19501215_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:57
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1950-12-15
Erscheinungsdatum 1950-12-15
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-0-] Zahl, 007/1/1950 Schruns, am 13.12.1950 EINLADNUNG Im Sinne § 7 der Standesstatuten berufe ich die Mitglieder des Standesausschusses für Freitag, den 15, Dezember 1950 um 8 Uhr 30 in Schruns (Standeskanzlei) zu einer Standesausschuß-Sitzung ein. Jos. Keßler Standesrepräsentant TAGESORDNUNG 1. BERICHTE 2. BESCHLUSSGEGENSTÄNDE Berichte: Referat Dipl. Ing. Ernst Hagek (Forstproduktenanmeldung 1951) Bericht des Standesrepräsentanten über die Rechtssache Zugg - Stand Montafon. Beschlußgegenstände: 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 21.10.1950 2. Ansuchen der Montafonor Bergbahn G.m.b.h, in Schruns um Bewilligung zur Ausholzung einer Skiabfahrt in der Standeswaldung Schruns. 3. Nominierung eines Vertreters in den Aufsichtsrat der Montafoner Bergbahn G.mb.H. 4. Ansuchen der Geschwister Kurt u. Maria Mathies, Schruns um Überlassung eines Bauplatzes im Tauschwege auf "Kropfen-Rieder" in Schruns. 5. Schreiben der Versicherungsanstalt der österreichischen Bundesländer betreffs Erhöhung der Waldbrandversicherung, 6. Ansuchen der Gemeinde Silbertal um Überlassung von Seilbahnstützenholz zum Stockgeldpreis. 7. Ansuchendes Sander Anton, Gortipohl um stockgeldfreie Abgabe von Brückenholz 8. Ansuchen des Stemer Hermann, Schruns, um Bewilligung von 10 fm Nutzholz für seinen Maiensäß auf dem "Kropfen". 9. Ansuchen des Jakob Oberer, Schruns, um Bewilligung von 20 fm Nutzholz zur Fertigstellung seines im Bau befindlichen Gasthauses. Um pünktliches ERSCHEINEN wird gebeten. [-1-] Zahl: 007/2/1950 Niederschrift aufgenommen in der Standeskanzlei in Schruns, am Freitag den 15. Dezember 1950 unter dem Vorsitz des Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 13. Dezember 1950, Zl. 007/1/50 wurde auf heute vormittags 8 Uhr 30 eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, m welcher die Bürgermeister der Talgemeinden in der Eigenschaft als Standesvertreter von Montafon, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr erschienen sind. Der Standesrepräsentant eröffnet um 8 Uhr 30 die Sitzung und begrüsst die erschienenen Standesvertreter, ganz besonders gilt sein Gruss dem Forstrat Dipl. Ing. Hagek, sowie den Vertretern der Montafoner-Bergbahn G.m.b.H. und des S. C. Montafon. Nach Feststellung der Beschlussfähigkeit teilt der Vorsitzende den Standesvertretern mit, dass den Vertretern der Montafoner-Bergbahn aus geschäftlichen Gründen nur geringe Zeit für Ihr Referat zur Verfügung stehe und sie den Standesausschuß um sofortige Behandlung des Pkts 2 der Tagesordnung ersuchen. Die Standesvertreter stimmen dieser Abänderung der Tagesordnung Zu Pkt. 2) Der Standesrepräsentant ein Schreiben der Montafoner Bergbahn G.m.b.H. in Schruns, in welchem der Stand Montafon um die Bewilligung zur Ausholzung einer Skiabfahrt auf dem Kapell ersucht wird. Im Anschluss erteilt er dem Geschäftsführer der Montafoner-Bergbahn Dr. Beitl das Wort. In kurzen Zügen erklärt Dr. Beitl den Standesvertretern den Sinn und Zweck der Montafoner-Bergbahn und der neuen Skiabfahrt und erwähnt des öfteren, dass diese Einrichtung für alle Gemeinden direkt oder indirekt nutzbringend sei. Abschliessend, erklärt, er, daß die Geschäftsführung der Montafoner Bergbahn bei den zuständigen Stellen alles unternehmen werde, um die Aufforstung in den Lawinenzügen am Kapell zu ermöglichen und dadurch ein Teil des durch die Erbauung der Montafoner-Bergbahn entstandenen Schadens wieder gut gemacht werden könnte. Nachdem die Herren Vertreter der Montafoner-Bergbahn das Entgegenkommen des Standes Montafon bei der Verwirklichung dieses Projektes des öftern zum Ausdruck brachten, macht der Standesrepräsentant den Vorschlag, die Montafoner-Bergbahn möge einen Teil der vom Stand Montafon für dieses Unternehmen gezeichneten Aktien übernehmen. [-2-] Auf diesen Vorschlag erklären die Herrn Vertreter der Bergbahn bei dererlei Verhandlungen nicht allein entscheiden zu können. Der Standesrepräsentant bringt zum Ausdruck, dass der Stand Montafon absolut nicht gegen die Montafoner-Bergbahn und die neue Skiabfahrt ist, die Standesverwaltung aber Seiten der Holzbezugsberechtigten Parteien grosse Vorwürfe erwarten müsse, denen man kaum mit einer Rechtfertigung begegnen könne. Als verwerflich wird von allen Standesvertretern die vorzeitige Ausholzung der Skiabfahrt beurteilt. Dr. Beitl bittet um das Wort und erklärt, dass diese Arbeiten infolge Dringlichkeit aber ohne sein Wissen durchgeführt wurden und er selbst dieses Vorgehen als unkorrekt bezeichnen müsse. Als der Forstrat Dipl. Ing. Hagek ersucht wird die Höhe des durch den Bau der Montafoner Bergbahn dem Stand Montafon entstandenen Schaden zu nennen, erklärt er, dass hiezu ein Lokalaugenschein notwendig ist, der aber erst bei vollständiger Ausaperung des Geländes vorgenommen werden kann. Auf Grund dieser Äusserung kommen die Standesvertreter zum Entschluss, über die Entschädigung mit der Montafoner-Bergbahn erst im Frühjahr zu verhandeln. Um das gute Einvernehmen zwischen Montafoner Bergbahn und Stand Montafon auch weiterhin zu wahren, bewilligen die Standesvertreter die bereits durchgeführte Ausholzung der neuen Skiabfahrt auf dem Kapell. Um 9 Uhr 30 verabschieden sich die Herren Vertreter der Bergbahn und des S. C. Montafon und danken nochmals für das grosse Entgegenkommen seitens des Standes Montafon. Zu Berichte: Forstrat Dipl. Ing. Hagek referiert über die Forstproduktenanmeldung 1951 und ersucht die Bürgermeister die Holzanmeldung genauestens zu überprüfen, um damit einen unnötigen Holzeinschlag zu vermeiden. Zur Rechtssache Zugg - Stand Montafon berichtet der Vorsitzende, dass bei der letzten Verhandlung vor dem Arbeitsgericht die Anstellung Zugg in zwei Dienstverhältnisse geteilt wurde, und zwar in das nach Gehaltstufe 10 Und in das der Nebengebühren (d.s. Auszeige- und Kommissionsgelder). Als Ergebnis dieser Verhandlung wurde die Klage Zugg (das Dienstverhältnis nach Gehaltstufe X) wegen Unzulässigkeit des Rechtsweges vom Arbeitsgericht abgewiesen; über die Frage des anderen Dienstverhältnisses wurde auf 23. Jänner 1951 eine neuerliche Verhandlung anberaumt. Nachdem Zugg in vorerwähnter Angelegenheit h.a. nie vorgesprochen hat, beschliessen die Standesvertreter, vorerst keinen Vergleich mit der beklagten Partei einzugehen, sondern das Gerichtsurteil abzuwarten. Zu Pkt. 1) Die. Sitzungsniederschrift vom 21.10.1950 wird einspruchslos genehmigt und gefertigt. Zu Pkt. 3) In den Aufsichtsrat der Montafoner-Bergbahn G.m.B.H. in Schruns wird Bürgermeister Wilhelm Maier, Vandans nominiert. Zu Pkt. 4) Den Geschwister Maria und Kurt Mathies in Schruns, wird auf dem "Kropfen/Rieder", 200 m2 Standesgrund im Tauschwege gegen eine einmalige Entschädigung von S 5 pro m2 überlassen. Zu Pkt. 5) Betreffs Erhöhung der Waldbrandversicherung werden vorerst Informationen von der Vorarlberger Landesfeuerversicherungsanstalt in Bregenz, eingeholt. Zu Pkt. 6) Der Gemeinde Silbertal wird das in der Sitzung vom 20.3.1950 (Pkt.16) bewilligte Seilbahnstützenholz stockgeldfrei überlassen. Zu Pkt. 7) Dem Sander Anton, Gortipohl, wird Holz zur Brückeninstandsetzung bewilligt; die Stockgeldrechnung ist der Gemeinde St. Gallenkirch anzulasten. Zu Pkt. 8) Dem Hermann Stemer, Schruns, werden aus der Skiabfahrt am Kapell 10 fm Nutzholz zum Preise von S 35.- pro fm überlassen. Zu Pkt. 9) Dem Oberer Jakob, Sdhruns, wird zur Fertigstellung seines im Bau befindlichen Gasthauses 20 fm Nutzholz aus der Skiabfahrt am Kapell zum Preise von S 100.- pro fm bewilligt. Erweiterung der Tagesordnung: Einvernehmlich wird gemäß § 34 (5) der V.G.O. die Tagesordnung zur Behandlung folgender Punkte erweiter. Zu Punkt 10) Bürgermeister Maier, Vandans, stellt die Anfrage, ob zum Zwecke der Anschindelung von eingeforsteten Wohnhäusern Servitutsholz bezogen werden kann. Daraufhin wird festgestellt, dass Aussentäferung bei eingeforsteten Wohnhäusern im Servitutsholzbezug inbegriffen ist, weil einschindeln einer Aussentäferung gleichkommt. Die Standesvertreter beschließen, daß in Zukunft nur die Wetterseite bei eingeforsteten Wohnhäusern schindelholzbezugsberechtigt ist. Zu Punkt 11) Den Standeswaldaufsehern wird als Weihnachtszulage ein 13. Monatsgehalt bewilligt. Schluss der Sitzung um 12 Uhr 40 Der Standesausschuß: [Unterschrift der Standesvertreter]