19330314_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 11:59
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1933-03-14
Erscheinungsdatum 1933-03-14
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift aufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am Dienstag den 14. März 1933 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. Mit Einladung vom 9. März 1933 Zl. 1/2- St. wurde auf heute, Dienstag den 14. März 1933 vormittags, eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind 8 Standesvertretungsmitglieder. Der Vertreter der Gemeinde Lorüns hat sich wegen seines Fernbleibens entschuldigt. Ebenfalls nicht anwesend war der Vertreter der Gemeinde Stallehr. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 7. Jänner 1933 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Durchschrift zum Amtsgebrauche beteilt wurde, der Sitzungsbericht im Montafoner Gemeindeblatt veröffentlicht wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte in Kenntnis sind. - Einwendungen wurden keine vorgebracht.Sodann wird in die Beratung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen. Gefasst werden folgende Beschlüsse: 1.) Der Alpverwaltung Fresch/Silbertal wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, zur Durchführung der projektierten Weg-Neuanlage auf der erforderlichen Länge von 150 bis 200 m die Wegtrasse über Standesgrund zu führen. Das durch die Freistellung der Trasse anfallende Holz bleibt zur Verwendung des Standes. An die Einräumung dieser Bewilligung wird die Bedingung geknüpft, dass bei genügender Schneedecke die Ablieferung von Standesholz aus den umliegenden Waldungen mit Schlitten nicht behindert werden darf und dass den Holzbezugsberechtigten des Standes Montafon die Wegbenützung unbehindert mit Schlitten bei genügender Schneedecke zusteht. 2.) Der Gemeindevorstehung Bartholomäberg wird auf Grund des Ansuchens vom 7.März d.Js. und nach Kenntnisnahme der mündlichen Feststellung des Herrn Vertreters Kessler, dass die Eigenwaldungen der Gemeinde Bartholomäberg keine schlagbaren Holzbestande mehr aufweisender Bezug von nochmals 60 fm3 Nutzholz zm Schulhausneubau aus Montafoner Standeswaldungen im Gebiete der Katastralgemeinde Bartholomäberg bewilligt. Es wird im Sinne des Standesvertretungsbeschlusses vom 18. Februar 1932 nochmals festgestellt, dass durch die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten bisherigen Schulhaus auf das neu zu erbauende Schulhaus im Sinne des § 4 des Holzstatutes nunmehr dem Neubaue das Einforstungsrecht (Holzbezugsrecht aus Standeswaldungen zur Gebäudeinstandhaltung) zusteht, während für das bisherige alte Schulhaus dieses Recht als erloschen bezeichnet wird. 3.) Der Flöry Hermine/Gaschurn wird ausnahmsweise nochmals die Bezugsbewilligung für ein Brennholzlos aus dem Jahre 1931 erteilt, nachdem die termingerechte Bringung seinerzeit erwiesenermassen nicht möglich war. 4.) Das Ansuchen der Flöry Josefa Witwe/Gaschurn um Nachsicht des strafweisen Entzuges des Brennholzbezugsrechtes auf 5 Jahre wegen unberechtigtem Verkauf von Standesholz wird abgewiesen. 5.) Der Rosa Frast, Bartholomäberg, wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, innerhalb der Grenzen des Tales Montafon 18 rm3 Abbruchholz verkaufen zu dürfen. [-2-] 6.) Dem Ansuchen der Kehr er Romana/St. Gallenkirch um Verkaufsbewilligung für ca. 6 rm3 Abbruchholz wird stattgegeben. Der Verkauf darf nur innerhalb der Grenzen Montafons erfolgen. 7.) Das Angebot der Lentach Wilhelmine/Partenen auf Überlassung eines Bergmahdes "Fallentobel" an den Stand Montafon gegen Kaufpreisvergütung wird abgelehnt, da der verlangte Preis zu hoch ist. Zur Sache kann bei wesentlich geringerem Verlangen nochmals Stellung genommen werden. 8.) Der Bericht der Forstbetriebseinrichtung über die Vermehrung des Standeswaldbesitzes in Partenen wird zur Kenntnis genommen. Über die einzelnen Postionen sind Erhebungen zu pflegen. 9.) Das Kaufangebot der Kessler Regina Witwe/Vandans bezüglich eines Maisässes auf Schandang wird nochmals vertagt. 10.) Der Verkauf einer Heubarge auf Abbruch in Tschöppen/Partenen an Fritz Tschachler/Partenen wird abgelehnt. Es ist zu prüfen, ob ein Abbruch überhaupt zweckmässig erscheint. 11.) Zur Feststellung von Besitzgrenzen in St. Anton zwischen Stand Montafon und einzelnen Parteien wird ein Komitee mit verbindlicher Vollmacht ernannt, bestehend aus den Herren Gemeindevorsteher Edmund Battlogg/ St. Anton, Gemeindevorsteher Christian Schappler/Vandans, Forstingenieur Ernst Hagek/Bludenz und Forstwart Christian Vallaster/Bartholomäberg. 12.) Über Antrag des Vertreters Herrn Alois Flöry/Gaschurn wird beschlossen. das Versicherungswesen in den einzelnen Talgemeinden nach Bedarf fallweisen Überprüfungen zu unterziehen. 13.) Der Antrag des Herrn Vertreters Anton Netzer/St. Gallenkirch auf Erhöhung der Brennholzlose von 6 rm3 auf 8 rm3 jährlich wird nach längerer Beratung vorläufig noch vertagt. Standesrepräsentanz für Montafon Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesvertreter]