18700801_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:57
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1901-12-13
Erscheinungsdatum 1901-12-13
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll Aufgenommen Schruns am 1. August 1870 von dem Standesrepräsentanten Stemmer Auf ???rufen sind die Standesausschuß-Mitglieder erschienen und es sind vom Vorsitzenden folgende Punkte zur Besprechung vorgelegt worden: 1. Ein Gesuch der Gemeinde St. Anton um Überlassung 40 - 50 ??? Allmeingrund zur Aufbesserung des ???? in St. Anton. 2. Es wurde von mehreren ???? das Ansuchen gestellt, mit Schafen und Ziegen bei den aufgestellten Wachen gegen das äußere Montafon vorbei fahren zu dürfen. 3. ??? zu beschließen, wie der vom Standesrepräsentanten Stemmer übernommene Jagdpacht an der ??? zu überlassen sei. Hierüber hat der versammelte Standesausschuß einstimmig folgendes beschlossen: Ad 1. Solle jeder Gemeindevorsteher diesen Gegenstand [-2-] dem Gemeindeausschuß seiner Gemeinde vortragen und des Ergebnis hierüber dem Standesrepräsentant vorlegen, welcher auf Grund derselben zu schließen hat. Ad 2. Das Gesuch um ?????? aus dem Bezirk Innerfratte wurde einstweilen abgewiesen um sich gegen spätere verschiedene Schmugglereien zu schützen, die bei einer Bewilligung welche sich vor der Hand nur auf eine Durchfahrt aus gesunden Alpen und durch gesunde Gegend erstrecken. Jedoch hat sich die Standesgemeinde bereit erklärt, für den Fall daß sich die ansuchenden Partheien dem ??? fügen, ihre ??? an der Wache aus der Standeskassse erstetzt werden könne nämlich ein Beitrag zur Verbesserung der Wache ausgefolgt werden dürfe. !!!! Ad 3. Jeder Jagdteilhaber hat bei seiner Gemeinde, ???? gegen Erlag eines jährlichen Betrages von 1 fl. österreichische Währung einen Erlaubnisschein zu erheben auf Grund dessen ein Jahr berechtigt ist im ganzen Thale Montafon mit Ausnahme Lorüns und Stalehr die Hoch- und Niederjagt auszuüben. Nach ???? der ??? Juli 1871 ist dieses [-3-] Recht die Jagd frei auszuüben erloschen und es muß neuerdings die Erlaubnis bei der betreffenden Gemeindevorstehung ???? und der Betrag von 1 fl. hier erlegen, welche Beträge von dem betreffenden Vorsteher an die Standeskasse abzuführen sind. Die erforderlichen Stempel und der Jagdpachtschilling wird vor der Hand beim ???? aus der Standeskasse erlegt. Zur Bestätigung die Unterschriften [Unterschriften der Gemeindevorsteher]