur Ausführung der erforderlichen Reparaturen aufzufordern unter der Verfügung, dass im Nichtbefolgungsfalle nach abgelaufener Frist das baufällige Gebäude von jedem Holzbezugsrechte aus Standeswaldungen ausgeschlossen wird 2.) Der Voranschlag über die Einnahmen und Ausgaben des Forstfondes Montafon pro 1925 wurde im Entwürfe in Vorlage gebracht und wurde derselbe ohne Änderung mit einem Erfordernis von S 15790, -- genehmigt. Die Verumlagung erfolgt auf das Stockgeld 1925, wobei auf den Raummeter Brennholz ................ S 1.10 und auf den Festmeter Nutzholz ................. S 3.30 entfallen. 3.) Der Auftrag der Vorarlberger Landesregierung betreff Ausarbeitung einer Dienstordnung und Regelung der Bezüge für den Standeskassier Herrn Josef Ganahl wird bis zur Austragtang der gleichen Angelegenheit durch die Gemeinde Schruns vertagt. 4.) Dem Spar- und Barlehenskassenverein für Montafon mit dem Sitze in Schruns wird sein Ansuchen um Bewilligung auf seinen Schriftsachen das Standeswappen führen zu dürfen, genehmigt. [-2-] 5.) Der Gemeinde St. Anton wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, 7 FM. Standesholz als Ersatz für zu Bauzwecken beigestelltes Nutzholz verkaufen zu dürfen. 6.) Der Alpe Lünersee wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, zur teilweisen Deckung von Baukosten anlässlich der Reparatur der Alphütte 4 Nutzholzstamme aus Relser Standeswaldungen zu beziehen und zu verkaufen. 7.) Dem Herrn Karl Gantner, Bauer in Bartholomäberg, wird die Bewilligung erteilt.das von seinem Hause Nr. 159 gewonnene Abbruchnolz zum Neubaue eines Hauses durch Herrn Loretz Gregor in Bartholomäberg verkaufen zu dürfen. 8.) Der Alpenvereinssektion Karlsruhe wird zufolge Ansuchens die Bewilligung erteilt, zum Baue eines Unterkunftshäuschens auf dem Alpgebiete Valizfenz [durchgestrichen: "Valisera"] das erforderliche Nutzholz aus Standeswaldungen zum ortsüblichen Tagespreise zu beziehen. Soviel wie möglich ist der Bedarf aus vorhandenem Abgangsholz zu decken. 9.) Das Ansuchen der AlpenvereinsSektion Lindau um Zuweisung von Schindelholz zur Lindauerhütte kann nicht bewilligt werden, da in den Standeswaldbeständen im Gebiete genannter Unterkunftshütte die gewünschte Holzqualität äusserst sparsam vertreten ist. Die Sektion wird auf den Bezug aus Privatwaldungen aufmerksam gemacht. 10.) Dem Herrn Sannwald Richard, Fabrikant in Bregenz, wird der Bezug von 9 Raummeter Brennholz für sein Sommerhaus in Gargellen bewilligt. Der Bedarf ist aus Abgangsholz zu decken und für das Holz der ortsübliche Tagespreis zu bezahlen. 11.) Unter denselben Bedingungen wird dem Herrn Josef Böhler, Zollwachkommissär in Gargellen der Bezug von 6 Raummeter Brenholz bewilligt. 12.) Über die bisherigen Aktionen über Standeswaldungen mit den Illwerken in Partenen erstattet Herr Standesrepräsentant ausführliches Referat und wird vollste Zustimmung erteilt. 13.) Dem Herrn Stocker Anton, Bauer in St. Gallenkirch, wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, ungefähr 15 RM. Abbruchholz unter der Bedingung verkaufen zu dürfen, dass die Abgabe nur innerhalb der Gemarkungen Montafons erfolgen darf. 14.) Herr Standesrepräsentant berichtet über die bisherigen Vorkehrungen im Konkurse Franz Galehr und über den Holzverkehr mit Herrn Münch Leonhard und wird sämtlichen Aktionen die Zustimmung erteilt. 15.) Herr Gemeindevorsteher Jochum von Tschagguns teilt mit, dass ein Großteil der Brennholzbezugsberechtigten seiner Gemeinde sich über die Zuweisung dieses Materials in weit entlegenen Standeswaldungen auf‘s schwerste beklagen. Die Bringungskosten sollen derart hohe sein, dass der Holzwert weit überschritten wird und selbst von der kleinsten Begünstigung eines Holzbezugsrechtes keine Rede mehr sein kann. Herr Standesrepräsentant stellt eine Hilfe durch Abgabe von Lendeholz in Aussicht und werden diesbezügliche Erhebungen und Vorkehrungen vereinbart. [Unterschrift der Standesvertreter]