18750306_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:04
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1901-12-13
Erscheinungsdatum 1901-12-13
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Sitzungs-Protokoll Aufgenommen zu Schruns in der Gemeindekanzlei am 6. März 1875 von dem Standesrepräsentanten Franz Josef Stemmer. ___________________________________________________ Gegenwärtige: Die gefertigten Standesausschüsse respektive Gemeindevorsteher von Montafon. ___________________________________________________ Mit Bezug auf die Standes-Statuten vom Jahre 1864 hat der Standesrepräsentant die Einberufung der sämtlichen Standesausschußmitglieder mittelst Currenda vom 19. Februar d. Js. veranlaßt, und nachdem sich die gefertigten Standes-Ausschüsse um bestimmten Tage und zur bestimmten Stunde versammelt hatten, setzte der Vorsitzende auf die Tagesordnung folgende Gegenstände: ____________ 1. Wird der neue Stockgeldtarif, welcher an alle Gemeinden zur Prüfung vom gefertigten Standesrepräsentanten hinausgesendet wurde, angenommen, verbessert oder ganz verworfen? 2. Der Standesarzt Med. Doktor Josef Huber verlangt vom Bezirke Montafon die Erhöhung des Wartgeldes für ihn als Standesarzt und zwar wenigstens bis zu 200 fl jährlich, was hat zu geschehen? [-2-] 3. Sollen die auf den Standeswaldungen bestehenden Weide- und Forstservituten, welche den Bestimmungen des kaisl. Patentes vom 5. Juli 1853 unterliegen, bei den Grundlasten, Ablösungs- und Regulierungs-Landeskommission angemeldet werden oder nicht? Hierüber wurde folgendes beschlossen: ad 1. Der neue Stockgeld-Tarif für die montafonischen Standeswaldungen vom Jahre 1875 soll wie er vom k.k. Forstadjunkten erstellt vorligt eingeführt werden. ad 2. Dem Standesarzt Josef Huber soll das Wartegeld von 140 fl auf 170 fl erhöht werden. ad 3. Die auf den Standeswaldungen lastenden Weide- und Forstservituten in Montafon sollen vorderhand nicht angemeldet werden. Zur Bestätigung dessen folgen die Unterschriften: [Unterschriften der Gemeindevorsteher und des Standesrepräsentanten]