19550121_SV

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Letzte Änderung 24.05.2021, 12:12
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1955-01-21
Erscheinungsdatum 1955-01-21
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Inhalt des Dokuments

[-0-] STAND MONTAFON Schruns Schruns, am 17.Jänner 1955 Einladung! Im Sinne § 7 der Standesstatuten berufe ich die Mitglieder des Standesausschußes für Freitag den 21. Jänner um 8 Uhr 30 in Schruns (Verwaltungsgebäude) zu einer Standesausschuß-Sitzung ein. i.E.gez. Jos. Keßler Standesrepräsentant Tagesordnung: 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 9.Dez. 1954. 2. Ansuchen der Sennereiinteressentschaft Schruns. 3. Ansuchen des Netzer Bernhard in Gaschurn, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von 186 auf die Gp. 24.53 u. 2454 in Gaschurn. 4. Ansuchen des Bernhard Wittwerin Gaschurn 74, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes von Bp. 559/4 auf Gp. 2461/5 bzw. auf den dort erstellten Stall. 5. Ansuchen des Büsch Siegfried in St. Gallenkirch, um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes für HNr.25/26 auf Bp. 82 in Gortipohl, der Waisenkinder Sander Erich, Ernst, Elfriede u. Lisbeth. 6. Ansuchen der Pfarrkirch St. Gallenkirch, um die Vorschlägerungsbewilligung von 9 Schindelstämmen. 7. Vorschlägerungsansuchen des Josef Dietrich in Vandans, für das Holz zur Erstellung eines Wohnhauses. 8. Ein Schreiben der Holzbezugsberechtigten der inneren Forna. 9. Ansuchen der Netzer Maria in Silbertal, um die pachtweise Überlassung der Holzerhütte im "Dönzenmaisäß". 10. Benedikta Lechtaler, St. Gallenkirch, Bergmahdangebot. [-00-] Pkt. 10 Holzansuchen der Parteien: a) Maier Engelbert, Vandans, um 15 fm Bauholz für Dachstuhl. b) Fuetscher Arnold, Vandans, um 30 fm für ein Einfamilienhaus. c) Raudaschl Franz Silbertal, um 30 fm für ein Wohnhaus, d) Loretz Erwin, Schruns, um 4 fm zur Rückgabe. e) Ganahl Friedolin in Vandans, 30 fm für ein Wohnhaus f) Schuler Franz in Schruns, 3 Sagstämme für Möbel. g) Wachter August, Schruns 159, 70 fm für einen Neubau Berichte: Dankschreiben des Kapuzinersuperiorates Gauenstein. Ersatzraumbeschaffung im Hausnummer 27 in Schruns [-1-] Niederschrift aufgenommen in der Standeskanzlei in Schruns, am Freitag den 21. Jänner 1955, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 17. Jänner 1955, Zl 007/1-2 wurde auf heute vormittag 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Lorüns und Stallehr erschienen sind. Der Herr Standesrepräsentant eröffnet als Vorsitzender die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschliessend wird zur Beratung und Beschlußfassung der vorliegenden Tagesordnung übergegangen. Erledigung der Tagesordnung: Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 9.12.1954 wird einspruchslos genehmigt, nachdem Pkt. 3 der Niederschrift dahin ergänzt wird, daß bei der Begehung des Maisaß "Spattla" auch Bürgermeister Franz Marent aus Schruns anwesend war. Pkt. 2) Dem Ansuchen der Sennereigenossenschaft Schruns um die mietweise Überlassung eines Raumes im Haus Nr. 27 zum Ausbau eines Verkaufslokales wird abgelehnt. Wenn auch der Bedarf der Genossenschaft voll anerkannt wird, so besteht für den Stand Montafon anderseits die moralische Verpflichtung auf Zuhaltung der gegebenen Zusage an die Sennereiinteressentschaft Silbertal, sofern die Umgestaltung des genannten Raumes technisch durchführbar ist. Ein weiterer zwingender Umstand hat sich dadurch, eingeschaltet, daß das Oberlandesgerichtspräsidium in Innsbruck die Freigabe des gegenständlichen Raumes, gegen Beistellung eines Ersatzraumes nur dann bewilligt, wenn derselbe für den angegebenen Zweck an die Sennereiinteressentschaft Silbertal vermietet wird. Durch diese Verfügung des Oberlandesgerichtes wird jede andere Lösung dieser Frage praktisch ausgeschaltet. Pkt. 3) Laut Ansuchen hat Hetzer Bernhard, Gaschurn, das seitens Johann Rudigier in Gaschurn von Frl. (Tschanhenz Katharina in Gaschurn Nr. 33 gekaufte Holzbezugsrecht der Bauparzelle 186 (abgebranntes Wohnhaus Nr. 76) von Johann Rudigier in Gaschurn erworben. Netzer Bernhard ersucht die Standesvertretung um die Übertragung des vorerwähnten Holzbezugsrechtes von Gp. 1681 in Gaschurn (Eigentum Johann Rudigier) auf seinen Bauplatz der auf der Grenzlinie der Gp. 2453 und 2454 Üegt. Die Standesvertretung gibt diesem Ansuchen statt, da Rudigier infolge seiner Erkrankung nicht mehr in die Lage kommt, auf dem vorgesehenen Platz zu bauen und ausserdem einen Wohnhausbau in St. Gallenkirch vor hat. Netzer wird zur Bedingung gestellt, daß mindestens die Parterre in Mauerwerk erstellt werden muß. Diese im vorerwähnten Pkt. gemachte Bedingung, daß bei Gebäulichkeiten die durch Übertragung von Holzbezugsrechten eingeforstet werden, mindestens die Parterre in Mauerwerk erstellt werden muß, gilt ab 21.1.1955 für alle Wohnbauten die auf Grund oben erwähnter Einforstung erstellt werden. Pkt. 4) Dem Ansuchen des Wittwer Bernhard in Gaschurn 74, um Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 559/4 (Stall auf den neuerstellten Stall auf Gp. 2461/5 beides in der K.G. wird stattgegeben. Der Stall auf Bp. 559/4 muß abgetragen werden. Pkt. 5) Das Ansuchen der Vormundschaft Sandrell Geschwister in St. Gallenkirch, um die Verlängerung eines Holzbezugsrechtes wird auf die kommende Sitzung vertagt, da noch verschiedene Erhebungen notwendig sind. [-2-] Pkt. 6) Das Pfarramt St. Gallenkirch ersucht die Forstverwaltung des Standes Montafon, daß bewilligte Schindelholz zur Eindeckung eines Kirchendachflügels an die Fa. A. Gehring in Rankweil abtreten zu dürfen. Zur Begründung wird angegeben: Das vorerwähnte Kirchendach bzw. 1 Flügel wurde mit Lärchenschindeln eingedeckt um eine längere Haltbarkeit zu gewähren. Das aus der Standeswaldung bewilligte Schindelholz (Stämme) würde nun an den Lärchenschindellieferanten A. Gehring abgetreten. Da das Schindelholz in den Standeswaldungen sehr knapp ist, beschließt die Standesvertretung der Pfarrkirche St. Gallenkirch, anstelle von 9 Schindelstammen 11 Sagstämme zuzuweisen; hat aber gegen eine Abtretung des Holzes an die Fa. Gehring nichts einzuwenden, da es sich hier um öffentliche Interesse handelt. Pkt. 7) Josef Dietrich in Vandans, hat um die Vorschlägerungsbewilligung von 214 fm Nutzholz zum Bau eines Wohnhauses angesucht. Da die angesuchte Holzmenge als sehr hoch bezeichnet werden kann wird dieses Ansuchen, da die Forsttagsatzung in absehbarer Zeit stattfindet, da es nicht angebracht ist der Forsttagsatzungskommission vorzugreifen, abgelehnt. Pkt.) 8 Die Servitutsberechtigten der "inneren Forna" haben mit Schreiben vom 10. Jänner 1955 gegen die lt. Beschluß vom 9.12.1954 erfolgte Vorschreibung von Stockgeld, Einspruch erhoben. Zur weiteren Entscheidung in dieser Sache sind noch Erhebungen im Landesarchiv in Bregenz notwendig. Bis dahin wird obiger Einspruch vertagt. Pkt. 9) Frau Netzer Maria in Silbertal, hat um die pachtweise Überlassung der Holzerhütte "Dönzen Maisäß" angesucht. Sie beabsichtigt dieselbe als Jausestation zu benützen. Die Standesvertretung überlässt der Frau Netzer vorerwähnte Holzerhütte zur Errichtung einer Jausestation für die Dauer von einen Jahr d.i. für 1955. Als Benützungsgebühr sind monatlich (während der Beanspruchung) S 30.an die Standeskassa zu entrichten. Eventuell erforderliche Änderungen am Objekt dürfen nur mit Zustimmung des Standes Montafon vorgenommen werden. Ein Benützungsübereinkommen ist abzuschliessen. [-3-] Pkt. 10) Frau Benedikta Lechtaler in St. Gallenkirch, hat der Standesvertretung das Bergmahd Gp. 1765 zum Kaufe angeboten. Das Ausmaß beträgt ca. 4 ha. Frau Lechtaler verlangt einen Kaufpreis von S 3000.Die Standesvertretung ist bereit für das vorerwähnte Bergmahd, das an den Standeswald angrenzend ist, S 2500.zu bezahlen und die Verschreibungsgebühren zu übernehmen. Ist Frau Lechtaler mit dieser Kaufsumme einverstanden, ist der Standesrepräsentant ermächtigt, den Kaufvertrag abzuschliessen und den Kaufpreis zur AusZahlung zu bringen. Der Kauf dieses Bergmahdes gilt a}s Ersatz für den verkauften Teil des Maisäß "Spattla" im Ausmasse von ca. 4 ha. Pkt. 11) a) Maier Engelbert in Vandans, hat um die käufliche Überlassung von ca. 15 fm Bauholz angesucht. Lt. Aussage ist dieses Holz (für einen Dachstuhl) in der Standeswaldung Vandans/Raschitscherkopf vorhanden. Die Standesvertretung gibt diesem Ansuchen statt. Den Kaufpreis kann der Herr Standesrepräsentant im Einvernehmen mit dem zuständigen Waldaufseher festsetzen. b) Fuetscher Arnold in Vandans, werden über Ansuchen ca. 25 fm Windwurfholz aus schwerbringbarer Lage Zum Bau eines Wohnhauses, zum Kaufpreise von 150.-S zugewiesen. Die Zuweisung kann lt. Aussage des Waldaufsehers Maier in der Standeswaldung Vandans/ Schlittkuchen erfolgen. c) Ganahl Friedolin in Vandans. werden über Ansuchen ca. 20 fm Abgangholz (Käferholz) in der Standeswaldung Silbertal/Dürrwäldli zur Selbstschlägerung zugewiesen. Den Kaufpreis kann der Herr Standesrepräsentant im Einvernehmen mit dem zuständigen Waldaufseher festsetzen. d) Das Ansuchen des Loretz Erwin in Schruns, um 4 fm Nutzholz zur Rückgabe an einen Zimmermann wird bis nach der Forsttagsatzung 1955 vertagt. [-4-] e) Schuler Franz in Schruns, hat um die Bewilligung von 4 Sagstämmen angesucht. Lt. Rücksprache mit dem zuständigen Waldaufseher kann derzeit ein Stamm zur Selbstaufrüstung aus Windwurfbeständen der Standeswaldung Schruns/Kapell zum Kaufpreise zugewiesen werden. Die Standesvertretung hat dem Ansuchen in diesem Spinne stattgegeben. Der Kaufpreis wurde mit S 300.- per fm festgesetzt. f) Das Ansuchen des Raudaschl Franz in Silbertal um die Bewilligung von 30 fm Abgangholz für einen Wohnhausbau wird bis nach der Forsttagsatzung 1955 vertagte g) Wachter August in Schruns, hat von der Pfarrpfründe in Schruns mehrere Grundparzellen käuflich erworben. Er beabsichtigt davon auf der Gp, 1076 ein landwirtschaftliches Objekt zu erstellen, Bei diesem Gebäude wird Haus und Stall zusammengebaut (nicht überbaut) und lediglich durch eine Brandmauer getrennt. Der von Wachter beantragte Holzbedarf für den Stall beträgt 70 ein bestehender kleiner Stall wird aufgelassen bzw. abgebrochen, Wachter ersucht um Übertragung des Holzbezugsrechtes von Stall 353/auf die Gp. 1076 bzw. auf den dort zur Erstellung geplanten Stall. Diesem Ansuchen gibt die Standesvertretung statt. Die Holzmenge wird mit 35 fm genommen. Der Stall auf Bp. 353/1 ist abzubrechen. Erweiterung der Tagesordnung: Einvernehmlich wird gemäß § 34 der GO die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert: Pkt. 12 Erhard Lorenz in Schruns hat um die Bewilligung von ca. 30 Festmeter Abgangholz aus der Standeswaldung Silbertal Starkaegg angesucht. Laut Rücksprache mit dem zuständigen Waldaufseher kann in der dortigen Waldung ohne Schmälerung der Bezugsberechtigten vorerwähnte Menge abgegeben werden. Die Standesvertretung gibt diesem Ansuchen im obigen Sinn statt. Die Zuweisung erfolgt zum Kaufpreise, zur Selbstschlägerung. Der Kaufpreis kann der Herrn Standesrepräsentant im Einvernehmen mit dem zuständigen Waldaufseher festsetzen. [-5-] Pkt. 13) Johann Rudigier in Gaschurn stellt an die Standesvertretung das Ansuchen, sein für ein Wohnhaus in St. Gallenkirch bezogenes Servitutsholz im Ausmasse von ca. 100 fm verkaufen zu dürfen. Die Partei begründet dieses Ansuchen damit, daß sie derzeit aus gesundheitlichen Gründen nicht in der Lage sei den Hausbau durchzuführen. Die Standesvertretung gibt diesem Ansuchen nicht statt, da laut Standesstatut ein Verkauf von Servitutsholz nicht erlaubt ist. Die Standesvertretung entscheidet, daß dieses Holz der Stand Montafon zu Hand nimmt und der Partei die aufgelaufenen Unkosten für Schlägerung und Bringung, sowie das bezahlte Stockgeld rückvergütet. Wenn Rudigier gesundheitlich wieder in die Lage kommt den Bau durchzuführen, kann er das erforderliche Holz wieder zur Anmeldung bringen. Pkt. 14) Marlin Emil in St. Gallenkirch/Gortipohl 47, hat nochmals um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bauparzelle 44 auf die Bp. 49 angesucht. Bemerkt wird, daß ein Drittel der Bp. 44 wurde im Grundbuch der Bp. 45 zugeschrieben und in Natur verbaut. Obwohl es sonst nicht üblich ist, daß Teile eines Bezugsrechtes auf andere bzw. neue Bauparzellen übertragen werden, beschliest die Standesvertretung, hievon eine Ausnahme zu machen und die noch vorhandenen 2/3 des Bezugsrechtes der Bp. 44 (Haus) auf die Bauparzelle 49 (Stall) zu übertragen. Es wird jedoch zur Bedingung gestellt, daß der Stall abgetragen wird und das darauf zu erstellen geplante Haus mindestens bis zum ersten Stock in Mauerwerk auszuführen ist. Pkt. 15) Die vom Standesrepräsentanten gemäß § 81 (2) der VGO verfassten Voranschläge für das Erfordernis des Standes Montafon und des Forstfondes für das Rechnung Jahr 1955 werden nach Kenntnisnahme festgestellt und genehmigt. [-6-] Pkt. 16) Die Parteien Marius Ganahl, Friedolin Mathies und Emil Salzgeber alle wohnhaft in Tschagguns/äussere Zellen, haben die Standesvertretung mit Schreiben vom- 6.4.1954 um Zuweisung des Brennholzbedarfes in der Zelfnerwaldung ersucht. Dieses Ansuchen das damals infolge Pehlen des Standesvertreters von Tschagguns vertagt wurde, ist über mündliches Ersuchen diesmal zur Behandlung in der erweiterten. Tagesordnung vorgesehen. Die Standesvertretung gibt obigem Ansuchen statt, der zuständige Waldaufseher kann vorerwähnten Parteien je nach vorhanden sein der Brennholzmenge, das Servitutsholz (Brennholz) im oberen äusseren Teil der inneren Zelfenwaldung zuweisen. Pkt. 17) Zudrell Franz in Silbertal, hat in der Standeswaldung Silbertal/Steinwand Abgangholz käuflich erworben. Der Kaufpreis wurde seinerzeit mit S 80 per fm festgelegt. Das Holz war sehr schlechter Qualität. Nun ersucht Zuderell um die Ermässigung des Holzpreises auf 50.- S per Festmeter mit der Begründung, daß er den verwendbaren Teil des Holzes zur Reparatur seine eingeforsteten Wohnhauses verwenden will. Die Standesvertretung gibt diesem Ansuchen statt. Pkt. 18) Der Bedarf an Brennholz für due Bezugsberechtigten aus den Standeswaldungen in einzelnen Gemeinden ist so groß, daß der vorhandene Vorrat kaum mehr zur Deckung ausreicht. Es wird daher den Forsttagsatzungskommissionen anempfohlen, Parteien, die Holz in Eigenwaldung schlägern oder sonst über genügend Abgangholz verfügen, mit ihrem Brennholzbedarf - wie es früher auch üblich war, in ihre Eigenwaldungen zu verweisen. Das gleiche gilt auch für Schreinereien, Sägen usw., denen es oft auch möglich ist den Brennholzbedarf aus den Abfällen zu decken. Mit dieser Maßnahme wird man dem Wunsche unserer Waldaufseher gerecht, die wiederholt feststellen können, [-7-] daß in den Privatwaldungen Abgang- und Wipfelholz herumliegt für das sich einerseits der Besitzer nicht einmal die Mühe nimmt, es aufzuarbeiten, anderseits jedoch jährlich sein Brennholzlos zieht. Berichte: a) Der Standesrepräsentant verliest ein Dankschreiben des Kapuzinerklosters Gauenstein anläss der gegebenen Spende von S 1000.- für die Beschaffung von Lichtleiter mästen. b) Bericht über Ersatzlokal für den Raum in HNr. 27 wurde unter Pkt. 2) der Sitzungsniederschrift mitbehandelt. c) Bürgermeister Vonbank berichtet, daß die Montafonerbahn [sich] doch entschlossen hat einen 2 ten Schienenomnibus zu bestellen. d) Bürgermeister Franz Marent berichtet, daß das Schreiben betreffs Montafonerstrasse doch einen kleinen Erfolg gezeitigt hat und zum Ausbau des Teilstückes St. Anton - Fritzentobel, bei der Landesregierung ein kleinerer Betrag vorgesehen wurde. Ausserdem ist ein Betrag für die Feuerstellung der "Höllbrücke" in Bartholomäberg/Schruns/ Silbertal vorgesehen. Alle die unter a) bis d) erwähnten Berichte wurden von der Standesvertretung zustimmend zur Kenntnis genommene Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 17 Uhr Der Standesauschuß: [Unterschriften der Standesvertreter]