18910812_SV_modifiziert

Dateigröße 62.95 KB
Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:05
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1901-12-13
Erscheinungsdatum 1901-12-13
Unterausschüsse
Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
Aktenplan
Anhänge
Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 12. August 1891 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Stemer Jakob Mittelst Dekret vom 6. August 1891 Bl. 94 wurden auf heute sämtliche Standesausschüsse einberufen und sind erschienen die Gefertigten Tagesordnung 1. Weitere Besprechungen über den Bau der Montafoner Bahn 2. Freie Anträge Beschlüsse ad 1. Der Standesausschußbeschluß vom 6. Juni 1891 wird in folgender Weise modifiziert: a) Nach Genehmigung durch die Gemeindeausschüsse betheiliget sich der Stand Montafon bei Bildung einer Aktien Gesellschaft, welche das Eisenbahn- und das elektrische Unternehmen [-2-] zusammen umfaßt mit einem Aktion Kapital von mindestens 200000 fl, b) oder der Stand baut nur die Bahn als elektrische Bahn auf seine Kosten und bezieht von einer separat zu bildenden Elektrizitätsgesellschaft die elektrische Kraft gegen Barvergütung unter der Voraussetzung daß der in dieser Weise eingerichtete Betrieb nicht mehr kostet als Dampfbetrieb. Als Basis soll dabei angenommen werden, daß die Betriebskosten mittelst Elektrizität für eine tägliche 5malige Zugsförderung nach jeder Richtung nicht größer sind als die einer täglichen 3maligen Zugsförderung nach jeder Richtung mittelst Dampf. 2. Die Herren Jakob Stemer, Ignaz Battlog von St. Anton und Schappler Gottfried von Vandans werden aufgefordert in Verbindung mit Herrn Ingenieur Moldenhauer unter Zuziehung eines von obgenannten Herrn erwählten Technikers nicht allein die obgenannten Betriebskosten sondern auch die Baukosten festzustellen, welche dem Stande Montafon aus dem Baue einer elektrischen Bahn nach 1 b erwachsen würden und die Resultate dieser Prüfung dem Standesausschussse vorzutragen. 3. Der Standesrepräsentant Herr Jakob Stemer hat nach Feststellung der für 1 b erforderlichen Bausummen unter Vorlage des Projektes den Landesausschuß von dem unter 1 a und b gefaßten Beschlüssen in Kenntnis zu setzen und um Bewilligung zur Aufnahme der nothwendigen Geldmittel zu ersuchen. 4. Sollte eine Gesellschaft nach 1 a zu Stande kommen, so ist darauf hin zu wirken, daß dieselbe ihren Sitz in Schruns hat. 5. Die Herrn Concesssionäre werden aufgefordert sich mit der Stadt Bludenz und dem dortigen Hauptinteressenten in Verbindung zu setzen und dahin zu wirken, daß a) Die Trasse ["Trace"] der Bahn unter dem alten Friedhofe her mit gänzlicher Auflassung der Doggelimi[?] Friedhof-Apotheke, -Stadtgraben geführt werde und daß b) die Stadt Bludenz den zur Bahnanlage nöthigen Grund und Boden auf ihrem Gebiete selbst erwirbt und dem Bahnunternehmen unentgeltlich zur Verfügung stellt. c) Es sollen die Wünsche der Stadt Bludenz [-3-] in Bezug auf Haltestellen, Fahrordnung u.s.w. eingeholt werden. 6. Die Herrn Concessionäre werden aufgefordert baldmöglichst das k.k. Handelsministerium um die Tracen Revision, sowie die polit[ische] Behörde um Begehung der Linie anzugehen, und wird der Stand Montafon die hiezu erforderlichen Geldmittel gegen spätere Rückerstattung von einer unter 1 a zu bildenden Gesellschaft vorschießen. 7. Der Beschluß des Standesausschusses vom 12/8 1890 wird für den Fall der Betheiligung des Standes Montafon nach I a dahin abgeändert, daß der Stand Montafon den für das Bahnunternehmen auf seinem Gebiete notwendigen Grund und Boden selbst erwirbt und der Gesellschaft unentgeltlich zur Verfügung stellt. Ferners soll für denselben Fall (I a) der für Wegverbesserung an den Stand zu zahlende Betrag von jährlich 250 fl in Wegfall kommen. An den übrigen am 12/8 1890 gefaßten Beschlüssen wird nichts geändert. Sollte sich jedoch der Stand Montafon [-4-] nicht nach 1 a bei dem Unternehmen beteiligen, dann bleibt der am 12/8 1890 gefaßte Beschluß in seinem vollen Umfange aufrecht. Abgelesen und unterfertiget [Unterschriften des Standesrepräsentanten und der Ortsvorsteher]