19310214_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:13
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1931-10-14
Erscheinungsdatum 1931-10-14
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 51/1-St 31. Niederschrift -o-o-o-o-o-oaufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am Samstag den 14. Februar 1931 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o-o-o-o-o-o Mit Einladung vom 10. Februar 1951 Zl. 30/1-St31 wurde auf heute, Samstag den 14. Februar 1931, vormittags 9 Uhr, eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind 9 Vertreter des Standes Montafon. Unentschuldigt der Sitzung ferngeblieben ist der Herr Gemeindevorsteher von Stallehr. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit durch den Herrn Vorsitzenden wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 6. Dezember 1930 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift zum Zwecke der ortsüblichen Verlautbarung, beteilt wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis sind. Einwendungen wurden keine erhoben. Es wird sodann in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst folgende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Es wird beschlossen, den am 31. Dezember 1930 abgelaufenen Kredit für den Montafoner Feuerversicherungsverein im Betrage von S 20.000.— bei der Spar- und Darlehenskasse für Montafon in Schruns zu erneuern. Um die Genehmigung ist beim Amte der Vorarlberger Landesregierung anzusuchen. Bemerkt wird, dass der Kredit in den vergangenen 4 Jahren nicht benötigt wurde. 2.) Der Vorschlag des Amtes der Vorarlberger Jänner 1931 Zl. IIb-1278/27 zur Erledigung der seit Abrechnung des Regieholzes in Bartholomäberg eingehenden Ausspräche. Der Herr Vorsitzende Landesregierung vom 13. Jahren schwebenden bildet Anlass zu einer rekapituliert nochmals die ganzen Vorgänge der letzten Jahre und stellt fest, dass ein Verschulden des Standes Montafon an der Verzögerung der seit Jahren fälligen Abrechnung nicht besteht, sondern dass die Funktionäre der Gemeinde Bartholomäberg bewusst schuldtragend sind. Der Herr Gemeindevorsteher Kessler/Bartholomäberg widerspricht dieser Auffassung und versucht den Gegenbeweis zu erbringen. Er bemerkt, dass die Regieholzangelegenheit in die Amtsperiode seiner Amtsvorgänger fällt und er persönlich bemüht gewesen sei, damit aufzuräumen. - Eine Ausgleichung dieser gegensätzlichen Auffassungen scheitert. Mit allen gegen die Stimme des Vertreters der Gemeinde Bartholomäberg wird sodann beschlossen, dem Vergleichsvorschlage des Landesrevisionsamtes Bregenz zuzustimmen, um endlich diese unleidige Differenz des Standes Montafon mit der Gemeinde Bartholomäberg aus der Welt zu schaffen. Nur allein dieses Bestreben ist maßgebend für die Annahme des Vermittlungsvorschlages. - Sollte eine zusagende Stellungnahme der Gemeinde Bartholomäberg nicht erlangt werden können, wird die Vorarlberger Landesregierung er sucht, umgehend die Entscheidung zu fällen. 3.) Der vom Konsumverein Schruns vorgelegte Revers bezüglich des an der Standesgrenze aufgeführten Neubaues wird genehmigt und als mit den Vor Schreibungen übereinstimmend befunden. 4.) Das Ansuchen des Tschanun Christian/Gaschurn um Bezugsbewilligung von nochmals 20 fm3 Nutzholz zum Wiederaufbaue der abgebrannten Objekte kann nicht zur Ganze bewilligt werden. Über Antrag des Vorsitzenden wird mit Stimmenmehrheit beschlossen, dem Gesuchssteller noch 5 fm3 Nutzholz zu bewilligen, sodass der Gesamtbezug 155 fm3 beträgt. 5.) Das Ansuchen der Wachter Elisabeth/Gaschurn um Bezugsbewilligung für 1 Sag- und 1 Schindelstamm, 8 Latten und 3 Lichtmasten zur Ausbesserung der Brandschäden, welche ihr anlässlich des Brandes bei Tschanun Christian zugefügt wurde, wird bewilligt. Es wird bemerkt, dass für die Lichtmasten der ortsübliche Kaufpreis zu bezahlen ist. [-2-] 6.) Das Ansuchen des Marlin Michael/Gaschurn um Bezugsbewilligung für noch weitere 20 fm3 Nutzholz zur Verwendung beim Wiederaufbaue der abgebrannten Objekte kann nicht zur Gänze bewilligt werden. Mit Stimmenmehrheit wird beschlossen, die Bezugsbewilligung für noch 10 fm3 zu erteilen, sodass die Gesamtholzmenge 160 fm3 beträgt. 7.) Über Ansuchen der Flöry Josefa/Gaschurn um Bezugsbewilligung von noch 10 fm3 Nutzholz zur Verwendung beim Wiederaufbaue des abgebrannten Stalles wird beschlossen, noch eine Menge von 5 fm3 zu bewilligen. Die Gesamtmenge zum Wiederaufbaue des Stalles beträgt sodann 35 fm3. 8.) Das Ansuchen des Rudigier Emeran/Gaschurn um Nachsicht von der Berechnung des Stockgeldes für das zum Wiederaufbaue der abgebrannten Gebäude bezogene Nutzholz und um Annullierung der Kostenrechnung für die zum Bezuge freigegebenen ca. 75 fm3 Nutzholz Kann nicht bewilligt werden. 9.) Dem Ansuchen des Dönz Ferdinand/Schruns um Bezugsbewilligung für 1 fm3 Zirbelholz (Rona) aus Silbertal wird Folge gegeben. Die Partei hat für dieses Zirbelholz den üblichen Kaufpreis zu bezahlen. 10.) Dem Emanuel Ganahl/Tschagguns Nr. 79 wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, innerhalb der Gemarkungen des Tales Montafon ca. 6 fm3 Stallabbruchholz zu verkaufen. 11.) Der Herr Standesrepräsentant wird ermächtigt, bezüglich Erwerbung des Bergmahdes "Imperloch" in Partenen mit dem Besitzer Johann Wachter Partenen in Verhandlungen zu treten und den bezüglichen Kaufvertrag abzuschliessen. 12.) Dem Ansuchen des Loretz Benedikt/Silbertal, Forstwart, um Einreihung von der 8. in die 10. Gehaltsgruppe wird Folge gegeben. 13.) Der Bericht des Herrn Vorsitzenden über die Kündigung der Wasenmeisterstelle wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Es wird beschlossen, die Stelle zur Neubesetzung auszuschreiben und Angebote entgegenzunehmen. 14.) Die Mitteilung des Standesvertreters Flöry/Gaschurn über die Kaufmöglichkeit eines grossen Bergmahdes in Partenen (Ganiefer) wird zur Kenntnis genommen. 15.) Der Bericht des Herrn Vorsitzenden über den Stand der Wirtschaftsplanarbeiten wird zur Kenntnis genommen. 16.) Es wird beschlossen, an der Erwerbung einer Rechenmaschine für die Standes- und Gemeindekanzlei in Schruns die Hälfte der Kosten zu übernehmen. Die andere Hälfte hat die Marktgemeinde Schruns zu tragen. 17.) Auf eine Anfrage des Standesvertreters Netzer/St. Gallenkirch im Interesse der Partei Gebhard Blaas/St. Gallenkirch wird festgestellt, dass bis zur Regelung der Standeswaldangelegenheiten mit der Verleihung, des Bürgerrechtes in den Standesgemeinden an Personen, welche nicht bereits das Standesbürgerrecht besitzen, zurückgehalten werden soll. Standesrepräsentanz für Montafon Schruns, am 17. Februar 1931. Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesvertreter]