19211025_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:10
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1921-10-25
Erscheinungsdatum 1921-10-25
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 25. Oktober 1921 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter Mit Einladung vom 20. Oktober 1921 Zl. 482 St wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschuss-Sitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind 8 Standesvertreter und 1 Ersatzmann. Nach Eröffnung der Versammlung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage und zur Kenntnis gebracht, welches einstimmig genehmigt wird. Hierauf wird durch die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse. 1.) Herr Standesrepräsentant referiert über die bisherigen Durchführungen in Brandassekuranzangelegenheiten und die diesbezüglichen Wahrnehmungen, wobei zweifelhafte Fälle über die Zulassung zur Versicherung, eventuelle Überschritte bei Höchstversicherungen und Einreihung in die Prämientarifklassen erörtert werden. Zufolge dieser Ausführungen wird einstimmig beschlossen, das Sägewerksgebäude des Bauunternehmers Herrn Franz Galehr im Grüt, Gemeindegebiet Schruns, auf Grund des § 27 der Vereinsstatuten aus der Versicherung auszuscheiden und den diesbezüglichen Vertrag zu künden. Weiters stellt der Herr Standesrepräsentant den Antrag, für besonders hoch versicherte Gebäude oder Objekte, welche infolge ihrer Bauart oder ihrer Umgebung grösserer Feuergefahr ausgesetzt erscheinen, eine Rückversicherung zu erwirken, welchem Antrage einhellig zugestimmt wird. Diesbezüglich ist mit der Niederösterreichischen Landesfeuerversicherungsanstalt in Wien ehestens in Unterhandlung zu treten. Das in der am 10. März 1921 stattgefundenen Standesausschussitzung gewählte Komitee zur Regelung von Brandassekuranzangelegenheiten wird ermächtigt, unter Beiziehung der Beiräte, der Herren Wilhelm Mayer und Franz Walser in allen zweifelhaften Fällen, besonders aber über Zulassung von Versicherungen Höchstbestimmungen der Versicherungssummen, Einreichung in die Prämientarifklasse etc. dann über den Abschluss eines Rückversicherungsvertrages endgültig zu beraten und zu beschließen, doch sind die diesbetreffenden Beschlüsse mit dem Standesausschusse zur Kenntnis zu bringen. 2.) Ein Ansuchen des Herrn Fritz Fussenegger, Fabrikant in Dornbirn, als Erbe seines verstorbenen Vaters August Fussenegger in Dornbirn um die Abschlussbewilligung eines Afterpachtes mit Herrn Albert Hoffmann in Zürich, betreff Eigenjagd auf der Alpe Valisera wird zur Kenntnis gebracht und einstimmig beschlossen, auf eine Afterverpachtung unter keinen Umständen einzugehen und auf die Einhaltung der Bestimmungen des Punktes 5 des Pachtvertrages zu bestehen. Unter einem wird beschlossen, auf Grund des § 47 des Jagdgesetzes vom 20.11.1904 ex 1907 L.G.Bl.Nr. 15 den Erben nach August Fussenegger den Pachtvertrag zu künden und das Pachtverhältnis zu lösen, da das Erklären über die Aufrechterhaltung und Fortsetzung des Pachtes innerhalb der Frist von 3 Monaten nicht erfolgte. 3.) Einem Ansuchen des Herrn Emil Nayer Kanzleigehilfe, um Erhöhung seiner Bezüge wird dahin entsprochen, dass vom 1. Oktober 1921 an seine Entlohnung auf Grund des Kollektivvertrages des Deutschen Handelsgehilfen-Verbandes mit einem Grundgehalte von 400 Kr. monatlich festgesetzt wird. 4.) Über erfolgtes Ansuchen wird der Strassenkonkurrenz Bludenz - Partenen die Bewilligung erteilt aus Standeswaldungen in St. Gallenkirch zur Eindeckung der inneren Lorünser-Illbrücke 6 Schindelstämme mit rund 12 F.M. um 500 K per F.M. beziehen zu dürfen und ist bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz die erforderliche Schlägerungsbewilligung einzuholen. 5.) Dem Hochw. Herrn Dr. Joh. Sahler, St. Josefbeneficiat in Bregenz wird zufolge gestellten Ansuchens das Recht zuerkannt, für das ihm und seinen Geschwistern gehörige, in St. Gallenkirch gelegene Anwesen H.Nr. 15, ein Brennlos von 6 R.M. zu beziehen. 6.) Das Ansuchen des Herrn Josef Beitl, Schneidermeister in Schruns, um Überlassung eines Grundkomplexes im Ausmasse von 4 Ar behufs Erstellung eines Unterkunftshauses im Porzalengerwalde in der Nähe der Lindauer-Hütte wird in Beratung gezogen und Waldaufseher Wilhelm Fleisch über die diesbezüglichen Verhältnisse einvernommen. Letzterer erklärt, dass seines Wissens der angestrebte Platz auf dem sogenannten Spielhahnkopf liege, ganz holzfrei, ja fast unproduktiv sei und am allerwenigsten durch dessen Abtretung der Waldbestand des Standes auch nur im Interesse der Jagd gegenständlicher Bau als schädigend angesehen werden und da die Jagdpachte den Gemeinden ein grosses Geld abwerfen, sei es selbstverständlich auch zum Vorteile des Standes Montafon, wenn diese Jagdreviere geschützt werden. Hierauf werden die Herren J. G. Jochmann, Gemeindevorsteher von Tschagguns, und Wilhelm Fleisch, Waldaufseher von Tschagguns, ermächtigt, sich im Gegenstande genau zu informieren, eventuell mit Herrn Beitl in Unterredung zu treten und das Resultat der nächsten Standesausschussitzung zur Beratung und Beschlussfassung zu unterbreiten. 7.) Über Ansuchen wird dem Hotel Madrisa sowie dem Finanzwachposten in Gargellen der Bezug von 40 R.M. bezw. 6 R.M. Brennholz pro 1921/22 zum ortsüblichen Tagespreise bewilligt, wobei jedoch nur Abgangholz verabreicht werden darf. 8.) Zufolge eingelaufenen Reklamationen wird zur Kenntnis gebracht, dass infolge grossen Holzmangels beschlagnahmtes Frevelholz durch die Forstbehörde den betreffenden Gemeinden zur Verfügung gestellt werde. Sollte dieses Holz jedoch von den Gemeinden an die schuldigen Parteien rückzuerstatten beabsichtigt werden, müsste dieses Holz zur Veräusserung gebracht und der Erlös auf Grund des § 50 des Ges. vom 8./4.1912 ex 1914 L.Ges.Bl. Nr 48 dem Landesforste ausgefolgt werden. 9.) Über Ansuchen der Innerkirchner-Bauern Brunneninteressentschaft in Gaschurn wird derselben der Bezug von 6 Deuchellatten zum Stockgeld-Preise zugestanden. 10.) Zur Beaufsichtigung der Standeswaldungen in Partenen wird Herr Martin März von Partenen bestimmt. 11.) Auf Ansuchen des Herrn Xaver Bitschnau von Schruns wird demselben für Fällen und Abliefern eines Brennloses in Giesslen eine Vergütung von K 600 bewilligt. 12.) Die Bezüge des Standesrepräsentanten werden auf jährlich 12000 K beginnend mit 1. Jänner 1921 erhöht. 13.) Für die Waldaufseher Montafons wird der Stundenlohn für ausserdienstliche Verrichtungen mit K 50 festgesetzt. Der Standesrepräsentant [Unterschrift der Standesvertreter]