19220622_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:19
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1922-06-22
Erscheinungsdatum 1922-06-22
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll o-o-o-o-o aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 22.Juni 1922 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter o-o-o-o-o-o-o Mit Einladung vom 17. Juni 1922 Zl.330/St wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt, zu welcher 8 Standesvertreter erschienen sind. Nach Eröffnung der Versammlung durch den Vorsitzenden und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht, auf dessen Verlesung jedoch aus dem Grunde verzichtet wird, da jede Gemeinde bereits mit je einer Abschrift behufs ortsüblicher Publikation beteilt wurde-und daher die Herren Gemeindevorsteher bezw. Standesvertreter vom Inhalte in Kenntnis gesetzt sind. Da in keiner Weise ein Widerspruch bezw. eine Einwendung erhoben wird, erfolgt die allseitige Fertigung, worauf in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen wird und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o1.) Vom Herrn Standesrepräsentanten als Berichterstatter eingeladen, berichtet Herr Waldaufseher Wilhelm Fleisch von Tschagguns, daß er die besonders durch Schneedruck devastierten Waldungen in Silbertal abgegangen und besichtigt habe und den grössten Schaden auf der rechten Litzflusseite vom Maisass Rain an bis in's Gebiet der Alpe Gafluna gefunden habe. In diesem Revier befindet sich eine Unmasse Schneedruck- und entwipfeltes Holz, dessen Aufarbeitung und Entrindung aus forstpolizeilichen Rücksichten in aller nächster Zeit ausgeführt werden müsse, da sonst das Auftreten und die Weiterentwicklung des Borkenkäfers stark zu befürchten stehe. Ein Grossteil dieses dem Verderben ausgesetzten Holzes sei erstklassiger Qualität und würde sich als Nutzholz in vorzüglicher weise eignen. Über die Ansicht der Verwertung dieses Holzes befragt äußert Fleisch seine Ansicht dahin, dass das Holz vom Maisäss Rain einwärts in der sogenannten Trura, dem Herrn Baumeister Galehr auf Grund des mit dem Stande Montafon abgeschlossenen Vertrages zugeteilt werden konnte. Als Vergütung sollte jedoch für Nutzholz bis zu 25 cm Durchmesser am dünneren Teile ein angemessener Holzpreis dienen, während Hölzer von 25 cm Durchmesser angefangen um den Vertragspreis überlassen werden könnten. Die Aufarbeitung des von der sogenannten Trura sich einwärts befindlichen Schneedruck-und entwipfelten Holzes sollte der Forstfond in eigener Regie ausführen, wodurch auf einige Jahre die Deckung des Brennholzbedarfes der Gemeinde Schruns vorgesorgt erschiene. Die Durchführung der hiezu erforderlichen Arbeiten sei freilich mit grössten Kosten verbunden, da der Raummeter Brennholz, auf die Schrunser Holzlende gestellt, auf wenigstens 8000 Kr zu stehen komme, doch sei das Betreten dieses Weges angesichts dieses bedeutenden Brennholzmangels und der unabsehbaren Steigerung der Holzpreise geboten. Herr Gemeindevorsteher von Silbertal ergreift hierauf das Wort und bemängelt in erster Linie die teilweise in gar keiner weise gerechtfertigte Holzzuweisung an Bauunternehmer Herrn Galehr. Diese Zuweisungen seien partieweise, qualitativ derart minderwertig, und in so schwierigen Lagen erfolgt, dass für Aufarbeitungs- und Ablieferungskosten keine Deckung mehr gefunden werden könne. Es liegt daher die Befürchtung nahe, dass Herr Galehr für die so sehr begehrte Verlängerung des bis zum Gieslerbach fertiggestellten Weges sich kaum mehr einsetzen werde, wenn [-2-] nicht seinen Auslagen entsprechende Holzanweisungen erfolgen werden, was im Allgemeininteresse hintangehalten werden müsse. Demgegenüber bemerkt Herr Waldaufseher Fleisch, dass die Holzauszeigung genau nach den Vertragsbestimmungen erfolgt seien und von den betreffenden Forstschutzorganen jede diesbezügliche Handlungsweise gerechtfertigt werden kann. Durch Herrn Standesrepräsentanten eingeladen erscheint Herr Galehr und über den Sachverhalt informiert, beschwert er sich auch vorerst über die letzten, für ihn höchst nachteiligen Holzzuweisungen und erklärt, dass er seinen Verpflichtungen bezüglich der weiteren Weganlage nur dann nachkommen könne, wenn ihm entsprechende Zuweisungen aus dem Schneedruck-und entwipfelten Holze in der sogenannten Trura und auf der Alpe Gatluna, bezw. in deren Umgebung zuerkannt werden. Weiters führt er aus, dass die Bestimmungen der Holzbewertung nach der Durchmesserstärke von 25 cm am dünneren Ende gemessen umständlich und schwer durchführbar sei und erlaubt er sich, den vom Herrn Standesrepräsentanten gestellten Antrag, wornach Hölzer, welche über 28 cm Mitteldurchmesser ausweisen, erst nach dem bestehenden Holzpreise bewertet werden, sollen, zur Annahme in Vorschlag zu bringen, während alles andere Holz bis zu einer Stärke von 28 cm Mitteldurchmesser zum Vertragspreise abgegeben wird. Im letzteren Punkte wurde eine Einigung erzielt. Im Übrigen wird der Standesausschuss dahin schlüssig, dass ein Kommissioneneller Augenschein an Ort und Stelle die Basis zur Eingehung des vorhabenden neuen ErgänzungsVertrages biete und werden mit dieser Aufgabe betraut der Herr Standesrepräsentant Franz Wachter und die Herren Gemeindevorsteher bezw. Standesvertreter J. G. Jochum von Tschagguns und Anton Fritz von Silbertal. Als Sachverständiger ist beizuziehen Herr Wilhelm Fleisch, Waldaufseher von Tschagguns und wird hiezu auch als Beteiligter Herr Franz Galehr eingeladen. Als Kommissionstag wird Samstag der 24, Juni 1922 bestimmt. Die vorgenannten 3 Herren Standesvertreter werden einstimmig ermächtigt, einen vollkommenen rechtsverbindlichen Vertrag abzuschliessen. 2.) Mit Verfügung vom 2.Juni 1922 Zl.341/3 hat die Bezirkshauptmannschaft Bludenz die Regelung der Auszahlung der Waldaufseher-Entlohnungen für Sie Zeit vom 1. Jänner bis incl. 31. Mai 1922 dem Forstfonde Montafon anheimgestellt und wird nach gegenständlicher Beratung beschlossen, die Entlohnung, gestützt auf das Waldaufsichtsgesetz vom 18.7. 1921 L.G.Bl, Nr. 110, sowie auf die durch die Landesregierung unterm 9. Mai 1922 VIII-Zl.43/4 angeordneten Gehaltsstufeneinreihung durchzuführen. 3.) In Brandversicherungsangelegenheiten wird, ein Gutachten des Herrn Wilhelm Mayer in Schruns, sowie eine Zuschrift der Vorarlberger Landesfeuerversicherungsanstalt Bregenz vom 12.Juni 1522 betreff Rückversicherung zur Kenntnis gebracht und werden die Gesamtdurchführungsbestimmungen des Montafoner Feuerversicherungsvereines einer neuerlichen Beratung unterzogen, deren Endresultat die Zulässigkeit auf eine 400%ige Erhöhung einer nach dem bestehenden Regulativ bestimmten Vollversicherung bildete. Alle Vertragsabschlüsse, welche diese 400%ige Erhöhung beinhalten, sind bei der Vorarlberger Feuerversicherungsanstalt einer 75%igen Rückversicherung zu unterziehen und ist diesbezüglich die erforderliche Zustimmung genannter Anstalt einzuholen. Über eine beabsichtigte Prämienerhöhung, sowie Einführung einer Verwaltungskosten-Entschädigung sind entsprechende Erhebungen einzuleiten und ist bei der nächsten Standesausschußsitzung hierüber zu referieren. 4.)Herr Standesrepräsentant berichtet über den günstigen Erfolg der Verpachtung des Jagdrechtes auf der Alpe Valisera und beantragt eine entsprechende Verbesserung an Gebäuden Wies-und Weidegründen, worauf ihm volle Aktionsfreiheit zugesprochen wird. 6.)Ein Ansuchen des Herrn Schulleiters Josef Flatz in St, Anton um Bezugsbewilligung von 7 F. M. Nutzholz aus Standeswaldung zu einem Stallbau wird geprüft und nach Konstatierung des Bedarfes und Feststellung des Bezugsberechtigung wird der Beschluss gefasst, den Antrag auf Gewährung der angesuchten Bezugsbewilligung kompetenten Ortes zu stellen 7.)Ein ähnliches Ansuchen der Witwe Katharina Bitschnau und Kinder in St. Anton um Zuweisung von 40 Baustämmen aus Standeswald wird derselben Behandlung unterzogen und wird nach eingehender Festsetzung der Sachlage beschlossen, nur den Bezug von 25 Baustämmen zu beantragen. Schruns, am 27.Juni 1922. [Unterschrift der Standesvertreter]