19270618_SV

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Letzte Änderung 24.05.2021, 12:14
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1927-06-18
Erscheinungsdatum 1927-06-18
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 514/St. Protokoll -o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 18.Juni 1927 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o- o-o-o-oMit Einladung vom 15.Juni 1927 Zl. 299/St. wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind sämtliche Herren Gemeindevorsteher, bezw. Standesvertreter Montafons mit Ausnahme jener der Gemeinden St. Gallenkirch, Bartholomäberg und Lorüns. Der Herr Gemeindevorsteher von St. Gallenkirch entschuldigt seine Abwesenheit. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Herrn Standesrepräsentanten und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde und die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis sind .Einwendungen wurden keine erhoben. Hierauf wird in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Der Herr Standesrepräsentant begrüsst mit herzlichen Worten den Leiter der Sektion Montafon des Jugendfürsorgeamtes, Herrn OLGR. i.R. Anton Marchesani in Schruns, welcher zwecks Berichterstattung über das Wirken zur heutigen Sitzung über eigenen Wunsch geladen wurde und erteilt ihm das Wort zu seinen folgenden Ausführungen: Herr Marchesani schildert in längeren Ausführungen den Zweck und die Bedeutung der Jugendfürsorge als eine die Erhaltung geordneter und gesitteter Gemeinschaft bedingende Notwendigkeit. Der Jugend gehört die immer werdende Zukunft. Es ist daher höchste Pflicht der Eltern, der Schule, Gemeinde und des Staates, der Jugend das Beste an Erziehung und Schutz angedeihen zu lassen. Dieser Grundsatz ist der leitende Gedanke der staatlichen Jugendfürsorge. Diese Organisation ist jedoch in ihrem Wirken abhängig von der geistigen und materiellen Unterstützung durch die Gemeinden in erster Linie, angefangen von der Ziehkinderaufsicht bis zur Unterbringung in Existenzberufen. Ein enges verständiges Zusammenarbeiten zum Wohle der Jugend kann nur zum Erfolge führen. In allen Fällen, bei denen ein Einschreiten der Gemeinde, sei es durch Unterbringung in Anstalten, in Betriebe als Lehrlinge u.s.w. notwendig wird, soll das Amt der Jugendfürsorge zur praktischen Unterstützung herangezogen werden. - Die Erhaltung dieser Organisation ist natürlich auch mit materiellen Kosten verbunden, deren Aufbringung grossen Schwierigkeiten begegnet. - Da es sich um eine in erster Linie stehende Fürsorgeunternehmung handelt und deren Sinn und hohe kulturelle Bedeutung erklärt wurde, bittet der Herr Vortragende, die Vertreter der einzelnen Gemeinden wollen der Sektion Montafon jährlich einen angemessenen Beitrag bewilligen, bezw. in den Gemeindevertretungen begründend dafür einzustehen. Nach Beendigung des Vortrages dankt der Herr Vorsitzende dem Herrn Sektionsleitier für seine bisherigen grossen Bemühungen und sichert eine befürwortende Stellungnahme zu. 2.) Die Rechnungen des Standes Montafon, Forstfondes Montafon und des Montafoner Feuerversicherungsvereines pro 1926 werden verlesen, zur Kenntnis genommen und genehmigt. 3.) Mit Erlass der Vorarlberger Landesregierung in Bregenz vom 23.Mai 1927 Zl. Ia-615/15 wurden die Satzungen des Montafoner Feuerversicherungsvereines in der geänderten Fassung (siehe Beschluss vom 29.IV.1927 Zl. 215/St) genehmigt. Die Umgestaltung des Vereines nach Maßgabe der neuen Statuten hat daher sofort zu erfolgen. Der Herr Vorsitzende ersucht die Herren Standesvertreter, in ihren Gemeinden auf eine straffe Einhaltung und Befolgung der Feuerpolizei-Ordnung [-2-] vom 18. März 1888 LGBl. Nr. 18 mit allem Nachdrucke hinzuarbeiten, um zu erzielen, dass die Feuerungsanlagen etc. in einwandfreien Zustand versetzt und die Feuersgefahr dadurch auf ein Mindestmass reduziert werden kann. - Der Erfolg wird dann in einem ruhigen Entwickeln und Anwachsen des Reservefondes sichtbar werden.- 4.) Die Vorarlberger Illwerke wurden mit Ansuchen der Firma S.A.Ges. vormals W. Lahmeyer &. Co., Bauleitung Partenen vom 31. Mai 1927 vorstelliger Stand Montafon möge zur Verbreiterung der Rohrleitungstrasse für das Vermuntwerk in der Standeswaldparzelle Nr. 3266/1 von bereits bewilligten 12 m auf 20 Meter zustimmen. Die seinerzeit beanspruchte Breite von 12 Meter habe sich als bedeutend zu gering herausgestellt, der praktische Bau sei stark gehemmt. Es wird die Bereitwilligeit ausgesprochen, für den vom Stande Montafon abzutretenden Grund im Gesamtausmasse von 20 Meter Breite und der noch festzustellenden Länge ein gleichwertiges Waldgebiet als Ersatz zu stellen, sodass eine Verringerung der Waldfläche des Standes nicht eintreten wird.Weiter wird in dem zitierten Schreiben das Ansuchen gestellt, für die Deponie des Stollenmaterials im Trominier 2 Plätze und zur Errichtung von Mannschaftsbaracken und anderen für den Baubetrieb notwendigen Gebäuden dortselbst Waldgrund verwenden zu dürfen.- Als Gegenleistung wird die Leistung einer im Verhandlungswege festzusetzende Entschädigung vorgeschlagen.Für sämtliches durch die Ausführung dieser Pläne zu schlägernde und anfallende Holz wird ein angemessener Preis bei Überlassung bezahlt.Herr Standesvertreter Flöry von Gaschurn nimmt über Ersuchen des Herrn Vorsitzenden Stellung zu diesen Ansuchen und teilt mit, dass er mit dem Waldaufseher Sandrell von Gaschurn die in Betracht kommenden Gebiete besichtigt habe mit der Feststellung, dass dem ersten Teile des Ansuchens auf Verbreiterung bis zu 20 Meter wie auch dem Verlangen nach Verwendung von Standesgrund zu genannten Zwecken zugestimmt werden sollte, da erstens die Bestückung der Waldflachen eine schwache und verkümmerte sei, zweitens die angebotene Entschädigungsart sicher eine günstige Verhandlungsbasis bilde und endlich die Fortsetzung der Bauarbeiten durch die Gestattung der im Ansuchen erbetenen Berechtigungen ziemlich abhängig sei. Nach längerer Beratung wird nun gefasst folgender Beschluss: 1) Der Stand Montafon ist bereit, den Vorarlberger Illwerken zur zweckmässigen Ausbauung der Rohrleitungstrasse eine weitere Fläche von 8 Meter Breite im Zuge der Trasse aus der Waldparzelle Nr. 3266/1, zusammen also eine Maximalbreite von 20 Meter zu über lassen, wenn als Gegenleistung dem Stande Montafon ein Waldstück mit mindestens den demselben Flächeninhalte und der selben, guten Kultur in sicherer Lage als Tauschstück überlassen und gegeben wird. 2) Der Stand Montafon ist weiter bereit, zur Deponie von Stollenmaterial in Trominier und Errichtung von Mannschaftsbaracken auf Standeswaldgrund die Zustimmung zu erteilen, wenn für die Benützung der Fläche eine entsprechende, im Verhandlungswege noch zu bestimmende Entschädigung geleistet wird. Es wird jedoch als Bedingung gesetzt, dass nur im äusserst notwendigen Umfange Waldgrund in Verwendung gezogen wird. 3) Für das Infolge Ausführung der geplanten Arbeiten anfallende Holz ist ein angemessener Preis zu vergüten. 4) Die in Anspruch genommenen, pachtweise überlassenen Flächen sind nach Beendigung ihrer Inanspruchnahme urbar herzustellen und nach Weisung der Forstbehörde wieder anzupflanzen. Die Vorarlberger Illwerke haben sich dann an die diesbezüglichen Weisungen der Forstbehörde und des Standes Montafon zu halten.Die Preisbildung des anfallenden Holzes wird dem Herrn Gemeindevorsteher Flöry gemeinsam mit dem Waldaufseher Franz Sandrell von Gaschurn übertragen. Um die vorgeschriebene Schlägerungs- und Verkaufsbewilligung ist bei der Bezirkshauptmannschaft Bludenz durch die Standesrepräsentanz einzukommen. 5.) Die Arbeitsgemeinschaft für den Bau des Schrägaufzuges für das Vermuntwerk in Partenen ersucht mit Zuschrift vom 14. d.Mts., zur Errichtung und Erschliessung eines zweiten Steinbruches in der Waldparzelle Nr. 3266/1 150 m unterhalb des Stollenausganges für die Entnahme von 1500 m3 Bruchsteinen die Bewilligung erteilen zu wollen. Als Entschädigung wird ein Angebot von S 500.- gestellt.Nach längerer Beratung wird der Erschliessung dieses Steinbruches unter [-3-] der Bedingung zugestimmt, dass nach Beendigung der Steineentnahme die in Verwendung gezogene Fläche urbargemacht, ausplaniert und nach den Weisungen der Bezirksforstbehörde angepflanzt wird. Als Grundentschädigung, bezw. für die Dauer der Ausnützung des Steinbruches und Entnahme von Steinen wird eine Vergütung von S 800.- angesprochen. Die Führung der diesbezüglichen Verhandlung wird dem Herrn Standesrepräsentanten übertragen. 6.) Der Alpverwaltung von Sporn, Gemeinde Tschagguns wird über Ansuchen vom 4.Juni 1927 die Bewilligung erteilt, auf einer Strecke von ca.150 m den neu anzulegenden Älpweg durch Standesgrund kostenlos führen zu dürfen. 7.) Das Ansuchen des Baptist Schoder von Vandans vom 7. Juni 1927 um kaufweise Überlassung von 4 Schindelstämmen zur Eindeckung des im Gargellentale neu zu erbauenden Hauses aus dort gelegenen Standeswaldungen wird in Behandlung gezogen. Es ist eine bekannte Tatsache, dass der Bestand an Schindelholz in den Waldungen des Gargellentales ein sehr beschränkter ist, sodass die Deckung des Bedarfes eingeforsteter Objekte bereits Schwierigkeiten verursacht. Das Prinzip der Waldwirtschaft Montafons ruht aber auf dem Grundsatze, berechtigte Ansprüche Eingeforsteter jederzeit decken und befriedigen zu können, die Holzzuweisung an nicht Bezugsberechtigte also erst in dem Momente zu gestatten, wenn eine Beeinträchtigung der ersteren gewährleistend ausgeschlossen ist.- Der Waldaurseher Herr Albert Zugg von St. Gallenkirch unterstreicht mit seinen Erklärungen über das Vorhandensein der einzelnen Nutzholzgattungen in den Gargellnerwaldungen die Notwendigkeit, vom Verkaufe von Schindelholz an Nichtbezugsberechtigte abzusehen. Das Ansuchen des Baptist Schoder/Vandans kann daher infolge des beschränkten Vorhandenseins von Schindelholz in den gewünschten Lagen, das für den Bedarf der eingeforsteten Objekte reserviert werden muss, nicht bewilligt werden und wird einstimmig abgelehnt. 8.) Die Behandlung des Holzansuchens des Walter Flaig, Besitzer der Reute in Gargellen, zur Instandsetzung der Gebäude den Bezug von 10m3 Nutzholz und 3 Schindelstammen aus dem Titel des Servitutsrechtes dieser Objekte zu gestatten, wird zur Kenntnis genommen und genehmigt. 9.) Der Herr Standesrepräsentant teilt mit, dass der HotelVerwaltung Madrisa im Gargellentale aus einem notwendig gewordenen Holzschlage im Platinawalde das angesuchte Quantum von 22 Stück Telefonmasten zum Kaufpreise bewilligt und zugewiesen wurde. Dieser Gesuchserledigung wird ausnahmslos zugestimmt. 10.) Waldaufseher Albert Zugg/St. Gallenkirch teilt mit, dass im Valiserawalde aus Abgangbeständen bedeutende Mengen von Brennholz lagern und der Verkauf desselben zweckmässig sei. Es wird daher dem Ansuchen des Herrn Richard Sannwald, Villabesitzer in Gargellen, vom 7. März 1927, um Zuweisung von 10 Rm3 Brennholz Folge gegeben. Für das bezogene Holz ist ein angemessener Kaufpreis zu entrichten. 11.) Nach längerer Beratung wird der einstimmige Beschluss gefasst, die Ablösung der Servitutsrechte zum Schindelholzbezuge von Gebäuden, welche mit harter Bedachung versehen werden, zum Preise von S 1, - pro Quadratmeter, erst ab 1.Jänner 1927(sieben) vorzunehmen. Deshalb kann den Ansuchen des Franz Stocker von St. Anton und des Gabriel Thöny von Bartholomäberg um Vergütung keine Folge gegeben werden, da die Eindeckung mit Ziegeln lange vor diesem Zeitpunkte erfolgte. 12.) Einer Zuschrift des Waldaufsehers Christian Vallaster von Bartholomäberg vom 24. Mai 1927 zufolge ist es zweckmässiger, von der Rückgabe des durch Albert Hofmann, Jagdpächter in Bartholomäberg zum Baue eines kleinen Stalles beim Jagdhause verwendeten Holzes gegen Leistung eines ortsüblichen Kaufspreises Abstand zu nehmen. Diesem Antrage wird zugestimmt und beschlossen, für das bezogene Holz 6.838 Fm3 die Leistung eines entsprechenden Kaufpreises zu verlangen. 13.) Im vergangenen Jahre wurde durch die Besitzer der Alpe Platina, Gargellental, das Verlangen nach Feststellung der Grenzlinie zwischen dieser Alpe und dem Stande Montafon gestellt. Ursache hiezu bildete der Einspruch der Standesrepräsentanz gegen eine dortselbst vorgenommene Holzschlägerung. Über Antrag des Herrn Standesrepräsentanten werden zu dieser Vermarkung als Delegierte des Standes Montafon ernannt die Herren Gemeindevorsteher Alois Flory von Gaschurn und Anton Fritz von Silbertal. 14.) Der Herr Vorsitzende teilt mit, dass gleichzeitig mit dem Strassenbaue [-4-] in Schruns für eine Anzahl Häuser im Dorfe Schruns eine gemeinsame Kanalisation zur Ableitung der Abwässer erbaut werde. Der günstige Zeitpunkt zum Anschlusse an diese Leitung sollte für das Standesgebäude Haus Hr. 27 beachtet und ausgenützt werden, weshalb er den Antrag auf Bewilligung zur Beteiligung an dieser Kanalisation zur Beseitigung der Abwässer stellt.- Dieser Antrag wird einstimmig angenommen. 15.) Der Mietzins für die Gendamerieunterkunft im Standesgebäude Nr. 27 in Schruns beträgt bekanntlich vierteljährig S 1, 69.- Die Leitung des Landesgendarmeriekommandos in Bregenz ist entgegenkommender Weise bereit auf eine Erhöhung hinzuwirken, doch setzt sie voraus, dass einige notwendige Adaptierungen vorgenommen werden. In erster Linie soll die Treppe zum Stockwerke, in welchem der Posten untergebracht ist, erneuert werden. Dann sollte im Gange eine Glastür eingebaut werden. Der Durchführung dieser Adaptierungen wird in der Erwartung nach einer entsprechenden Regelung des Mietzinses einheitlich zugestimmt. 16.) Über Antrag des Herrn Vorsitzenden wird beschlossen, den Holzschupfen beim Bezirksgerichte in Schruns neuerbauen zu lassen. Desgleichen wird der Renovierung dieses Gebäudes zugestimmt. 17.) Bezugnehmend auf die letzte Verwaltungsratsitzung der Montafonerbahn Aktien-Gesellschaft in Schruns teilt Herr Standesrepräsentant mit, dass in derselben ein Antrag auf Erhöhung der Aufwertung pro 1000 Kronen Aktie von S 400 auf S 500.- gestellt wurde, wodurch dann dem Stande Montafon die Garantieverpflichtung für den Aktienzinsendienst abgenommen würde. Nach eingehender Beratung wird der einstimmige Beschluss gefasst, der Aufwertung auf S 500.- nicht zuzustimmen, sondern beim letztjährigen Beschlüsse auf Aufwertung von ja 1000 Kronen Aktie mit S 400.-(vierhundert) zu verharren. Schruns, am 21. Juni 1927. Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesvertreter]