19240307_SV

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Letzte Änderung 24.05.2021, 12:06
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1924-03-07
Erscheinungsdatum 1924-03-07
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll o-o-o-o-o aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 7. März 1924 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-o-o-o-o-oMit Einladung vom 3. März 1924 Zl. 145/St wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind 9 Standesausschüsse und Ersatzmänner. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht. Die Genehmigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde, daher die Herren Gemeindevorsteher bezw. Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind. Da keinerlei Einwendungen erhoben werden, erfolgt die allseitige Fertigung, worauf in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen wird, und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Um eine rasche Beendigung der Arbeiten zur Herstellung eines Wirtschaftsplanes für die Montafoner Standeswaldungen zu erzielen, erfolgt von Seite der Vorarlberger Landesregierung bezw. des Landesforstinspektorates eine Weisung behufs photographischer Aufahme der Montafoner Standeswaldungen, bezw. des ganzen Tales von einem Flugzeuge aus. Bei der heutigen Standesausschußsitzung erscheinen die Herren Hofrat Henrich und Landesrat Neier, um im Gegenstande umfassende Aufklärungen zu erteilen und einzuschlagende Webe zu weisen. In überzeugender Weise führt Herr Hofrat Henrich in ungefähr einstündiger Rede die Notwendigkeit der Ausarbeitung eines Wirtschaftsplanes und die Beschaffung der hiezu notwendigen Behelfe aus. Klar legt Herr Hofrat die Grundlagen des Wirtschaftsplanes dar und berechnet als Basis desselben die Grundfläche und deren Bestand. Da nun durch den Steuerkataster die Hauptgrundlage, das ist die Fläche, ungenau angeführt erscheint, kann nur durch Neuaufnahmen diesem Übelstände abgeholfen werden, wozu jedoch viel Zeit und grosse Auslagen erforderlich sind. Nach den bisherigen Leistungen zu schliessen, dürfte die Aufstellung des Wirtschaftsplanes sicherlich noch 6 bis 7 Jahre dauern, wobei während dieses Zeitraumes alle Veränderungen im Walde durch Schlägerung und sonstige Ereignisse evident, gehalten werden müssen. Durch die Erfindung der stereophotogrametrischen Geländevermessung vom Luftflugzeuge aus ist ein Behelf geschaffen, der gegenständliche Arbeiten erleichtert, vereinfacht und verbilligt. Schwer zugängliche, ja unzugängliche Terraingestaltungen können auf diese Art einwandfrei kartographisch bearbeitet werden, was sonst nur mit sehr grossen finanziellen Opfern möglich ist. Vereinzelt liegende Waldbestände, die in die Alpenregionen reichenden Waldreste, ja sogar einzelne Baumgruppen können durch diese Vermessung einwandfrei bestimmt werden. Die aus dem photographischen Bilde mittelst Maschinen gezeichneten Karten zeigen jede Veränderung des heutigen Standes an Waldland gegenüber dem Kataster. Die Herstellung der Grundlage des Wirtschaftsplanes kann durch die Flugzeugaufnahmen in denkbar kürzester Zeit erfolgen. Die Genauigkeit der Bilder und Karten ist garantiert und kann mit anderen Instrumenten keineswegs erreicht werden. Auf den gewonnenen Bildern ist für den Betriebseinrichter jede Verschiedenartigkeit der Bestände erkenntlich. Er ersieht hieraus die geringste Blösse. Die Verschiedenartigkeit der Holzart, wie Nadelholz, Laubholz, Fichte, Lärche, Kiefer, Krummholz. Selbst Baumhöhenmessungen lassen sich aus diesen Bildern [-2-] durch die Schattenlänge genau ermitteln. Da in die Karte durch den Apparat auch alle Schichtenkurven eingetragen werden können, erhält die Karte zur Beurteilung der Holzablieferungsmöglichkeit, der Anlage von Waldungen, Wiesen und s.w. einen ungeahnten Wert. Die Gesamtkosten bewegen sich in folgenden Grenzen: Bei einfacher Ausarbeitung der Karte 20 Goldpfennige pro 1 Hektar Aufnahmeflache. Bei Ausarbeitung bis in's Detail 50 Goldpfennige pro 1 Hektar Aufnahmefläche. Nach dem Kataster beträgt die Gesamtwaldfläche Montafons 10611 ha. die Fläche der 8 Gemeinden Montafons ................... 44719 ha. Wäre nun die Gesamtfläche der Waldungen zusammenhängend, ergeben sich nachstehende 4 Variationen: 11000 ha. zu 20 Goldpfennig -2200 G.M. a 16000 Kr.ist 35.200.000.- Kr. 11000 " " 50 " -5500 " 88.000.000.- Kr. 45000 " " 20 45000 " " 50 " -9000 " " -22500 " 144.000.000.- Kr. 360.000.000.- Kr. Nach diesen Ausführungen kennzeichnet Herr Landesrat Neier in unverbindlicher Weise den Standpunkt der Landesregierung. Er erkennt die hoch einzuschätzenden Vorteile des Projektes an und da dessen Ausführung nur vom Kostenpunkte abhängt, drückt er seine persönliche Überzeugung dahin aus, dass die Realisierung die erforderlichen Opfer wert sei. Die Landesregierung habe jedoch nur für eine möglichst genaue Gesamtaufnahme Interesse und könne daher auch nur die IV. Variation der Kostenaufstellung in Betracht kommen, in welchem Falle jedoch die Finanzierung aus Landesmitteln hinreichend und entsprechend ermöglicht werden müsse. Bindende Zusagen können selbstverständlich nicht gemacht werden, doch dürfte der Stand Montafon auf ein das Unternehmen sicherndes Entgegenkommen rechnen. Wahrscheinlich dürfte ein Ausgleich in der Weise zu finden sein, dass der Stand, bezw. der Forstfond Montafon nur für die Ausführung jener Arbeiten aufzukommen hätte, welche sich auf die Waldungen, also sowohl Standes- wie Privatwaldungen beziehen. Ein unverzinsliches Darlehen mit einem Rückzahlungstermine von 10 fahren könne in Aussicht gestellt werden. Herr Standesrepräsentant Wachter äussert sich im Gegenstande dahin, dass eine richtige Beurteilung des Werkes vom Standpunkte des Laien aus unmöglich sei, doch müsse den Ausführungen gewiegter Fachmänner das vollste Vertrauen entgegen gebracht werden und da auch die Landesregierung so grosses Interesse an der Sache nehme, wäre es nicht gerechtfertigt, wenn der Stand bezw. der Forstfond Montafon sich ablehnend verhalten würde. Auch Herr Gemeindevorsteher und Standesvertreter Bitschnau von Bartholomäberg schliesst sich diesem Gutachten an und hebt hauptsächlich hervor, dass wenn durch diese photographischen Aufnahmen und Kartenherstellungen die Kosten für Ausarbeitung des Wirtschaftsplanes entsprechend verringert werden, kein Grund für die Nichtausführung bestehe. Im Prinzipe erklären sich auch die übrigen Herren Standesvertreter einverstanden und wird behufs Einholung genauerer Zusagen und eventueller Informationen die Wahl eines Ausschusses, bestehend aus dem Herrn Standesrepräsentanten Wachter Franz - Schruns, dessen Stellvertreter Jochum J. G. - Tschagguns und Standesvertreter Düngler Franz - St. Gallenkirch in Vorschlag gebracht, welchem Vorschlage einhellig zugestimmt wurde. 2.) Ein Bericht der Landesforstinspektion Bregenz betreff Niedergang einer Lawine von Valsott und der Lokalität Rotze am Eingang in's Gargellental und entsprechende Weisungen auf Verbauung des Lawinenstriches wird zur Kenntnis gebracht. Herr Hofrat Henrich referiert im Gegenstände und hebt besonders die Gefahr für die tiefer liegenden Standeswaldungen hervor. Herr Hofrat sagt die Unterstützung in der Höhe der Arbeitskosten zu. In Anbetracht der bedeutenden Unterstützung, sowie der grosssen Vorteile wird einstimmig beschlossen, diese Verbauung tunlichst zu fördern und hauptsächlich dahin zu trachten, die in Betracht kommenden Lokalitäten, welche sich in Privatbesitz [-3-] befinden, für gegenständlichen Zweck käuflich zu erwerben, wozu Herr Hofrat bemerkt, dass gegebenen Falles, wenn notwendig, im Enteignungswege vorgegangen werden kann. Herr Standesvertreter Düngler Franz - St. Gallenkirch wird ersucht, sich über die Erwerbsverhältnisse der diesbezüglichen Realitäten zu informieren und ehe tunlichst Bericht zu erstatten. Die allgemeine Zustimmung erfolgt umso williger, als Herr Hofrat weitestgehende Unterstützung zusichert. 3.) Über Einladung des Herrn Josef König in Bregenz begibt sich der Standesausschuss zu einer Vorführung des Feuerlöschapparates "Total" auf dem Kirchplatze. Etwa 10 Kisten wurden neben- und aufeinander gestellt mit 10 kg Teer und 4 Kg Benzin getränkt. Angezündet entwickelte sich momentan ein kolossales Feuer, welches unter Anwendung des Feuerlöschers ziemlich bald eingedämmt wurde. Die vollständige Löschung der mit Teer und Bezin gespeisten Flammen erforderte einige Minuten. Im Grossen und Ganzen konnte man folgern, dass ein im Entstehen begriffener Gebäude- bezw. Mobilienbrand durch gegenständliches Löschverfahren bewältigt werden kann. 4.) Ein Ansuchen des Emil und der Kunigunde Rudigier, Bauersleute aus Gaschurn um Verkaufsbewilligung von Abbruchholz wird unter der Bedingung Folge gegeben, dass bezüglich des Abbruchobjektes für immerwährende Zeiten auf jeden Holzbezug aus Standeswaldungen verzichtet wird und das gewonnene Abbruchholz nur im Tale Montafon zur Veräusserung gelangt. 5.) Unter denselben Bedingungen wird auch das Ansuchen der Kuratie Gortipohl genehmigt, wobei es sich um Abbruchholz von einem abgetragenen Speicher handelt. 6.) Dae Ansuchen des Rudolf Rudigier und Alois Pfeifer, Bauersleute aus Gaschurn, um Stockgeldnachlass wird einer eingehenden Behandlung unterzogen, welche das Resultat zeitigte, dass im Prinzip von jedem Stockgeldnachlass Umgang genommen werden müsse, da einesteils durch die Montafoner Brandschadenversicherungsanstalt Gelegenheit geboten ist, entsprechende Versicherung zu erlangen, andererseits auch bei anderen Elementarunfällen die Grenzen der Begünstigungsnotwendigkeit nur schwer gezogen werden können, daher auch keine Präjudiz geschaffen, werden, dürfe. 7.) Das Ansuchen der Gemeinde St. Gallenkirch um Bezugsbewilligung von 50 Fm, Nutzholz zum Umbaue der sogenannten Tanzlaube wird in Beratung gezogen und wird in Berücksichtigung des Umstandes, dass diese Tanzlaube eingeforstet ist, der Bezug der Hälfte des angesprochenen Holzes zum Stockgeldpreise begutachtet, während die andere Hälfte nur gegen Entrichtung des jeweiligen Holzkaufpreises ausgefolgt werden kann, da eine bedeutende Erweiterung des Bauobjektes erfolgt. 8.) Dem Herrn Ruider [?] Karl, Bauer in Bartholomäberg, wird über erfolgtes Ansuchen die Bewilligung erteilt, aus abgängigen Standesholz 8 R.M. Brennholz, zur Deckung seines Haus- und Gutsbedarfes gegen Entrichtung des üblichen Kaufpreises zu beziehen. 9.) Zufolge Ansuchens des Konsumvereins in Vandans wird hiemit die Einwilligung ausgesprochen, zu einem Magazinsbaue zum Hause Nr. 44 aus vorhandenem Abgangsholze in Standeswaldungen ungefähr 23 Fm. Nutzholz beziehen zu dürfen, wofür jedoch der jeweilige ortsübliche Kaufspreis zu entrichten ist. 10.) Die Ansuchen des Finanzwache-Kommissärs Herrn Anton Wurzer und des Zollwachbeamten Herrn Josef Bohler, beide in Gargellen, werden zur Kenntnis gebracht und analog vorheriger Fälle wird beschlossen, dem Ersteren den Bezug von 6 R.M. und Letzterem einen solchen von 4 R.M. zu bewilligen, jedoch nur gegen Bezahlung des entsprechenden Kaufspreises. 12.) Dem Herrn Tschabrun Franz, Bauer in Vandans, wird aus vorhandenem Abgangsholze in Standeswaldungen 6 R.M. Brennholz zur Deckung seines Haus- und Gutsbedarfes zum Bezuge bewilligt. Unter einem wird die Genehmigung ausgesprochen, im Relstale ungefähr 20 RM Abgangsholz in Standeswaldungen sammeln und zum Zwecke des Kalkbrennens verwenden zu dürfen. Für sämtliche Bezüge ist ein entsprechender Kaufpreis zu entrichten. [-4-] 13.) Die Bewilligung der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 26.2. 1924 Zl. 2450/25 an die Firma Gebrüder Battlogg, Gipsbruch in St. Anton zur Errichtung eines Sprengmittelverbrauchsmagazins im Standeswalde Gp. 368 in St. Anton, wird zur Kenntnis gebracht und beschlossen, über die bezüglichen Rechtsverhältnisse genaue Erhebungen zu pflegen, womit die Herren Standesvertreter Bitschnau Franz Josef - Vandans und Bitschnau Engelbert Bartholomäberg betraut werden. Über das Resultat dieser Informationen ist bei der nächsten Standesausschußsitzung Bericht zu erstatten. 14.) Das Ansuchen des Fitsch Josef, Bauer in St. Gallenkirch, um Anerkennung einer nachträglichen Brandschadenversicherungs-Erhöhung anlässlich seines Hausbrandes muss aus dem Grunde abwiesen werden, da durch eine eventuelle Bewilligung die unangenehmsten Inkonsequenzen für die Zukunft entstehen könnten. Angeregt durch verschiedene Ansuchen auf Inanspruchnahme des Standes, sowie des Forstfondes Montafon wird die Notwendigkeit betont, dass in Fällen besonderer Dürftigkeit Ausnahmen zulässig sein sollen. Es wird denn auch beschlossen, von eventuellen Begünstigungen bezüglich Stockgeldnachlassen, Brandschadenunterstützungen etc. ein für allemal abzustehen, jedoch soll es Bedürftigen keineswegs unbenommen bleiben, Unterstützungsansuchen einzustellen, worauf nach Umfang der Unterstützungswürdigkeit tunlichste Berücksichtigung Platz greifen kann. 15.) Herr Standesrepräsentant teilt mit, dass zufolge späterer Anregungen die Statuten einer Mobilienbrandversicherung ausgearbeitet werden und nach Überprüfung derselben an die Konstituierung einer solchen Anstalt geschritten werden könne. Diesem Unternehmen wird allseitiges Interesse entgegen gebracht u. behufs Überprüfung der geplanten Statuten wird ein Ausschuss, bestehend aus den Herrn Standesrepräsentant Wachter Franz- Schruns, dessen Stellvertreter J. G. Jochum - Tschagguns u. dem Standesvertreter Franz Düngler - St. Gallenkirch gewählt. 16.) Um im Falle eines Brandunglückes in der Lage zu sein, eventuelle Schadenersätze sofort auszahlen zu können, wird hiemit die Bewilligung erteilt, auf Rechnung der Montafoner Feuerversicherungsanstalt bei der Spar- und Darlehenskasse für Montafon in Schruns einen Kredit bis zu 200 Millionen eröffnen zu dürfen. Die Begleichung derartiger Darlehen hat längstens innerhalb eines Jahres zu erfolgen. 17.) Um in die Durchführung der Brandschadenversicherung in ganz Montafon eine Gleichartigkeit bringen zu können, erstattet der Herr Standesrepräsentant den Vorschlag, in jeder Gemeinde einen geeigneten Ausschuss aufzustellen, welcher von der Vereinsleitung die erforderlichen Instruktionen einzuholen und sodann sämtliche Versicherungen, in der Gemeinde zu überprüfen und nötigenfalls richtigzustellen hat. 18.) Herr Standesrepräsentant erstattet Bericht über den Stand der Verhandlungen betreff Warenumsatzsteuer auf Brennholzbezüge aus Standeswaldungen und teilt mit, dass gegenwärtig die ganze Angelegenheit bei der Landesregierung in Bregenz anhängig gemacht wurde, welche ihre Intervention zugesichert hat. 19.) Herr Standesrepräsentant teilt mit, dass Herr Ing. Karl Jäger das Ansuchen gestellt hat, seinen allfälligen Bedarf an Nutzholz aus Abgangsholz in Standeswaldungen gegen entsprechende Schadloshaltung zum jeweiligen Kaufwerte decken zu dürfen. Dieser Holzabgabe wird, so weit der Vorrat an Abgangholz hinreicht, einhellig zugestimmt. 20.) Um die laufenden Ausgaben, für Stand und Forstfond Montafon pro 1924 decken zu können, wird einstimmig beschlossen, eine Voreinzahlung zur Ausschreibung zu bringen und zwar: Für den Forstfond Montafon mit ...... 50.000.000.-Für den Stand Montafon mit .......... 25.000.000.-- Schruns, am 12. März 1924 [Unterschrift der Standesvertreter]