19550301_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:24
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1955-03-01
Erscheinungsdatum 1955-03-01
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Inhalt des Dokuments

-0- Stand Montafon Schruns Schruns, am 28.2.1956 Einladung! Im Sine § 7 der Standesstatuten berufe ich die Mitglieder des Standesausschußes für Donnerstag den 1. März 1956, 9 Uhr vormittags in Schruns (Verwaltungsgebäude) zu einer ausserordentlichen Standesausschuß-Sitzung ein. I.E. gez. Josef Keßler Standesrepräsentant. Tagesordnung: 1) Bevorstehende Auflösung des Bezirksgerichtes Montafon. Infolge der ausserordentlichen Wichtigkeit des zur Behandlung stehenden Punktes wird um bestimmtes Erscheinen gebeten. -1- Niederschrift aufgenommen in der Standeskanzlei in Schruns, am Donnerstag den 1. März 1956 unter dem Vorsitz des Herrn Standesrepräsentanten Josef Keßler. Mit Einladungsschreiben vom 28.2.1956, wurde auf heute vormittags 8 Uhr 30 eine ausserordentliche Standesausschuß-Sitzung anberaumt, zu welcher die Bürgermeister der Talgemeinden Montafons in ihrer Eigenschaft als Standesvertreter vollzählig erschienen sind. Der Herr Standesrepräsentant als Vorsitzender eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit fest. Anschliessend wird zur Beratung und Beschlußfassung der Tagesordnung übergegangen. Einziger Punkt der Tagesordnung: "Bevorstehende Auflösung des Bezirksgerichtes Montafon" Der Herr Standesrepräsentant teilt der Standesvertretung mit, daß ihm zur Kenntnis gebracht wurde, daß das Justizministerium beabsichtigt im Oberlandesgerichtssprengel Tirol/Vorarlberg 4 Bezirksgerichte, und zwar 3 in Tirol und eines, das Bezirksgericht Montafon, in Vorarlberg aufzulassen. Obwohl diese Mitteilung noch keine amtliche Bestätigung erhalten hat, so teilt der Vorsitzende mit, möchte er es nicht unterlassen die Bürgermeister des Tales Montafon von dieser Nachricht, die schon bereits in der Vorarlberger Rechtsanwaltskammer diskutiert wurde, in Kenntnis zu setzen. Diese Mitteilung wird seitens der Standesvertreter mit Befremden zu Kenntnis genommen. Hat nicht schon Graf Albrecht der III. von Werdenberg im Jahre 1383 den freien Montafoner -2- ein eigenes Gericht bewilligt, das alljährlich im März in Schruns abgehalten wurde. Dieses Recht wurde erst im Jahre 1750 durch die unter Kaiserin Maria Theresia erlassene Verwaltungsreform eingeschränkt, als die Gerichtsbarkeit besonderen Gerichten übertragen wurde. Jedoch schon im Jahre 1775 wurde für das Montafon ein eigenes Gericht in Schruns errichtet, das seinen Bestand, trotz bewegter Zeitabschnitte, bis heute nicht einbüsste. Es ist nicht anzunehmen, daß ein Gericht ohne Notwendigkeit durch Jahrhunderte bestehen blieb. Die Standesvertretung würde in der Auflassung des Bezirksgerichtes Montafon eine unbillige Rechtbenachteiligung erblicken, die um so weniger Verständnis finden würde, weil die Bevölkerung des Tales Montafon für den Bestand dieses Gerichtes grosse materielle Opfer gebracht hat. Im Verlaufe der weiteren Debatte wurde OLGR. Dr. Schneider, der auch zu dieser Sitzung gebeten wurde, um seine Stellungnahme gefragt. Herr OLGR. Dr. Schneider teilt mit, daß ihm von einer bevorstehenden Auflösung des Bezirksgerichtes Montafon nichts bekannt sei. Wohl sei eine Änderung der Oberlandesgerichtssprengelgrenzen vorgesehen, jedoch ob mit dieser Änderung die Auflösung einiger Gerichte miterwogen ist, sei ihm amtlicherseits nichts bekannt. Weiters teilt OLGR. Dr. Schneider mit, daß im Jahre 1955 im Bezirksgericht Montafon das grösste Arbeitspensum seit seinem bestehen erreicht wurde. Alle Abteilungen sind überlastet. Die Hauptursache dieser Überlastung sind die zunehmende Bevölkerungszahl sowie der Zuzug von ca. 2000 Arbeiter auf die Baustellen der Vorarlberger Illwerke im Montafon. Nach längerer Debatte beschliesst die Standesvertretung einen Unterausschuß zu bilden dem es obliegt Vorkehrungen zu treffen, daß eine überraschende Auflösung des Gerichtes vermieden wird. Der Unterausschuß hat sich daher mit Bundesminister Dr. Kolb in Verbindung zu setzen und ihn zu bitten, daß er beim Bundesministerium für Justiz in Wien Erkundigungen einzieht ob wirklich eine Auflösung des Bezirksgerichtes -3- Montafon geplant ist. Sollte dies der Fall sein, so hat sich der Unteraussschuß sofort mit der Bezirkshauptmannschaft Bludenz (Bezirkshauptmann Dr. Längle) und mit dem Amte der Vorarlberger Landesregierung in Verbindung zu setzen, daß auch von diesen Stellen aus alles unternommen wird um eine Auflösung des Bezirksgerichtes zu vermeiden. Ausserden ist Beweismaterial zu sammeln, aus dem hervorgeht, daß eine Auflösung des Bezirksgerichtes für das Tal Montafon eine grosse Benachteiligung wäre. Der Standesausschuß ist laufend über die Geschehnisse zu informieren und wenn notwendig sofort zu einer Sitzung einzuberufen. Der Unterausschuß setzt sich zusammen aus den Herrn Bürgermeister: Standesrepräsentant Josef Keßler in B, berg, Brugger Anton in Tschagguns und Peter Wachter in Gaschurn. Die Vorgenannten sind auch berechtigt, wenn es erforderlich ist, Verhandlungen im Wege des Bezirksgerichtes mit dem Oberlandesgerichtspräsidium bzw. mit dem Justizministerium einzuleiten. Beginn der Sitzung: 9 Uhr Ende der Sitzung: 12 Uhr Der Schriftführer: Der Standesausschuß: