19230407_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:03
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1923-04-07
Erscheinungsdatum 1923-04-07
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 7. April 1923 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-o-o-o-o-oMit Einladung vom 4. April 1923 Zl. 169/St wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher 8 Standesausschüsse erschienen sind. Nach Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden unß dem Erklären der Beschlussfähigkeit, wird das Protokoll der Sitzung vom 12.3.1923 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, weil Jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde und daher die Herren Gemeindevorsteher, bezw. Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind. Nachdem also keine Einwendung erhoben wurde, erfolgt die allseitige Fertigung, worauf in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen wird und werden gefasst, nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o1.) Die eingelaufenen Reklamationen gegen das neu verfasste Holzstatut werden zur Kenntnis gebracht und entwickelt sich sodann im Gegenstande abermals eine äusserst rege lebhafte Debatte, an welcher sich eine Abordnung der Gemeinde Schruns beteiligt. Den Schwerpunkt bildet die Entscheidung über die Behandlung gegenständlicher Servitut als Real- oder als Personalrecht und gelangen diesbezüglich die verschiedensten Auffassungen und Ansichten zum Ausdrucke. Da ein Grossteil der Herren Standesvertreter das ausdrückliche Erklären abgeben, ohne Einholung des Gutachtens der Gemeinde-Vertretung keinen endgültigen Bescheid abgeben zu können, wird behufs Einholung von Informationen eine diesbetreffende weitere Beratung eventuell Beschlussfassung auf kommenden Samstag den 14. April 1923 vertagt und beschlossen, dass es jedem der Herren Gemeindevorsteher frei steht, Vertrauensmänner zwecks Instruierung und eventueller Stellungnahme beizuziehen. 2.) In Brandassekuranzangelegenheiten wird beschlossen, behufs Feststellung der neuen Bestimmungen ehestens ein Statut auszuarbeiten und in Vorlage zu bringen, wobei die Frage, ob im Falle eines Brandunglückes der versicherte zum Wiederaufbaue verpflichtet ist oder nicht, in präziser Weise geregelt werden soll. 3.) Dem Ansuchen des Herrn Schreiber Ludwig, Villabesitzer in Gargellen, um Bezugsbewilligung von Brennholz aus StandesWaldungen wird dahin entsprochen, dass demselben der Bezug von höchstens 6 R.M. aus überschüssigem Schneedruck- u. Windwurfholz nur gegen Bezahlung des jeweiligen Holzpreises gestattet ist. 4.) Gegen die Genehmigung des Ansuchens des Herrn Josef Essig, Bauer in Partenen um Verkaufsbewilligung von Lawinenholz, welches aus Privatwaldungen stammt, wird keine Einwendung erhoben. 5.) Ein Ansuchen des Herrn Josef Bernhard Tschofen aus St. Gallenkirch um Verkaufsbewilligung von Lawinenholz, welches aus Standeswaldungen herrührt, ist ablehnend zu bescheiden, da derartige Verwendungen überhaupt unstatthaft sind. Genanntem ist jeder Holzbezug aus Standeswaldungen untersagt, als er seinen Bedarf aus gegenständlichem Holze zu decken im Stande ist. [-2-] 6.) Ein Ansuchen der Gemeinde Vandans um Bezugsbewilligung von 15 bis 20 R.M. Nutzholz zu Uferschutzhauten aus Standeswaldungen wird um so eher bewilligt, als die Holzbezugsberechtigung nachgewiesen erscheint. 7.) Das Ansuchen des Herrn Alois Liepert, Bauer in Vandans, um Verkaufsbewilligung von ungefähr 20 R.M. Abbruchholz ist unter der Bedingung zu begutachten, dass Genanntem der Brennholzbezug aus Standeswaldungen auf drei Jahre eingestellt wird. 8.) Dem Zollwachkommissär Herrn Anton Wurzer in Gargellen wird die Bewilligung erteilt, seinen Brennholzbedarf aus überschüssigem Schneedruck- und Windwurfholz in einer Höchstmenge von 6 R. M. gegen Bezahlung des jeweiligen Holzpreises decken zu dürfen. 9.) Ein neuerliches Ansuchen des Herrn Oskar Mey, Besitzer des Hotels "Madrisa" im Gargellentale um kostenlose Überlassung von Nutzholz zu Lawinenschutzbauten wird abermals nur unter der Bedingung zur Bewilligung empfohlen, wenn für das bezogene Holz der jeweilige Holzpreis entrichtet wird. 10.) Das Ansuchen des Herrn O.L.G.R.i.K. Marchesani in Schruns um Zuweisung von 2 R.M. Brennholz wird einstweilen vertagt. 11.) Das Ansuchen der Frau Witwe Anna Stüttler, Bäuerin am Hof in Schruns um Nachlass von Stockgeld wird abgewiesen. 12.) Dem Ansuchen des Turnvereins Schruns um die Bewilligung der Anbringung des Standeswappens auf seiner Vereinsfahne wird einstimmig Folge gegeben. 13.) Da zufolge Erhebungen aas Bündchen, G.P. Nr. 178 beim Bezirksgerichte in Schruns in die Sachvergütung nicht einbezogen erscheint, wird dessen Nutzung dem Standes-Sekretär Herrn Adolf Geiger wiederum auf drei Jahre überlassen. [Unterschrift der Standesvertreter]