19260417_SV

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Letzte Änderung 24.05.2021, 12:11
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1926-04-17
Erscheinungsdatum 1926-04-17
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll -o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 17. April 1926 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-o-o-o-o-oMit Einladung vom 14. April heute vormittags 9 Uhr eine zu welcher erschienen sind Montafon mit Ausnahme jenes 1926 Zl.193/St. wurde auf Standesausschußsitzung anberaumt, die Vertreter des Standes der Gemeinde Lorüns. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Standesrepräsentanten und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Fertigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde und die Herren GemeindeVertreter, bezw. Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind. Einwendungen wurden keine erhoben. Hierauf wird in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Die Rechnungen, und das Inventar des Standes und Forstfondes Montafon, sowie der Montafoner Brandassekuranz pro 1925 werden zur Verlesung gebracht und vollinhaltlich genehmigt. Anschliessend hieran wird die Abrechnung pro 1925 der Betriebseinrichtung Montafon, aufgestellt durch die forsttechnische Abteilung für Wildbachverbauung in Bregenz, zur Kenntnis der Standesvertretung gebracht. 2.) Das Ansuchen des Herrn Anton Ganahl, Bauer in Lorüns, um Bezugsbewilligung von 18 F.M. Nutzholz zur Reparatur des Stalles in der sogenannten "Werles Bündte" in St. Anton ist zur Überprüfung des Bedarfes der Holzkommission der Gemeinde St. Anton, unter Beizug des Waldaufsehers Herrn Vallaster Christian von Bartholomäberg, zu überweisen. Eine Beschlussfassung wird bis zum Einlangen des Kommissionsgutachtens vertagt. 3.) Das Ansuchen der Bewohnerschaft der Parzelle Gantschier, Gemeinde Bartholomäberg, um Nachlass des Stockgeldes im Betrage von S 21.65 für bezogenes Schindelholz zur Neueindeckung der Kapelle in Gantschier, wird zur Kenntnis gebracht. Es wird beschlossen, dem Ansuchen dann Folge zu geben und die Hälfte des Stockgeldes nachzulassen, wenn die Gemeinde Bartholomäberg die andere Hälfte zur Tragung übernimmt. 4.) Dem Herrn Theodor Zuderell von Schruns ist mitzuteilen, dass seinem Ansuchen um Bezugsbewilligung von 2 Schindelstämmen keine Folge gegeben werden kann, da eine solche Holzzuweisung statutarisch unzulässig ist, indem das von ihm erbaute Haus kein Holzbezugsrecht besitzt. 5.) Das Ansuchen der Parteien Herrn Michael Gavanesch, Anton Sander, Ulrich Rudigier und Valentin Zint von St. Gallenkirch um stockgeldfreie ueberlassung einiger Baustämme aus Abgangsholz zu einem Wuhrbaue im Schattenort wird zur Kenntnis gebracht. Da ein bestimmtes Holzquantum nicht angegeben ist, wird über Antrag des Herrn Standesrepräsentanten beschlossen, die Parteien zur Bekanntgabe der erforderlichen Holzmenge aufzufordern. Herr Standesrepräsentant Franz Wachter wird einstimmig ermächtigt, den Gesuchsstellern nach geeigneter Rückäusserung das erforderliche Holz sodann aus Abgangs- und Windwurfbeständen zum Bezuge stockgeldfrei zu bewilligen und zuzuweisen. 6.) Den Interessenten der Parzelle Gortniel, St. Gallenkirch, wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, zur Erstellung eines Steges über die Ill zur Kapelle unter dem Schröpfen, zwei starke Baustämme in entsprechender Länge stockgeldfrei beziehen zu dürfen. [-2-] 7.) Der Sektion Tübingen des D.&.Oe.A.V. ist über Ansuchen um Bezugsbewilligung von Holz zum Baue einer Skihütte im Gargellentale mitzuteilen, dass in nächster Zeit ein Quantum Nutzholz aus Windwurfbeständen zur Versteigerung gelangt, aus welchem sie ihren Bedarf zu decken Gelegenheit haben. Infolge der zu grossen Belastung der Standeswaldungen ist eine andere Art der Holzzuweisung nicht gegeben. 8.) Über Anzeige des Waldaufsehers Herrn Albert Zugg von St. Gallenkirch befinden sich im Reutewalde grössere Bestände Windwurfholz, das zu Säge-und Bauholz bester Qualität aufgearbeitet wurde. Es wird einstimmig beschlossen, dieses Holzem Ausmaße von ca. 45 P.M., im Versteigerungswege zu veräussern. Es handelt sich um Säge- und starkes Bauholz bis zu 8 Meter Länge. Der Herr Standesrepräsentant wird zur Veranlassung der Versteigerung hiemit ermächtigt und beauftragt. 9.) Herr Barbisch Josef, Postmeister von St. Gallenkirch, wird mit seinem Ansuchen um kaufweise Überlassung von ca. 10 Sagstämmen aus Windwurf- und Abgangsholzbeständen aus Standeswaldungen auf der Reute und am Valiserabache, am Eingange des Gargellentales; auf die in Aussicht genommene Nutzholzversteigerung im Teutewalde verwiesen. 10.) Laut Anzeige des Waldaufsehers Herrn Christian Vallaster von Bartholomäberg, befinden sich im Standeswalde Verblei und Gräfes 8 aufgerüstete Sagstämme, welche infolge ihrer Lagerung der Gefahr ausgesetzt sind, einem eventuellen Hochwasser zum Opfer zu fallen. Er beantragt den Verkauf dieses Holzes, um den Stand vor Schaden zu schützen. Über Antrag des Herrn Standesrepräsentanten wird beschlossen, Erhebungen einzuleiten, ob für dieses Holz nicht ein Bedarf Eingeforsteter vorliegt. Sollte ein Eigenbedarf nicht vorhanden sein, ist dieses Holz im Offertwege zu veräussern. 11.) Das Ansuchen des Herrn Netzer Alois, Bauer in Vandans, um Übertragungsbewilligung des Holzbezugsrechtes vom alten Hause Nr. 179 auf das auf der Gp. 1441 neu wiederzuerstellenden Hauses gleicher Nummer, wird unter der Bedingung bewilligt, dass das Bezugsrecht für das alte Haus auf immerwährende Zeiten erlischt. 12.) Dem Herrn Viktor Herose, Fabrikant in Konstanz, wird über Ansuchen zu seinem Hause in Gargellen der Bezug von 8 RM. Brennholz aus Abgangs- und Windwurfbeständen in Standeswaldungen zum ortsüblichen Tagespreise bewilligt. 13.) Das Ansuchen des Herrn Richard Sannwald, Fabrikant in Bregenz, um Bezugsbewilligung von 50 RM. Brennholz für sein Anwesen in Gargellen wird zur Kenntnis gebracht. Herr Standesrepräsentant findet die angesprochene Holzmenge als in keinem Verhältnisse stehend zum Brennholzbezuge der Bewohner der Fraktion Gargellen, welche mit 8 RM. pro Jahr das Auslangen finden müssen. Zudem bilden die jährlichen Holzanforderungen der Villabesitzer in Gargellen eine derart starke Belastung der dortigen Standeswaldungen, dass mit einer einschneidenden Einschränkung der Holzabgabe in kürzester Zeit begonnen werden muss, soll nicht das Bezugsrecht der Eingeforsteten in Gefahr gebracht werden. Über Antrag des Herrn Standesrepräsentanten wird daher beschlossen, Herrn Richard Sannwald für seine Villa in Gargellen 8 RM. Brennholz aus Abgangsholzbeständen zum ortsüblichen Tagespreise zum Bezuge zu bewilligen. 14.) Die von verschiedenen Gemeinden und einzelnen Waldaufsehern Montafons erstatteten Anzeigen über den schlechten Baulichen Zustand holzbezugsberechtigten Objekte werden in Vorlage gebracht. Es wird einstimmig beschlossen, die Besitzer derartiger Gebäude aufzufordern, innerhalb eines halben Jahres, vom Zeitpunkte des erteilten Auftrages an gerechnet, die Wiederinstandsetzung der fraglichen Gebäude vorzunehmen, andernfalls sie des Holzbezugsrechtes für diese Gebäude verlustig gehen. [-3-] 15.) Herr Standesrepräsentant wird einstimmig ermächtigt, zur Unterbringung des Gerichtsbeamten Herrn Max Ruf im Gerichtsgebäude Nr.9 in Schruns die notwendigen AusbauungsArbeiten zur Errichtung einer Wohnung ausführen zu lassen. 16.) Das Ansuchen des Standesbeamten Herrn Josef Ganahl von Schruns um Regelung seiner Besoldungsverhältnisse und Erlassung einer Dienstordnung in Ausführung der diesbezüglich gesetzlichen Bestimmungen wird vom. Herrn Standesrepräsentanten in Vorlage gebracht. Mit Standesausschussbeschluss vom 19.IV.1924 wurde die Stelle des Standesbeamten systemisiert und bestimmt, die Bezüge des Beamten analog jener der Bundes- und Landesbeamten nach Dienstzeit im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen festzusetzen. Über Einschreiten der Angestellten der Gemeinde Schruns und des Standesbeamten Herrn Josef Ganahl erteilte die Vorarlberger Landesregierung mit Dekret vom 17.IX.1925 IX-Zl. 1872/6 den Auftrag, eine Dienstordnung zu beschliessen und führte in einer Berufungsentscheidung vom 19.XII.1925 IIb-Zl. 45/10 weiter aus, dass bei Festsetzung der Bezüge für die Angestellten in der Dienstordnung die auch bei den Landesbeamten vorgeschriebene Einreihung derselben in Verwendungsgruppen mit Zeitvorrückung sich nicht umgehen lasse. Das von der Gewerkschaft der Gemeindeangestellten Vorarlbergs in Bregenz ausgearbeitete Überführungsblatt für Herrn Ganahl sieht eine Reihung in die V. Dienstklasse, 7. Verwendungsgruppe 1. Gehaltsstufe, im Wege der freien Beförderung nach § 18 des Gehaltsgesetzes, BGBl. Nr. 245/1924, vor. Entgegen dieses Vorschlages wird nach eingehender Beratung beschlossen, den Beamten Herrn Josef Ganahl in die VIII. Dienstklasse, 7. Verwendungsgruppe, I. Gehaltsstufe mit einem Anfangsgehalte von S 1743, 50 einzureihen. Auf Grund seiner anrechenbaren Dienstzeit von 10 Jahren, was 5 Zeitvorrichtungen a 2 Jahren gleichkommt, befindet sich Genannter mit 1. Jänner 1926 in der VII. Dienstklasse, 7. Verwendungsgruppe 3. Gehaltsstufe mit einem Monatsbezuge von S 229.51, zuzüglich der Frauen- und Kinderzulage von je S 5.--. Über Antrag des Herrn Standesrepräsentanten wird dem Standesbeamten Herrn Ganahl zu seinem, bisherigen Gehalte monatlich bis auf Weiteres ein Zuschuss in der Höhe bewilligt, dass sein Brutto-Monats-Gehalt die Summe von S 300.-- erreicht. Die Auszahlung dieses Gehaltszuschusses hat ab 1. April 1926 zu erfolgen. Zur Ausarbeitung der Dienstordnung werden die Herren Standesrepräsentant Franz Wachter und. dessen Stellvertreter, Herr Gemeindevorsteher J.G. Jochum von Tschagguns bestimmt. Diese Beschlüsse erfolgten einstimmig. 17.) Für das Standesgebäude Nr. 27 (Gendarmeriegebäude) in Schruns wird der Ankauf von 3 Liter Brunnenwasser bewilligt. 18.) Herr Gemeindevorsteher Plöry von Gaschurn legt ein Ansuchen der Parzellenvertretung Partenen, Gemeinde Gaschurn, um Subventionierung einer Hochdruckwasserleitung vor und ersucht um Behandlung des Gesuches im Rahmen der heutigen Tagesordnung. Mach den Ausführungen der Gesuchssteller betragen die Baukosten für die geplante Hochdruckwasserleitung ca. 18-20000 Schilling. Ein Dritteil dieser Kosten würde durch Beitragsleistung der Gastwirte Tschofen und Pfefferkorn in Partenen gedeckt. Die Standesvertretung würdigt die Erstellung einer Hochdruckleitung bestens und ist nicht abgeneigt, mit einer Subventionierung zur Ausführung des Projektes nach besten Kräften mitzuwirken. Herr Standesrepräsentant stellt den Antrag, den Gesuchsstellern nahe zu legen, jedoch ebenfalls eine Beitragsleistung der Gemeinde Gaschurn und der Vorarlberger Illwerke, welche neben der Fraktion Partenen doch in erster Linie interessiert sind, zu erwirken. Dieser Antrag wird ein stimmig angenommen und wird beschlossen, mit der Bestimmung der Beitragshöhe des Standes Montafon [-1-] bis zum Bekanntwerden der Unterstützung durch die Gemeinde Gaschurn und die Vorarlberger Illwerke zuzuwarten. 19.) Herr Standesrepräsentant bringt einen Beschluss der Strassenkonkurrenz Bludenz-Partenen vom 10.IV.1926 zur Verlesung, nach welchem, die Umlegung der Konkurrenzstrasse im Bereiche der geschlossenen Ortschaft Schruns vorgesehen ist, um damit eine gefahrlose Abwicklung des grossen Verkehres zu ermöglichen. In anschaulicher Weise führt er der Versammlung die Strassenneuanlage vom Bahnhofe Schruns aus unter der Ortschaft bis zur Einmündung in den gegenwärtigen Strassenzug innerhalb der Verkehrsunternehmung Witwe Neyer vor Augen und befürwortet die 5%ige Beitragsleistung des Standes Montafon an den Erbauungskosten. Nach eingehender Prüfung der Sachlage wird, einstimmig beschlossen, in Erkennung der Notwendigkeit der Ausführung des Projektes zuzustimmen und die 5%ige Beitragsleistung zu bewilligen. 20.) Nach Mitteilung des Herrn Standesrepräsentanten bietet sich gegenwärtig günstige Gelegenheit, zwei für den Stand Montafon wertvolle Waldanteile zu erwerben, indem aus dem KonkursVermögen des Herrn Franz Düngler von St. Gallenkirch dessen Anteile am sogenannten Gadavendwalde in St. Gallenkirch und am Plattenwalde in Silbertal in nächster Zeit zur Veräußerung gelangen. Er empfiehlt, die Erwerbung dieser Anteile in ernste Erwägung zu ziehen. Nach lebhafter Aussprache, aus welcher die einhellige Erwerbung dieser Waldanteile, bezw. die Absicht zum Ankaufe zu ersehen ist, stellt Herr StandesreiDräsentant-Stellvertreter J.G. Jochum von Tschagguns den Antrag, der Herr Standesrepräsentant Franz Wachter wolle mit den Herrn Gemeindevorstehern von Silbertal und St. Gallenkirch unter Beiziehung der Forstaufsichtsorgane und eines eventuellen weiteren Experten die in Frage kommenden Waldanteile besichtigen und auf ihren wert hin abschätzen, damit Richtlinien für den Ankauf gegeben werden. Herr Standesrepräsentant beantragt, die zwei Herren Gemeindevorsteher unter Beiziehung des Forstwartes Herrn Engelbert Maier von Vandans und der zuständigen Waldaufseher von Silbertal und St. Gallenkirch zur Besichtigung der Waldungen zu delegieren. Der erste Antrag des Herrn Standesrepräsentanten-Stellvertreter J. G. Jochum findet lebhafte Zustimmung, während jener des Herrn Standesrepräsentanten ablehnend zur Kenntnis genommen wird. Es wird hierauf mit überwiegender Stimmenmehrheit der erste Antrag des Herrn Jochum zum Beschlüsse erhoben und der Herr Standesrepräsentant gleichzeitig ermächtigt, im Falle der Eignung der in Frage kommenden Waldanteile für den Stand Montafon den Ankauf derselben durchzuführen. 21.) Zur Pestsetzung der Grenzen des Standeswaldes in Vandans gegen Privatwaidbesitzer am Kristenkopfe in Tschagguns werden als Delegierte des Standes Montafon bestimmt die Herren Standesvertreter und Gemeindevorsteher Franz Josef Bitschnau von Vandans und Forstwart Engelbert Maier von Vandans. Schruns, am 21. April 1926 [Unterschrift der Standesvertreter]