19231229_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:20
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1923-12-29
Erscheinungsdatum 1923-12-29
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll o-o-o-o-o aufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 29. Dezember 1923 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-o-o-o-o-oMit Einladung vom 21. Dezember 1923 Zl. 705/St wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesausschußsitzung anberaumt zu welcher erschienen sind 7 Ausschüsse bezw. Ersatzmänner. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Vorsitzenden und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht. Die Genehmigung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde und daher die Herren Gemeindevorsteher, bezw. Standesvertreter von dessen Inhalt in Kenntnis gesetzt sind. Da keinerlei Einwendungen erhoben werden, erfolgt die allseitige Fertigung. Bevor jedoch in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen wird, bringt Herr Standesrepräsentant den neu ausgearbeiteten Sanitätsvertrag zur Kenntnis und knüpft sich hieran eine längere Debatte. Anstoss erregt die Fassung bezw. der Inhalt der §§ 6 und 7, da hierin eine Beeinträchtigung der Allgemeininteressen des ganzen Tales erblickt wird. Nachdem es endlich geglückt ist, eine chirurgische Abteilung im St. Josefsheim der Gemeinde Schruns zu schaffen, soll gerade dieses Unternehmen vor jeder Hemmung, oder die Operationen beeinflussenden Eingriffe bewahrt werden. Die Rechte, welche dem Gemeindearzte auf Grund der diesbezüglichen sanitären Bestimmungen gewährleistet erscheinen, sollen keinesfalls gekürzt werden, doch irgend welches Verfügungsrecht über die Anstalt und deren Einrichtung, insoweit es die Aufnahme von Kranken und deren Behandlung anbelangt, soll Sache des Eigentümers sein und bleiben. Demzufolge steht das Verfügungsrecht nur dem Besitzer zu und soll diesbezüglich jedem Arzte das gleiche Verfügungsrecht eingeräumt werden. Dieser Anschauung schliessen sich sämtliche Standesvertreter mit dem Entschlüsse an, für diese Benützungsart im Interesse der Bevölkerung Montafons einzustehen. Bei den nun folgenden Beratungen werden gefasst, nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Der Vorschlag der Gemeinde St. Gallenkirch betreff Versteigerung von abgängigem Standesholz wird vertagt, da die Durchführung einer derartigen Aktion gegenwärtig untunlich erscheint. 2.) Zufolge einer Anregung des Waldaufsehers Herrn Christian V Vallaster in Bartholomäberg um Verabfolgung von abgängigem Standesholz an Brennholzbezugsbedürftige wird einstimmig beschlossen, dieser Holzbeteiligung die Genehmigung zu erteilen. 3.) Dem Ansuchen des Herrn Hans Schratt, Jagdaufseher in Gargellen um Zuweisung von 12 R.M. Brennholz wird dahin entsprochen dass ihm dieses Holzquantum aus Abgangsholz zum Tagespreise verabfolgt werden kann. 4.) Über Ansuchen der Hotelverwaltung Madrisa in Gargellen können derselben 14 Telegrafenstangen gegen Entrichtung des üblichen Kaufpreises verabfolgt werden. 5.) Dem Gendarmerie-Inspektor Herrn Karl Girardi in St. Gallenkirch wird die einmalige Bewilligung erteilt, 6 R.M. Brennholz aus Abgangsholz gegen Entrichtung des üblichen Kaufpreises beziehen zu dürfen. 6.) Das Ansuchen der Herrn Lorenzin Hermann u. Klehenz Mton, sowie der Frau Schnarf Johanna aus St. Gallenkirch um Überlassung von 14 Masten zu einer elektrischen Stromleitung gegen Entrichtung des üblichen Holzpreises wird Folge gegeben. [-2-] 7.) Die Ansuchen des Herrn Christian Stüttler, Bauer am Gamplaschg und der Witwe Stüttler Anna, Bäuerin am Gamplaschg in Schruns, um Nachlass einer Schadenersatzleistung werden abgewiesen, da im ersteren Falle die Alpinteressenten von Innerkapell aufzukommen haben und in letzterem Falle eine momentane Dürftigkeit insoweit berücksichtigt werden kann, als eine einhalgjährige Zahlungsfrist gewährt wird. 8.) Das Ansuchen der Maisässinteressenten von Grandau, Gemeinde St. Gallenkirch, wird behufs Einholung weiterer Informationen vertagt. 9.) Ein Ansuchen der Konkurrenzstrasse Bludenz-Partenen um Bewilligung zum Bezuge von 30 F.M.Bau-, Schindel-und Sägholz aus Standeswaldungen in St. Gallenkirch zum Tagespreise ist begutachtend der Bezirkshauptmannschaft Bludenz in Vorlage zu bringen. 10.) Dem Herrn Durig Franz Josef^Bauer in Tschagguns, wird die Bewilligung erteilt, sein Maisässlos per 3 R.M. für die Heimat Haus Nr.128 in Tschagguns verwenden zu dürfen, für welche Begünstigung er auf das auf die Heimat entfallende Brennlos Verzicht leistet. 11.) Die Weisungen der Vorarlberger Landesregierung in Bregenz vom 3. Dezember 1923 V-Zl. 825/74 an den Strassenkonkurrenz-Ausschuss Bludenz-Partenen betreff Ausführung von Brückenverstärkungen zur Erleichterung und Sicherung des Autoverkehrs auf der Montafoner KonkurrenzStrasse Bludenz-Partenen wird zur Kenntnis gebracht und diesbezüglich Nachstehendes beschlossen. In Anbetracht der Tatsache dass für den Verkehr von Personenautos kein Anstand obwaltet, für Lastautos aber um so weniger ein Bedürfnis vorhanden ist, also der Lastentransport auf der Montafonerbahn ungehindert bewerkstelligt werden kann und die erforderlichen Mehrkosten unter gegenwärtigen Verhältnissen unerschwinglich sind, ist einstweilen von den vorgeschlagenen Reparaturen abzusehen. Dies ist durch den Strassenkonkurrenzausschuss der geehrten Landesregierung zur Kenntnis zu bringen. 12.) Die vorliegenden Offerte behufs Beschaffung einer Steinbrecher-Maschine werden zur Kenntnis gebracht und eingesehen. Da nun während der Wintermonate die Verwendung einer solchen Maschine unmöglich erscheint und die Anschaffung mit ausserordentlich grossen Kosten verbunden ist, wird die Realisierung dieser Angelegenheit bis zur Konstatierung des kommenden Standesausschusses vertagt. 13.) Dem Herrn Reinhard Ganahl, Schustermeister in Schruns wird die Bewilligung erteilt, im Parterre des Standesgebäudes Nr. 27 gegen die Talstrasse an der oberen Seite ein Schaufenster anzubringen. Dasselbe ist gegen Widerruf in kürzester Zeit zu entfernen und der alte Zustand auf Kosten des Genannten wieder herzustellen, zu welchem Zwecke ein Revers auszustellen ist. 14.) Dem Antrage der Herrn Gebr.Ganahl H.Nr.173 und Frau Regina Büsch H.Nr. 425 in Schruns um Aufnahme in die Montafoner Brandassekuranz kann erst nach Regelung der Versicherungsverpflichtung dieser Parteien einer auswertigen Versicherungsanstalt gegenüber Stellung genommen werden. 15.) Dem Erhard Anton, Bauer in Silbertal, wird zum Wiederaufbaue seines abgebrannten Stalles die Bewilligung erteilt, sein aus Standeswaldungen zum Bezuge zuerkanntes Nutzholz gegen Privatholz aus der Eigentumswaldung des Herrn Christian Gantner Viehhändler in Schruns umtauschen zu dürfen. Zur Überwachung und Durchführung dieses Umtausches wird Herr Gemeindevorsteher Anton Fritz von Silbertal und Herr Waldaufseher Benedikt Loretz von Silbertal bestimmt. [-3-] 16.) Die von Herrn Sägewerksbesitzer Franz Galehr in Schruns gewünschte Bestätigung betreff von Standesholzbezügen aus Silbertaler Standeswaldüngen wird in der vorliegenden Form nicht genehmigt und bleibt die Regelung dieser Angelegenheit dem Herrn Standesrepräsentanten überlassen. [Unterschrift der Standesvertreter]