19270924_SV

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Aktenzahl/Geschäftszahl
Letzte Änderung 24.05.2021, 12:24
Gemeinde StandMontafon
Bereich oeffentlich
Schlagworte: standmontafon,standesprotokolle,standesausschuss
Dokumentdatum 1927-09-24
Erscheinungsdatum 1927-09-24
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Publikationen Montafon Standesprotokolle_sv_
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Inhalt des Dokuments

[-1-] Zl. 502/St. Protokoll -o-o-o-oaufgenommen in der Gemeindekanzlei zu Schruns am 24. September 1927 vor dem gefertigten Standesrepräsentanten Franz Wachter -o-o-o-o-o-oMit Einladung vom 22. September 1927 Zl. 479/St. wurde auf heute vormittags 9 Uhr eine Standesvertretungssitzung anberaumt, zu welcher erschienen sind 7 Herren Standesvertreter, bezw. Gemeindevorsteher des Tales Montafon. Nicht vertreten waren die Gemeinden Silbertal, Lorüns und Stallehr. Nach Eröffnung der Sitzung durch den Herrn Standesrepräsentanten und dem Erklären der Beschlussfähigkeit wird das Protokoll der letzten Sitzung vom 2. Juli 1927 in Vorlage gebracht. Die Genehmigung und Unterzeichnung erfolgt ohne vorherige Verlesung, da jede Gemeinde bereits mit ie einer Abschrift behufs ortsüblicher Verlautbarung beteilt wurde und die Herren Standesvertreter vom Inhalte desselben daher in Kenntnis sind. Einwendungen wurden nicht erhoben. Der Herr Standesrepräsentant begrüsst hierauf den neuen Vertreter der Gemeinde Bartholomäberg, Herrn Gemeindevorsteher Josef Kessler bestens. Sodann wird in die Behandlung der vorliegenden Tagesordnung eingegangen und werden gefasst nachstehende Beschlüsse: -o-o-o-o-o- 1.) Das Ansuchen der Gemeinde St .Anton um Bewilligung, von der Holzlende in Schruns ca. 60 Rm3 Brennholz zur Deckung des restlichen aus dem Eigenbezirke nicht zu deckenden Holzbedarfes pro 1927 für Eingeforstete, wird in Behandlung gezogen.- Der Herr Gemeindevorsteher Battlogg von St. Anton begründet das Ansuchen mit entsprechenden Erklärungen.Der Herr Standesrepräsentant Wachter als Gemeindevorsteher von Schruns erklärt sich bereit, Brennholz, welches nach erfolgter Bedarfdeckung der Bezugsberechtigten von Schruns erübrigt, der Nachbargemeinde gegen vergütung der Kosten und des Stockgeldes abzugeben. Die Standesvertretung erklärt sich mit diesem Vorgange einverstanden. 2.) Nach eingehender Beratung wird beschlossen, bezüglich Erwerbung von Privatbesitz in unmittelbarer Nähe der Standeswaldungen, bezw.zwischen Standeswäldern mit den berufenen Faktoren in Verhandlung zu treten. Zur Durchführung dieser Verhandlungen werden die Herren Standesrepräsentant Franz Wachter Schruns und dessen Stellvertreter Gemeindevorsteher J.G.Jochum Tschagguns delegiert und wird bevollmächtigt, rechtsverbindende Kaufabschlüsse zum Vorteile des Standeseigentumes zu tätigen. 3.) Dem Josef Lorenz Wachter von Bartholomäberg Haus Nr. 225 wird die Bewilligung erteilt, ca. 15 Rm3 altes Abbruchholz vom Hausstalle, der abgetragen und zum Teile aus Mauerwerk aufgeführt wurde, in den Gemarkungen des Tales Montafon zu verkaufen. 4.) Das Ansuchen der Gemeinde Bartholomäberg um Nachlass des Stockgeldes für seinerzeit aufgearbeitetes Regieholz wird in Behandlung gezogen. Aufklärend teilt Herr Gemeindevorsteher Kessler mit, dass im Jahre 1924 grosse Mengen Windbruchholz aufgearbeitet werden mussten. Gewonnen wurde Nutz- und Brennholz, welches dann im Laufe der Jahre unter grössten Schwierigkeiten als Bezugsholz an die Berechtigten abgegeben wurde. Immer aber sind noch Reste von Brennholz vorhanden und zwar die entfernt gelegensten. Infolge der langen Lagerung und des Einflusses der Witterung ist die Qualität des Holzes ganz bedeutend vermindert, die Regiekosten des Holzes sind sehr hoch der Transport äusserst umständlich und beschwerlich. Wenn zu all diesen Umständen noch die Berechnung des Stockgeldes erfolgt, ist es nicht mehr gut möglich, mit Erfolg auf die Bevölkerung zum Bezuge der Lose einzuwirken. Das Holz soll aber doch seinen Bestimmung als Brennmaterial zugeführt werden und nicht im Walde zu Grunde gehen. Er ersucht dringend um Nachsicht von der Berechnung des Stockgeldes für das Jahr 1927, soweit es sich um das Restquantum des Regieholzes handelt.Der Herr Standesrepräsentant zieht einen Vergleich zwischen der Holzbeschaffung in Bartholomäberg und jener für die Gemeinden Schruns und [-2-] St. Anton und stellt fest, dass die Erschwerungen und der Kostenpunkt für diese zwei Gemeinden unvergleichlich höher sind, als in der Gemeinde Bartholomberg. Nach längerer Aussprache wird über Antrag des Herrn Standesrepräsentanten einstimmig beschlossen, für das noch lagernde Regie-Brennholz pro 1927 das Stockgeld in Berücksichtigung der Gesuchsbegründung nachzulassen. Die Standesvertretung erwartet sicher, dass in diesem Jahre endlich mit dieser Regieholzsache ein endgültiges Ende gemacht wird. 5.) Dem Bargehr Richard in Schruns Haus Nr. 6 wird über sein Ansuchen die Bewilligung erteilt, an der nordöstlichen Seite seines Hauses einen Gehsteig in der Breite von 70 cm entlang des Weges zum Bezirksgerichte anbringen zu können. 6.) Der Zollwachabteilung Gaschurn wird über Ansuchen die Bewilligung erteilt, auf Standesgrund beim Garnehra-See eine Zollwachhütte erstellen zu können. Das hiezu erforderliche Holz wird aus dort lagerndem Abgangholze im Ausmaße der Gesuchsangaben zu kostenlosem Bezuge bewilligt. Es wird jedoch ausdrücklich bestimmt, dass diese Hütte, wenn sie für Zwecke der Zollwachabteilung Gaschurn ausser Verwendung gestellt wird, alleiniges Eigentum des Standes Montafon zu sein hat, da dieser sowohl Besitzer des Baugrundes wie auch des Bauholzes ist. 7.) Zum Ansuchen der freiw. Feuerwehr Partenen um Bewilligung einer namhaften Subvention zur Anschaffung einer kleinen, aber sehr leistungsfähigen Dampffeuerlöschspritze äussert sich der Herr Standesrepräsentant, dass hier eigentlich der Feuerversicherungsverein für Montafon zuständig sei. - Bekanntlich ist jedoch infolge der Geldentwertung der grosse Fond dieses Vereines eingegangen, die Schaffung eines neuen Fondes aber erst mit 1. Jänner 1927, ermöglicht durch eine vollkommene Umgestaltung der Versicherungsart, begonnen worden. Der Verein ist heute deshalb noch nicht im Stande, Subventionen auszugeben. - Er stellt, um auch das Interesse des Standes Montafon an einer Erhöhung des Gebäudeschutzes zu kennzeichnenden Antrag der Feuerwehr Partenen zum Baue des Spritzen- und Gerätehauses im Umfange der Notwendigkeit das erforderliche Bauholz Stockgeldfrei zuzuweisen. - Dieser Antrag wird einstimmig gutgeheissen und angenommen. 8.) Das Ansuchen der Hotel Verwaltung Madrisa im Gargellentale vom 27. Juli d.Js. um Gestattung, in den umliegenden Waldungen des Standes Montafon Spazierwege für die Kurgäste anlegen zu dürfen, wird nach kurzer Beratung bewilligt. Selbstverständliche Voraussetzung ist, dass der Eigentumstitel des Standes Montafon auf die in Frage kommenden Gründe in keiner Weise, ohne Rücksicht auf die Zeitdauer der Anlage, angegriffen wird und die Waldkulturen nicht beschädigt werden. Durch die Bewilligung dieser Anlage will die Standesvertretung ihrerseits das Interesse an der Hebung und Förderung des Fremdenverkehrs, der für die gesamte Volkswirtschaft des Tales Montafon von eminenter Bedeutung ist, zum Ausdrucke gebracht haben. 9.) Einem weiteren Ansuchen dieser Verwaltung zufolge wird die Bewilligung zum Bezuge von 50 Ruf Brennholz, welches aus Abgangbeständen vorhanden ist, gegen Vergütung des ortsüblichen Kaufpreises erteilt. 10.) Die Zuschrift der Hotel Verwaltung Madrisa im Gargellentale vom 15. Juli 1927 womit um Ermässigung des Rechnungsbetrages für Telefonstangen ersucht wird, erregt starkes Befremden. Die Begründungen der Zuschrift erscheinen der Standesvertretung nicht stichhaltig, genug, um sine Reduzierung des Rechnungsbetrages eintreten zu lassen. Der Hinweis auf den Charakter der Oeffentlichkeit der Telefonstelle im Hotel Madrisa und die grosse Inanspruchnahme desselben durch die Fraktionsbewohner und verschiedenen Körperschaften ist bedeutungslos. Nach längerer Beratung wird einstimmig beschlossen, das Ansuchen abzulehnen und die Leistung des Rechnungsbetrages zu verlangen. 11.) Dem Ansuchen des Herrn Willi Braunger, Villabesitzer in Gargellen, um Zuweisung von 6 Rm3 Brennholz aus Abgangholzbeständen, wird gegen Leistung des ortsüblichen Kaufpreises Folge gegeben. 12.) Dem Herrn Richard Sannwald, Villabesitzer in Gargellen, wird über Ansuchen ebenfalls der Bezug und zwar von 15 Rm3 Brennholz aus Abgangbeständen zum Kaufpreise gestattet. 15.) Bem Gutsverwalter des Herrn Viktor Herose in Gargellen, Josef Meusburger, ist auf sein Ansuchen vom 14. Sept. 1927 mitzuteilen, dass er das erforderliche Quantum von 6 Ruf Brennholz und 2 Fm3 Nutz(block)holz gegen Entrichtung des ortsüblichen Kaufpreises erhalten kann und zwar aus Abgangsholzbeständen. Der Bezug dieses Holzes steht ausserhalb des Eingeforstetenrechtes, bezw. gründet sich auf keinen Servitutsanspruch. [-3-] 14.) Durch den Herrn Gemeindevorsteher Flöry von Gaschurn werden zwei Ansuchen der Abbrändler Barbisch, Geschwister, Haus Nr. 7/8, und Sohler Gebhard, Gasthaus Krone, um Bezugsbewilligung von Nutzholz zum Wiederaufbaue der abgebrannten Stallungen in Vorlage gebracht. Barbisch Geschwister beanspruchen 55 Fm3 Bauholz, Sohler Gebhard 60 Fm3. Das Ausmass des Anspruches erscheint für Stallbauten sehr hoch und erfordert eine Überprüfung. Nach kurzer Beratung wird einstimnig beschlossen, den Bausachverständigen des Montafoner FeuerversicherungsVereines, Herrn Johann Walser, Zimmermeister, zu beauftragen, auf Grund eines an Ort und Stelle eingenommenen Augenscheines festzustellen, ob diese Holzquantitäten wirklich benötigt werden. Das Resultat dieser Besichtigung soll dann maßgebend sein für die hiemit erteilte Bezugsbewilligung. 15.) Zum Ansuchen der Sektion Heilbronn des D.&.Oe.A.V., vertreten durch Bernhard Wittwer in Gaschurn, um Bezugsbewilligung von 12 Fm3 Brennholz aus liegenden Holzbeständen in der Standeswaldung "Oberwald" Verbellen, GP.Nr. 3013, teilt Herr Gemeindevorsteher Flöry von Gaschurn mit, dass das in Frage kommende Holz sich in einer Lage befindet, die eine Bringung durch holzbezugsberechtigte Eingeforstete zu ihren Gebäuden ausschließe. Eine Verkürzung der Nutzungsrechte derselben ist ausgeschlossen.Auf Grund dieser Mitteilung wird einstimmig beschlossen, gegen Leistung des ortsüblichen Kaufpreises dem Bezuge dieses Holzes zuzustimmen. Schruns, am 29. September 1927. Der Standesrepräsentant: [Unterschrift der Standesvertreter]