19631128_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:03
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1963-11-28
Erscheinungsdatum 1963-11-28
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am 28. November 1963 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 21.11.1963 wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden: Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 7.11.1963. 2. Haushaltvoranschlag 1964 - Stand Montafon. 3. Haushaltvoranschlag 1964 - Forstfond Montafon. 4. Heimatschutz- und Museumsverein in Schruns - Museumsverlegung. 5. Dienstbarkeitsvertrag der Vorarlberger Illwerke A.G., Bregenz, bezüglich 20 kV-Freileitung Gaschurn - Tafamunt. 6. Weihnachtszuwendung an Forstschutzorgane. 7. Ansuchen des Zugg Franz in St. Gallenkirch, um die Bewilligung Servitutsnutzholz einer anderweitigen Verwendung zuführen zu dürfen. 8. Verschiedene Holzansuchen: a) Berthold Berta in Gargellen, 12 fm Bauholz zum Fertigausbau des Wohnhauses. b) Winkler Adolf in Gargellen, 40 fm Bauholz f. einen Wohnhausbau. Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1. Die Sitzungsniederschrift vom 7.11.1963 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt. zu Pkt. 2. Der Vorsitzende berichtet, daß der Haushaltplan für den Stand Montafon für das Rechnungsjahr 1964 erstellt ist -2- und während der Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht wurden. Hierauf wird der Voranschlag von Sachbearbeiter Walch postenweise vorgelesen und vom Standesrepräsentant zu den einzelnen Haushaltstellen erschöpfend Auskunft erteilt. Bei den Haushaltstellen 91 - 32 und 92 - 32 (Bezirksgerichtsgebäude - Versicherung und Gendarmeriegebäude - Versicherung) bemängelt der Abgeordnete zum Vorarlberger Landtag, Bürgermeister Ignaz Battlogg von St. Anton i.M., daß die Versicherungssummen für die vorgenannten Standesgebäude zu niedrig sind, worauf von der Standesvertretung stimmeneinhellig nachstehende Versicherungssummen neu festgesetzt werden. Bezirksgerichtsgebäude - Brandschadenversicherungssumme: S 1.000.000.-Gendarmeriegebäude - Brandschadenversicherungssumme: S 800.000.-Verwaltungsgebäude - Brandschadenversicherungssumme: S 500.000.-In weiterer Voranschlagsberatung werden die Sitzungsgelder für die Standes- und Forstfondvertreter mit S 100.- pro Person und Sitzung neu festgelegt. Diese Pauschalabfindung gilt auch als Dienstaufwandentschädigung für allfällig weitere Tätigkeiten innerhalb der Standes- und Forstfondverwaltung. Der Haushaltplan des Standes Montafon für das Rechnungsjahr 1964 wird mit Einnahmen in Höhe von S 181.200.und Ausgabe in Höhe von 181.200.-- von der Standesvertretung stimmeneinhellig genehmigt. zu Pkt. 3) Der Vorsitzende berichtet, daß der Haushaltplan 1964 des Forstfondes erstellt ist und während der Auflagefrist keine Erinnerungen eingebracht wurden. Hierauf wird der Voranschlag von Sachbearbeiter Walch postenweise vorgelesen und vom Standesrepräsentanten zu den einzelnen Haushaltstellen erschöpfend Auskunft erteilt. Im Verlaufe der Voranschlagsberatung werden bei der Gp. 5, Kto.Nr. 501 "Verwaltungsausschuß" - Reisespesen, -3- Kommissiongebühren - die Sitzungsgelder mit S 100.- pro Person und Sitzung neu festgelegt. Diese Pauschalabfindung gilt auch als Dienstaufwandentschädigung für allfällige weitere Tätigkeiten innerhalb der Forstfondverwaltung. Nach eingehender Beratung aller übrigen Forst-Voranschlagsposten wird der Haushaltplan des Forstfondes für das Rechnungsjahr 1964 einstimmig genehmigt. zu Pkt. 4. Der Montafoner Heimatschutz- und Museumsverein sieht sich vor die Tatsache gestellt, die heimatkundliche Sammlung in ein anderes Objekt zu verlegen, weil das derzeitige Heimatmuseum in Schruns, in Zuge einer Straßenverbreiterung in nicht allzuferner Zeit abgetragen werden muß. Noch steht kein geeignetes Objekt zur Verfügung in dem diese wertvolle heimatkundliche Sammlung untergebracht werden könnte. Zur Erläuterung dieses Notstandes sind vom Montafoner Heimatschutzund Museumsverein die Herren: Hauptschuldirektor Max Thomann, Fabrikant Otto Borger, Hauptschullehrer Bruno Wiederin und Franz Sander zur Standesausschuß-Sitzung erschienen. Hauptschuldirektor Max Thomann als Obmann des Vereines schildert die Entstehung der heimatkundlichen Sammlung, weist auf die beengten Räumlichkeiten hin und bedauert daß das schöne Montafonerhaus in dem bis jetzt die heimatkundliche Sammlung untergebracht ist (das Haus stammt aus dem Jahre 1601) einer Straßenverbreiterung weichen muß. Otto Borger stellt zur Debatte ob: a) versucht werden soll das alte Meßnerhaus, das in nächster Zeit frei wird, zu mieten um darin die Sammlung unterzu bringen (sehr beengte Räume); b) die Sammlung nach freiwerden der Wohnung des Justizbeamten Malin im Gendarmeriegebäude untergebracht werden soll (Standeseigentum) oder c) der Neubau eines geeigneten Objektes zu erwägen wäre. In der Anschließenden Debatte und der darauffolgenden Besichtigung an Ort und Stelle wird den Vertretern des Montafoner Heimatschutz- und Museumsvereines empfohlen, mit -4- der Marktgemeinde Schruns Verhandlungen aufzunehmen, ob nicht die an das Heimatmuseum angrenzende Gundparzelle für einen Neubau zur Verfügung gestellt werden könnte. Bei der Planung ist zu überlegen, ob es nicht zweckmässig wäre im neuen Heimatmuseum auch Büroräume für den Verkehrsverband usw. unterzubringen. Sobald die Planung abgeschlossen ist und die voraussichtlichen Kosten bekannt sind, sollen Plan und Kostenvoranschlag dem Standesausschuß vorgelegt werden. Die Standes-Vertretung wird dann beschließen in welchen Höhe oder in welcher Form das Bauvorhaben unterstützt werden kann. zu Pkt. 5) Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag hinsichtlich der 20 kv-Freileitung Gaschurn - Tafamunt, wird in vorliegender Fassung genehmigt. zu Pkt. 6) An die Forstschutzorgane des Tales Montafon, wird eine Weihnachtzuwendung in Höhe von S 700.- pro Waldaufseher ausbezahlt. zu Pkt. 7) Dem Ansuchen des Franz Zugg in St. Gallenkirch, um die käufliche Überlassung von ca. 60 fm Servitutsbauholz, das Zugg für den Neubau eines baufälligen Stalles bezogen hat, wird statt gegeben. Der Kaufpreis, der auf das bereits bezahlte Stockgeld aufzuzahlen ist, wird mit S 100.- pro fm festgesetzt. Wie bekannt ist, hat Zugg Franz von Gebhard Blaas in St. Gllk. einen an seine Liegenschaft angrenzenden Stall käuflich erworden. Dadurch ist der vorgesehene Neubau hinfällig geworden. zu Pkt. 8) a) Berthold Berta in Gargellen, werden aus Abgangbeständen des Schmalzberggebietes ca. 15 fm Bauholz käuflich überlassen. Der Kaufpreis wird mit S 150.- pro fm der anfallenden Holzmenge festgesetzt. b) Winkler Adolf in Gargellen, werden aus Abgangbeständen der Standeswaldung Schwefel- und Weißwandtobel, ca. 25 fm Bauholz überlassen. Der Kaufpreis wird mit S 150.pro fm der anfallenden Holzmenge überlassen. c) Ignaz Kienberger, Postkraftwagenführer in Schruns, werden aus der Trassenschlägerung Ganifer in Partenen ca. 20 fm aufgerüstete Nutzholz zum Preise von S 450.- pro fm käuflich überlassen. -5- Pkt. 9) Dem Ansuchen der Alpverwaltung Vorderkapell um die käufliche Überlassung von 12 fm Bauholz zum Bau einer Hirtenhütte am Herzsee, wird vorbehaltlich der Erteilung der Schlägerungsbewilligung durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz, stattgegeben. Der Kaufpreis wird mit S 200.- pro fm Holz am Stock festgelegt. Pkt. 10) Die Servitutsablöse für gemauerte Ställe wird ab 1.1.1964 auf S 20.- pro m3 umbauten Raum (aussenkant gemessen) erhöht. In Zukunft wird nicht nur der Rinderstall abgelöst, sondern sämtliche Räume, die zur Unterbringung von Vieh verwendet werden. Garagen, Abstellräume usw. werden nicht abgelöst. Wollen Bezugsberechtigte noch nach Ablauf von 5 Jahren den gemauerten Stall oder das harteingedeckte Dach ablösen lassen, so hat der Ausschuß über die Höhe der Ablöse zu entscheiden. Pkt. 11) Mit Beschluß vom 7.11.1963 wurden der Seilweggenossenschaft Silbertal/Kristberg aus der standeseigenen Gp. 723/1 K.G. Silbertal rd. 30 m2 Grund um den Preis von S 5.- pro m2 abgetreten. Dieser Beschluß wird insoweit ergänzt, daß weitere 135 m2 Grund abgetreten werden. Es handelt sich um einen schmalen Streifen unter dem Wasserstubner Weg auf dem die Seilbahnbergstation steht, Ler restl. Grund kann nicht mehr waldwirtschaftlich genutzt werden, weil er durch den Weg vom übrigen Standesbesitz abgetrennt ist und als Abstell- und Parkplatz bei der Seilbahnstation dient. Pkt. 12) Bürgermeister Anton Brugger in Tschagguns, wird in offener Abstimmung mit einer Stimmenthaltung in den Vorstand der Montafonerbahn A.G. in Schruns nominiert. Pkt. 13) Laut Mietvertrag vom 10. Sept. 1953 zahlt die Justizverwaltung lediglich für die Dienstwohnungen im Gerichtsgebäude (Standeseigentum) Miete. Die Amtsräume werden unentgeltlich beigestellt. Der Standesrepräsentant wird ermächtigt mit der Justizverwaltung Verhandlungen aufzunehmen, daß in Zukunft auch für die Amtsräume eine entsprechende Miete bezahlt wird. -6- Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen wird die Dringlichkeit im Sinne § 34 der VGO zuerkannt. Der Schriftführer: Der Standesausschuß: