19220306_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:11
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1922-03-06
Erscheinungsdatum 1922-03-06
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Kommissionen/Kuratorien
Verbände/Konkurrenzen
Verträge
Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll o-o-o-o-o aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 6. März 1922 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-o-o-o-o-oMit h.o. Schreiben vom 3. d. Mts. Zl. 120/St. wurden die Herren Gemeindevorsteher von Tschagguns, Vandans und Silbertal zu einer Sitzung in Feuerversicherungsangelegenheiten eingeladen welche auch pünktlich erschienen sind. Zu diesen Verhandlungen wurden auch beigezogen Herr Johann Vallaster als Vertreter der Vorarlberger Landes- j Feuerversicherungs-Anstalt in Bregenz und Herr Wilhelm Mayer, Kunstmühlebesitzer in Schruns als Sachverständiger und Beirat. Als Gegenstand der Verhandlung liegt der Entwurf eines Rückversicherungsvertrages zwischen dem Montafoner Feuerversicherungsverein mit dem Sitze in Schruns und der Vorarlberger Landesfeuerversicherungsanstalt in Bregenz vor, welcher Punkt für Punkt durchberaten wird und werden nachstehend die getroffenen Änderungen ersichtlich gemacht: 1.)Absatz 2 des § 28 hätte in Zukunft zu lauten: " Die Schätzung, bezw. der Versicherungsantrag ist der Vereinsverwaltung zu überreichen, welche sodann die Aufnahme der angestrebten Versicherung in's Hauptoperat veranlasst und dem betreffenden Mitgliede entweder ein neues Assekuranzbüchel ausfertigt, oder eine eventuelle Änderung in dem bereits im Besitze des Mitgliedes sich befindlichen Büchel ersichtlich macht. Unter einem ist sofort die Rückversicherung bei der Vorarlberger Landesfeuerversicherungsanstalt einzuleiten und durchzuführen, deren Haftpflicht auf Grund der Vertragsbestimmungen geregelt erscheint.“ 2.) Unter den im § 27 bezeichneten Objekten in denen auffallend feuergefährliche Gewerbe betrieben, oder in denen grössere Quantitäten feuergefährlicher Gegenstände aufbewahrt werden, sind alle Tischler-, Schreiner-, Wagner- oder Zimmermannswerkstätten, bezw. alle Holzverarbeitungswerkstätten, wie auch Sägebetriebe verstanden und wird [-2-] beschlossen, alle derartigen Objekte aus dem MontafonerFeuerversicherungsvereine auszuscheiden und auszuschliessen. 3.) Nach Vornahme einiger in den betreffenden Artikeln vorgenommenen Änderungen wird dem Vertrage zugestimmt und ist derselbe nach erfolgter Richtigstellung im Sinne erwähnter Änderungsvorschläge in Reinschrift zur endgültigen Annahme und Beglaubigung neuerdings in Vorlage zu bringen. 4.)Nachdem die heutigen Versicherungen den Bauwerten nicht mehr entsprechen, wird beschlossen, eine Versicherungserhöhung um das bisher in Abzug gebrachte Viertel einer Volleinschätzung zu gestatten