19640903_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:15
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1964-09-03
Erscheinungsdatum 1964-09-03
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift Aufgenommen am 3. September 1964, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 26.8.1964 wurde auf heute vormittags 8.30 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden: Silbertal, Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachstehend angeführter Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 23.7.1964. 2. Milchhof Bludenz – Vorlage eines Vertragsentwurfes. 3. Borger Otto in Schruns, Schreiben wegen Buchverteilung bei der Montafoner Jungbürgerfeier. 4. Tauschvertrag abgeschlossen zwischen Gde. St. Anton, Forstfond Montafon, Anton Battlogg und Richard Battlogg in St. Anton. 5. Die Dienstbarkeitsvertrag über die 20 KV-Freileitung Partenen Gsäß und Partenen-Galtür. 6. Ansuchen des Marent Xaver in Tschagguns, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 7. Ansuchen des Pfarramtes St. Anton, wegen Servitutsablöse. 8. Holzansuchen des Rudigier Otto in Gaschurn und Düngler Ignaz in St. Gallenkirch. 9. Zubringerweg im Gauertal. Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 23.7.1964 wird in vorliegender Fassung einstimmig genehmigt und gefertigt. zu Pkt. 2) Der vom Milchhof Bludenz vorgelegte Mietvertrag über die Weiterbenützung und Umbau des Geschäftslokales beim standeseigenen Objekt HNr. 27 in Schruns wird in vorliegender Fassung genehmigt. Die dem Milchhof auflaufenden Kosten des Um- und Einbaues (Baukosten) sind nach Abschluß der Bauarbeiten, bzw. vor Inbetriebnahme der Räume gegenseitig festzuhalten, da -2- sie bei einer vorzeitigen Auflösung des Mietvertrages (Pkt. VII) die Grundlage zur Berechnung eventuell rückzahlbarer Kosten bilden. zu Pkt. 3) Den Gemeindevertretungen wird empfohlen bei der diesjährigen Jungbürgerfeier als Beigabe zum Jungbürgerbuch das Büchlein "Fir Obad" von Otto Borger an die Montafoner Jungbürger auszufolgen. zu Pkt. 4) Der von der Gemeinde St. Anton vorgelegte Tauschvertrag, über den durchgeführten Grundtausch zwischen Gemeinde, Stand Montafon, Anton Battlogg und Richard Battlogg wird in vorliegender Fassung genehmigt. zu Pkt. 5) Der von der Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Dienstbarkeitsvertrag Nr. 3490 wird vorläufig vertagt, da noch hinsichtlich der Entschädigung weitere Erhebungen not-wendig sind. Dagegen werden die Verträge für die 20 kv- Freileitung Partenen – Schaltstation Galtür und Partenen – Gsäß in vorliegender Fassung genehmigt. zu Pkt. 6) Das Ansuchen des Pfarramtes St. Anton um Auszahlung einer höheren Servitutsablöse wird aus Präjudizgründen abgelehnt. zu Pkt. 7) Dem Ansuchen des Marent Xaver in Tschagguns 261, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes von Bp. 740, HNr. 261 auf ein auf dem Zusammenstoß der Gp. 2676 u. 2677 neu zu erstellen geplanten Wohnhaus wird stattgegeben. Das Schindelholzbezugsrecht wird für verfallen erklärt. Die hiefür vorgesehene Schindeldachablöse kann zur Auszahlung beantragt werden. Bei dieser Übertragung handelt es sich um die Verlegung eines Objektes aus wirtschaftlichen Gründen für den gleichen Besitzer. Das alte Objekt ist abzutragen. zu Pkt. 8) Rudigier Otto in Gaschurn werden aus Abgangbeständen in Partenen/Ganifer, und zwar aus schwerbringbarer Lage ca. 25 fm Bauholz käuflich überlassen. Der Kaufpreis wird mit S 150.- pro fm festgesetzt. -3- zu Pkt. 9) In Tschagguns Gauertal wird vom Spora-Alpweg gegen den" Lärchenzug" ein Zubringerweg erstellt. Die Finanzierung erfolgt aus dem anfallenden Trassenholz. Die voraussichtliche Weglänge beträgt ca. 350 Meter. Pkt. 10) Dem Ansuchen des Netzer Bernhard in Gaschurn 34a, um die käufliche Überlassung von ca. 20 fm Bauholz aus Abgangbeständen der Kälberblieswaldung unter den Felswänden von Tafamunt wird stattgegeben. Der Kaufpreis wird mit S 80.- pro fm der anfallenden Holzmenge festgesetzt (schlechte Qualität). Pkt. 11) Das Ansuchen des Siegfried Fritz in Bartholomäberg um die käufliche Überlassung von Abgangholz im Bereiche von Platzis wird abgelehnt. Pkt. 12) Das Ansuchen des Ferdinand Bodingbauer in Vandans, um die Zuweisung von Abgabgholz im Bereiche von Platzis in Vandans wird abgelehnt. Pkt. 13) Herrn Gotthard Tschabrunn in Vandans werden oberhalb der Gafadura-Rüfe ca. 25 fm Windwurf und Käferholz käuflich überlassen (schwerbringbare Lage). Der Kaufpreis hat der Standesrepräsentant im Einvernehmen mit dem zuständigen Waldaufseher festzusetzen, sobald die Qualität des Holzes bekannt ist. Pkt. 14) Dem Ansuchen der Antonie Dich in Partenen, um die Bewilligung eines Sagstammes für eine dringende Schopfreparatur wird stattgegeben. Die Zuweisung erfolgt zum normalen Stockgeldpreis. Pkt. 15) Das Ansuchen der Seilbahngesellschaft Gargellen, um die Bewilligung einer Skiabfahrt durch den Schnapfenwald wird vorläufig vertagt, da eine Besichtigung an Ort und Stelle notwendig ist. Pkt. 16) Das bei der Servitutsholzschlägerung im Rellstal in schwerbringbarer Lage noch stehende Holz ist im Offertwege zu veräussern (Verkauf am Stock). -4- Pkt. 17) Auf die Anfrage welche Stellungnahme bei der Pensionsbemessung für den bei der Montafonerbahn A.G. ausgeschiedenen Direktor Rudolf Juen als zweckmässig angesehen wird, sind die Standesvertreter einhellig der Meinung, daß seitens der Montafonerbahn A.G. erst nach Anrechnung der zur Gänze anfallenden Altersrente, die Aufstockung bis auf die volle Pensionshöhe übernommen werden soll Berichte: Der Vorsitzende berichtet, daß Erich Marent, Waldaufseher in Silbertal, wohnhaft in St. Gallenkirch, mit Dekret vom 31.8.1964 durch die Bezirkshauptmannschaft Bludenz zum Waldaufseher für das Waldaufsichtsgebiet Silbertal und als Vertreter für die übrigen dem Stand Montafon gehörenden Waldungen bestellt wurde. Somit sind für das Aufsichtsgebiet Silbertal zwei Waldaufseher bestellt. Hinsichtlich der Dienstleistung in Silbertal, ist Marent dem Waldaufseher Berthold Alois unterstellt. Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 12.30 Uhr Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen, wird die Dringlichkeit im Sinne § 34 der Vorarlberger Gemeindeordnung zuerkannt. Der Schriftführer: Der Ausschuß: