19630926_SV

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Letzte Änderung 24.05.2021, 11:58
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1963-09-26
Erscheinungsdatum 1963-09-26
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am 26. September 1963, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler Mit Einladungsschreiben vom 20. September 1963, wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister des Tales Montafon in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stellehr, erschienen sind. Der Forstfondausschuß ist vollzählig! Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 21. Aug. 1963. 2. Erledigung des Einspruches gegen die Servitutsholzzuteilung 1963 an Herrn Herbert Glauer in Gargellen, und dessen Antrag. 3. Ansuchen um Verlängerung eines Holzbezugsrechtes, gestellt von Karl Dietrich in Vandans 73, als gerichtlich bestellter Beistand für Sofie Stemer, Vandans 42. 4. Ansuchen des Milchhof Bludenz, um die mietweise Überlassung von 2 Zellen im Gendarmeriegebäude in Schruns, zum Zwecke der Vergrößerung des Milchverkaufslokales. Bekanntgabe des Ergebnisses der am 19.9.1963 stattgefundenen Unterausschuß-Sitzung, betreffend obiges Ansuchen. 5. Ansuchen der Maisäßinteressenten: "Kropfen - Rieder" in Schruns" um die Bewilligung einer Trassenschlägerung zur Erstellung einer Stromzuleitung. 6. Ansuchen der Alpe Latons in Bartholomäberg, um kostenlose Überlassung des Trassenholzes beim geplanten Alpwegbau vom Rellseck nach Latons. 7. Kostenanteil (9.000.- S) zum Wegbau Kristberg - Alpe Wasserstuben, und Erstellung eines Zubringerweges. 8. Ansuchen der Schützengilde Montafon, um die Zuweisung einer Spende zur Automatisierung ihres Schießstandes in Vandans. -2- 9. Holzansuchen der Parteien: Willi Oskar in St. Anton i.M. HNr. 50 Petrouschek Josef jun., Vandans 21 Zfpusch Josef u. Kometter Maria, Tschagguns 263 10. Beschwerde der Agrargemeinschaft Vandans, wegen überhöhter Holzschlägerung, verursacht von Nutzungsberechtigten aus anderen Forstfondgemeinden Montafons. 11. Bau einer Hütte für das Eigenjagdgebiet "St.Hubertus" und das zuständige Forstschutzorgan in Silbertal-Gafluna. Erledigung der Tagesordnung: 1. Die Sitzungsniederschrift vom 21. August 1963 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. 2. Dem Antrag des Herbert Glauer in Gargellen, das für den Stallbau (Bp. 1093/2) bezogene Servitutsholz im Ausmaße von rd. 40 fm, sowie für-das für den Umbau des "Annahüsli" (Bp. 1098/3) - beides K.G. St. Gallenkirch/Gargellen - im Ausmaße von 37, 59 fm beantragte Holz zum normalen Stockgeld zu überlassen, wofür als Gegenleistung Herbert Glauer bereit ist auf das Holzbezugrecht beider Objekte für sich und seine Rechtsnachfolger zu verzichten, wird stattgegeben. Sachverhalt: Herbert Glauer hat im Jahre 1960 zum Wiederaufbau des abgebrannten Stalles rd. 40 fm Servitutsholz bezogen. Nachträglich wurde festgestellt, daß Glauer dieses Holz nicht der bestimmungsgemässen Verwendung zugeführt hat. Im Jahre 1962 wurde Herbert Glauer aufgefordert den Stallbau durchzuführen oder einen angemessenen Kaufpreis (S 320.- pro fm am Stock) an die Standeskassa zu bezahlen. Inzwischen hat Glauer für den Umbau des "Annahüsli" bei der Forstproduktenanmeldung 1963 37.50 fm Bauholz beantragt. Diesem Antrag wurde bei der Forsttagsatzung 1963 stattgegeben. Gegen diese Bewilligung hat die Forstverwaltung Berufung eingebracht, und zwar mit der Begründung, daß von einer weiteren Holzzuteilung an Herbert Glauer die bestimmungsgemässe Verwendung der für den Stallbau bezogenen rd. 40 fm Servitutsholz nachgewiesen werden muß oder der beantragte Kaufpreis an die Standeskassa einzuzahlen ist. Auf Grund dieses Einspruches fand am 17.9.1963 -3- durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz, Abtl. Forstwesen (Dipl. Ing. Josef Gambs) eine Verhandlung an Ort und Stelle statt. Bei dieser Verhandlung stellte Herbert Glauer den Antrag, man möge ihm das für den Stall (Bp. 1098/2) bezogene Servitutsholz und das für das Wohnhaus (Bp. 1098/3) beantragte Servitutsholz zum normalen Stockgeldpreis überlassen. Glauer sei bereit auf die mit beiden Objekten verbundenen holzbezugsrechte für immer zu verzichten. Pkt. 3) Dem Ansuchen des Karl Dietrich in Vandans, gerichtlicher Beistand der Sofie Stemer in Vandans 42, um die nochmalige Verlängerung des Holzbezugsrechtes für das Wohnhaus Nr. 42, und zwar auf 5 Jahre, wird stattgegeben. Die Frau Sofie Stemer ist infolge ihres Alters und auch in materieller Hinsicht nicht mehr in der Lage das baufällige Wohnhaus in nächster Zeit neu aufzubauen. Im Interesse der vorhandenen Landwirtschaft ist es zweckmässig, wenn das holzbezugsrecht auch weiterhin erhalten bleibt. Pkt. 4) Der Milchhof Bludenz möchte zur Erweiterung seines Verkaufslokales und Ausbau einer Milchtrinkstube im standeseigenen Objekt HNr. 27, zwei angrenzende, ehemalige Arrestzelle dazu mieten. Der Ausbau, den der Milchhof Bludenz auf eigene Kosten durchführen würde, setzt eine 12 jährige mietfreie Überlassung der vorgesehenen Räume voraus. Das bereits bestehende Mietverhältnis würde durch das neue Übereinkommen nicht berührt. Der Standesausschuß gibt diesem Antrag statt; stallt aber zur Bedingung, da sich der Milchhof Bludenz zu verpflichten hat, die in den bäuerlichen Betrieben des Tales Montafon anfallende Milch zur Verwertung zu übernehmen. Nach Ablauf von 12 Jahren ist ein neuer Mietvertrag abzuschließen. Kommt es dabei zu keiner Einigung, sodaß eine anderweitige Vermietung notwendig ist, ist der Stand Montafon nicht verpflichtet die aufgelaufenen Ausbaukosten oder ein Teil davon dem Milchhof Bludenz zu ersetzen. -4- Der Unterausschuß wird ermächtigt im obigen Sinne mit dem Milchhof in Bludenz einen Vertrag abzuschließen. Diesem Beschluß liegt das Sitzungsergebnis des Unterausschusses vom 19.9.1963, welches vollinhaltlich verlesen wurde, zugrunde. Pkt. 5) Dem Ansuchen der Interessenten der Maisäße "Rieder", Schruns, eine Lichtleitungstrasse durch die Standeswaldung "Kropfen" bis auf die "Rieder" ausschlägern zu dürfen, wird aus wirtschaftlichen Gründen und wegen der nachteiligen Auswirkung bei Holzschlägerungen usw. nicht stattgegeben. Gegen eine Verkabelung und Führung des Kabelgrabens über Standesgrund wird nichts eingewendet. Einer Trassenschlägerung zur Verbreiterung des Wirtschaftsweges vom "Kropfen" bis auf die "Rieder" wird zugestimmt. Das dabei anfallende Trassenholz wird der Maisäßinteressentschaft kostenlos mit der Bedingung überlassen, daß der Forstfond, bzw. die Bezugsberechtigten diesen Wirtschaftsweg zur Holzbringung benützen dürfen, ohne sich an den zukünftigen Erhaltungskosten zu beteiligen. Pkt. 6) Die Alpinteressentschaft "Latons" in Bartholomäberg, beabsichtigt den Holzbringungsweg, der vom "Relles" gegen "Bloches" führt (obere Weg) in der Fortsetzung als mit Traktoren befahrbarer Wirtschaftsweg bis zur Alpe auszubauen. Bei der vorgesehenen Trassenführung würde an zwei Stellen die Montafoner Standeswaldung berührt. Gleichzeitig bittet die Alpverwaltung, man möge das anfallende Trassenholz als einmaliger Kostenbeitrag der Alpinteressentschaft überlassen. Der Forstfondausschuß hat gegen die vorgesehene Trassenführung und die unentgeltliche Überlassung des anfallenden Trassenholzes nichts einzuwenden. Dem Forstfond, bzw. den Bezugsberechtigten muß es jedoch gestattet sein, den Wirtschaftsweg zur Holzbringung benützen zu dürfen, ohne sich an den zukünftigen Erhaltungskosten zu beteiligen. -5- Pkt. 7) Entfällt (Siehe unter Berichte). Pkt. 8) Das Ansuchen der Schützengilde Montafon, um die Bewilligung einer Spende zur Automatisierung des Schießstandes in Vandans, wird abgelehnt. Bedingt durch anderweitige Verpflichtungen (Unterstützung des Hauptschulbaues usw.) ist der Forstfond derzeit nicht in der Lage einzelnen Vereinen Unterstützungen zukommen zu lassen. Pkt. 9) Verschiedene Holzansuchen: a) Das Ansuchen des Willi Oskar in Vandans wird vorläufig zurückgestellt. Willi Oskar hat schon vor einiger Zeit Holz für einen Wohnhausbau bezogen. b) Petrouschek Josef jun. in Vandans, werden rd. 20 fm Holz aus Abgangbeständen der Standeswaldung Vandans käuflich überlassen. Den Kaufpreis soll die Verwaltung einvernehmlich mit dem zuständigen Waldaufseher festlegen. c) Dem Ansuchen des Zippusch Josef u. Kometter Maria in Tschagguns, um die käufliche Überlassung von weiteren ca. 15 fm Abgangholz in St. Gallenkirch/Zagaltobel wird stattgegeben. Die Zuweisung hat zum gleichen Preis zu erfolgen wie der Vorbezug abgegeben wurde. d) Dem Ansuchen des Stemer Alois in St. Anton Nr. 6, um die käufliche Überlassung von rd. 15 fm Bauholz aus Abgangbeständen für einen Dachstuhl, wird stattgegeben. Die Zuweisung hat aus entlegener Lage zum Preise von S 200.- pro fm zu erfolgen. e) Dem Ansuchen des Walter Battlogg in St. Anton im M., um die käufliche Überlassung von rd. 10 fm Bauholz zum Ausbau eines Einfamilienhauses, wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt in entlegener Lage zum Preise von S 200.- pro fm. f) Dem Ansuchen des Mangeng Konrad jun. in Tschagguns um die käufliche Überlassung von Bauholz wird stattgegeben. Es werden aus Abgangbeständen auf der "Hora" rd. 25 fm Holz zur Selbstschlägerung zugeweisen. g) Dem Ansuchen des Mathies Karl in Bartholomäberg, um die Zuweisung von rd. 10 fm Bauholz aus schwerbringbarer Lage wird stattgegeben. Der Kaufpreis kann erst festgesetzt werden, wenn die Örtlichkeit bekannt ist. -6- Pkt. 10) Der Vertreter der Agrargemeinschaft Vandans, Bgm, Alfons Bitschnau weist darauf hin, daß bei der Festlegung von Holzschlägerungen in der Standeswaldung Vandans, immer noch der bei der Wirtschaftsplan-Erstellung festgestellte Hiebsatz zugrunde gelegt wird. Dies entspreche nicht mehr den heutigen Verhältnissen, weil die "Rondunder Waldung", die ausgeholzte Trasse der Rellstalstraße usw. als ehemalige Waldflächen nicht mehr zur Verfügung stehen. Bei zukünftigem Holzeinschlag im Standeswaldgebiet Vandans möge auf diese Umstände Rücksicht genommen werden. Der Forstfondauschuß nimmt diesen Einwand als gerechtfertigt zur Kenntnis. Es wird jedoch darauf hingewiesen, daß die diesjährige Mehrbelastung der Standeswaldung Vandans darauf zurückzuführen ist, daß der Alpweg Kristberg - Wasserstuben derzeit als mit Traktoren befahrbarer Wirtschaftsweg ausgebaut wird und deshalb heuer nicht als Holzbringungsweg benutzt werden kann. Ein großer Teil der Bezugsberechtigten mußten deshalb in die Nachbargemeinden ausgewiesen werden. Pkt. 11) Der Bau einer Jagdhütte für das Eigenjagdgebiet "St. Hubertus" in Silbertal wird als zweckmässig angesehen; jedoch aus finanziellen Gründen zurückgestellt. Im Haushaltplan des Forstfondes für das Jahr 1964 ist ein Betrag für verschiedene Vorarbeiten (Aushub, Mauerwerk, Holzbeschaffung usw.) vorzusehen. Pkt. 12) Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag in Vertragssache 91.71.80 (20 kv-Freileitung Abzweig Gaschurn - Garnera) wird in vorliegender Fassung genehmigt. -7- Berichte: Der Vorsitzende berichtet, a) daß die Interessenten der Maisäße auf "Relles" und die Bezugsberechtigten von Bartholomäberg (Gemeinde) von "Goritschang" bis "Relles" einen Wirtschaftsweg und von dort in Richtung "Bloches" zwei Forstwege gebaut haben. Diese Wege führen durch die Standeswaldung. Der Forstfond hat diese Bauvorhaben mit der unentgeltlichen Überlassung vom anfallenden Trassenholz unterstützt. Der Bundesbeitrag in Höhe von S 42.000.- ist der Forstfondkassa angewiesen worden, ist jedoch für diese Wegbau-Vorhaben bestimmt. Über Weisung des Waldaufsehers Vallaster, der die Bauarbeiten im Auftrage der Maisäßbesitzer und Bezugsberechtigten leitet, wurden von diesem Bundesbeitrag S 9000.- an die Alpverwaltung Wasserstuben angewiesen, die derzeit von Kristberg bis Wasserstuben den bestehenden Karrenweg in einem mit Traktoren befahrbaren Wirtschaftsweg umbaut. Die Alpverwaltung stattet diesen Betrag an die Weginteressentschaft zurück, sobald sie das Trassenholz verkauft hat. b) daß der mit Beschluß vom 16.5.1963 bewilligte Zubringerweg zum Wirtschaftsweg "Wasserstuben", dessen Erstellung ein A liegen der Bezugsberechtigten von Bartholomäberg und Kristberg war, trassiert wurde und im Rohan fertiggestellte ist. Die Trasse führt vom "Losbsteeg" gegen die Standeswaldung unter dem "Wildried" und hat eine Länge von rd. 600 Meter. Die Arbeiten wurden über Auftrag der Forstverwaltung von der Firma Gabriel Dünser mittels Planierraupe (1 Mann) durchgeführt, für die Sprengarbeiten wurde Ernst Vogt aus St. Gllk. beigezogen. Die Finanzierung erfolgt durch das angefallene Trassenholz (ca. 40 fm). Die aufgelaufenen Kosten für die Planierraupe werden aus dem unter ad. a) erwähnten Bundeszuschuß gedeckt, sodaß der Forstfond nicht weiter belastet wird. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit gem. § 34 der VGO zuerkannt. - 8 - b) Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 13 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: