19621106_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:19
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1962-11-06
Erscheinungsdatum 1962-11-06
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

-1- Niederschrift aufgenommen am Dienstag, den 6. November 1962, im Sitzungssaal des Standes Montafon in Schruns, unter dem Vorsitz des Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 30. Oktober 1962, wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister des Tales Montafon in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter, mit Ausnahme der sich entschuldigten Vertreter der Gemeinden: Lorüns, Stallehr und St. Gallenkirch, erschienen sind. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschließend wird zur Beratung und Beschlußfassung nachstehender Tagesordnung übergegangen: 1. Vorlage der Sitzungsniederschrift vom 4.10.1962. 2. Stellungnahme zum Beschluß der Marktgemeinde Schruns, vom 24.10.1962, bezüglich Hauptschulbau. 3. Gefangenhaus - weitere Verwendung. 4. Ansuchen des Gunz Martin in Vandans, um die Übertragung eines Holzbezugsrechtes. 5. Bestandsvertrag Golm, vorgelegt durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz. 6. Bestandsvertrag Seilbahn Ibau in Gaschurn, vorgelegt durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz. 7. Vertrag bezüglich 20 kv-Leitung Kops-Gegenfahrbahn, vorgelegt durch die Vorarlberger Illwerke A.G. 8. Vertrag bezüglich 20 kv-Leitung Partenen - Galtür, vorgelegt durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz. 9. Vertrag über die Seilbahn Vallüla in Partenen, vorgelegt durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz. 10. Waldweg Ganäu - Brunnertobel in Vandans. 11. Holzansuchen des Hepberger Franz in Tschagguns. Berichte: Betriebsprüfungsbericht STAND MONTAFON und FORSTFOND des Finanzamtes Feldkirch. -2- Erledigung der Tagesordnung: zu Pkt. 1) Die Sitzungsniederschrift vom 4.10.1962 wird in vorliegender Fassung genehmigt und gefertigt. zu Pkt. 2) Die Gemeindevertretung des Marktes Schruns, hat in ihrer Sitzung vom 24.10.1962 den Beschluß gefasst, im Zuge des Hauptschulbaues den Ausspeise- und Aufenthaltsraum für auswärtige Schüler im Rohbau zu erstellen, aber den Ausbau dieser Räume den Wohnsitzgemeinden der auswärtigen Schüler zu überlassen. Hier sind die Bürgermeister der Ansicht, daß die Markgemeinde Schruns verpflichtet ist diese Räume nicht nur im Rohbau zu erstellen, sondern auch fertig auszubauen; jedoch das Recht hat die Kosten im Sinne des Schulerhaltungsgesetzes, im Rahmen des Gesamtbauprogrames auf die Hauptschulsprengelgemeinden zu verumlagen. In der weiteren Debatte über den geplanten Hauptschulbau empfinden es die Bürgermeister für mangelhaft, daß die geplante Hauptschule, bzw. deren Schulklassen nicht nach Osten (Morgensonne) sondern gegen Süden (Mittagsonne) situiert ist. Es wäre zweckmässiger gewesen zu versuchen den Pfarrhof in die "Sternenbündte" oder an die Geschäftsräume auf dem Kirchplatz (die hätte überbauen können), zu verlegen, um die neue Hauptschule parallel der alten Hauptschule zu erstellen. Oder die neue Hauptschule im "Schrunserfeld" zu bauen. Auch wird die Baukostensumme von rd. 16 Millionen Schilling im Verhältnis zum umbauten Raum als überhöht angesehen. Hauptsächlich dann, wenn die durch das Land Vorarlberg aufgebrachten Mittel für die Landessonderschule Jupident in Schlins oder die Baukosten anderer öffentlicher Bauten, die in letzter Zeit erstellt worden sind, gegenübergestellt werden. Eine überhöhte Baukostensumme würde hauptsächlich für die finanziell schwächeren Gemeinden eine schwere Belastung bedeuten. -3- Ausserdem wird bedauert, daß den auswärtigen Hauptschulsprengelgemeinden nicht die Möglichkeit geboten wurde durch einen Baufachmann im Bauausschuß vertreten zu sein. Dieses Übergehen könnte in späterer Zeit für eine Zusammenarbeit in ähnlichen Belangen von Nachteil sein. Die Bürgermeister haben nichts gegen den Bau einer neuen, den heutigen Verhältnissen entsprechenden Hauptschule einzuwenden, sind aber daran interessiert, daß der Bau auf eine vorteilhafte und kostensparende Art erfolgt. Da aber die Bürgermeister der auswärtigen Hauptschulsprengelgemeinden we-der bei der Planung noch bei der Bauausführung ein Mitspracherecht haben, ist an die Vorarlberger Landesregierung heranzutreten, daß sie bei kommenden Verhandlungen mit der Marktgemeinde Schruns die verschiedenen Bedenken vorträgt und die Interessen der Hauptschulgemeinden Montafons vertritt. zu Pkt. 3) Wie der Landesgerichtspräsident am 23.Okt. 1962 dem Standesrepräsentanten mitgeteilt hat, werden die Arresträume, bzw. das Gefangenhaus mit 1. Jänner 1963 an den Stand Montafon übergeben. Desgleichen auch die Dienstwohnung des Justizbeamten Hermann Malin. Auf Grund einer früheren Zusage wird diese Wohnung dem Justizbeamten Hermann Malin für die Dauer seiner aktiven Dienstzeit beim Bezirksgericht in Schruns vermietet. Die Miete wird mit S 250.- pro Monat festgesetzt. Hinsichtlich der weiteren Verwendung der nun freigewordenen Arresträumlichkeiten, wird auf eine mehrmalige Vorsprache des Milchhof Bludenz zurückgegriffen, der diese Räumlichkeiten zur Erweiterung der im gleichen Hause untergebrachten Milchverkaufsstelle dazu mieten will. Mit der Verhandlungsaufnahme wird der Standesrepräsentant und die Bürgermeister Franz Marent, Anton Brugger und Alfons Bitschnau betraut. Bei den kommenden Verhandlungen ist hauptsächlich darauf Bedacht zu nehmen, daß sich der Milchhof Bludenz verpflichtet Milch aus allen Gemeinden des Tales - soferne es von den einzelnen Gemeinden gewünscht wird - zu übernehmen. -4- zu Pkt. 4. Dem Ansuchen des Martin Guns in Vandans HNr. 480, um die Übertragung des Holzbezugsrechtes vom alten Wohnhaus Bp. 595, HNr. 166 auf das auf Gp. 1717/2 neuerbaute Wohnhaus Nr. 480 wird stattgegeben. Durch diese Übertragung wird das Wohnhaus N r. 166, Bp. 595 für immer ausgeforstet und das neue Wohnhaus Nr. 480 mit einem Gesamtholzbedarf von 25 fm Nutzholz eingeforstet. zu Pkt. 5. Der durch die Vorarlberger Illwerke A.G. vorgelegte Bestandsvertrag Nr. 14.123 (Golm) wird in vorliegender Fassung abgelehnt. Die Vorarlberger Illwerke haben den Pkt. 2.1) dahin abzuändern, daß es dem Forstfond gestattet ist den Bestandsvertrag auf Jahresende mit einer Kündigungsfrist von 2 Jahren aufzukünden. zu Pkt. 6. Der Bestandsvertrag Nr. 64.45.01 (Seilriese auf die Alpe Ibau), der mit 12.10.1962 durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegt wurde, wird in vorliegender Fassung genehmigt. zu Pkt. 7. Der durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Vertrag bezüglich der Überspannung der Standesgrundparzelle 3198/2 auf eine Länge von 320 m und dem Ansuchen um die Erlaubnis auf dieser Gp. 3 DB- und 6 A-Masten zu erstellen, wird in vorliegender Fassung genehmigt. zu Pkt. 8. Der durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Vertrag bezüglich der Verlegung der 20 kv-Freileitung im Raume Kops, und zwar auf Gp. 3013/1, die auf eine Länge von 100 Meter überspannt wird, wird in vorliegender Fassung genehmigt und gleichzeitig die Erlaubnis erteilt auf der Gp. 3013/1 1 VB- und einen DB-Masten aufzustellen. zu Pkt. 9. Der durch die Vorarlberger Illwerke A.G. in Bregenz vorgelegte Bestandsvertrag 3244 (Seilbahn Vallüla) wird in vorliegender Fassung abgelehnt. Der Vertrag ist dahin zu ergänzen, daß sich die Vorarlberger Illwerke -5- verpflichten Forstpflanzen und Düngemittel für alle im Bereiche der Vallüla Seilbahn befindlichen Waldungen des Forstfondes unentgeltlich auf der gegenständlichen Materialseilbahn zu befördern. Gleichzeitig haben sich die Vorarlberger Illwerke zu verpflichten, das durch die geplante Trassenerweiterung anfallende Holz unentgeltlich frei Abfuhrstraße zu stellen. zu Pkt.10. Um das Standeswaldgebiet "Brunnertobel" in Vandans waldwirtschaftlich besser erschliessen zu können, wird vom Wirtschaftsweg "Ganeu", und zwar von "Grubes" aus ein mit Traktoren befahrbarer Weg bis ins "Brunnertobel" erstellt. Voraussichtliche Weglänge 225 Meter. Die Baukosten, die schätzungsweise rd. 20.000.- S betragen, können durch das im Zuge der Trassenfreilegung anfallende Holz hereingebracht werden. zu Pkt. 11. Franz Hepberger in Tschagguns 519, werden aus Abgangbeständen der Standeswaldung Tschagguns ca. 25 fm Bauholz käuflich überlassen. Die Zuweisung erfolgt aus entlegenen Beständen im Gebiete des "Sanüeler Tobels". zu Pkt. 12. Die Maisäßbesitzer auf "Relles" in Bartholomäberg beabsichtigen im sog. "Bloches" eine Trinkwassserquelle zu fassen und das Wasser mittels Rohrleitung nach "Rellseck", "Tüfi Duala" und "Sälers Maisäß" abzuleiten. Dabei werden die Standeswaldabteilungen 3f, 3d, 4c, 5e und 5d berührt. Ausserdem ist geplant in der Waldabteilung 4c einen Wasserbehälter zu erstellen. Auch ist vorgesehen einen Tränketrog in der Standeswaldung aufzustellen. Der Standesausschuß gibt der geplanten Wasserdurchleitung und der vorgesehenen Erstellung eines Wasserbehälters auf Standesgrund statt. Jedoch ist darauf Bedacht zu nehmen, daß diese Anlagen so erstellt werden, daß dadurch die Holzbringung in keiner Weise behindert wird. Für Schäden solcher Art übernimmt der Forstfond keinerlei Haftung. Desgleichen ist der Brunnentrog, der beabsichtigt ist im Standeswald aufzustellen, wenn möglich am Waldrand aufzustellen, und zwar derart, daß er durch Holzriesen nicht beschädigt werden kann, aber auch kein Hindernis darstellt. -6- Berichte: Aus Zeitmangel wird der Bericht über die Betriebsprüfung des STAN MONTAFON und des FORSTFOND MONTAFON, welche das Finanzamt Feldkirch durchgeführt hat nicht verlesen, sondern den einzelnen Standesvertreter in Form einer Kurrende zur Einsicht vorgelegt. Jenen Punkten, die auf der Tagesordnung nicht aufscheinen wird die Dringlichkeit gemäß § 34 der VGO zuerkannt. Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 13.30 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: