19550728_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:16
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1955-07-28
Erscheinungsdatum 1955-07-28
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-0- Stand Montafon Schruns Schruns, am 21.7.1955 Einladung! Im Sinne § 7 der Standesstatuten berufe ich die Mitglieder des Standessausschußes für Donnerstag, den 28. Juli 1955, 8 Uhr 30 in Schruns (Verwaltungsgebäude) zu einer Standesausschuß-Sitzung ein. i.E. gez. Jos. Keßler Standesrepräsentant Tagesordnung: 1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 24.6.1955. 2. Bestellung von Unterausschüssen. 3. Vorlage des Bestandsvertrages der VIW, betreffend Seilbahn Rodund – Latschau, 4. Verlängerung das Holzbezugsrechtes für: a) Hans Nr. 86 und Stall in St. Gallenkirch, Eigentum des Johann Rudigier in Gaschurn. b) Stall auf "Riefen" in Gaschurn. 5) Festsetzung des Holzquantums für das durch Übertragung eingeforstete Haus des Schnetzer Emil in B.berg. 6. Alfons Erhard, B.berg, Ansuchen um den fausch seines Maisaß "Starkaegg" gegen den standeseigenen Maisäß "Platina" beides in Silbertal. 7. Fitsch Anton, Schmiedemeister in Schruns, Servitutsablöse für Schindeldach. 8. Wie werden Gebäude in der Dacherhaltung abgelöst die in den 1920 Jahren hart gedeckt wurden. 9. Verwahrloste eingeforstete Häuser und Ställe. 10. Servitutsholz das seit Jahren an der Gargellenerstrasse liegt. -1- Pkt. 11. Kauf des Bergmahdes "ob dem Schrofen" in Partenen. Pkt. 12. Holzansuchen der Parteien: a) Netzer Bernhard, Schruns, für Wohnhausbau. b) Mangeng Rosa in Tschagguns, für Hausbau. c) Zint Friedrich in St. Gallenkirch, für Hausbau. d) Lechtaler Albert in St. Gallenkirch, für Hausausbau. -2- Niederschrift aufgenommen in der Standeskanzlei in Schruns, am Donnerstag den 28. Juli 1955, unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 21. Juli 1955, wurde auf heute vormittags 8 Uhr 30 eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden Silbertal, Lorüns und Stallehr, erschienen sind. Der Herr Standesrepräsentant als Vorsitzender eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschliessend wird zur Beratung und Beschlußfassung der vorliegenden Tagesordnung übergegangen. Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 24.6.1955 wird vorgelegt und einspruchslos genehmigt und gefertigt. Pkt. 2) Dem Finanzüberprüfungsausschuß gehören an: Franz Marent, Bürgermeister von Schruns. Hermann Mangard, Bürgermeister von St. Gllk. Anton Brugger, Bürgermeister von Tschagguns. Die Grenzberichtigungskommission setzt sich zusammen aus: Peter Wachter, Bürgermeister von Gaschurn, Anton Brugger, Bürgermeister von Tschagguns, sowie der für die betreffende Gemeinde zuständige Waldaufseher und Bürgermeister. Pkt. 3) Der vorliegende Bestandsvertrag der Vorarlberger Illwerke, betreffs der vorübergehenden Duldung der Erstellung einer Materialseilbahn mit Überspannung der Standeswaldparzelle 754 in Vandans in einer Länge von 620 Meter und vorübergehenden Erhaltung von 4 Seilbahnstützen, beides in der Standeswaldung Vandans – Latschau, wird genehmigt. -3- Pkt. 4) Rudigier Hans in Gaschurn, hat um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes für sein Wohnhaus Nr. 86 und dessen dazugehörigen Stall Bp. 19, beides in St. Gallenkirch, angesucht. Wie festgestellt wurde das Wohnhaus erst voriges Jahr abgebrochen. Eine Verlängerung des Holzbezugsrechtes ist daher noch verfrüht. Das Holzbezugsrecht für den auf der Bp. 19 abgebrochenen Stall wird nicht mehr verlängert, da der zweite Stall auf diesem Anwesen erst vor ein paar Jahren wesentlich grösser neu erstellt wurde und genügend Platz für die Anfallende Heumenge und den vorhandenen Viehstand bietet. b) Die Firma Karl Jäger, Bauunternehmung in Schruns, als Eigentümerin der Bp. 578/1 in Gaschurn, ersucht um die Verlängerung des Holzbezugsrechtes für den auf der vorerwähnten Bp. im Jahre 1950 abgebrochenen Stall. Da dieser Stall schon vor er baufällig war abgebrochen wurde, wird wohl die Bp. für weitere 5 Jahre als eingeforstet betrachtet, aber für dessen Neuerstellung kein Holzbezug zuerkannt. Jedoch wird die Möglichkeit geboten wenn der Kuhstall in Mauerwerk und das Objekt mit harter Bedachung versehen wird, die übliche Servitutsablöse zu beantragen. Der Stall bleibt dann für den nicht abgelösten Teil weiterhin eingeforstet. Pkt. 5) Das durch Übertragung vom 20.5.1955 auf Gp. 904/4, B, berg eingeforstete Wohnhaus des Schnetzer Emil in Bartholomäberg ist zu seiner Erstellung im Ausmasse von 35 Festmeter bezugsberechtigt. Über Antrag der Partei wird richtiggestellt, dass die Grundparzelle nicht 904/1 sondern richtig 904/4 heist. Der Partei ist bei der Abfassung des Ansuchens dieser Fehler unterlaufen und bittet daher um Richtigstellung. -4- Pkt. 6) Erhard Alfons in Bartholomäberg, hat seinen Maisäß "Starkaegg" dem Stand Montafon-Forstfond zum Tausche gegen den standeseigenen Maisäß "Platina" angeboten. Der Maisäß "Platina" ist um rund 70 ar grösser als der zum Tausche angebotene Maisäß "Starkaegg". Die Standesvertretung hat gegen den Tausch nichts einzuwenden, wenn die auf dem Maisäß "Platina" stehende Holzerhütte weiterhin samt dem Holzlagerplatz Standeseigentum bleibt. Sollte Erhard mit diesem Tausch nicht einverstanden sein, so ist der Stand Montafon-Forstfond auch bereit den Maisäß "Starkaegg" gegen einen annehmbaren Kaufpreis zu erwerben, um dem Herrn Erhard die Möglichkeit zu geben einen anderen, gelegeneren Maisäß zu Kaufen. Pkt. 7) Fitsch Anton, Schmiedemeister in Schruns, stellt das Ansuchen um die Auszahlung der Schindeldachablöse für die neuerbaute Schmiedewerkstätte. Die zur Ablöse beantragte Dachfläche wird mit 300 m2 angegeben. Die Standesvertretung stellt fest, daß die alte Schmiedewerkstätte eine Dachfläche von 86.40 m2 hatte. Wohl wurden im Zuge der Strassenverbreiterung 2 kleinere Ställe abgebrochen und nicht wieder aufgebaut, jedoch wurde dies schon bei der Zuteilung von Bauholz zum Bau der neuen Schmiedewerkstätte berücksichtigt. Die Standesvertretung beschliesst entgegenkommenderweise eine Ablöse für 200 m2 Dachfläche zur Auszahlung zu bringen. Pkt. 8) Objekte, die in den 1920ger Jahren mit harter Bedachung eingedeckt wurden aber bis jetzt noch nicht abgelöst sind, werden bei einer eventuellen Neueindeckung abgelöst. In welcher Form entscheidet die Standesvertretung von Fall zu Fall. -5- Pkt. 9) entfällt, da die Erledigung im Standesholzbezugsstatut geregelt ist. Pkt. 10) Der Waldaufseher Mangard berichtete der Standeskanzlei, daß entlang der Gargellnerstrasse schon seit Jahren aufgerüstetes Servitutsholz liegt das dem Verderb preisgegeben ist. Der Besitzer ist nicht mehr feststellbar. Die Standesvertretung beschliesst durch Verlautbarung die Bezugsberechtigten aufzufordern das Holz der bestimmungsgemässen Verwendung zu zuführen, ansonsten es gem. Standes-Statut zu Gunsten des Standes Montafon verfällt. Pkt. 11) Pfefferkorn Gebhard, Bergführer in Gaschurn/Partenen 4, bietet dem Stand Montafon -Forstfond- das Bergmahd Gp. 3129/1, in EZl. 270, Grundbuch Gaschurn, zum Kaufe an. Die Standesvertretung beschliesst dieses Bergmahd zum vereinbarten Kaufpreise von 33.000.- S zu erwerben. Durch diesen Ankauf ist es möglich, die bereits alljährlich aus diesem Bergmahde niedergehende Lawine durch Aufforstung mit der Zeit aufzuhalten und dadurch den unterliegenden Standeswald zu schützen. Gleichzeitig wird beschlossen, dem Pfefferkorn Gebhard 50 fm Bauholz aus Windwurf- und Käferbeständen zur Selbstschlägerung für den Bau eines Wohnhauses abzugeben. Pkt. 12) Die Holzansuchen der Parteien: a) Netzer Bernhard, Schruns, um 36 fm, b) Mangeng Rosa in Tschagguns, um 20 fm und c) Zint Friedrich in St. Gallenkirch, um 25 fm zum Bau von Wohnungen werden grundsätzlich bewilligt, Jedoch kann eine Zuweisung erst dann erfolgen wenn festgestellt ist ob soviel Abgang-Holz in den betreffenden Waldungen vorhanden ist, das ohne Schmälerung der Bezugsberechtigten an die -6- vorerwähnten Parteien abgegeben werden kann. d) Dem Ansuchen des Lechtaler Albert, St. Gallenkirch, am die Bewilligung von ca. 35 fm Bauholz aus Abgangbeständen zum Fertigausbau seines Wohnhauses (Neubau) wird, da lt. Mitteilung des zuständigen Waldaufsehers noch ungefähr soviel Winbruchholz vorhanden ist, stattgegeben. Der Kaufpreis wird mit S 100.- festgelegt. Erweiterung des Tagesordnung: Einvernehmlich wird gem. § 34 der VGO die Tagesordnung um folgende Punkte erweitert: Pkt. 13) Die Dienstaufwandentschädigung für den Herrn Standesrepräsentanten wird ab 1. Juli 1955 auf monatlich S 1.500.- erhöht. Pkt. 14) Wie in Erfahrung gebracht wurde, sind seitens der zuständigen österr. Stellen Bestrebungen im Gange die deutschen Alpenvereinshütten in österreichisches Eigentum zu übernehmen. Es ist vorauszusehen, daß dieses Vorgehen, das nicht im Interesse der deutschen Alpenvereins-Sektionen ist, im Ausland für Propagandazwecke gegen den österr. Fremdenverkehr ausgewertet wird und sich sehr nachteilig für die Montafoner Fremdenverkehrsorte auswirken könnte. Kommt doch der Hauptteil der Gäste, besonders was Touristen betrifft, aus Deutschland. Die Bürgermeister des Tales Montafon in ihrer als Standesvertreter beschliessen, durch den Herrn Standesrepräsentanten Erkundigungen einholen zu lassen ob nicht in obiger Angelegenheit eine Vorsprache bei den zuständigen Stellen unseres Landes notwendig wäre. Beginn der Sitzung: 9 Uhr. Ende der Sitzung: 13 Uhr. Der Schriftführer: Der Standsausschuß: