19640723_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:11
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1964-07-23
Erscheinungsdatum 1964-07-23
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am 23. Juli 1964 im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 16. Juli 1964 wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 4. Juni 1964. 2. Minigolf Sport Club Schruns, Ansuchen um die Erlaubnis das Standeswappen auf dem "Hochjochpokal" anbringen zu dürfen. 3. Montafoner Bergbahn G.m.b.H. in Schruns, Ansuchen um die Erlaubnis eine Wasserquelle auf Standesgrund fassten zu dürfen. 4. Dienstbarkeitsvertrag der Vorarlberger Illwerke A.G. bzgl. der 20kV Freileitung Grüneck/Rellstal. 5. Ansuchen der Alpverwaltung Spora in Tschagguns, um die Erlaubnis den Alpweg (Neuanlage) über die Standesparzelle 3243/1 führen zu dürfen. 6. Gavanesch Maria in St. Gallenkirch. Ansuchen um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von einen Stall. 7. Netzer Ludwig in Schruns, Ansuchen hinsichtlich des Holzbezugsrechtes für den Stall Bp. 990/1 in K.G. St. Gallenkirch. 8. Ansuchen der Seilbahngesellschaft Gargellen, um die Dienstbarkeit eine Freileitung über die Standesparzelle 4598 K.G. St. Gallenkirch führen zu dürfen. 9. Ansuchen des Keßler Theodor in Tschagguns/Ganzanal 207, um die Vorausschlägerungsbewilligung für 64.5 fm Servitutsholz für einen Stallneubau. -2- Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 4. Juni 1964 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt. Pkt. 2) Dem Minigolf Sport Club in Schruns wird die Bewilligung erteilt das Montafonerwappen auf den Sieger- und Ehrenzeichen des 5. internationalen Minigolfturniers um den Montafoner Hochjochpokal anbringen zu dürfen. Pkt. 3) Der Montafoner Hochjochbahn wird die Erlaubnis erteilt eine Wasserquelle, die rd. 100 m unter der der Schleppliftstation Kapell entspringt fassen zu dürfen, und das Wasser zur Versorgung der Hochjochbahn Bergstation mittels Pumpe ableiten zu dürfen. Zur Bedingung wird gestellt, daß der Forstfond für den Eigenbedarf jederzeit Wasser aus der Quellfassung ableiten darf, ohne sich an eventuellen Kosten zu beteiligen. Pkt. 4) Der Dienstbarkeitsvertrag Nr. 91.71.300 hinsichtlich der 20 kV-Freileitung Golm/Grüneck - Rellstal wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. Pkt. 5) Der Alpverwaltung Spora in Tschagguns wird die Erlaubnis erteilt den Alpweg von Vollspora zur Unteralpe Spora im Bereiche der standeseigenen Gp. 3243/1 verlegen zu dürfen, um verschiedenen Steilstücken ausweichen zu können. Der Forstfond Montafon behält sich das Recht aus, diesen Alpweg jederzeit zur Holzbringung zu benützen. Als einmaliger Kostenbeitrag wird das anfallende Trassenholz (rd. 70 fm) unentgeltlich der Alpverwaltung überlassen. An den Wegerhaltungskosten beteiligt sich der Forstfond nicht. Pkt. 6) Das Holzbezugsrecht vom Stall Bp. 24 in K.G. St. Gallenkirch, im Eigentum der Maria Gavanesch und Mitbesitzer in Gortipohl HNr. 74, wird auf das auf Gp. 2439 neuerstellte Stallgebäude, also für den gleichen Besitzer, übertragen. -3- zu Pkt. 7) Dem Ansuchen des Netzer Ludwig in Schruns 188, um die Bewilligung von Holz und Auszahlung der Schindeldachablöse für den Stall Bp. 990/1 in K.G. St. Gallenkirch wird die folgt stattgegeben. Zum Neubau des Stalles wird ausnahmsweise und einmalig eine bestimmte Holzmenge bewilligt. Das Ausmaß kann erst festgelegt werden, wenn ein Plan samt Holzliste für den zum Bau vorgesehenen Stall der Forstfondvertretung vorgelegt wird. Das Objekt hat aber kein Holzbezugsrecht. Wie festgestellt, hat die Liegenschaft "Unterschrofen", die Netzer von Richard Ritter in Innsbruck käuflich erworben hat, wegen Nichtinstandsetzung der Objekte das Holzbezugsrecht im Jahre 1961 verloren. zu Pkt. 8) Dem Ansuchen der Seilbahngesellschaft Gargellen, um Einräumung der Dienstbarkeit der Durchleitung einer Freileitung über die Standesgrundparzelle 4598 in K.G. St. Gallenkirch zur Versorgung der Seilbahnanlagen mit elektrischem Strom, wird stattgegeben. Die Entschädigung für die Leitungsschneise wird festgesetzt, sobald die bei der Ausholzung angefallene Holzmenge bekannt ist. zu Pkt. 9) Dem Ansuchen des Theodor Keßler in Tschagguns 207, um die Vorausschlägerung von 64.50 fm Nutzholz für einen Stallneubau wird stattgegeben. Von der Berechnung des doppelten Stockgeldes wird abgesehen. Pkt. 10) Thöny Kurt, Gastwirt in Gargellen, werden aus Abgangbeständen in Gargellen unter der „Weißen Wand" rd. 35 fm Bauholz käuflich überlassen. Der Kaufpreis wird mit S 250.- pro fm der anfallenden Holzmenge festgesetzt. Pkt. 11) Mathies Anton in Vandans werden aus Abgangbeständen der Standeswaldung Vandans 15 fm Bauholz käuflich überlassen. Die Zuweisung hat aus schwerbringbarer Lage zu erfolgen. Pkt. 12) Der Jagdgesellschaft Wasserstuben in Silbertal, werden 7 fm Dürrlingholz zum Bau eines Futterstandes für Wild käuflich überlassen. -4- Pkt. 13) Für das Nutzholz, das den Parteien Jakob Both in Schruns und Anton Fritz in Schruns, aus der Waldung der Alpe Valisera käuflich überlassen wurde, wird der Stockpreis mit S 500.pro fm festgesetzt. Pkt. 14) Der Gemeinde Vandans wird es gestattet, im Standeswaldgebiet Vandans, in jungwuchsfreien Schottermulden Müll abzulagern. Nach dem Auffüllen sind die Flächen einzuebnen und mit Erde abzudecken. Pkt. 15) Hinsichtlich der in der Standeswaldung Silbertal/Wand vorgesehenen Holzschlägerung wird der Herr Standesrepräsentant ermächtigt mit der Firma Walter M. in Bludesch Verkaufsverhandlungen aufzunehmen. Bei günstigen Angebot kann ein Verkauf abgeschlossen werden. Die bereits durchgeführte öffentlich Ausschreibung hat nur ein einziges und zwar sehr niederes Angebot (S 170.- pro fm Nutzholz am Stock) eingebracht, das in keiner Weise dem tatsächlichen Holzwert entsprochen hat. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit im Sinne der Gemeindeordnung zuerkannt. Berichte: Der Landtagsabgeordnete Bgm. Ignaz Battlogg in St. Anton i.M. berichtet, daß er in der Umsatzsteuer-Angelegenheit "Forstfond" bei den zuständigen Stellen des Landes, beim Finanzamt in Feldkirch und bei der Agrarbezirksbehörde vorgesprochen habe. Die durch einen Ministerialerlaß bedingte Überbesteuerung der Agrargemeinschaften habe nicht nur in Vorarlberg, sondern auch in anderen Bundesländer Unmut hervorgerufen. Vorteilhaft wäre ein gemeinsames Vorgehen auf politischer Ebene, wobei das Land- und Forstwirtschaftsministerium mit eingeschaltet werden müßte, um beim Finanzministerium zu erwirken, daß mit einen Beschluß der Erlaß über die erhöhte Besteuerung der Agrargemeinschaften aufgehoben wird. Landtagsabgeordneter Battlogg wird mit den zuständigen -------- pol. Mandataren Fühlung aufnehmen und zu gegebener Zeit im Forstfondausschuß berichten. Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 12.30 Uhr Der Standesausschuß: Der Schriftführer: