19310725_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:07
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1931-07-25
Erscheinungsdatum 1931-07-25
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Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Niederschrift o-o-o-o-o-o-o aufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am Samstag den 25. Juli 1921 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o-o-o-o-o-o Mit Einladung vom 21. Juli 1931 Zl. 30/5-St. 31 wurde auf heute, Samstag den 25. Juli 1931, vormittags 9 Uhr, eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind 7 Herren Standesvertreter. Der Vertreter der Gemeinde Bartholomäberg hat sein Fernbleiben entschuldigt. Nicht erschienen sind weiter die Vertreter der Gemeinden Tschagguns und Stallehr. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 17. April 1921 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Abschrift zum Amtsgebrauche beteilt, der Sitzungsbericht im Montafoner Gemeindeblatt veröffentlicht wurde und daher die Herren Standewvertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis sind. Einwendungen wurden keine erhoben. Es wird sodann in die Beratung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst folgende Beschlüsse: o-o-o-o-o-o 1.) Die Rechnungen des Standes Montafon, des Forstfondes und des Montafoner a) Feuerversicherungsvereines für das Jahr 1930 werden verlesen, zur Kenntnis genommen und genehmigt. b) Über Antrag des Standesvertreters Netzer/St. Gallenkirch wird beschlossen, den Gemeindevorstehungen des Tales Montafon Auszüge über die Rechnungen des Standes Montafon und seiner Anstalten jährlich zugehen zu lassen. c) Über Anregung des Standesvertreters Flöry/Gaschurn wird einstimmig beschlossen, mit den Vertretern der Vorarlberger Landesfeuerversicherungsanstalt Über den Vorgang bei Objekte-Einschätzungen eine klärende Aussprache zu pflegen. d) Über Antrag des Vorsitzenden wird beschlossen, den § 49 Abs. 5 der Statuten des Montafoner Feuerversicherungsvereines abzuändern und ihm folgenden Wortlaut zu geben. "Im Falle des Nichtwiederaufbaues des abgebrannten Objektes, bezw. der Nichtwiederherstellung durch Brand zerstörter Gebäudeteile durch den im Zeitpunkte des Eintretens des Brandfalles in den öffentlichen Büchern eingetragenen Besitzer oder dessen gesetzlicher Erben innerhalb eines Zeitraumes von 5 (fünf) Jahren verfallen 50 (fünfzig) Prozent der Versicherungssumme zu Gunsten des Versicherungsvereines. - Bei Besitzübertragung des Brandplatzes auf andere Personen als die gesetzlichen Erben werden ebenfalls 50 (fünfzig) Prozent der Versicherungssumme nicht ausbezahlt. - Sollte sich in besonders berücksichtigungswürdigen Fällen eine Ausnahme geltend machen, kann die Vereinsvorstehung Begünstigungen nach Ermessen eintreten lassen, in welchem Falle dem Versicherungsnehmer die Berufung an das Schiedsgericht offen steht. [-2-] 2.) Über Anregung der Marktgemeindevertretung Schruns wird einstimmig beschlossen, durch eine Delegation von Standesvertretern im Namen des ganzen Tales Montafon Herrn Oberlandesgerichtsrat Stefan Duelli in Schruns zu bitten, seine Absicht, die Stellung als Vorsteher des Bezirksgerichtes Montafon in Schruns niederzulegen und von Schruns wegzuziehen, aufzugeben und weiterhin in seiner hervorragenden, vorbildlichen Weise in dem ihm so gut bekannten Wirkungsgebiete tätig zu bleiben. Als Delegationsmitglieder werden gewählt die Herren: Standesrepräsentant Franz Wachter, Gemeindevorsteher Anton Fritz/Silbertal und Gemeindevorsteher August Jochum/Tschagguns. 3.) Der Bericht der Landesforstinspektion Bregenz vom 16.7.31 Zl.IIICM5/1 über den Abschluss der Aufnahmearbeiten für den Wirtschaftsplan in der Gemeinde Gaschurn und eine Übersicht Über das Ergebnis wird verlesen und zur Kenntnis genommen. 4.) Die Korrespondenz mit den Vorarlberger Illwerken A.Ges. in Bregenz über die Erwerbung von Ersatzwald in Partenen wird zur Kenntnis gebracht. Nach längerer Aussprache wird über Antrag des Vorsitzenden einstimmig beschlossen, auf eine weitere Auseinandersetzung über den vorliegenden Fall erst dann einzugehen, wenn die schwebende Frage über Grund- und Waldentschädigung, die bereits längere Zeit anhängig ist, in zufriedenstellender Weise zwischen Stand Montafon und Vorarlberger Illwerke A.Ges. erledigt ist. 5.) Das Ergebnis über die eingeleiteten Verhandlungen in Sachen des Ausbaues der Konkurrenzstrasse Bludenz-Partenen II. Teil (Zeinisjochstrasse) wird zur Kenntnis genommen. Es wird beschlossen, Erhebungen über die schätzungsweise Höhe der Kosten für die Ausarbeitung des Strassenprojektes zu pflegen und sich diesbezüglich auch mit der Stadt Bludenz ins Einvernehmen zu setzen. 6.) In Sachen des Holzbezuges der Alpe Salonie/Vandans (Eigentum der Gemeinde Bürs) berichtet der Vorsitzende über den Verlauf einer Verhandlung am 20. Juli 1931 bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz. Das vorbehaltlich der Zustimmung durch die Standesvertretung Montafon abgegebene Erklären wird genehmigt. Nach längerer Beratung wird einstimmig beschlossen, durch eine Kommission des Standes mit den Vertretern der Gemeinde Bürs den Waldbestand in Lappard/Vandans zu besichtigen und festzustellen, in welchem Umfange Holz aus demselben entnommen werden kann. - Dem Standeskomitee wird die Befugnis eingeräumt, die notwendigen Entscheidungen verbindlich zu treffen. - Als Komiteemitglieder werden gewählt die Herren Franz Wachter Standesrepräsentant/Schruns, Franz Josef Bitschnau, Gemeindevorsteher/Vandans, Edmund Battlogg, Gemeindevorsteher/St. Anton, Standesforstwart Adolf Fleisch/Schruns und Forstwart Maier/Vandans. Es wird festgestellt, dass Schindelholz auf keinen Fall zur Eindeckung des Stallneubaues bewilligt werden kann, da der Bedarf der Eingeforsteten von Vandans an diesem Holzsortiment selbst kaum gedeckt werden kann. Die Kommission hat auch die übrigen für die Holzentnahme in Frage kommenden Waldungen im Relstal zu besichtigen und zu bestimmen, aus welchen Waldbezirken das erforderliche Holzquantum und in welchem Umfange zu nutzen ist. Es wird ausdrücklich festgestellt, dass die Standesvertretung nur aus Humanitätsgründen sich entschliessen kann, zum Alpstallneubaue in der Alpe Salome Holz beizustellen, um ihrerseits beigetragen zu haben, die Reform der bekannten unhaltbaren Zustände in der Übersömmerung zu unterstützen. 7.) Dem Ansuchen des Forstwartes Rudolf Wittwer/Gaschurn um Anrechnung der provisorischen Dienst jähre als definitive wird Folge gegeben. -3- 8.) Dem Ansuchen des neu gegründeten freiwilligen Feuerwehrvereines in Silbertal um Bewilligung eines Gründungsbeitrages wird unter Berücksichtigung der besonderen örtlichen Verhältnisse mit einem Beitrag von S 500.— entsprochen. 9.) Den Hausbesitzern der Fraktion Gargellen, Gemeinde St. Gallenkirch, wird über Ansuchen ausnahmsweise zu den Kosten der Anschaffung einer Motorfeuerlöschspritze ein Beitrag von S 200.— bewilligt. 10.) Dem Ansuchen der Alp Verwaltung von Altschatz/Tschagguns um Gestattung der Anlage eines Viehtriebsweges durch einen Streifen Standeswald in Abt. 18 nach der Weidefläche "Altschätzer Ganahls" wird Folge gegeben. 11.) Dem Ansuchen der Alpverwaltung von Golm/Tschagguns um Erteilung der Verkaufsbewilligung für ca. 12 m3 Stallabbruchholz wird unter der Voraussetzung entsprochen, dass dieses Stallabbruchholz als Brennholz an Interessenten im Maisäss Mantschwatz/Tschagguns abgegeben wird. 12.) Das Ansuchen des Ganahl Ferdinand/Bartholomäberg um Bezugsbewilligung für einen Fichtenstamm zu einem Brunnentrog auf Maisäss Goritschang wird vertagt, da hierüber noch Erhebungen zu pflegen sind. 13.) Das Ansuchen des Joh. Baptist Schoder/Vandans um kaufweise Überlassung von ca. 70 fm3 Nutzholz im Gargellentale wird - soweit Holz noch vorhanden - bewilligt. 14.) Dem Bitschnau Mathias/Schruns wird der Bezug von ca. 30 bis 35 Gerüstlatten aus Silbertaler Standeswaldungen gegen Leistung des ortsüblichen Kaufpreises gestattet. 15.) Dem Bernhard Wittwer/Schruns wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, die ihm gehörenden Bestände an Schindelholz und Brettern von Gaschurn bezw. St. Gallenkirch zu seinem in Schruns neu erworbenen Anwesen bringen zu können. 16.) Dem Ansuchen des Bargehr Leo/Silbertal um Richtigstellung der Grenzlinien zwischen Standeswaldung Silbertal und seinem Maisäss Eggen ist zu entsprechen. 17.) Das Ansuchen des Josef Barbisch/St. Gallenkirch um Überlassung des Baugrundes im Reuttewald gegen Überlassung eines anderen Grundstreifens wird vertagt, bis das Ergebnis eingeleiteter Erhebungen bekannt wird. 18.) Das Ansuchen der Gemeinde St. Anton um Gestattung des Verkaufes von ca. 20 rm3 Abbruchholz wird mit der Einschränkung bewilligt, dass der Verkauf nur innerhalb der Grenzen des Tales Montafon erfolgen darf. 19.) Der Bericht des Vorsitzenden über den Verkauf des Windwurf- und Schneebruchholzes in Gafluna/Silbertal an Gebr. Gantner Sulz wird bestätigend zur Kenntnis genommen. 20.) Dem Ansuchen des Tschofen Emil/Gaschurn um Bezugsbewilligung für 15 Sagstamme und 3 Schindelstämme zur Reparatur der Maisässgebäulichkeiten auf Lifinar/Gaschurn wird entsprochen. Standesrepräsentanz für Montafon Schruns, am 28. Juli 1931. Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesausschüsse]