19290410_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:17
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1929-04-10
Erscheinungsdatum 1929-04-10
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 315/1-St. Niederschrift -o-o-o-o-o-oaufgenommen in der Kanzlei der Marktgemeindevorstehung Schruns am 10. April 1929 unter dem Vorsitze des Herrn Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o-o-o-o-o-o Mit Einladung vom 5. April 1929 Zl. 314/1 wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher mit Ausnahme der Gemeinde Stallehr sämtliche Herren Gemeindevorsteher des Tales Montafon erschienen sind. Nach Eröffnung der Sitzung und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 24.November 1928 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift zum Zwecke der örtlichen Verlautbarung beteilt wurde und daher die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben in Kenntnis gesetzt sind. Einwendungen werden keine erhoben. Es wird sodann in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Der Herr Standesrepräsentant Franz Wachter überträgt den Vorsitz dem ältesten Mitgliede der Standesvertretung, Herrn Gemeindevorsteher Franz Josef Bitschnau von Vandans. Nach Verlesung des Statutes für den Standesausschuss für Montafon werden über Verlangen des Herrn Vorsitzenden im Sinne des § 80 der G.W.O. zu Vertrauensmännern die Herren Gemeindevorsteher August Jochum und Anton Fritz ernannt. Sodann wird im Sinne der einschlägigen Bestimmungen der G.W.0. zur Wahl des Standesrepräsentanten und seines Stellvertreters geschritten. Bürgermeister Wachter Franz von Schruns wird mit 5 Stimmen wieder zum Standesrepräsentanten für Montafon gewählt. Herr Gemeindevorsteher Franz Josef Bitschnau von Vandans erhält 1 Stimme. Zum Stellvertreter des Standesrepräsentanten wird Herr Gemeindevorsteher August Jochum von Tschagguns gewählt. Bürgermeister Wachter erklärt, die Wahl anzunehmen und bestens bestrebt zu sein, sein Möglichstes zur Wahrung der Interessen der Talschaft Montafon zu leisten. Er ersucht die Herren Vertreter um tätige und objektive Mithilfe und Unterstützung. Der wiedergewählte Herr Standesrepräsentant Franz Wachter übernimmt sodann den Vorsitz. 2.) Die Rechnungen des Standes und Forstfondes Montafon, sowie des Montafoner Feuerversicherungsvereines für das Jahr 1928 werden in Vorlage gebracht und vollinhaltlich genehmigt. Zu Rechnungsrevisoren werden für die neue Funktionsperiode gewählt die Herren Gemeindevorsteher Anton Fritz von Silbertal und Alois Flöry von Gaschurn. 3.) Es wird beschlossen, nach dem vorliegenden Flane den Neubau eines Holzschuppens beim Bezirksgerichtsgebäude, Standesgebäude Nr. 9 in Schruns, durchzuführen. Die Renovierung des Standesgebäudes Nr. 27 in Schruns, Gendarmeriegebäude, ist notwendig geworden und wird die Vornahme derselben bewilligt. Die Einleitung der Abwässer dieses Hauses in die Kanalisation der Marktgemeinde Schruns ist durchzuführen. Zur Erledigung dieser Arbeiten wird der Herr Standesrepräsentant hiemit bevollmächtigt. 4.) Der Bericht der Landesforstinspektion in Bregenz über den Fortgang der Wirtschaftsplanarbeiten, die Aufstellung über die Teilergebnisse, sowie über den Verlust von Standesgrund wird zur Kenntnis genommen. Die Stellungnahme zum Teile des Berichtes über den Verlust von Waldgrund etc. wird vorläufig vertagt und sind vorerst eingehende Erhebungen in dieser Sache bei der Landesforstinspektion zu pflegen. Die Standesvertretung ist der Überzeugung, dass zur Behandlung dieser Frage die Beendigung der Aufnahmearbeiten abzuwarten ist. Erst dann wird festzustellen sein, in welchem Ausmasse dem Stande Montafon Grundflächen verloren gegangen sind. Auf Grund der diesbezüglichen Aufstellung soll dann gemeindeweise die Rechtsfrage des Besitzes und die Auseinandersetzung mit den Eigentumsrechte beanspruchenden Parteien geklärt bezw. vorgenommen werden. [-2-] 5.) Der Auftrag der Vorarlberger Landesregierung vom 19.11.1929 VIb-Zl. 153 zur Stellungnahme zum Projekte der Verlängerung des Silbertaler Alpweges I. Teil wird in Vorlage gebracht. Der Herr Vorsitzende bemerkt, dass der bestehende Weg nach Gislen die Hauptwegstrecke in die Silbertaler Alpen darstellt und auf alleinige Kosten des Standes Montafon in Form der teilweisen Vertragserfüllung durch die Firma Galehr gebaut wurde. Die Verlängerung des bestehenden Weges in die Upen würde daher eigentlich von den übrigen Interessenten allein durchzuführen sein. Den im Protokoll vom 6.XII.1928 gebelastet werden soll, bezeichnet er als ungerechtfertigt. Denn eine Holzbringung aus den inneren Silbertaler Standeswaldungen, die durch die projektierte Wegverlängerung angeblich erschlossen werden sollen, ist im Winter infolge des lawinengefährdeten Terrains vollkommen ausgeschlossen. Die Holzablieferung per Achse aber in den schneefreien Jahreszeiten ist zu kostspielig. Die Bringung ist nur unter den denkbar g größten Schwierigkeiten, zum Teile auf dem Wasserwege möglich. Es ist ein gerechter Umlagemodus zu bestimmen, da die Waldungen in dem in Betracht kommenden Gebiete einen geringen Wert repräsentieren, - Er ist der Ansicht, dass der Stand Montafon einen Kostenbeitrag leisten soll, doch muss bei der Bestimmung der Höhe desselben die bisherige Leistung des Standes Montafon berücksichtigt werden.Er stellt den Antrag, die Beschlussfassung über die Höhe des Standesbeitrages bis zur Vorlage eines Kostenvoranschlages zu vertagen. Gemeindevorsteher Anton Fritz von Silbertal bemerkt, dass die geplante Wegverlängerung ca.S 70, 000 kosten soll. 6.) Die Zuschrift der Vorarlberger Landesregierung vom 4.IV.1929 VIb-Zl. 53, womit das Ansuchen der Alpinteressentschaft Valzifens, Gemeinde St. Gallenkirch, um Zuweisung von noch weiteren 40 fm3 Nutzholz zum projektierten Rinderstallneubaue befürwortet wird, wird in Beratung gezogen. Als Bezugsort für dieses Holz kommt nur der sogenannte "Schnapfenwald“ in Frage. Bereits im Herbste 1928 wurde der Alpverwaltung zum Kaufpreise eine Menge von 40 fm3 Nutzholz bewilligt und dabei gleichzeitig festgesteilt, dass eine grössere Holzabgabe mit Rücksicht auf den schütteren Bestand des Waldes nicht erfolgen kann. - Der Alpverwaltung wird empfohlen, den Rohbau des Stalles aus Mauerwerk zu erstellen. Für den Dachstuhl und Innenausbau reichen 40 fm3 als Ergänzung des bereits vorhandenen Bauholzes aus.Die Standesvertretung fasst den einstimmigen Beschluss, dass mit Rücksicht auf den geringen Holzbestand aus Gründen, der Waldwirtschaft dem Ansuchen nicht entsprochen werden kann. 7.) Dem Ansuchen des Konzett Dominiks, Bauer von Tschagguns, um Bezugsbewilligung von 24 fm3 Nutzholz zum Wiederaufbaue des am 26.XII.1928 abgebrannten Stalle der Katharina Gmeiner, Haus Nr. 203 in Tschagguns, deren Heimat er später käuflich erworben hat, wird Folge gegeben. Das zweite Ansuchen des Genannten um Flüssigmachung der 2. Hälfte der Versicherungssumme für den abgebrannten Stall im Betrage von ca. 1100 S als Anerkennung für den durchzuführenden Wiederaufbau des Stalles wird bis zur Klärung der Rechtslage vertagt. 8.) Dem Salzgeber Johann Josef von Tschagguns, Haus Nr. 237 Zelfen, wird zufolge seines neuerlichen Ansuchens für die Einsparung, von Standesholz und Verminderung des Bezugsrechtes anlässlich des Stallbaues eine Subvention von S 50.-- bewilligt. 9.) Den Barbisch Geschwistern Gaschurn, Haus Nr.7/8, wird in Anerkennung für die Ersparung von Standesholz anlässlich eines Stallbaues eine Subvention von S 100.— bewilligt. 10.) Dem Hermann Pfefferkorn von Gaschurn wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, in den Gemarkungen des Tales Montafon ca. 8-10 fm3 Stallabbruchholz verkaufen zu dürfen. 11.) Das Ansuchen der Katharina Gmeiner von Tschagguns, H.Nr. 203 um Auszahlung einer Mehrvergütung von der 1/2 Versicherungssumme des abgebrannten Stalles unter Hinweis aus besonders berücksichtigungswürdige Verhältnisse kann nicht bewilligt werden. 12.) Dem Maisässbesitzer in Gargellen, Tierarzt August Altrich von Schruns ward der Bezug von 2 Lichtleitungsmasten gegen Vergütung des Kaufpreises bewilligt. 13.) Dem Hotelbesitzer Willy Braunger in Vergalden, Gargellental, wird der Bezug von Nutzholz zur Instandhaltung der Brücke über den Valzifenzerbach im Sinne der Servitutenregulierungs-Urkunde gestattet. Über die Berechtigungen im Sinne dieser Urkunde kann nicht geschritten werden. [-3-] 14.) Dem Netzer von St. Gallenkirch wird über Ansuchen der Bezug von 30 fm3 Nutzholz aus Abgangbeständen zu Bauzwecken auf Gampabing gegen ^Bezahlung des ortsüblichen Kaufpreises bei Vorhandensein bewilligt. Eine Abgabe zum Stockgeldtarife kann mangels der bestehenden Bezugsberechtigung nicht erfolgen. 15.) Dem Netzer Albert von Tschagguns, Besitzer des Gasthauses Adler, wird gegen Bezahlung des ortsüblichen Kaufpreises aus den schwer bringbaren Waidbeständen im sogenannten "Hofnerzug", St. Gallenkirch, der Bezug von 40 fm3 Holz unter der Bedingung bewilligt, dass innerhalb von 3 Jahren dieses Holz zum Umbaue des Hausstalles, getrennt vom Gasthause Adler, Verwendung findet. - Es wird bemerkt, dass durch diese Abgabe das Bezugsrecht Eingeforsteter nicht geschmälert wird. 16.) Das Dankschreiben des Provinzialat der Kapuziner in Innsbruck für die Kostenlose Holzbewilligung zum Umbaue bezw. Erweiterung des Klostergebäudes auf Gauenstein in Schruns wird zur Kenntnis angenommen. 17.) Über Anregung der Forstabteilung der Vorarlberger Landesregierung in Bregenz wird beschlossen, dem Forstvereine für Tirol und Vorarlberg als Mitglied beizutreten. 18.) Der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 31. Dezember 1928 I-Zl. 2496/22 betreffend die Erteilung der Konzession zur Errichtung eines Großkraftwerkes im obersten Verlaufe des Illflusses zwischen Madlenerhaus und der Vermuntalpe in Partenen (2.Staumauer) an die Vorarlberger Illwerke A.Ges. in Bregenz wird unter Protest zur Kenntnis genommen. 19.) Dem Ansuchen des Hermann Maier von Vandans, H.Nr. 85 um Bezugsbewilligung von 2 Sagstämmen mit ca. 6 fm3 zur Gewinnung von Verschalungsbrettern zum Zwecke der Eindeckung des Hauses mit Eternitschiefer wird Folge gegeben. 20.) Zum Ansuchen des Christian Vonier von Bartholomäberg, Pächter und Bewirtschafter der Lindauerhütte in Tschagguns um Überlassung eines Bauplatzes aus Standesgrund in der Grösse von 20 m2 zur Errichtung eines Schärmes wird wie folgt Stellung genommen: Der Stand Montafon verkauft prinzipiell keinen Grund. Er ist jedoch bereit, die notwendige Fläche von 20 m2 für den angeführten Zweck gegen Leistung eines jährlichen Pacht(Anerkennungs)Zinses zur Verfügung zu stellen. 21.) Den Werle Geschwister von Silbertal, Maisäss Christberg, wird die Bewilligung erteilt, aus der auf Standesgrund entspringenden Quelle den Wasserbezug für ihren Maisässbedarf so lange zu decken, bis allenfalls der Stand Montafon als Besitzer selbst das Wasser benötigen sollte. An diese Bewilligung wird die Bedingung geknüpft, dass ein Anerkennungszins von jährlich einem Goldschilling (GS. 1.--) von den Nutzniessern auf die Dauer der Nutzung an die Standeskasse zu bezahlen ist. Standesrepräsentanz für Montafon Schruns, am 10. Mai 1929. Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesvertreter]