19261120_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:23
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1926-11-20
Erscheinungsdatum 1926-11-20
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Protokoll -o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 20. November 1926 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter. -o-o-o-o-o-o-o Mit Einladung vom 17. November 1926 Zl. 515/St. wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind sämtliche Herren Gememdevorsteher bezw. Standesvertreter von Montafon, mit Ausnahme jener der Gemeinden Silbertal und Stallehr. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Herrn Standesrepräsentanten und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit einer Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde und die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben daher volle Kenntnis besitzen. Einwendungen wurden keine erhoben. Hierauf wird in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Vom Herrn Vorsitzenden wird der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Bludenz vom 24.Oktober 1926 Zl.5643/2 betreffend die Rechts-und Eigentums Verhältnisse am Vermuntwalde in Partenen, Gp. 3315, in Vorlage und zur Kenntnis gebracht. Mt diesem Bescheide wurde der Anspruch der Gemeinde Galtür auf die Nutzung aus dem Vermuntwalde Gp. 3315 abgewiesen, da diese Gemeinde an dem Walde kein Eigentumsrecht besitzt. Die Gemeinde Galtür besitzt nur das Holzbezugsrecht zur Deckung des Alpbedarfes für die Alpen Großvermunt und Fischernellen. Diese Servitutsberechtigung erscheint in der Servitutenregulierungs-Urkunde vom 26.VIII.1872 Zl. 14716/730 Folio 47-49 klar und eindeutig umschrieben. 2.) Dem Ansuchen der Gemeinde Schruns um Erteilung der Verkaufsbewilligung für das am 1. November 1926 durch plötzlich aufgetretenes Hochwasser infolge Bruches des Triftrechens weggeschwemmte Losholz wird Folge gegeben. Nach Mitteilung des Herrn Standesrepräsentanten sind ca. 500 bis 600 Rm3 Brennholz verloren gegangen. 3.) Das Ansuchen des Herrn Lorenz Vallaster, Bauer an Bartholomäberg Haus Nr. 68 um Berechnung des einfachen Stockgeldes für das ausser der Forsttagsatzung im Herbste 1926 bezogene Nutzholz zur Erneuerung des Stalleinbaues auf dem Heimatgute wird in Berücksichtigung der ausserordentlichen Umstände bewilligt. Durch die notwendig gewordene Desinfektion des Stalles nach überstandener Maul-und Klauenseuche zeigte sich, dass der Einbau des Stalles vollkommen morsch und verfault war, die Erneuerung daher ohne Aufschub sofort vorgenommen werden musste. 4.) Das Ansuchen des Herrn Alwin Juen, Bauer und Gastwirt in Schruns aus Nr. 126, um Erteilung der Verkaufsbewilligung für zum Bezuge bewilligtes Schindelholz gegen die Verpflichtung, den Heimatstall künftighin mit Ziegeln einzudecken, wird in Beratung gezogen. Es wird einstimmig beschlossen, die Bewilligung zum Verkaufe von Sägholz im Ausmasse des Schindelholzquantums unter der Voraussetzung zu erteilen, dass der Heimatstall ganz mit Ziegeln eingedeckt wird. Ausdrücklich wird betont, dass durch die Ausführung dieses Holzverkaufes das Servitutsrecht zum Bezuge von Schindelholz für diesen Stall für immerwährende Zeiten erlischt. 5.) Dem Hotel Madrisa in Gargellen wird über Ansuchen der Bezug von 5 Lichtleitungsmasten für die Elektrizitätsanlage des Hotels gegen Vergütung des Holzes zum Kaufpreise bewilligt. Dieser Bedarf ist aus Abgangholzbeständen zu decken. 6.) Dem Herrn Loretz Josef, Säger in Tschagguns, wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, aus der Waldparzelle Nr. 3243 in Tschagguns 1, 50 Fm3 Lärchenholz zur Reparatur des Wasserrades seiner Säge zu beziehen. Für das bezogene Holz ist ein Kaufpreis von S 25.- pro Festmeter zu bezahlen. [-2-] 7.) Die Alpinteressentschaft Netzen in St. Gallenkirch, vertreten durch den zwecks Berichterstattung zur Sitzung eingeladenen Waldaufseher Herrn Michael Gavanesch, stellt mit vorliegender Zuschrift das Ansuchen, zu einem Wegbaue in die Maisässe Netzen auf einer vStrecke von 200 bis 300 Meter den Waldgrund des Standes Montafon benützen zu dürfen. Herr Waldaufseher Gavanesch erklärt, dass der ganze Weg auf Kosten der Maisäss- und Alpinteressenten erstellt werde, dem Stande Montafon also keine Ausgaben erwachsen würden. Der Weg bedeute für den Stand Montafon ebenfalls eine vorteilhafte Anlage, da dadurch die Ablieferung des Standesholzes aus den anschliessenden Waldungen bedeutend erleichtert werde. Es wird nun einstimmig beschlossen, der Weganlage durch dieses Standesgebiet bei voller Schonung der Kulturen zuzustimmen. 8.) Herr Waldaufseher Gavanesch stellt ferner das Ansuchen um kostenlose Beschaffung von 10 kg Dynamon-Sprengstoff durch den Stand Montafon. Dieser Sprengstoff soll verwendet werden zum Sprengen eines grossen Felsblockes, welcher die stabile Erstellung einer kleinen Brücke im Vermil verhindert. Diese Brücke ist zum Holztransporte aus den dort gelegenen Standeswaldungen unerlässlich notwendig, musste jedes Jahr neu errichtet werden, um dann unversehens ein Opfer des eintretenden Hochwassers zu sein. Durch die geplante Felssprengung ist eine widerstandsfähige Erstellung ermöglicht. Die Baukosten werden durch Frondienste gedeckt. Es wird beschlossen, die angesprochenen 10 Kg Dynamon zu kaufen. Zur Ausführung der Sprengarbeiten ist ein fachkundiger Mineur beizuziehen. 9.) Nach Mitteilung des Herrn Waldaufsehers Gavanescn befinden sich in der Gatschuner Standeswaldung, St. Gallenkirch, ca. 600 bis 700 Stück überständige Latten, welche zum Vorteile der Waldbewirtschaftung entfernt werden sollten und ohne Gefahr einer Schädigung des Bezugsrechtes Eingeforsteter verwertet werden können. Die Bringungsmöglichkeit ist eine günstige. Weiters wurden im Gafidaler Schirmwalde, St. Gallenkirch, ca. 20 Stück überständige Tannen mit Durchmessern bis zu 1, 70 Meter am Stock und 1, 20 Meter Brusthöhe in gut lieferbarer Lage festgestellt, welche, um ein Verderben zu verhindern, geschlägert werden sollten. Nach eingehender Besprechung wird der einstimmige Beschluss gefasst, die Schlägerung und Aufarbeitung vorbeschriebener Holzpartien auf Kosten des Standes durchzuführen und das Holz bestmöglichst zu verwerten. Mit der Überwachung und Durchführung dieser Aktion im weiteren wird der Herr Standesrepräsentant betraut. 10.) Die Mitteilung des Herrn Standesrepräsentanten über die veranlasste Aufarbeitung von abgängigem Holze im Sarottlentale, St. Gallenkirch, auf Kosten des Standes wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Durch diese Veranlassung wird das in Frage stehende Abgangholz, welches der Vernichtung ausgesetzt wäre nutzbringend in Verwendung gezogen. 11.) Das Ansuchen der Maisässinteressentschaft Gafreschen. St. Gallenkirch, um Bewilligung einer Subvention für eine neu und zeitgemäss zu erstellende Brunnenwasserleitung in den Maisässen Gafreschen wird in Beratung gezogen. Herr Gemeindevorsteher Kraft von St. Gallenkirch erläutert hiezu, dass diese Leitung bis jetzt aus Holzdeucheln, für deren Beistellung der Standeswald belastet sei, bestanden habe. Diese Holzdeuchelleitung sei vollkommen defekt und müsse erneuert werden. Um einen längeren, klaglosen Bestand zu sichern, sollen nun Eisenrohre eingebaut werden. Für die leichtere Tragung der bedeutenden Mehrkosten wurde eine Unterstützung aus Landesmitteln erreicht, die jedoch nicht genüge. Indem nun für diese ca. 950 Meter lange Leitung, der berechtigte Bezugsanspruch von geeignetem Standesholze nicht geltend gemacht, sondern Eisenrohre in Verwendung gezogen werden, sei das Ansuchen um entsprechende Berücksichtigung und Unterstützung, gerechtfertigt. Diese Ausführungen in Betracht ziehend wird einhellig beschlossen, eine Subvention von S 300, - unter der Bedingung zu gewähren, dass das Servitutsrecht zum Bezuge von Holzdeuche In aus Standes Waldungen für die Maisässe Gafreschen für immerwährende Zeiten aufgegeben wird. 12.) Die Äusserung der Holzkommission in der Gemeinde St. Anton zum Bezugsansuchen von 3 Sagstämmen in der Gemeinde St. Anton für Stallreparaturen des Herrn Anton Ganahl wird verlesen. Nach aufklärender Berichterstattung des Herrn Gemeindevorstehers Battlogg von St. Anton wird einstimmig beschlossen, dem Gesuchsteller die angesuchten 3 Sagstämme zu überlassen unter der Bedingung, dass das Servitutsrecht zum Bezuge von Schindelholz für den Stall in der "Werles Bünde" für alle Zeiten erlischt. [-3-] 13) Das Ansuchen der Gebrüder Battlogg, Gipsfabrik in St. Anton, um Abgabe von Zundrinenholz aus Beständen in Standeswaldungen von Bartholomäberg und Silbertal zur Gewinnung von Schwellen wird neuerlich vertagt, da der Herr Standesvertreter von Silbertal zur Abgabe eines bezüglichen Erklärens bei der Sitzung nicht anwesend ist. 14.) Der Stand Montafon besitzt in Silbertal am Bannwalde eine Holzhütte, welche bereits durch Jahre unbenutzt steht und durch die Witterungseinflüsse Schaden leidet. Um das Holz dieser Hütte vor gänzlicher Entwertung zu schützen, wird einstimmig beschlossen, im Versteigerungswege dieselbe zu veräussern. 15.) Das Ansuchen der Herren Ignaz Thöny und Riezler Josef von Schruns HausNr. 7, um Gestattung des Anschlusses mit ihrem Trinkwasser an die Wasserleitung des Standes Montafon zum Bezirksgerichtsgebäude Nr. 9 in Schruns wird vorgelegt. Diesem Ansuchen wird einstimmig Folge gegeben, wenn die Parteien sich verpflichten, im Verhältnis der ursprünglichen Gestehungskosten für die Erbauung der Leitung eine entsprechende Anschlussgebühr zu bezahlen. 16.) Die Sektion Heilbronn des D.&.Oe.A.Vereines beabsichtigt, wie einer Anfrage des Zimmermeisters Schneider Georg von Lindau entnommen werden kann, bei den Scheidseen am Verbellner Winteriöchl, Gemeinde Gaschurn, ein grosses Alpenvereinsunterkunftshaus zu erstellen. Hiezu wird angeblich ein Quantum von 250 bis 300 Fm3 Bauholz benötigt, welches die Sektion zum Teile aus Standeswaldungen erwerben will. Zur Behandlung dieser Angelegenheit wird der Herr Waldaufseher Franz Sandrell von Gaschurn beigezogen. Herr Sandrell teilt mit, dass aus der Eigentumswaldung der Maisässe im Faleschefieltale aus vorhandenen Überständen ca. 100 fm3 Bauholz zum Preise von S 10.- pro Festmeter beigestellt werden könne. Aus den Waldungen des Standes Montafon in diesen Lagen könne ohne Gefahr der Verkürzung des Anspruches Eingeforsteter das restlich erforderliche Holz beigestellt werden. Die Bringung des Holzes durch Einheimische sei infolge der schwierigen Transportverhältnisse kaum möglich. Es wird hierauf einstimmig beschlossen, das Holzquantum, welches aus den Beständen des Faleschefieltale Privatwaldes zum geplanten Hüttenbaue nicht gedeckt werden kann, aus dort gelegenen Standeswaldungen zu dekken und hiefür den bestmöglichst erreichbaren Preis zu bilden. Die Ausführung dieses Beschlusses wird dem Herrn Standesrepräsentanten übertragen. Die Förderung dieses Hüttenbaues ist im Interesse der Förderung des Fremdenverkehrs im Tale Montafon gelegen. 17.) Auf eine Anfrage teilt Herr Waldaufseher Sandrell mit, dass aus Standeswaldungen in Partenen kein überständiges Holz mehr vorhanden sei und abgegeben werden könne. Das vorhandene Holz sei zur Deckung des Bedarfes der Eingeforsteten notwendig. Auf Holzabgabe abzielende Anfragen der verschiedenen Parteien und Unternehmungen in Partenen sind aber ablehnend zu beantworten. 18.) Am 19. November 1926 brannte in Gaschurn das Haus Nr. 61 des Herrn Wittwer Martin vollständig nieder. Das Haus ist zum Holzbezuge aus den Standeswaldungen berechtigt.- Nach Feststellung des Herrn Waldaufsehers Sandrell/Gaschurn besitzt die Partei in ihrer Privatwaldung kein schlagbares Holz. Zum Wiederaufbaue des Hauses werden ca. 110 Fm3 Bauholz benötigt. Entsprechend den Bestimmungen der Statuten des Feuerversicherungsvereines für Montafon wird beschlossen, dem Abbrändler das benötigte Holz in günstigsten Lagen aus den Standeswaldungen zum Bezuge zu bewilligen. 19.) Dem Ansuchen des Sektionsleiters für Montafon des Jugendfürsorgevereines in Vorarlberg, Herrn OLGR. i.P. Herrn Anton Marchesani, um Bezugsbewilligung für 2 Rm3 Brennholz pro 1926 zu Kanzleiheizzwecken wird Folge gegeben. 20.) Die Frage der Umgestaltung des Montafoner FeuerversicherungsVereines vom reinen Prinzipe der Schadensdeckung auf Gegenseitigkeit in ein Institut mit massiger Prämienberechnung bei Beibehaltung des Modus der Gegenseitigkeit als Rückdeckung ist in das Stadium ernsten Erwägens getreten. Die Währungsstabilität in Österreich scheint bei Fortschreiten normaler Wirtschaftsgebarung gegeben, sodass an die Schaffung eines neuen Reservefondes für den Versicherungsverein gedacht werden kann. Es ist somit auch der Zeitpunkt gekommen, die Bedingung, welche das hohe Bundeskanzleramt(Inneres) in Wien an die Genehmigung der derzeit gültigen Vereinsstatuten im Jahre 1823 stellte, zu erfüllen, indem von der Schadenserhebung durch reine Gegenseitigkeit zum Versicherungswesen mit Prämienberechnung übergegangen wird. [-4-] Die Standesrepräsentanz erhält hiemit den Auftrag, die nötigen Vorarbeiten unverzüglich zu beginnen, um bei der nächsten Sitzung entsprechende Grundlagen zur Fassung konkreter Beschlüsse zu besitzen. 21.) Über vielseitiges Verlangen wird beschlossen, die Stelle eines Wasenmeisters für das Tal Montafon wieder zu besetzen. Als Wasenmeister wird Herr Stüttler Franz Josef von Schruns Haus Nr. 77 ab 1. Dezember 1926 in provisorischer Eigenschaft auf ein Jahr mit einem täglichen Wartgelde von S 2.- (zwei Schilling) angestellt. Für jeden Weg ist der Wasenmeister berechtigt, ohne Unterschied der Tiergattung ein mässiges Ganggeld zu berechnen. Schruns, am 25. November 1926. Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesvertreter]